Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.06.1997 - 10-VII-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22110
VerfGH Bayern, 27.06.1997 - 10-VII-95 (https://dejure.org/1997,22110)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.1997 - 10-VII-95 (https://dejure.org/1997,22110)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 10-VII-95 (https://dejure.org/1997,22110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,22110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 674 (Ls.)
  • VerfGH 50, 115
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    Es handelt sich nicht um Rechtsvorschriften, die sich - wie dies beispielsweise bei kommunalen Neugliederungsvorschriften oder Bebauungsplänen der Fall sein kann - im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen und bei denen daher der Gedanke der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes von besonderer Bedeutung ist (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.7.1995 = VerfGH 48, 99/103; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH 61, 172/179; VerfGH BayVBl 2011, 433; VerfGH vom 4.5.2012; VerfGH vom 27.6.2012).
  • VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96

    Kommunaler Bürgerentscheid

    Denn eine Gemeinde soll durch ihre Organe selbst entscheiden, ob sie einen legislativen Organisationsakt, der ihren Status als Selbstverwaltungskörperschaft betrifft, hinnehmen oder auf eine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts überprüfen lassen will (vgl. VerfGH 36, 162/167; 40, 154/160; VerfGHE vom 16. Oktober 1987 Vf. 16-VII-84 S. 39 f.; VerfGHE vom 27. Juni 1997 Vf.10-VII-95 S. 33).
  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Allerdings nimmt der Verfassungsgerichtshof im Rahmen von Popularklagen einzelner Bürger grundsätzlich auch dann keine Prüfung anhand des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) vor, wenn die Popularklage - wie hier - mit einer anderen Rüge in zulässiger Weise erhoben worden ist (VerfGH vom 16.12.1986 = VerfGH 39, 169/173; VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/160; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/124).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    Nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes kann aber die Antragsbefugnis für eine Popularklage durch Verwirkung erlöschen (VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.06.2015 - VGH N 7/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die

    Denn mit einem solchen Gesamtkonzept ist kein verbindlicher Zeitplan für die Durchführung von Gebietsreformen, sondern vielmehr ein inhaltliches Konzept gemeint, welches die maßgeblichen materiellen Kriterien für die Gebietsänderungen festlegt (vgl. hierzu BayVGH, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - Vf. 7-VII-98 -, juris, Rn. 72; Entscheidung vom 27. Juni 1997 - Vf. 10-VII-95 -, juris, Rn. 55; VerfGH RP, Urteil vom 17. April 1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 [96]).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 11-VII-13

    Unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen das Gesetz zur

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Dauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einmaligen Organisationsakten erschöpfen (VerfGH vom 27.6.1997 VerfGHE 50, 115/121 f.; vom 29.3.2007 BayVBl 2007, 689).

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Verwirkung von Popularklagen vor allem im Zusammenhang mit der Neugliederung von Gemeinden erörtert und dabei ausgeführt, dass Neugliederungsvorschriften nach einer bestimmten Zeit verlässliche Grundlage für alle Betroffenen sein müssen und dass insoweit die Rechtssicherheit, das Vertrauen auf den Fortbestand einer Neugliederungsmaßnahme und nicht zuletzt das Selbstverwaltungsrecht der neuen Gemeinde mit ihrem durch die Gebietsreform geschaffenen Bestand höher zu gewichten sind als ein etwaiges Interesse, auch noch nach langer Zeit durch einen verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelf die Ungültigerklärung einer Neugliederungsvorschrift herbeizuführen (VerfGH vom 18.12.1987 VerfGHE 40, 154/159; VerfGHE 50, 115/121 f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 8/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Denn mit einem solchen Gesamtkonzept ist kein verbindlicher Zeitplan für die Durchführung von Gebietsreformen, sondern vielmehr ein inhaltliches Konzept gemeint, welches die maßgeblichen materiellen Kriterien für die Gebietsänderungen festlegt (vgl. hierzu BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - Vf. 7-VII-98 -, juris, Rn. 72; Entscheidung vom 27. Juni 1997 - Vf. 10-VII-95 -, juris, Rn. 55; VerfGH RP, Urteil vom 17. April 1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 [96]).
  • VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11

    Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies bei dem angegriffenen - vorhabenbezogenen - Bebauungsplan und der damit im Zusammenhang stehenden Änderung der Landschaftsschutzverordnung der Fall ist (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH 61, 172/179; VerfGH BayVBl 2011, 433).
  • VerfGH Bayern, 17.03.2011 - 17-VII-10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan -

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies bei der Umsetzung eines Organisationsaktes oder bei einem Bebauungsplan der Fall ist (VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH BayVBl 2009, 142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht