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   VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93   

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VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93 (https://dejure.org/1997,31110)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.1997 - 119-VI-93 (https://dejure.org/1997,31110)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 1997 - 119-VI-93 (https://dejure.org/1997,31110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1165
  • VerfGH 50, 60
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) oder der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 9.1.2015 - Vf. 1 -VI-14 - juris Rn. 17; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht prüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin nach, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt worden ist, das, wie etwa das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; VerfGH NStZ-RR 2013, 380/381; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 22; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 57).

    Art. 91 Abs. 1 BV erfordert aber nicht, dass das Gericht auf alle Ausführungen oder Anträge der Prozessbeteiligten im Urteil eingeht (VerfGHE 50, 60/62).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 VerfGHE 54, 59/61; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1236).

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    Das hat seinen Grund darin, dass es nach der Verfassung nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist, Gerichtsentscheidungen nach Art eines Rechtsmittelgerichts zu überprüfen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung des

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).

    32 Art. 91 Abs. 1 BV gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70; VerfGH vom 17.5.2013).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 17.5.2013).

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 26.6.2013 m. w. N.; VerfGH vom 7.8.2013; VerfGH vom 27.8.2013).

    b) Aus Art. 91 Abs. 1 BV ergibt sich ein Anspruch der Beteiligten darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise entscheidungserhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei der Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nicht nach den Vorschriften der jeweiligen Prozessordnung unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70; VerfGH vom 27.8.2013).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 27.8.2013).

  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).

    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70; VerfGH vom 17.5.2013).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 17.5.2013).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380/381; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 22; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 57; vom 29.1.2014 - Vf. 18-VI-12 - juris Rn. 31; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 44; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Hat das Gericht Äußerungen eines Beteiligten entgegengenommen, ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass es sie auch zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung gewürdigt hat, auch wenn es davon abgesehen hat, sie in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu erörtern (VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 22.7.2015 VerfGHE 68, 167 Rn. 25; vom 4.1.2023 BayVBl 2023, 192 Rn. 28, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

  • VerfGH Bayern, 02.05.2016 - 93-VI-14

    Vorläufige Entbindung aus dem Amt des Bereitschaftsleiters bei der Bergwacht

  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 10.07.2020 - 37-VI-18

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Radfahrbeschränkungen auf

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

  • VerfGH Bayern, 17.05.2013 - 5-VI-12

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit Immobilienkaufvertrag

  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

  • OLG München, 18.02.2015 - 34 AR 15/15

    Sachliche Gerichtszuständigkeit bei energiewirtschaftlichen Rechtsstreitigkeiten

  • VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche

  • VerfGH Bayern, 28.11.2000 - 17-VI-00

    Verstoß einer zivilgerichtlichen Entscheidung gegen das Willkürverbot und den

  • VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15

    Ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrags

  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage

  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21

    Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens

  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung

  • VerfGH Bayern, 17.07.2013 - 65-VI-12

    Strom, Gas- und Wasserpreise von Stadtwerken

  • VerfGH Bayern, 06.10.2004 - 33-VI-03

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Berichtigung eines Prozessvergleiches ;

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

  • VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08

    Beseitigungsanordnung nur gegen einen Teil der Miteigentümer

  • VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16

    Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung der

  • VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13

    Teilung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs

  • VerfGH Bayern, 14.09.2005 - 1-VI-05

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine selbstständige gerichtliche

  • VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 01.12.2009 - 59-VI-08

    Überprüfung der Zurückweisung einer Berufung in einer mietrechtlichen

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Erstattung von nach Tarifwechsel ungültig

  • VerfGH Bayern, 11.08.2010 - 149-VI-09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Mietrechtsstreit

  • VerfGH Bayern, 07.05.2004 - 39-VI-03

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

  • VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 02.09.2009 - 30-VI-09

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Berufungsentscheidung

  • VerfGH Bayern, 20.03.2013 - 111-VI-11

    Zur Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank

  • VerfGH Bayern, 26.02.2008 - 28-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

  • VerfGH Bayern, 15.03.2007 - 1-VI-06
  • VerfGH Bayern, 14.07.2009 - 58-VI-08

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf

  • VerfGH Bayern, 01.07.2005 - 10-VI-04

    Angemessene Zeit für die Nachreichung einer Begründung bei Einlegung einer

  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 27-VI-09
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04

    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

  • VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

  • VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07

    Zivilgerichtliche Abweisung einer Klage auf Zahnarzthonorar verletzt nicht das

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