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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91 (https://dejure.org/1992,7693)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.1992 - VerfGH 6/91 (https://dejure.org/1992,7693)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - VerfGH 6/91 (https://dejure.org/1992,7693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in Planungshoheit durch Darstellung des Standortes einer Mülldeponie in Gebietsentwicklungsplan; Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde; Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Einhaltung der ...

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Gebietsentwicklungsplan; Abfalldeponie; kommunale Selbstverwaltung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 874
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - VerfGH 2/91

    Gemeindliche Selbstverwaltung: Ausweisung einer Mülldeponie in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91
    Außenbereichstypische Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind regelmäßig nicht hinreichend bestimmt; insbesondere die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft oder Forstwirtschaft bedeutet insofern keine qualifizierte Standortzuweisung, als sie dem Außenbereich lediglich eine ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommende Funktion zuweist (vgl. BVerwGE 77, 300, 302; 79, 318, 325; VerfGH NW NWVBl 1990, 51; 1991, 371; Urteil vom 28. Januar 1992, VerfGH 2/91).

    Bei einem derartigen Abstand gibt die Ausweisung der Mülldeponie keinen Anlaß, bei den Wohnbauflächen von einer weiteren Verwirklichung der Planungsvorstellungen abzusehen oder die Planungsvorstellungen wesentlich zu ändern (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 28. Januar 1992, VerfGH 2/91).

    Aus der EG-Richtlinie vom 27. Juni 1985 (EG-Amtsblatt Nr. L 175/40) läßt sich eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei ,der Gebietsentwicklungsplanung unabhängig von sonstigen Bedenken gegenüber ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit nicht ableiten, da Art. 1, 2 EG-Richtlinie eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur für vorhabenbezogene Genehmigungen vorsehen (VerfGH NW, Urteil vom 28. Januar 1992, VerfGH 2/91).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91
    Außenbereichstypische Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind regelmäßig nicht hinreichend bestimmt; insbesondere die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft oder Forstwirtschaft bedeutet insofern keine qualifizierte Standortzuweisung, als sie dem Außenbereich lediglich eine ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommende Funktion zuweist (vgl. BVerwGE 77, 300, 302; 79, 318, 325; VerfGH NW NWVBl 1990, 51; 1991, 371; Urteil vom 28. Januar 1992, VerfGH 2/91).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91
    Voraussetzung für die Zulässigkeit der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist jedoch gemäß § 52 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Satz 2 VerfGHG , daß die Gemeinde hinreichend substantiiert einen Sachverhalt darlegt, aufgrund dessen eine Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung aus Art. 78 Abs. 1 und 2 LV (Art. 28 Abs. 2 GG) möglich ist (vgl. BVerfGE 71, 25, 36 f; 76, 107, 116 f).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91
    Voraussetzung für die Zulässigkeit der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist jedoch gemäß § 52 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Satz 2 VerfGHG , daß die Gemeinde hinreichend substantiiert einen Sachverhalt darlegt, aufgrund dessen eine Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung aus Art. 78 Abs. 1 und 2 LV (Art. 28 Abs. 2 GG) möglich ist (vgl. BVerfGE 71, 25, 36 f; 76, 107, 116 f).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - VerfGH 6/91
    Außenbereichstypische Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind regelmäßig nicht hinreichend bestimmt; insbesondere die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft oder Forstwirtschaft bedeutet insofern keine qualifizierte Standortzuweisung, als sie dem Außenbereich lediglich eine ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommende Funktion zuweist (vgl. BVerwGE 77, 300, 302; 79, 318, 325; VerfGH NW NWVBl 1990, 51; 1991, 371; Urteil vom 28. Januar 1992, VerfGH 2/91).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 10/19

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die regionalplanerische Festlegung eines

    Einer solchen außenbereichstypischen Darstellung lässt sich eine qualifizierte Nutzungsbestimmung regelmäßig nicht entnehmen, weil sie dem Außenbereich lediglich eine ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzgebers in erster Linie zukommende Funktion zuweist (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 11. Februar 1992 - VerfGH 6/91, NWVBl. 1992, 242 = juris, Rn. 21, vom 17. Januar 1995 - VerfGH 11/93, OVGE 44, 316, 320, und vom 25. Oktober 2011 - VerfGH 10/10 , OVGE 54, 277 = juris, Rn. 69; BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - 4 C 57.84, BVerwGE 77, 300 = juris, Rn. 23, und vom 4. Mai 1988 - 4 C 22.87, BVerwGE 79, 318 = juris, Rn. 20).

