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   VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02, 11-VII-03   

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VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02, 11-VII-03 (https://dejure.org/2004,5042)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2004 - 13-VII-02, 11-VII-03 (https://dejure.org/2004,5042)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2004 - 13-VII-02, 11-VII-03 (https://dejure.org/2004,5042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationsrecht (Eltern und Schüler) - Information der Eltern volljähriger Schüler - Kein Verstoß gegen die Landesverfassung von Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 415 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 40 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1091
  • DVBl 2005, 523 (Ls.)
  • VerfGH 57, 113
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 20.01.1987 - 2-VII-85
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. VerfGH 40, 7/12 f.; 50, 226/246 ff.).

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist von Bedeutung, wie persönlichkeitsbezogen die erhobenen Daten sind und welcher Empfänger für welchen Zweck von ihnen in Kenntnis gesetzt werden soll (VerfGH 40, 7/12 f.).

  • VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Wie der Gesetzgeber diese Schutzpflicht erfüllt, ist indes von ihm grundsätzlich in seiner eigenen Verantwortung zu entscheiden (vgl. VerfGH 50, 226/246 f.).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im weiteren Sinn) fordert, dass eine das Persönlichkeitsrecht oder die Handlungsfreiheit einschränkende Norm einem legitimen Zweck dient, hierzu geeignet und erforderlich ist und dass der angestrebte Zweck und das gewählte Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (VerfGH 50, 226/249; 56, 28/46 f.).

  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Erfordernisse der Verwaltungspraxis können diese Form der Normgebung sogar als notwendig erscheinen lassen (vgl. VerfGH 56, 1/9).

    3 bis 10 BayEUG gleichzuachten sind (s. zu einem vergleichbaren Problem: VerfGH 56, 1/9).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Das Gebot der Geeignetheit verlangt den Einsatz nur solcher Mittel, mit deren Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, d.h. die Möglichkeit der Zweckerreichung (BVerfGE 67, 157/173/175; 96, 10/23).

    Das benutzte Mittel muss nicht das bestmögliche sein und nicht in jedem Einzelfall Wirkung entfalten (BVerfGE 67, 157/175); es genügt ein Beitrag zur Zielerreichung (Jarass/Pieroth, a.a.O ., RdNr. 84 zu Art. 20 GG).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    f) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1982 (BVerfGE 59, 360) führt nicht dazu, dem Schutz volljähriger Schüler vor der Weitergabe von persönlichen Daten aus dem Schulbereich bei der Gesamtabwägung den absoluten Vorrang einzuräumen.

    In dieser Entscheidung, in der es um die Schweigepflicht von Schülerberatern gegenüber den Erziehungsberechtigten nach § 13 Abs. 2 des Bremischen Schulgesetzes geht, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass sogar minderjährige Schüler selbst über die Entbindung eines Schulberaters von der Schweigepflicht (den Eltern gegenüber) entscheiden dürfen, sofern sie hinreichend mündig für die Ausübung dieses höchstpersönlichen Rechts seien und die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung einschätzen könnten (BVerfGE 59, 360/387 f.).

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Trägt die gesetzliche Maßnahme nur in einem geringen Ausmaß zur Förderung des gesetzlichen Ziels bei und stehen zur Erreichung dieses Ziels weniger belastende Alternativmaßnahmen zur Verfügung, die den Gesetzeszweck nur unwesentlich schlechter zu erfüllen geeignet sind, gebührt dem Individualinteresse an der Aufrechterhaltung des Grundrechtsschutzes jedenfalls dann Vorrang vor den für die Einschränkung angeführten Allgemeinwohlinteressen, wenn diese nicht dem Schutz elementar wichtiger und bedeutsamer Rechtsgüter, wie beispielsweise Leben und körperliche Unversehrtheit dienen (vgl. Jarass /Pieroth, a. a. O., RdNr. 84 zu Art. 20 GG; Sachs, a. a. O., RdNr. 153 zu Art. 20 GG; zur Gewichtigkeit der Allgemeinwohlinteressen bei der Güterabwägung vgl. VerfGH 56, 28/49 ff.).

    Im Rahmen des dem Gesetzgeber auch insoweit zustehenden weiten Beurteilungsspielraums kommt es darauf an, ob bei einem als Alternative in Betracht kommenden geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststeht, dass er den fraglichen Zweck sachlich gleichwertig erreicht (VerfGH 56, 28/48/49; BVerfGE 105, 17/36; Jarass /Pieroth, a.a.O., RdNr. 87 zu Art. 20).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Der Schutz der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit nach bayerischem Verfassungsrecht bleibt nicht hinter den im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechten des Grundgesetzes zurück; die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) können deshalb jedenfalls in den Grundaussagen zur Auslegung der Art. 100 und 101 BV herangezogen werden (ständige Rechtsprechung; VerfGH 38, 74; 47, 241/254 f.; 50, 226/246).

    d) Die Einbeziehung der früheren Erziehungsberechtigten bedarf wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der verfahrensmäßigen Absicherung (vgl. BVerfGE 65, 1/44), um eine Unterrichtung in den Fällen zu verhindern, in denen sie nicht angebracht und damit unverhältnismäßig ist.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Für die Überprüfung am letztgenannten Kriterium (Übermaßverbot oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn) ist eine umfassende Güterabwägung geboten, die aber nur dann zu einer Korrektur führt, wenn die betroffenen Individualinteressen ersichtlich schwerer wiegen als die die Grundrechtsbeeinträchtigung auslösenden Allgemeinwohlinteressen (vgl. BVerfGE 44, 353/373).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01

    Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Nach Art. 128, 131 BV kommt dem Staat ein eigener Bildungs- und Erziehungsauftrag zu, der dem Erziehungsrecht der Eltern nicht nach-, sondern gleichgeordnet ist (vgl. VerfGH 55, 189/194 und 196 m. w. N.) Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag endet nicht, wenn der Schüler volljährig wird.
  • VerfGH Bayern, 22.11.1990 - 34-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
    Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (vgl. VerfGH 43, 165/167 f.; 50, 226/248 f. m. w. N.; 56, 1/9; 56, 28/45 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.02.1995 - 6-VII-93
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
  • VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

  • VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Soll-Bestimmungen begründen für den Normadressaten nach allgemeinem Verständnis eine grundsätzliche Verpflichtung, von deren Erfüllung nur in Ausnahmefällen abgesehen werden darf (vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/123 f.; BVerwG vom 12.7.2016 NVwZ 2016, 1498 Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Er wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/127).

    Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (VerfGH vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/9; VerfGHE 57, 113/127; vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 38).

    Die Beurteilung der Erforderlichkeit unterliegt damit in tatsächlicher Hinsicht einer Einschätzungsprärogative des Normgebers (VerfGH vom 23.7.1996 VerfGHE 49, 111/118; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; VerfGHE 57, 113/122).

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Er wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/127).

    Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (VerfGH vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/9; VerfGHE 57, 113/127).

    Die Beurteilung der Erforderlichkeit unterliegt damit in tatsächlicher Hinsicht einer Einschätzungsprärogative des Normgebers (VerfGH vom 23.7.1996 VerfGHE 49, 111/118; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/122).

  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

    Geht es um die Bekanntgabe personenbezogener Daten, ist das in Art. 100, 101 BV, Art. 1, 2 Abs. 1 GG enthaltene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/119) zu beachten.

    Diese Grundrechtsposition schützt den Einzelnen vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten und gewährt ihm die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (VerfGH 57, 113/119).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Es bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.3.2003 = VerfGH 56, 28/45; VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/127; VerfGH vom 15.1.2007 = VerfGH 60, 1/6).
  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 26-VII-21

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Testobliegenheit an Schulen (Corona)

    (c) Die Antragsteller rügen ferner eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ebenfalls geschützt durch Art. 100, 101 BV (zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Bayerischen Verfassung vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/119 f.), durch die von ihnen so bezeichnete Testpflicht.
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im weiteren Sinn) fordert, dass eine die Handlungsfreiheit einschränkende Norm einem legitimen Zweck dient, hierzu geeignet und erforderlich ist und dass der angestrebte Zweck und das gewählte Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (Übermaßverbot oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; vgl. VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/249; VerfGH 56, 28/46 f.; VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/120 f.).

    Bei der Ermittlung der im Einzelfall relevanten Maßstäbe kommt den in dem betreffenden Bereich vorhandenen gesetzgeberischen Wertentscheidungen erhebliches Gewicht zu (VerfGH 57, 113/120 f.).

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Es bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.3.2003 = VerfGH 56, 28/45; VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/127).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Dem Gesetzgeber steht ein weiter Beurteilungsspielraum bei der Beurteilung der Zwecktauglichkeit eines Gesetzes zu (vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/122 m. w. N.).

    Im Rahmen des dem Gesetzgeber auch insoweit zustehenden weiten Beurteilungsspielraums kommt es darauf an, ob bei einem als Alternative in Betracht kommenden geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststeht, dass er den fraglichen Zweck sachlich gleichwertig erreicht (vgl. VerfGHE 57, 113/122).

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

    Regelungen, die der Gesetzgeber zur Vernichtung bzw. Löschung personenbezogener Informationen normiert hat, dienen u. a. dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung und damit dem seinerseits in der Verfassung verankerten Persönlichkeitsrecht (Art. 100, 101 BV; VerfGH vom 20.1.1987 VerfGHE 40, 7/12 f.; vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/119 f.; vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34).
  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

  • VerfGH Bayern, 29.01.2021 - 96-VII-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Regelungen der Elften Bayerischen

  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

  • VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10

    Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG

  • VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15

    Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und

  • VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15

    Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten

  • VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09

    Grenzgaragen

  • VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV

  • VG München, 16.05.2011 - M 3 K 09.4361

    Zeugnisherausgabe

  • VerfGH Bayern, 13.03.2012 - 9-VII-11

    Rauchverbot in Spielhallen

  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 25-VII-10

    Unbegründete Popularklage: Keine Verletzung des in Art 95 Abs 1 S 2 Verf BY

  • VerfGH Bayern, 22.06.2010 - 15-VII-09

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen der Ausbildungs- und

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 24 U 108/09

    Ansprüche der Ehefrau gegen den getrennt lebenden Ehemann und dessen Vater als

  • VerfGH Bayern, 23.04.2013 - 22-VII-12

    Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags am Maßstab

  • VerfGH Bayern, 21.07.2011 - 29-VII-10

    Popularklage: Wegen unsubstantiierter Darlegung einer das Willkürverbot iSv Art

  • VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11

    Unzulässige und unbegründete Popularklage

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