Weitere Entscheidung unten: VerfGH Thüringen, 28.05.1999

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97   

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https://dejure.org/1998,4995
VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.07.1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde von der vorherigen Erhebung einer Gegenvorstellung.; Keine Verfristung bei erhobener Gegenvorstellung.; Zur Prüfungsreichweite des Verfassungsgerichtshofes.; Keine allgemeine Konrolle der Gerichtsentscheidungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 275
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Er hat vielmehr nur zu überprüfen, ob die in der Verfassung von Berlin gewährten subjektiven Rechte grundsätzlich in Existenz und Tragweite hinreichend für die Einzelfallentscheidung berücksichtigt worden sind (Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

  • BVerfG, 24.07.1995 - 1 BvR 1822/94

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).

    Um im Interesse der Rechtssicherheit Ungewißheiten über den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist so weit wie möglich auszuschließen, ist allerdings erforderlich, daß die Gegenvorstellung ihrerseits innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG eingelegt wird (s. auch BVerfG, NJW 1995, 3248).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich naheliegend, daß bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen sind (BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde am 14. Mai 1997 war die Zweimonatsfrist, die bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung oder Mitteilung mit dem Zeitpunkt beginnt, von dem an der Betroffene von der Entscheidung in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 28, 88 ), daher abgelaufen.
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Es obliegt zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverletzungen unter Ausschöpfung aller prozeßrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen (ebenso zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1997, 130; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 41-IV-97

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Einlegung; Belastung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich naheliegend, daß bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen sind (BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ; ferner BayVerfGH, NJW 1994, 575; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfGE 73, 322 ).

    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).

    Es obliegt zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverletzungen unter Ausschöpfung aller prozessrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; st. Rspr.).

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z.B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1995, 3248, sowie Beschluss vom 26. Januar 2005, a. a. O.) oder wenn die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthielte (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2004 - 2 BvR 1313/04, 2 BvR 1314/04 - vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - für den Fall, dass die Gegenvorstellung nicht auf die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern allein auf das Nachschieben rechtlicher Erwägungen abzielte).

    Es ist allerdings, um im Interesse der Rechtssicherheit Ungewissheiten über den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist so weit wie möglich auszuschließen, erforderlich, dass die Gegenvorstellung ihrerseits innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG eingelegt wird (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, NJW 1995, 3248).

  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl.BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne von § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3. eröffnete ein solcher auf eine Gehörsrüge ergangener Beschluss auch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung durch das Anhörungsrügengesetz (Gesetz vom 9. Dezember 2004, BGBl. I S. 3220) die Verfassungsbeschwerdefrist neu (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 zur Gegenvorstellung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; st. Rspr.).
  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Die Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde würde - unter der Voraussetzung, dass der vorrangige Antrag seinerseits innerhalb der Zwei-Monats-Frist gestellt worden ist (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 bzgl. Gegenvorstellung; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1995, 3248 bzgl. Gegenvorstellung; NVwZ Beil.
  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl.BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Es betrifft ebenso wie die weiteren angeführten Entscheidungen die Möglichkeit einer sog. außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit in Fällen, in denen nach der Verfahrensordnung kein ordentlicher Rechtsbehelf mehr gegeben ist (vgl. hierzu Beschluß vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 sowie vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02 u.63 A/02).
  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots bei

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97   

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https://dejure.org/1999,11969
VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1999,11969)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 28.05.1999 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1999,11969)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1999,11969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürGNGG § 10; ThürVerf Art 92 Abs 1; ThürVerf Art 92 Abs 2 Nr 3; ThürKO § 29 Abs 2; ThürKO § 47 Abs 2 Nr 1; ThürKO § 51
    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Anhörung; Konzeptionsänderung; Stadt-Umland-Problematik; Eingemeindung; Verpflichtung; zur erneuten Anhörung; Leitbilder; Leitlinien; Einheitsgemeinde; Verwaltungsgemeinschaft; erfüllende Gemeinde; öffentliches Wohl; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.12.1969 - VGH 43/69

    Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch Körperschaften des öffentlichen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
    Gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ergeben sich auch keine Bedenken aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung wegen treuwidrigen, widersprüchlichen Verhaltens (vgl. hierzu VerfGH Rh.-Pf., DVBl. 1970, 785 ff.).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
    Gleichzeitig liegt der Sinn der Anhörung in der Gewährleistung des Rechtsstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, die es verbieten, die Gemeinden zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (ThürVerfGH, Urteil vom 12. März 1999, - VerfGH 34/97 und 37/97 - Saalburg und Liebschütz -, Umdr. S. 21 f.).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
    Sie steht daher Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung auch dann nicht entgegen, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinden erfolgen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, - VerfGH 2/95 und 6/95 - Jena -, LVerfGE 5, 391, 410 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 11/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Neugliederung; Normenklarheit;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
    Zwar kann die geltend gemachte Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts erst mit dem Inkrafttreten des § 10 ThürGNGG eintreten; die Beschwerdeführerin ist aber schon durch die Vorwirkungen der künftigen Regelungen beschwert (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997, - VerfGH 11/95 - Wutha-Farnroda -, ThürVBl. 1998, 89, 90).
  • VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Gemeindeneugliederung;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
    a) Das im Auftrag des Landtags durchgeführte Anhörungsverfahren zum Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz hat grundsätzlich den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, - VerfGH 1/97 und 4/97 - Kleinwechsungen und Werther -, Umdr. S. 26 ff.).
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
    Hinsichtlich der vom Gesetzgeber abweichend vom Regierungsentwurf formulierten Leitbilder der durch Mindesteinwohnerzahlen leistungsstarken Verwaltungseinheiten unter gleichberechtigter Heranziehung der Rechtsinstitute Einheitsgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde ebenso wie hinsichtlich der vom Gesetzgeber übernommenen Richtgrößen des § 46 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ThürKO für die anzustrebenden Verwaltungseinheiten hat der Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach festgestellt, daß diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen (ThürVerfGH, - Kleinwechsungen und Werther -, a.a.O., S. 39 f.; Urteil vom 22. Januar 1999, - VerfGH 35/97 und 36/97 - Cossengrün und Hohndorf -, Umdr. S. 21).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    In der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte ist dieser Ansatz mit Blick auf Gebietsreformen und die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs weiter ausgebaut worden (vgl. VerfGH NW, OVGE 30, 306 ; Nds.StGH, OVGE 33, 497 ; ThürVerfGH, Urteil vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, LKV 2000, S. 31; SächsVerfGH, Urteil vom 25. September 2008 - Vf. 54-VIII-08 -, NVwZ 2009, S. 39 ; Gebhardt, a.a.O., S. 55 ff. m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Die Landesverfassung erlaubt daher Eingriffe in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (ThürVerfGH, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24; vgl. ferner Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 71 f.; Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 77; Urteil vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, juris Rn. 77; Urteil vom 1. März 2001 - VerfGH 20/00 -, juris Rn. 72).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

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  • VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01

    Kommunalverfassungsbeschwerde

    Die Anhörung wahrt damit das Rechtsstaatsprinzip ebenso wie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die es verbieten, die Gemeinden zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 17).

    dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15).

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03

    Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 ; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03

    Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 -, VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 16. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-96.-, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 -, LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 71/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor In-Kraft-Treten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 74/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor In-Kraft-Treten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 72/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor In-Kraft-Treten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor;

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 -, VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 -, LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 75/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 81/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 73/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 78/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 68/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 69/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 70/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 76/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 79/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 80/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 84/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfGH Thüringen, 30.07.1999 - VerfGH 38/97

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Verwaltungsgemeinschaft;

  • VG Meiningen, 04.01.2000 - 2 E 1218/99

    Kommunalrecht; Zur drittschützenden Wirkung des § 42 Abs. 4 Satz 3 ThürGNGG;

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