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   VerfGH Bayern, 18.12.1987 - 1-VII-86   

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VerfGH Bayern, 18.12.1987 - 1-VII-86 (https://dejure.org/1987,5549)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.1987 - 1-VII-86 (https://dejure.org/1987,5549)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 1-VII-86 (https://dejure.org/1987,5549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VerfGH 40, 154
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    Es handelt sich nicht um Rechtsvorschriften, die sich - wie dies beispielsweise bei kommunalen Neugliederungsvorschriften oder Bebauungsplänen der Fall sein kann - im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen und bei denen daher der Gedanke der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes von besonderer Bedeutung ist (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.7.1995 = VerfGH 48, 99/103; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH 61, 172/179; VerfGH BayVBl 2011, 433; VerfGH vom 4.5.2012; VerfGH vom 27.6.2012).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    Nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes kann aber die Antragsbefugnis für eine Popularklage durch Verwirkung erlöschen (VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.).

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies beim vorliegenden Bebauungsplan oder bei der Umsetzung eines Organisationsaktes der Fall ist (VerfGH 40, 154/159).

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Allerdings nimmt der Verfassungsgerichtshof im Rahmen von Popularklagen einzelner Bürger grundsätzlich auch dann keine Prüfung anhand des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) vor, wenn die Popularklage - wie hier - mit einer anderen Rüge in zulässiger Weise erhoben worden ist (VerfGH vom 16.12.1986 = VerfGH 39, 169/173; VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/160; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/124).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2018 - 4-VII-13

    Unzulässige Popularklagen gegen Bestimmungen zum Mindestabstand zwischen

    a) Es kann dahinstehen, ob die Antragsteller im Hinblick auf Art. 11 Abs. 2 AGGlüStV zulässig die Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 11, 83 BV rügen können (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 VerfGHE 40, 154, 158; vom 19.4.2007 VerfGHE 60, 80/87).
  • VerfGH Bayern, 29.09.2005 - 3-VII-05

    Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

    Danach sind Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/161 f.; BVerfG vom 12.5.1992 = BVerfGE 86, 90/107 ff.; Kruis, NJW-Sonder­heft BayObLG, 2005, 12/13 f.).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13

    Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für

    ee) Ebenfalls dahinstehen kann, ob die Antragsteller im Hinblick auf Art. 11 Abs. 2 AGGlüStV zulässig die Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 11, 83 BV rügen können (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 VerfGHE 40, 154, 158; vom 19.4.2007 VerfGHE 60, 80/87).
  • VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11

    Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies bei dem angegriffenen - vorhabenbezogenen - Bebauungsplan und der damit im Zusammenhang stehenden Änderung der Landschaftsschutzverordnung der Fall ist (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH 61, 172/179; VerfGH BayVBl 2011, 433).
  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß der Gerichte gegen die Bindung an Recht und Gesetz (Art. 3 Abs. 1 BV) sowie eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Stadt Wolframs-Eschenbach (Art. 11 Abs. 2 BV) geltend macht, kann er damit schon deshalb nicht durchdringen, weil diese Bestimmungen ihm keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte im Sinn des Art. 120 BV einräumen (zu Art. 3 Abs. 1 BV: VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 14 m. w. N.; zu Art. 11 Abs. 2 BV: VerfGH vom 18.12.1987 VerfGHE 40, 154/158).
  • VerfGH Bayern, 17.03.2011 - 17-VII-10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan -

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies bei der Umsetzung eines Organisationsaktes oder bei einem Bebauungsplan der Fall ist (VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH BayVBl 2009, 142).
  • VerfGH Bayern, 30.07.1999 - 7-VII-98
    Programm und Tendenz einer gemeindlichen Gebietsreform müssen darauf ausgerichtet sein, nach Gebiet, Bevölkerung und Leistungsfähigkeit Gemeinwesen zu schaffen, die eine sachgerechte Erfüllung der Gemeindeaufgaben aus heutiger Sicht erwarten lassen (vgl. VerfGH 40, 154/161 = BayVBI. 1988, 330).

    Sind Zielvorstellungen, Sachabwägungen und Wertungen des Normgebers zu würdigen, so darf sich der Verfassungsgerichtshof nicht an die Stelle des Normgebers setzen, sondern hat seine Nachprüfung darauf zu beschränken, ob die Einschätzungen und die Entscheidungen des Normgebers offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (vgl. VerfGH 40, 154/161 f. m.w.N. = BayVBI. 1988, 330).

  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 11-VII-13

    Unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen das Gesetz zur

  • VerfGH Bayern, 29.03.2022 - 48-VII-21

    Unsubstantiierte Popularklage gegen die Achte Bayerische

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