Weitere Entscheidung unten: VerfGH Thüringen, 25.03.2010

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   VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09   

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VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09 (https://dejure.org/2010,19523)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.03.2010 - VerfGH 50/09 (https://dejure.org/2010,19523)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 (https://dejure.org/2010,19523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, § 224 Abs 1 StGB vom 01.12.1994, § 225 Abs 1 StGB vom 01.12.1994, § 202 S 1 StPO
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15 Abs 1 Verf BE des Nebenklägers im Strafverfahren durch entscheidungserhebliches Abstellen des KG auf eine im Rahmen des Verfahrens nach § 202 StPO nachträglich eingeholte Zusatzauskunft eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Dabei umfasst dieses Verbot nach der Natur der Sache alle Tatsachen und Beweismittel ohne Rücksicht auf ihre Quelle und somit auch vom Gericht selbst herangezogene Beweismittel, von denen der Beteiligte nicht einmal weiß, so dass er weder mit ihrer Verwendung zu rechnen braucht noch sich dazu äußern kann (vgl. BVerfGE 15, 214 und 17, 86 ).

    Eine Verpflichtung des Beschwerdeführers, von sich aus durch Akteneinsichtnahme seiner Verfahrensbevollmächtigten nachzuforschen, ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren, bestand jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 15, 214 , 17, 194 , 32, 195 und BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - juris Rn. 30).

  • KG, 26.11.2008 - 1 AR 1362/07

    Umfasstsein aller Straftaten von der Anklage bei einem einheitlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 2008 - 1 AR 1362/07 - 4 Ws 84/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin.

    Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 4. Februar 2009 - 1 AR 1362/07 - 4 Ws 84/08 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Gemäß § 385 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 397 Abs. 1 Satz 2 StPO ist der Nebenkläger im selben Maße zuzuziehen und anzuhören wie der Privatkläger, dem insbesondere das Recht auf Anhörung nach § 33 StPO zusteht (vgl. BVerfGE 14, 8 ; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2009, § 385 Rn. 3, § 397 Rn. 6; Meyer-Goßner, a. a. O., § 385 Rn. 1, 4 und § 397 Rn. 6; Senge, in: KK, StPO, 6. Aufl. 2008, § 385 Rn. 2 und § 397 Rn. 4).

    Da § 33 StPO die gesetzliche Ausgestaltung des in Art. 103 Abs. 1 GG garantierten prozessualen Grundrechts auf rechtliches Gehör ist (vgl. Weßlau, in: SK, a. a. O., § 33 Rn.1), liegt in der Verletzung dieser Vorschrift zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 14, 8 ) und somit gegen Art. 15 Abs. 1 VvB.

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Keinen dieser Schriftsätze hat der Beschwerdeführer erhalten, worin unter den gegebenen Umständen eine weitere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu sehen sein dürfte (vgl. dazu BVerfGE 19, 32 , 49, 325 und 50, 280 ).
  • BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09

    Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Eine Verpflichtung des Beschwerdeführers, von sich aus durch Akteneinsichtnahme seiner Verfahrensbevollmächtigten nachzuforschen, ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren, bestand jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 15, 214 , 17, 194 , 32, 195 und BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtannahme der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Abgesehen davon, ob eine solche "Heilung" im Verfahren der Anhörungsrüge in Betracht kommt (vgl. dagegen Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 115/04 - Rn.13 und 30. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. für eine solche Möglichkeit zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. November 2008 - 1BvR 2788/08 - juris Rn. 8 und NVwZ 2009, 580 ; offen gelassen: NJW 2009, 1584 ), hat das Kammergericht seine Auffassung, es habe das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt, nicht schlüssig und hinreichend begründet.
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Zwar verlangt dieser von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Deshalb verbietet Art. 15 Abs. 1 VvB, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich zu äußern den Verfahrensbeteiligten vorher keine Gelegenheit gegeben worden ist (Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 , 13. August 2002 - VerfGH 21/01 -, Rn. 14 und 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG NJW 1994, 1210; InfAuslR 2001, 463 und NJW 2006, 1048).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Dies muss jedoch ebenso wenig entschieden werden wie die weitere Frage, ob eine darin liegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss vom 1. Juli 2010 geheilt werden konnte (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - GE 2006, 638 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offengelassen im Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 27; BVerfG, NVwZ 2009, 580, 581).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sondervotum VerfGH 49/09 VerfGH 50/09 (eA).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Auch wenn ein Beschwerdeführer nicht gehalten ist, das fachgerichtliche Verfahren im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits zu führen und bereits dort alle verfassungsrechtlich relevanten Argumente vorzubringen (Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11, 28 A/11, 29/11, 29 A/11 - Rn. 45/52; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, NJW 2011, 3428 ), muss er im Rahmen der von ihm verlangten ausreichenden Begründung des Antrages nach § 33a StPO zumindest deren Voraussetzungen darlegen, d. h. dartun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das Gericht verwertet hat, ohne dass dem Beschwerdeführer dazu rechtliches Gehör gewährt worden ist, und warum die getroffene Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 Ws 310/05 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10