    Seine Größe fällt angesichts einer Gesamtgemeindefläche von ca. 4.434 ha - sie entspricht etwa 0, 29 % des Stadtgebietes - nicht ins Gewicht (so für deutlich größere Flächenanteile bereits VerfGH NRW, Urteile vom 11. Februar 1992 - VerfGH 6/91, NWVBl. 1992, 242 = juris, Rn. 23 [1,25 %], und vom 25. Oktober 2011 - 10/10, OVGE 54, 277 = juris, Rn. 68 [ca. 0,8 %]; zur allgemeinen Bedeutung dieses Kriteriums Schönenbroicher, in: Heusch/Schönenbroicher, LV, 2. Aufl. 2020, Art. 78 Rn. 47).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    (NRW VerfGH, Urt. v. 11.02.1992 - VerfGH 6/91 -, NVwZ 1992, 874).

    Denn der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof ist bereits bei Wohnbauflächen in einer Entfernung von 2, 3 km davon ausgegangen, dass ein derartiger Abstand keinen Anlass biete, bei diesen Wohnbauflächen von einer weiteren Verwirklichung der Planvorstellungen abzusehen oder die Planungsvorstellungen wesentlich zu ändern (NRW VerfGH, Urt. v. 11.02.1992 - VerfGH 6/91-, NVwZ 1992, 874; NRW VerfGH, Urt. v. 28.01.1992 - VerfGH 2/91 -, NVwZ 1992, 875).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

    Zwar kann die Darstellung eines Abbauvorhabens in einem Braunkohlenplan auch benachbarte Gemeinden selbst betreffen (zur Darstellung eines Deponiestandorts in einem Gebietsentwicklungsplan vgl. VerfGH NW, NVwZ 1992, 874).
  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 6 C 1142/07

    Immissionschutz bei Abfallverbrennungsanlage; hier: Ausbreitung von Gasen und

    Eine hinreichende Konkretisierung der gemeindlichen Planung liegt zwar nicht erst dann vor, wenn das Stadium eines verbindlichen Bauleitplans erreicht ist; vielmehr können auch auf andere Weise dokumentierte örtliche Planvorstellungen Bedeutung erlangen, wenn sie nur hinreichend bestimmt sind (VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.02.1992 - VerfGH 6/91 -, NVwZ 1992, 874.).
  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Zwar erfordert eine solche noch keinen verbindlichen Bauleitplan, sondern sie kann sich auch unterhalb der Schwelle des Bauleitplans in anderer Weise ergeben (vgl. Hess. VGH, U. v. 25.03.2010 - 4 A 1687/09 -, LKRZ 2010, 260, 263 r.Sp.; VerfGH NW, U. v. 25.06.2002 - VerfGH 42/00 -, NVwZ 2003, 202, 203 r.Sp.; U. v. 28.01.1992 - VerfGH 2/91 -, DVBl. 1992, 710, 711 r.Sp.; U. v. 11.02.1992 - VerfGH 6/91 -, UPR 1992, 313, 314 l.Sp.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - 10 A 14.05

    Raumordnung, Landesplanung

    Die angegriffene Rechtsvorschrift muss jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die amtliche Tätigkeit der Antragstellerin entfalten (VGH Kassel, Beschluss vom 22. Juli 1999 - 4 N 1598.93 -, ZfBR 2000, 194; vgl. auch VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Februar 1992 - 6/91 -, NVwZ 1992, 874).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 20 A 3644/98
    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 11. Februar 1992 - VerfGH 6/91 -, NWVBl. 1992, 242; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388.
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