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   VerfGH Bayern, 16.12.1992 - 14-VI-90   

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VerfGH Bayern, 16.12.1992 - 14-VI-90 (https://dejure.org/1992,7148)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.1992 - 14-VI-90 (https://dejure.org/1992,7148)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 14-VI-90 (https://dejure.org/1992,7148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 422
  • VerfGH 45, 157
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VerfGH Bayern, 07.10.2011 - 32-VI-10

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Nichtigerklärung von Satzungsrecht; Verbot

    Die Beschwerdeführerin kann sich als Trägerin des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV mit der Verfassungsbeschwerde auf eine Verletzung dieses Rechts berufen (vgl. VerfGH vom 16.12.1992 = VerfGH 45, 157/160 f.; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 59 zu Art. 11).

    In diesem Sinn steht den Gemeinden das Selbstverwaltungsrecht für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich des eigenen Wirkungskreises zu (vgl. VerfGH 45, 157/161 f.).

  • VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96

    Kommunaler Bürgerentscheid

    Der Bedeutung des Selbstverwaltungsrechts würde es nicht gerecht, wenn seine Reichweite einer allenfalls durch das Willkürverbot begrenzten staatlichen Willensentscheidung überlassen bliebe (vgl. VerfGH 45, 157/162).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Die Rücksichtnahme auf die Staatsfinanzen stellt eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zum Wohl des Staatsganzen dar (vgl. VerfGH vom 16.12.1992 = VerfGH 45, 157/163; BVerfG vom 13.5.1986 = BVerfGE 72, 175/198 m. w. N.; VerfGH Nordrhein-Westfalen DVBl 1989, 151/152; LVerfG Sachsen-Anhalt NVwZ-RR 2000, 1/5 f.; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 11.05.2006 = LKV 2006, 461/463; Volkmann, DÖV 2001, 497/503).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

    Staatliche Stellen sind auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts an den Gleichheitssatz gebunden (vgl. VerfGH vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161).

    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 VerfGHE 41, 140/145; vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161; vom 14.12.2011 VerfGHE 64, 212/215 f.; vom 20.12.2012 - Vf. 25-VI-12 - juris Rn. 18).

  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Es ist in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Rücksichtnahme auf die Staatsfinanzen eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zum Wohl des Staatsganzen darstellt (vgl. VerfGH 45, 157/163; BVerfGE 72, 175/198 m. w. N.; VerfGH NW DVBl. 1989, 151/152).

    Der Bedeutung des Selbstverwaltungsrechts würde es nicht gerecht, wenn seine Reichweite einer allenfalls durch das Willkürverbot begrenzten staatlichen Willensentscheidung überlassen bliebe (vgl. VerfGH 45, 157/162).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03

    Erweiterung der Kampfhundeliste

    Eine unechte Rückwirkung ist verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingreift und die Bedeutung des normgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse der Betroffenen am Fortbestand des bisherigen Zustands nicht übersteigt (vgl. VerfGH 45, 157/165 f.; VerfGHE vom 4. Juni 2003 Vf. 4-VII-02 S. 13 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 = VerfGH 41, 140/145; VerfGH vom 16.12.1992 = VerfGH 45, 157/161; VerfGH vom 9.12.2010 = BayVBl 2011, 562/563).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 20 B 09.1553

    Gebührenerhebung durch Eigenbetriebe nur bei Ermächtigung durch Satzung

    Eine (unechte) Rückwirkung ist verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des Betroffenen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigt (BayVerfGH v. 16.12.1992 BayVBl. 1993, 177).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 VerfGHE 41, 140/145; vom 16.12.1992 VerfGHE 45, 157/161; vom 14.12.2011 VerfGHE 64, 212/215 f.; vom 20.12.2012 - Vf. 25-VI-12 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 20.12.2012 - 25-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Ihre Verfassungsmäßigkeit ist inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 = VerfGH 41, 140/145; VerfGH vom 16.12.1992 = VerfGH 45, 157/161; VerfGH vom 14.12.2011).
  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 1 B 10.1841

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids; Inzidentkontrolle eines

  • VGH Hessen, 05.08.2009 - 7 B 2059/09

    Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots; organisatorische

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 6 S 2300/08

    Zuständigkeit zur Regelung der Organisation des Notarztdienstes

  • VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569

    Übertragung der Durchführung des Rettungsdienste; Genehmigung zur Notfallrettung

  • VG Ansbach, 08.04.2014 - AN 4 K 13.00514

    Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Vertreter im Standesamt; kein

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