    Rechtliches Gehör im Strafverfahren: Entscheidung über eine Beschwerde ohne

    Will ein nach § 33a S. 1 StPO angerufenes Gericht in einer derartigen Konstellation die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung verneinen, bedarf es daher zwingend einer hinreichenden und schlüssigen Begründung (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - juris, Rn. 21.).
  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 158/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch irrtümliche

    Das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass das Gebot des rechtlichen Gehörs eingehalten wird; auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - juris, Rn. 23 m. w .
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   VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09, VerfGH 50/09   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Verletzung, Beweisverwertungsverbot

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelne Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit der Begründung einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für § 32 Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGHG); Geltung des Richtervorbehalts des § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und täglich grüßt das Murmeltier, oder Neues aus dem Osten? BVV bei Verletzung des Richtervorbehalts (§ 81a Abs. 2 StPO)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Der Beschwerdeführer hat nicht die Möglichkeit genutzt, hiergegen analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, juris Rn. 11 = NJW 2008, 3053 f.).

    Hierbei sind unter anderem die Bedeutung der verletzten Norm für ein rechtsstaatliches Verfahren und die Schwere des Verstoßes wesentliche Kriterien (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, juris Rn. 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 28).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung ausdrücklich gebilligt (Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, juris Rn. 10).

    Die fehlende Dokumentation der Gründe, aufgrund derer die Polizeibeamten Gefahr in Verzug annahmen, reicht für einen Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, juris Rn. 10).

    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Oberlandesgerichte muss die Gefährdung des Untersuchungserfolges mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG Kammerbeschluss vom 18.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 10; Kammerbeschluss vom 12.02.2007, ebd. mit Verweis auf BVerfGE 103, 142, 160; OLG Hamburg, ebd.; OLG Jena, a. a. O., Rdnr. 19; OLG Hamm ebd.; OLG Bamberg a. a. O., Rdnr. 21).

    Vielmehr nimmt die Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 25.04.2007, 1 StR 135/07, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 9; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 SsBs 49/09, juris Rdnr. 11 m. w. N.) ein Beweisverwertungsverbot an bei - bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts, - willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder - Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers.

    Die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht ist dann aber entsprechend ihres Gewichts im Einzelfall in der bei der Prüfung eines Beweisverwertungsverbotes vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 18.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 10 a.E.).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Wie bereits das Oberlandesgericht Jena in seinem Beschluss vom 25. November 2008 (1 Ss 230/08) zu Recht ausgeführt hat, ist nach § 81 a Abs. 2 StPO die Anordnung einer Blutentnahme durch den Richter.

    Soweit die Tatsachen nicht offensichtlich sind, sind sie in der Ermittlungsakte zu dokumentieren (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, juris Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 19).

    Hierbei sind unter anderem die Bedeutung der verletzten Norm für ein rechtsstaatliches Verfahren und die Schwere des Verstoßes wesentliche Kriterien (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, juris Rn. 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 28).

    Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch eine Blutentnahme ist dagegen von relativ geringer Intensität (OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 33).

    Nach dieser Rechtsprechung, deren Relevanz im Übrigen auch durch die Rundverfügung des Thüringer Generalstaatsanwalts zur "Anordnung von Blutentnahmen bei Gefahr im Verzug" vom 9. Juni 2009 unterstrichen wird, kann "der Hinweis, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu erlangen" die Annahme einer "Gefahr im Verzug" nicht begründen, "weil dem korrespondierend die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte besteht, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu sichern" (OLG Jena, Beschluss vom 25.11.2008, 1 Ss 230/08, juris Rdnr. 23 unter Verweis auf BVerfGE 103, 142, 155).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Soweit die Tatsachen nicht offensichtlich sind, sind sie in der Ermittlungsakte zu dokumentieren (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, juris Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 19).

    Hierzu zählten insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr in Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers (aus der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 30 f.; Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 24 ff.; Celle, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 311 SsBs 49/09, juris Rn. 11; Jena, a.a.O., juris Rn. 24 ff; Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09, juris Rn. 20; Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09, juris Rn. 17; Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11).

    Hat ein Polizeibeamter trotz Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes nicht versucht, diesen zu erreichen, haben die Gerichte dies nicht stets als schwerwiegendes Fehlverhalten gewertet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 31 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11 ff.).

    Vielmehr müssen die Strafverfolgungsbehörden "regelmäßig" versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.02.2007, 2 BvR 273/06, juris Rdnr. 17; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Jena a. a. O., Rdnr. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09, juris Rdnr. 20 mwN.).

  • VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Verfassungsgerichtshofs, z.B. Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 2. Juli 2008 - VerfGH 14/06).

    Ein Richterspruch ist erst dann willkürlich, wenn er als unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen anzusehen ist und sich deswegen der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ThürVerfGH, Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 26. März 2007 - VerfGH 52/06).

    So handelt ein Gericht willkürlich, wenn es von dem Normverständnis, das durch den Wortlaut vorgegeben und sowohl durch Rechtsprechung als auch Schrifttum näher beschrieben wird, soweit abweicht, dass seine Entscheidung von den herangezogenen Bestimmungen nicht mehr gedeckt ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08).

    Bezüglich der Kriterien des Willkürverbotes verweist die Mehrheit des Verfassungsgerichtshofs (S. 10 des Umdrucks) auf den Beschluss vom 6. Januar 2009 (VerfGH 19/08).

  • OLG Celle, 16.06.2009 - 311 SsBs 49/09

    Beweisverwertungsverbot bei einer evident fehlerhaft auf Gefahr im Verzug

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Hierzu zählten insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr in Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers (aus der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 30 f.; Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 24 ff.; Celle, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 311 SsBs 49/09, juris Rn. 11; Jena, a.a.O., juris Rn. 24 ff; Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09, juris Rn. 20; Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09, juris Rn. 17; Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11).

    Weiterhin wurde die Einschätzung eines Polizeibeamten als "evident fehlerhaft" gerügt, zu den üblichen Dienstzeiten an einem Werktag führe die Einholung einer richterlichen Anordnung zu einer nicht hinnehmbaren zeitlichen Verzögerung (OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 311 SsBs 49/09, juris Rn. 11).

    Vielmehr nimmt die Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 25.04.2007, 1 StR 135/07, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 9; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 SsBs 49/09, juris Rdnr. 11 m. w. N.) ein Beweisverwertungsverbot an bei - bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts, - willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder - Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers.

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Soweit die Tatsachen nicht offensichtlich sind, sind sie in der Ermittlungsakte zu dokumentieren (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, juris Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 19).

    Hierzu zählten insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr in Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers (aus der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 30 f.; Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 24 ff.; Celle, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 311 SsBs 49/09, juris Rn. 11; Jena, a.a.O., juris Rn. 24 ff; Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09, juris Rn. 20; Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09, juris Rn. 17; Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11).

