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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00 (https://dejure.org/2002,3310)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.01.2002 - VerfGH 40/00 (https://dejure.org/2002,3310)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - VerfGH 40/00 (https://dejure.org/2002,3310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter; Ausschluss einer ehrenamtlichen Aufgabenwahrnehmung ohne gleichzeitige Vorgaben in Bezug auf den Tätigkeitsumfang der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten; Umfang des Erfordernisses der ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter; Ausschluss einer ehrenamtlichen Aufgabenwahrnehmung ohne gleichzeitige Vorgaben in Bezug auf den Tätigkeitsumfang der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten; Umfang des Erfordernisses der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter verfassungsgemäß

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter verfassungsgemäß

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Landesgleichstellungsgesetz verfassungsgemäß

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter

Sonstiges (3)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1502
  • DÖV 2002, 711
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Dem stehe nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht bei der vergleichbaren Regelung des schleswig-holsteinischen Landesrechts (BVerfGE 91, 228) von einer diesbezüglichen Prüfung abgesehen habe.

    Sie beinhaltet die Befugnis, das Gemeindepersonal auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (vgl. BVerfGE 17, 172, 181 f.; BVerfGE 91, 228, 245).

    Sie beinhaltet die Befugnis der Gemeinden, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten festzulegen (vgl. zu Art. 28 Abs. 2 GG: BVerfGE 91, 228, 236).

    Die vom Landtag und von der Landesregierung in den Vordergrund gestellte Prüfung der angegriffenen Regelung anhand der Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur schleswig-holsteinischen Gleichstellungsbeauftragten (BVerfGE 91, 228 ff.) aus Art. 28 Abs. 2 GG entwickelt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis:.

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    aa) Das verfassungsrechtliche Aufgabenverteilungsprinzip (vgl. BVerfGE 79, 127, 150) ist als Prüfungsmaßstab nicht einschlägig, da Gegenstand des Gesetzes nicht die Verteilung sachlicher Aufgaben, sondern die Regelung einer verwaltungsorganisatorischen Vorgabe ist.
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Sie bietet jedoch keinen Schutz gegen die Auferlegung einzelner, kostenträchtiger Aufgaben, solange die Angemessenheit der Finanzausstattung insgesamt nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerfGE 83, 363, 386; BVerfG, DVBl. 1999, 697, 698).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Sie beinhaltet die Befugnis, das Gemeindepersonal auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (vgl. BVerfGE 17, 172, 181 f.; BVerfGE 91, 228, 245).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Sie bietet jedoch keinen Schutz gegen die Auferlegung einzelner, kostenträchtiger Aufgaben, solange die Angemessenheit der Finanzausstattung insgesamt nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerfGE 83, 363, 386; BVerfG, DVBl. 1999, 697, 698).
  • StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94

    Vereinbarkeit der gesetzlichen Verpflichtung der Landkreise, Gemeinden und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Die Grenze der Verfassungswidrigkeit ist danach erst dann erreicht, wenn die getroffene Maßnahme schlechthin ungeeignet ist, den angestrebten Erfolg zumindest zu fördern (vgl. BVerfGE 81, 156, 192; NdsStGH, NVwZ 1997, 58, 59).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Die Grenze der Verfassungswidrigkeit ist danach erst dann erreicht, wenn die getroffene Maßnahme schlechthin ungeeignet ist, den angestrebten Erfolg zumindest zu fördern (vgl. BVerfGE 81, 156, 192; NdsStGH, NVwZ 1997, 58, 59).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.03.1983 - VerfGH 22/81

    Besondere Kreisumlage für Jugendamt

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
    Sie bezieht sich auf die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, namentlich auf die Befugnis, die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft einschließlich der Haushaltsführung im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln (vgl. VerfGH NRW, OVGE 36, 314, 316; OVGE 46, 256, 257 = NWVBl. 1996, 426, 427), sowie auf das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung (OVGE 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren (BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und

    Die Organisationshoheit berechtigt Gemeinden, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten festzulegen sowie ihren Handlungsapparat selbst zu organisieren einschließlich ihre Organe mit sachlichen und personellen Mitteln auszustatten (vgl. VerfGH NRW, OVGE 48, 286, 299, und NWVBl. 2002, 101, 103; vgl. zu Art. 28 Abs. 2 GG, BVerfGE 91, 228, 236).

    Die Finanzhoheit bezieht sich auf die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, namentlich auf die Befugnis, die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft einschließlich der Haushaltsführung im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln, sowie auf das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 2002, 101, 103).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten zufolge hat der Gesetzgeber auch in diesem Bereich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 15.01.2002 - VerfGH 40/00 -, NVwZ 2002, 1502; NdsStGH, Urt. v. 13.03.1996 - StGH 1/94 u.a. -, OVGE MüLü 45, 503, 505; vgl. hierzu auch Nierhaus in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 28 Rn. 72 f.; Pieroth in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 22; Pünder, Haushaltsrecht im Umbruch, 2003, S. 41; ders., DÖV 2001, 70, 71 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen

    Die Organisationshoheit berechtigt Gemeinden, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten festzulegen sowie ihren Handlungsapparat selbst zu organisieren einschließlich ihre Organe mit sachlichen und personellen Mitteln auszustatten (vgl. VerfGH NRW, OVGE 48, 286, 299, und NWVBl. 2002, 101, 103; vgl. zu Art. 28 Abs. 2 GG, BVerfGE 91, 228, 236).

    Die Finanzhoheit bezieht sich auf die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, namentlich auf die Befugnis, die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft einschließlich der Haushaltsführung im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln, sowie auf das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 2002, 101, 103).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung

    Die Organisationshoheit berechtigt die Landschaftsverbände, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten festzulegen sowie ihren Handlungsapparat selbst zu organisieren einschließlich ihre Organe mit sachlichen und personellen Mitteln auszustatten (vgl. VerfGH NRW, OVGE 48, 286, 299, und NWVBl. 2002, 101, 103; vgl. zu Art. 28 Abs. 2 GG, BVerfGE 91, 228, 236).

    Die Finanzhoheit bezieht sich auf die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, namentlich auf die Befugnis, die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft einschließlich der Haushaltsführung im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln, sowie auf das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 2002, 101, 103).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 15 A 440/08

    Kommunale Eigenbedarfseinrichtungen in privatrechtlicher Form in NRW zulässig

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 15. Januar 2002 VerfGH 40/00 -, NVwZ 2002, 1502, 1503 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2007 - 19 B 1207/07

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zu einer Realschule nach Abschluss der vierten

    VerfGH NRW, Urteil vom 15.1.2001 - VerfGH 40/00 -, NWVBl 2002, 101, 104.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 28/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und

    Sie bezieht sich auf die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, namentlich auf die Befugnis, die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft einschließlich der Haushaltsführung im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln, sowie auf das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 2002, 101, 103).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01

    Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes

    Die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung, vgl. allgemein zu Reichweite und Schranken des kommunalen Selbstverwaltungsrechts: BVerfG, Beschlüsse vom 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 (236 ff.), 7.2.1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363 (381 ff.), 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 -, BVerfGE 79, 127 (143 ff.) und 24.6.1969 - 2 BvR 446/64 -, BVerfGE 26, 228 (237 ff.); VerfGH NRW, Urteil vom 15.1.2002 - VerfGH 40/00 -, NWVBl. 2002, 101 (103), sichert den Gemeinden - im Rahmen der Gesetze - einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zur eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich.
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