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   VerfGH Bayern, 05.06.1996 - 62-VI-93   

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VerfGH Bayern, 05.06.1996 - 62-VI-93 (https://dejure.org/1996,11308)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.1996 - 62-VI-93 (https://dejure.org/1996,11308)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 62-VI-93 (https://dejure.org/1996,11308)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LAG München - 4 (6) 784/91
  • VerfGH Bayern, 05.06.1996 - 62-VI-93

Papierfundstellen

  • VerfGH 49, 67
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Dies ist der Fall, wenn das Rechtsmittel von vornherein aussichtslos ist (vgl. VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/69 f.) oder jedenfalls in hohem Maß zweifelhaft ist, ob es gegeben ist (vgl. VerfGH vom 4.11.1988 = VerfGH 41, 113/115).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Dies ist der Fall, wenn das Rechtsmittel von vornherein aussichtslos ist (vgl. VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/69 f.) oder jedenfalls in hohem Maß zweifelhaft ist, ob es gegeben ist (vgl. VerfGH vom 4.11.1988 = VerfGH 41, 113/115).
  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

    Zum Rechtsweg gehört nicht nur die Revision zum jeweiligen obersten Gerichtshof des Bundes, sondern grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgesehene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VerfGH vom 5.6.1996 VerfGHE 49, 67/69; vom 14.12.2010 BayVBl 2011, 366).
  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/71; VerfGH 52, 29/33; VerfGH vom 18.10.2002 = VerfGH 55, 137/141; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2012 - 45-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde, weil keine fachgerichtliche Anhörungsrüge

    Die Verfassungsbeschwerde muss erforderlich sein, um die Grundrechtsverletzung auszuräumen (VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/69).
  • VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
    Die Erschöpfung des Rechtswegs (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) setzt andererseits voraus, dass von der Möglichkeit einer gesetzlich vorgesehenen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Gebrauch gemacht wird, wenn - wie hier - die Verletzung eines in der Bayerischen Verfassung begründeten verfassungsmä- ßigen Rechts geltend gemacht wird, das auch durch das Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 49, 67/69).
  • VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09

    Arrest im Strafvollzug

    Wird dies versäumt, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechenden Rügen nachträglich im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erheben (VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/69; VerfGH vom 12.9.2001 = VerfGH 54, 85/90; VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/42).
  • VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer Titelherausgabeklage

    Die Verfassungsbeschwerde muss erforderlich sein, um die Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auszuräumen; sie ist unzulässig, wenn eine andere Möglichkeit besteht oder bestand, die Verletzung zu beseitigen oder im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/69; VerfGH vom 19.12.2005 = VerfGH 58, 289/291; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 24 zu Art. 120).
  • VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/71; VerfGH 52, 29/33; VerfGH vom 18.10.2002 = VerfGH 55, 137/141; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2005 - 65-VI-04

    Urteilsverfassungsbeschwerde wegen Nichtbeachtung des Grundrechts auf rechtliches

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  • VerfGH Bayern, 17.10.2008 - 84-VI-07

    Beseitigung von Hindernissen zur Ermöglichung eines Notwegs

  • VerfGH Bayern, 01.04.2009 - 28-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Entscheidungen

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