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   VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02   

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VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 (https://dejure.org/2002,7361)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.09.2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 (https://dejure.org/2002,7361)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 (https://dejure.org/2002,7361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs i.R.d. Frage von ausgebliebenen Zahlungen des Sozialamtes; Staatliche Hilfen zur Finanzierung des Lebensunterhalts in Gestalt der Übernahme von Mietzahlungen; Fortsetzung der Mietzahlungen durch das Sozialamt trotz ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs i.R.d. Frage von ausgebliebenen Zahlungen des Sozialamtes; Staatliche Hilfen zur Finanzierung des Lebensunterhalts in Gestalt der Übernahme von Mietzahlungen; Fortsetzung der Mietzahlungen durch das Sozialamt trotz ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Sozialamt und Zahlungsverzug

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungseinstellung durch Sozialamt ohne Kenntnis des Mieters; rechtsmißbräuchliches Räumungsverlangen; Zahlungsverzug

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Sozialamt und Zahlungsverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 815
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 11.12.1997 - 8 REMiet 1354/96

    Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
    Die Ausführungen im Urteil des Landgerichts zur Verschuldensfrage seien willkürlich und widersprächen dem Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 11. Dezember 1997 - 8 RE-Miet 1354/96 -, dem zufolge ein Mieter seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht im Sinne von § 554 a BGB verletze, wenn Mietzahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamtes nicht fristgemäß bei dem Vermieter eingingen.

    Das Landgericht ist auch ohne entsprechende ausdrückliche Darlegungen erkennbar von der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur im Zusammenhang mit § 554 Abs. 1 BGB a. F. vorherrschenden Rechtsauffassung ausgegangen, dass ein Mieter sich das Verschulden des Sozialamts wie eigenes Verschulden anrechnen lassen müsse, weil das Sozialamt insofern sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) sei (vgl. nur LG Karlsruhe, ZMR 1989, 421; LG Mönchengladbach, ZMR 1993, 571; implizit auch vorgenannten Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 11. Dezember 1997 - 8 RE-Miet 1354/96 - NJW 1998, 2455 ).

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VVB in Übereinstimmung mit Art. 103 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m.w.N., st. Rspr.).

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne von § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N.).
  • LG Mönchengladbach, 19.02.1993 - 2 S 345/92
    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
    Das Landgericht ist auch ohne entsprechende ausdrückliche Darlegungen erkennbar von der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur im Zusammenhang mit § 554 Abs. 1 BGB a. F. vorherrschenden Rechtsauffassung ausgegangen, dass ein Mieter sich das Verschulden des Sozialamts wie eigenes Verschulden anrechnen lassen müsse, weil das Sozialamt insofern sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) sei (vgl. nur LG Karlsruhe, ZMR 1989, 421; LG Mönchengladbach, ZMR 1993, 571; implizit auch vorgenannten Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 11. Dezember 1997 - 8 RE-Miet 1354/96 - NJW 1998, 2455 ).
  • LG Berlin, 24.07.2014 - 67 S 94/14

    Kündigung eines Wohnraummietvertrages: Zahlungsverzug eines Mieters bei allein

    Die Kammer hatte vor diesem Hintergrund nicht zu entscheiden, ob der Klägerin unter Zugrundelegung der Grundsätze von Treu und Glauben angesichts des Leistungsbezugs des Beklagten durch das Jobcenter der Ausspruch oder zumindest das Festhalten an der Kündigung nach erfolgtem Zahlungsausgleich nicht ohnehin gemäß § 242 BGB verwehrt gewesen wäre (vgl. dazu BerlVerfGH, Beschl. v. 27. Februar 2002 - 63/02, ZMR 2003, 815 Tz. 20).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03

    Räumungsurteil wegen Zahlungsverzugs aufgrund schuldhaft überhöhter

    Mit Beschluss vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - (GE 2003, 385 = MM 2003, 191), hat der Verfassungsgerichtshof das Teilurteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 70/05

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Es betrifft ebenso wie die weiteren angeführten Entscheidungen die Möglichkeit einer sog. außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit in Fällen, in denen nach der Verfahrensordnung kein ordentlicher Rechtsbehelf mehr gegeben ist (vgl. hierzu Beschluß vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 sowie vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02 u.63 A/02).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

    (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris Rn. 13; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205, 216 f., juris Rn. 42 f.; BerlVerfGH, Beschluss vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 -, LVerfGE 13, 53, 59, juris Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde zivilgerichtliche

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 103/05

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 195/03

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen wegen Verletzung des

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem §

    Eine Verletzung von Art. 15 Abs. 1 VvB ist erst dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlende fachgerichtliche Auseinandersetzung

  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 7/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 78/05

    Unzulässige, da unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen klageabweisende

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03

    Im Hinblick auf die Willkürrüge iSv Art 10 Abs 1 Verf BE aus

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