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   VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88   

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https://dejure.org/1989,6413
VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88 (https://dejure.org/1989,6413)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.1989 - 46-VI-88 (https://dejure.org/1989,6413)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 46-VI-88 (https://dejure.org/1989,6413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - 3 Js 2684/88
  • VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88

Papierfundstellen

  • VerfGH 42, 105
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Da Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichtshofs im Verfassungsbeschwerdeverfahren allein die Bayerische Verfassung ist, stellt die Grundgesetzmäßigkeit dieser (Bundes-)Rechtslage auch keine entscheidungserhebliche Vorfrage dar (vgl. VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108).
  • VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10

    Herausgabe von Krankenunterlagen

    Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV kann auch dadurch tangiert sein, dass ein Fachgericht eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder den Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlässt (vgl. VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Es gebe im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine entscheidungserhebliche Vorfrage, ob eine der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegende bundesrechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BayVerfGH 42, 105 [108]).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 29-VI-04

    Klage wegen der Nichtüberlassung eines Erbbaugrundstücks durch die Gemeinde;

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  • VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Fahrpreisrückerstattung nach Streik im

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.2.1985 = VerfGH 38, 11/14 f.; VerfGH vom 9.6.1988 = VerfGH 41, 51/53; VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108; VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; VerfGH vom 14.7.1998 = VerfGH 51, 126/128; BVerfG vom 17.12.2002 = FamRZ 2003, 589; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 ff.; Wolff, a. a. O., RdNr. 27 zu Art. 86).
  • VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Vielmehr ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur zu prüfen, ob das Gericht gegen subjektive Rechte verbürgende Normen der Bayerischen Verfassung verstoßen hat (VerfGH 42, 105/107 und ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Bayern, 17.03.1994 - 22-VI-93

    (VerfGH München: Abweisung einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig unter dem

    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit , um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte jedenfalls dann, wenn ihm die Rechtswegerschöpfung zuzumuten ist (vgl VerfGH München, 1989-07-07, Vf.46-VI-88, VerfGHE BY 42, 105 ).
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