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   VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03   

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VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03 (https://dejure.org/2005,9483)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2005 - 99-III-03 (https://dejure.org/2005,9483)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 99-III-03 (https://dejure.org/2005,9483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Gültigkeit der Landtagswahl 2003

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Gültigkeit der Landtagswahl 2003; Antrag auf Entscheidung über die Gültigkeit der Bezirkswahlen; Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Landkreisvorschlags; Verstoß gegen die Anforderungen der Aufbewahrung der Wahlbriefe und gegen ...

  • verfassungsgerichtshof.de

    Gültigkeit der Landtagswahl 2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 443
  • VerfGH 58, 56
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Im Verfahren nach Art. 48 VfGHG findet also weder eine uneingeschränkte Prüfung von Amts wegen statt noch wird unabhängig vom Vorbringen des Antragstellers die gesamte Wahl überprüft (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/11 f.).

    Den Staatsorganen ist es danach versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen (VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/12; BVerfG vom 2.3.1977 = BVerfGE 44, 125; BVerfG vom 23.2.1983 = BVerfGE 63, 230/243).

    Kommunale Wahlbeamte brauchen ihr Amt nicht zu verleugnen, auch wenn sie als politisch engagierte Bürger auftreten (VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/20; vgl. auch BVerwG vom 8.7.1966 = BVerwGE 24, 315/320; BVerwG vom 29.5.1973 = DÖV 1974, 388 f.; VG Osnabrück vom 23.4.2002 Az . 1 A 126/01; Studenroth in AöR 125, 257/274).

    Das politische Engagement von Amtsträgern würde unter Verletzung ihrer Freiheitsrechte in unzulässiger Weise eingeengt, wenn es ihnen untersagt wäre, im Rahmen privater Wahlwerbung ihre bisherige berufliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeit anzugeben (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/20; BVerwG vom 8.7.1966 = BVerwGE 24, 315/320).

    Nach dem für die Wahlprüfung geltenden Erheblichkeitsgrundsatz führt ein Wahlrechtsverstoß nur dann zur Ungültigkeit der Wahl, wenn die beanstandete Werbung die konkrete Mandatsverteilung beeinflusst haben könnte (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/12; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Sie kann nur dann zum Erfolg führen, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden (vgl. VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/6; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).

    Das Verfahren der Wahlprüfung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden, die auf die Mandatsverteilung von Einfluss sind oder hätten sein können (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/6; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).

    Nach dem für die Wahlprüfung geltenden Erheblichkeitsgrundsatz führt ein Wahlrechtsverstoß nur dann zur Ungültigkeit der Wahl, wenn die beanstandete Werbung die konkrete Mandatsverteilung beeinflusst haben könnte (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/12; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).

  • VerfGH Bayern, 05.02.1992 - 36-III-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Art. 48 Abs. 1 VfGHG regelt abschließend, wer eine verfassungsgerichtliche Entscheidung gegen Beschlüsse des Landtags über die Gültigkeit der Landtagswahl oder über den Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag beantragen kann (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/5).

    Sie kann nur dann zum Erfolg führen, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden (vgl. VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/6; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).

    Das Verfahren der Wahlprüfung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden, die auf die Mandatsverteilung von Einfluss sind oder hätten sein können (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/6; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Kommunale Wahlbeamte brauchen ihr Amt nicht zu verleugnen, auch wenn sie als politisch engagierte Bürger auftreten (VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/20; vgl. auch BVerwG vom 8.7.1966 = BVerwGE 24, 315/320; BVerwG vom 29.5.1973 = DÖV 1974, 388 f.; VG Osnabrück vom 23.4.2002 Az . 1 A 126/01; Studenroth in AöR 125, 257/274).

    Das politische Engagement von Amtsträgern würde unter Verletzung ihrer Freiheitsrechte in unzulässiger Weise eingeengt, wenn es ihnen untersagt wäre, im Rahmen privater Wahlwerbung ihre bisherige berufliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeit anzugeben (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/20; BVerwG vom 8.7.1966 = BVerwGE 24, 315/320).

  • VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Landesrechtlich ist das Neutralitätsgebot bei Wahlen unmittelbar in der Bayerischen Verfassung, nämlich dem Grundsatz der Demokratie, den Wahlrechtsgrundsätzen der Wahlfreiheit und der Wahlgleichheit sowie dem Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien verankert (VerfGH vom 11.3.1994 = VerfGH 47, 59/64) sowie einfachrechtlich in Art. 12 Abs. 3 LWG.

    Bei der rechtswidrigen Verhinderung eines Wahlvorschlags genügt für die Relevanz des Verstoßes die bloße Möglichkeit eines anderen Wahlergebnisses; Wahrscheinlichkeitserwägungen können und dürfen nicht angestellt werden (vgl. auch VerfGH 47, 59/65).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Fehler in der Organisation und Abwicklung des Wahlverfahrens können nicht nur von den amtlichen Wahlorganen (Art. 6 LWG) begangen werden, sondern auch von Dritten, soweit sie unter Bindung an wahlgesetzliche Anforderungen kraft Gesetzes Aufgaben bei der Organisation einer Wahl erfüllen (vgl. BVerfG vom 20.10.1993 = BVerfGE 89, 243/251).

    Eine solche Möglichkeit darf nicht nur theoretisch bestehen, sondern muss vielmehr nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fern liegend sein (vgl. BVerfG vom 20.10.1993 = BVerfGE 89, 243/254).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    (1) Die Wahlfreiheit gewährleistet, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht frei, das heißt ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen, ausüben kann (VerfGH vom 24.11.1966 = VerfGH 19, 105/110; BVerfG vom 2.3.1977 = BVerfGE 44, 125/139).

    Den Staatsorganen ist es danach versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen (VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/12; BVerfG vom 2.3.1977 = BVerfGE 44, 125; BVerfG vom 23.2.1983 = BVerfGE 63, 230/243).

  • VerfGH Bayern, 18.07.1995 - 2-VII-95
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Namentlich sind solche Einschränkungen gerechtfertigt, die den Zweck verfolgen zu gewährleisten, dass nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer sich um die Stimmen der Wähler bewerben (VerfGH vom 18.7.1995 = VerfGH 48, 61/69 f.; BVerfG vom 23.11.1993 = BVerfGE 89, 291/300 f.).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 14 Abs. 1 BV ein Ermessensspielraum zu (VerfGH vom 24.11.1966 = VerfGH 19, 105/109; VerfGH vom 29.4.1975 = VerfGH 28, 75/80; VerfGH vom 18.7.1995 = VerfGH 48, 61/73).

  • VerfGH Bayern, 24.11.1966 - 23-VII-66
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    (1) Die Wahlfreiheit gewährleistet, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht frei, das heißt ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen, ausüben kann (VerfGH vom 24.11.1966 = VerfGH 19, 105/110; BVerfG vom 2.3.1977 = BVerfGE 44, 125/139).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 14 Abs. 1 BV ein Ermessensspielraum zu (VerfGH vom 24.11.1966 = VerfGH 19, 105/109; VerfGH vom 29.4.1975 = VerfGH 28, 75/80; VerfGH vom 18.7.1995 = VerfGH 48, 61/73).

  • VerfGH Bayern, 12.03.1996 - 12-VII-95
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
    Durch das Beteiligungsanzeigeverfahren kann für alle Beteiligten rechtzeitig die erforderliche Klarheit darüber geschaffen werden, ob die Parteien und Wählergruppen die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl erfüllen (VerfGH vom 12.3.1996 = VerfGH 49, 23/27).

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Beteiligungsanzeigeverfahrens hat der Gesetzgeber den streng formalen Charakter des Grundsatzes der Wahlgleichheit zu beachten (vgl. VerfGH vom 13.6.1983 = VerfGH 36, 83/91; VerfGH vom 2.2.1984 = VerfGH 37, 19/23; VerfGH vom 12.3.1996 = VerfGH 49, 23/27).

