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   VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91   

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https://dejure.org/1993,6354
VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91 (https://dejure.org/1993,6354)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.1993 - 7-VII-91 (https://dejure.org/1993,6354)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - 7-VII-91 (https://dejure.org/1993,6354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen.; Zur Befugnis des Landesgesetzgebers im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung, eine umgrenzte Rechtsmaterie im Wege einer dynamischen Verweisung auf die einschlägigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 494
  • VerfGH 46, 14
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 23.07.2014 - 10-VII-13

    Berechnung von Ansprüchen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

    Ihr Inhalt ist aber nach Rang und Geltungskraft aufgrund der Verweisung Bestandteil des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayLErzGG 1995 und damit des bayerischen Landesrechts geworden (vgl. VerfGH vom 31.1.1989 VerfGHE 42, 1/6; vom 27.1.1993 VerfGHE 46, 14/17 f.; vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/112 f.; BVerfG vom 15.7.1969 BVerfGE 26, 338/368).

    Auch die Entscheidung vom 27. Januar 1993 (VerfGHE 46, 14), in der der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayLErzGG in der Fassung vom 12. Juni 1989 insoweit gegen den Gleichheitssatz verstieß, als danach wegen der Verweisung auf das Bundeserziehungsgeldgesetz die Bezieher bestimmter Einkünfte bevorzugt wurden, hatte einen anderen Prüfungsgegenstand.

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, d. h. wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 46, 14/19; 48, 109/114; VerfGH vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/10).

  • VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13

    Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen

    Ihr Inhalt ist aber nach Rang und Geltungskraft aufgrund der Verweisung Bestandteil des Art. 36 Abs. 2 und 3 BayBesG und damit des bayerischen Landesrechts geworden (vgl. VerfGH vom 31.1.1989 VerfGHE 42, 1/6; vom 27.1.1993 VerfGHE 46, 14/18; BVerfG vom 15.7.1969 BVerfGE 26, 338/368; vom 1.3.1978 BVerfGE 47, 285/313; vom 16.10.1984 BVerfGE 67, 348/363).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, d. h. wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 46, 14/19; VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114; VerfGHE 64, 10/19).

  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine;

    Der Landesgesetzgeber hat mithin seine Normsetzungsbefugnis ohne Bezugnahme auf bundesrechtliche Regelungen eigenständig wahrgenommen (zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dynamischer Verweisungen von Landesrecht auf Bundesrecht vgl. BayVerfGH vom 31.1.1989 VerfGH 42, 1/8 m.w.N., vom 27.1.1993 VerfGH 46, 14/18, vom 28.7.1995 VerfGH 48, 109/113).
  • VerfGH Bayern, 27.06.2011 - 27-VII-10

    Beamtenrechtlicher Entlassungsschutz während Mutterschutz- und Elternzeit

    Ihr Inhalt ist aber nach Rang und Geltungskraft aufgrund der Verweisung Bestandteil des § 11 Abs. 3 BayMuttSchV und des § 14 Abs. 3 UrlV und damit des bayerischen Landesrechts geworden (vgl. VerfGH vom 31.1.1989 = VerfGH 42, 1/6; VerfGH vom 27.1.1993 = VerfGH 46, 14/18).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Angriff gegen ortsgestalterische

    Da die landesrechtliche Vorschrift des Art. 81 Abs. 2 Satz 2 BayBO für örtliche Bauvorschriften u.a. auf § 215 BauGB verweist und ihn damit in die Bayerische Bauordnung übernimmt, handelt es sich vorliegend um die Auslegung von Landesrecht (vgl. BayVerfGH, E.v. 27.1.1993 - Vf. 7-VII-91 - VerfGHE 46, 14).
  • VGH Bayern, 18.10.1993 - 7 CE 93.2949
    Im vorliegenden Fall drängt es sich aber nach den vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH 42, 1; BayVBl 1993, 302) aufgestellten Grundsätzen zur dynamischen Verweisung auf, daß der Gesetzgeber des BayEUG nach der Neufassung von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GSO tätig werden mußte, weil die Änderung der in Bezug genommenen Regelung in der Gymnasialschulordnung zu dem oben dargelegten systematischen Widerspruch innerhalb von Art. 32 Abs. 3 BayEUG geführt hat.
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