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   VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04   

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https://dejure.org/2004,14131
VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 (https://dejure.org/2004,14131)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.12.2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 (https://dejure.org/2004,14131)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 (https://dejure.org/2004,14131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit erledigter Gerichtsentscheidungen; Bestehen eines Rehabilitierungsinteresses wegen der rechtswidrigen Verhängung einer Sicherungshaft; Verletzung von ...

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierungsinteresse des betroffenen Ausländers im Falle der rechtswidrig angeordneten Sicherungshaft; Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Maßnahme ; Weigerung der ghanaischen Botschaft zur Ausstellung eines Passes ...

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierungsinteresse des betroffenen Ausländers im Falle der rechtswidrig angeordneten Sicherungshaft; Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Maßnahme ; Weigerung der ghanaischen Botschaft zur Ausstellung eines Passes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 743
  • JR 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 41/02
    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann dabei nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 23. August 2004 VerfGH 41/02 - und vom 22. März 2001 - VerfGH 63/00 - st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ; 13, 132 ).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerde ist mithin, dass der Beschwerdeführer innerhalb der in § 51 VerfGHG bestimmten Beschwerdefrist substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (Beschlüsse vom 23. August 2004 - VerfGH 41/02 - und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Denn der Verfassungsgerichtshof ist grundsätzlich berechtigt, Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab solcher in der Verfassung von Berlin verbürgten Individualrechte zu messen, die nicht im Widerspruch zu Bundesrecht stehen (Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; st. Rspr.).

    Es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 -VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    In Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe gebietet es jedoch das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung auch des tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtsverstoßes gerichtlich klären zu lassen (BVerfGE 81, 138 ).

    Würde man in diesen Fällen das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; Beschlüsse vom 21. März 2002 - VerfGH 115/01- und 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 -).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Denn grundsätzlich ist es Pflicht der die Abschiebung betreibenden Ausländerbehörde, mit der gebotenen Beschleunigung alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die für die Abschiebung erforderlichen Passpapiere zu erlangen und damit den Vollzug von Haft nach § 57 AuslG auf eine möglichst kurze Zeit zu beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96 - BGHZ 133, 235 ; BayOblG, Beschluss vom 4. Februar 1998 - 3 Z BR 34/98 - InfAuslR 1998, 352; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 11 Wx 5/00 - InfAusIR 2000, 235 ).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 65/03
    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Andererseits ist dabei zu beachten, dass die Feststellung und Würdigung der Voraussetzungen für die Anordnung und den Vollzug der Freiheitsentziehung grundsätzlich allein Sache der zuständigen Fachgerichte ist und der Verfassungsgerichtshof insoweit nur korrigierend eingreifen kann, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und 13. Juni 2003 - VerfGH 65/03, 65 A/03 -).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann dabei nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 23. August 2004 VerfGH 41/02 - und vom 22. März 2001 - VerfGH 63/00 - st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ; 13, 132 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Daher ist in Fällen dieser Art von einem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen auszugehen, das auch nach Erledigung der Maßnahme ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung deren Rechtswidrigkeit begründet (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
  • VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 49/02
    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Denn ein gerichtlicher Beschluss stellt sich als unzulässige Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung dieses Anspruchs dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und 11. Juli 2003 - VerfGH 49/02 -).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerde ist mithin, dass der Beschwerdeführer innerhalb der in § 51 VerfGHG bestimmten Beschwerdefrist substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (Beschlüsse vom 23. August 2004 - VerfGH 41/02 - und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass im Freiheitsgrundrecht (sowie auch in dem Grundrecht auf Schutz der Menschenwürde) die Wurzeln des Anspruchs auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren liegen (vgl. BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 11 Wx 5/00

    Verhindern der Abschiebung

  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 34/98
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96

    Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverhältnismäßige

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen

  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 81/02

    Wegen Löschung aller personenbezogenen Daten nach Beendigung einer Rasterfahndung

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verstoß beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 - NVwZ-RR 2005, 743; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist dadurch im Hinblick auf die Schwere des gerügten Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht nicht entfallen (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04, 55A/04 - Rn. 17).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Allein der behauptete schwerwiegende Eingriff in die Freiheit der Person gibt dem Betroffenen ein schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse (OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.1.2005, 3 W 275/04; VerfGH Berlin JR 2005, 233; grds. BVerfGE 104, 220).
  • VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 188 A/07

    A-limine-Abweisung einer Verfassungsbeschwerde - Keine hinreichende

    Soweit der Beschwerdeführer sich dagegen wendet, ihm sei nicht Gelegenheit gegeben worden, zu den Ausführungen des Kammergerichts im Beschluss vom 15. November 2007 Stellung zu nehmen, legt er nicht dar, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus - d.h. zusätzlich zu seiner umfangreichen Stellungnahme vom 1. November 2007 - vorgetragen hätte (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 - NVwZ-RR 2005, 743; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 28, 17 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 30/03

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Art 1 Abs 3 Verf BE kein mit der

    Hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) mangelt es jedenfalls an der substantiierten Darlegung, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gehörsgewährung vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (vgl. zu diesen Erfordernissen Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 -).
  • KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08

    Einstweilige Freiheitsentziehung: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen

    Das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen an den begehrten Feststellungen ist durch ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam nicht entfallen (BVerfG, NJW 2002, 2456; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; VerfGH Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 55/04 und 55A/04 -, JURIS, Rdn. 17; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 W 371/07 -, InfAuslR 2008, 169).
  • VG Berlin, 04.11.2009 - 4 M 374.09

    Rechtmäßigkeit der Ersatzzwangshaftanordnung

    Inhalt und Reichweite der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes sind von den Gerichten so auszulegen, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239 [247]; Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04 -, LVerfGE 15, 66 [76]).
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