  • VG Osnabrück, 23.04.2002 - 1 A 126/01

    Amtsträger; Chancengleichheit; Kommunalwahl; Neutralitätspflicht; Wahlkampf;

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

  • VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09

    Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008

    Zum anderen erstreckt sich die Kontrolle darauf, ob die der Wahl zugrunde liegenden einfachrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, sowie gegebenenfalls auch darauf, ob ein maßgeblicher, in der Verfassung selbst geregelter Wahlrechtsgrundsatz - wie beispielsweise die 5 %-Klausel gemäß Art. 14 Abs. 4 BV - gegen höherrangiges Verfassungsrecht verstößt, da die verfassungsmäßige Rechtsgrundlage Voraussetzung für eine gültige Wahl ist (VerfGH vom 27.4.1973 = VerfGH 26, 45/47; VerfGH vom 18.2.1992 = VerfGH 45, 12/17; VerfGH vom 17.2.2005 = VerfGH 58, 56/64 f., 72; VerfGH vom 8.12.2009).

    aa) Im Interesse der Wahlgleichheit und der Korrektheit der Wahl ist vor allem das auf den Wahltermin ausgerichtete Wahlverfahren selbst streng formalisiert und an einen strikten Zeitplan gebunden (VerfGH vom 17.2.2005 = VerfGH 58, 56/65).

    Er kann nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten und diesem vorschreiben, welche Gestaltung er seinen Regelungen geben soll (VerfGH 58, 56/69 f.; vgl. auch BVerfGE 6, 84/94; BVerfG vom 3.12.1968 = BVerfGE 24, 300/346; BVerfGE 51, 222/238, 249).

  • VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09

    Wahlprüfung

    Prüfungsmaßstab sind danach zum einen die das Wahlverfahren unmittelbar regelnden Vorschriften, z. B. des Landeswahlgesetzes, daneben aber auch andere Vorschriften, die den ungestörten und ordnungsgemäßen Verlauf der Wahl gewährleisten, wie etwa die in Art. 14 Abs. 1 BV niedergelegten Wahlrechtsgrundsätze (VerfGH vom 17.2.2005 = VerfGH 58, 56/64 f.).

    Fehler in der Organisation und Abwicklung des Wahlverfahrens können nicht nur von den amtlichen Wahlorganen (Art. 6 LWG) begangen werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch von Dritten, soweit sie unter Bindung an wahlgesetzliche Anforderungen kraft Gesetzes Aufgaben bei der Organisation einer Wahl erfüllen (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/5; VerfGH 58, 56/65; BVerfG vom 20.10.1993 = BVerfGE 89, 243/249 ff.).

  • VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11

    Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur

    Danach ist es staatlichen und kommunalen Organen untersagt, bei Wahlen und Abstimmungen in amtlicher Funktion bestimmte Parteien, Kandidaten oder Sachanliegen zu unterstützen (vgl. VerfGH vom 17.2.2005 = VerfGH 58, 56/71 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.10.2014 - 20-III-14

    Kandidatenaufstellung für Landtagswahl

    Zum anderen erstreckt sich die Kontrolle darauf, ob die der Wahl zugrunde liegenden einfachrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, sowie gegebenenfalls auch darauf, ob ein maßgeblicher, in der Verfassung selbst geregelter Wahlrechtsgrundsatz - wie beispielsweise die 5 %-Klausel gemäß Art. 14 Abs. 4 BV - gegen höherrangiges Verfassungsrecht verstößt, da die verfassungsmäßige Rechtsgrundlage Voraussetzung für eine gültige Wahl ist (VerfGH vom 27.4.1973 VerfGHE 26, 45/47; vom 18.2.1992 VerfGHE 45, 12/17; vom 17.2.2005 VerfGHE 58, 56/64 f., 72; vom 8.12.2009 VerfGHE 62, 229/231 f.; vom 10.5.2010 VerfGHE 63, 51/55; BVerfG vom 20.10.1993 BVerfGE 89, 243/249 ff.).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 A 14.387

    Die Frist für die Wahlprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof beginnt mit der

    Darüber hinaus habe sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2005 (Vf. 99-III-03) mit befürchteten Manipulationsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Wahlbriefen bei der Landtagswahl 2003 befasst und in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass der Wahlfehler durch einen substantiierten Tatsachenvortrag zu belegen sei.

    Unabhängig von der Frage, ob eine Verwahrung in versiegelten Behältnissen tatsächlich größere Sicherheit gewährleiste als eine sonstige Verwahrung "unter Verschluss", könne die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsvorschrift nicht allein damit dargetan werden, dass im Einzelfall die Möglichkeit missbräuchlicher Anwendung nicht ausgeschlossen werden könne (E.v. 17.2.2005 - Vf. 99-III-03 - VerfGHE 58, 56/70 m.w.N.).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 173/11

    Erfolgloser Einspruch (

    a) Der Einhaltung von Fristen und Terminen bei einem Volksbegehren kommt nicht dieselbe hohe Bedeutung zu wie in den an Wahltermine und einen strengen Zeitplan gebundenen Wahlverfahren (vgl. zur Bedeutung der Fristen und Termine in Wahlverfahren: BayVerfGH, BayVerfGHE 58, 56 und Entscheidung vom 10. Mai 2010 - Vf. 49-III-09 -, juris Rn. 31; StGH Bremen, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/08 -, NVwZ-RR 2008, 666; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 54 Rn. 1).
  • VerfGH Bayern, 10.10.2014 - 25-III-14

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch in Wahlprüfungsverfahren

    Er kann nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten und diesem vorschreiben, welche Gestaltung er seinen Regelungen geben soll (VerfGH 58, 56/69 f.; vgl. auch BVerfGE 6, 84/94; BVerfG vom 3.12.1968 = BVerfGE 24, 300/346; BVerfGE 51, 222/238, 249).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2015 - 14-VII-13

    Vereinbarkeit der Vorschriften über Stichentscheid bei Bürgerentscheiden mit

    Prüfungsgegenstand des Verfassungsgerichtshofs sind ausschließlich die angegriffenen gesetzgeberischen Entscheidungen (VerfGH vom 10.10.2001 VerfGHE 54, 109/142; vom 17.2.2005 VerfGHE 58, 56/69 f.; vom 10.5.2010 VerfGHE 63, 51/60).
  • VerfGH Bayern, 10.03.2020 - 56-III-19

    Landtagswahl 2018 nicht wegen Auslegungsregelung zu abgegebenen Zweitstimmen

    Das könnte bei Regelungen des Wahlrechts etwa der Fall sein, wenn die betreffende Regelung generell ungeeignet wäre, die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BV zu sichern, oder wenn sie aufgrund ihrer Struktur diese Grundsätze erheblich gefährden würde (VerfGH vom 17.2.2005 VerfGHE 58, 56/69 f. m. w. N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.03.2007 - LVG 10/06

    Rechtswegerfordernis bzw. zuständige Gerichtsbarkeit für die Geltendmachung einer

    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze ein Ermessensspielraum zu (vgl. BayVfGH, Entschdg. v. 17.02.2005 - Vf. 99-III-03 -, juris; BayVfGH, Entschdg. v. 29.04.1975 - Vf. 4-VII-74 -, VerfGH 28 n. F. [1975], 75 [80]; BayVfGH, Entschdg. v. 18.07.1995 - Vf. 2,7,8,11-VII-95 -, VerfGH 48 n. F. [1995], 61 [73]).
  • VG Würzburg, 15.10.2012 - W 7 K 11.696

    Wahlanfechtung

  • VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1019

    Wahlanfechtung; Listenverbindung

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