    Weiterhin ist nach der Rechtsprechung die fehlende Dokumentation der Gründe, aufgrund derer die Polizeibeamten Gefahr in Verzug annahmen, kein schwerwiegender Fehler, der zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot führt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 34).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Soweit die Tatsachen nicht offensichtlich sind, sind sie in der Ermittlungsakte zu dokumentieren (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, juris Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 19).

    Vielmehr müssen die Strafverfolgungsbehörden "regelmäßig" versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.02.2007, 2 BvR 273/06, juris Rdnr. 17; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Jena a. a. O., Rdnr. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09, juris Rdnr. 20 mwN.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Nach dieser Rechtsprechung, deren Relevanz im Übrigen auch durch die Rundverfügung des Thüringer Generalstaatsanwalts zur "Anordnung von Blutentnahmen bei Gefahr im Verzug" vom 9. Juni 2009 unterstrichen wird, kann "der Hinweis, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu erlangen" die Annahme einer "Gefahr im Verzug" nicht begründen, "weil dem korrespondierend die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte besteht, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu sichern" (OLG Jena, Beschluss vom 25.11.2008, 1 Ss 230/08, juris Rdnr. 23 unter Verweis auf BVerfGE 103, 142, 155).

    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Oberlandesgerichte muss die Gefährdung des Untersuchungserfolges mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG Kammerbeschluss vom 18.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 10; Kammerbeschluss vom 12.02.2007, ebd. mit Verweis auf BVerfGE 103, 142, 160; OLG Hamburg, ebd.; OLG Jena, a. a. O., Rdnr. 19; OLG Hamm ebd.; OLG Bamberg a. a. O., Rdnr. 21).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Hierzu zählten insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr in Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers (aus der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 30 f.; Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 24 ff.; Celle, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 311 SsBs 49/09, juris Rn. 11; Jena, a.a.O., juris Rn. 24 ff; Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09, juris Rn. 20; Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09, juris Rn. 17; Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11).

    Hat ein Polizeibeamter trotz Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes nicht versucht, diesen zu erreichen, haben die Gerichte dies nicht stets als schwerwiegendes Fehlverhalten gewertet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 31 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11 ff.).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
    Weiterhin ist nach der Rechtsprechung die fehlende Dokumentation der Gründe, aufgrund derer die Polizeibeamten Gefahr in Verzug annahmen, kein schwerwiegender Fehler, der zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot führt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 34).

    Vielmehr nimmt die Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 25.04.2007, 1 StR 135/07, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 9; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 SsBs 49/09, juris Rdnr. 11 m. w. N.) ein Beweisverwertungsverbot an bei - bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts, - willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder - Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers.

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 2 LA 382/03

    Alternativbegründung; Alternative; Asyl; Asylbewerber; Ausländer; Begründung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1991 - 5 Ss 380/91
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung in die USA -

  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 75-IV-07
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 14/06

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs Verf

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07

    Verfahrensaussetzung, Ablehnung der Wiederaufnahme und Erlass eines Teilurteils

  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • OVG Thüringen, 25.06.2014 - 2 EO 124/14

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Selbst wenn zugunsten des Antragstellers von einem Verstoß gegen die strafprozessuale Beweiserhebungsvorschrift des § 81a StPO ausgegangen wird (vgl. zu den Fallgruppen zusammenfassend: ThürVerfG, Beschluss vom 25. März 2010 - VerfGH 49/09 - Juris), folgt daraus nicht zugleich ein Verbot für die Fahrerlaubnisbehörde, das Ergebnis der Blutuntersuchung zu verwerten.
  • VerfGH Thüringen, 18.12.2012 - VerfGH 18/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor Entscheidung über die

    aa) Zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist dem Verfassungsgerichtshof der Prozessstoff innerhalb der Frist des § 33 Abs. 1 Satz 1 ThürVerfGHG so vorzutragen, dass die Möglichkeit einer Verletzung eines in der Thüringer Verfassung gewährten Rechts geprüft werden kann (zu den Darlegungsanforderungen des § 32 ThürVerfGHG: ThürVerfGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VerfGH 49/09 und 50/09; Beschluss vom 6. November 2009 - VerfGH 48/08).
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