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   VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93   

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VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93 (https://dejure.org/1993,26533)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 10.11.1993 - VerfGH 78/93 (https://dejure.org/1993,26533)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 (https://dejure.org/1993,26533)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 54.82

    Pharmazeutische Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfungssystem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86

    Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Praktikums im Studiengang

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • VerfGH Bayern, 28.01.1988 - 13-VI-86
    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Bundesrecht und Landesrecht bestehen in zunächst voneinander unabhängigen "Verfassungsräumen" (vgl. BVerfGE 4, 178/189).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Sie beruhe darauf, daß viele Berufe bestimmte, nur durch theoretische und praktische Schulung erwerbbare technische Kenntnisse und Fertigkeiten (im weiteren Sinne) erforderten und daß die Ausübung dieser Berufe ohne solche Kenntnisse entweder unmöglich oder unsachgemäß wäre oder aber Schaden, ja Gefahren für die Allgemeinheit mit sich bringen würden (BVerfGE 7, 377/406 f).
  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 64/93

    Unzulässigkeit von auf Verf BE Art 1 Abs 3, 12 Abs 1, 16 und 64 gestützten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
    Die in Artikel 64 VvB enthaltene Vorschrift über die Gesetzesbindung der Richter enthält kein subjektives, individuelles Recht (vgl. Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 - Umdruck S. 3).
  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Dieses Grundrecht gewährleistet neben der Berufsfreiheit (vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 -) die freie Wahl des Wohnsitzes als ausdrücklich genannten Unterfall einer umfassend zu verstehenden Freizügigkeit.
  • VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94

    Verletzung des Grundrechts auf Freizügigkeit durch sofortige Vollziehung der

    Dieses Grundrecht gewährleistet neben der Berufsfreiheit (vgl Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 -) die freie Wahl des Wohnsitzes als ausdrücklich genannten Unterfall einer umfassend zu verstehenden Freizügigkeit.
  • VerfGH Berlin, 31.05.1995 - VerfGH 55/93

    Führung beruflicher Bezeichnungen - hier: Tierheilpraktikerin - betrifft die

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, daß Art. 11 VvB, soweit er die freie Berufswahl schützt, in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG steht und neben dieser Grundrechtsgewährung den Grundgesetzes in Kraft bleibt (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 -).
  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

    Da es im vorliegenden Fall also um die Freiheit der Berufswahl geht, ist die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschlägig, da hinsichtlich der Berufswahl Art. 17 VvB und Art. 12 Abs. 1 GG vom materiellen Inhalt her übereinstimmen (siehe Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 31. Mai 1995 - VerfGH 55/93 - in partieller Korrektur der Beschlüsse vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 - und vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16, 17, in denen das Gericht noch von einer durchgehenden inhaltlichen Übereinstimmung der beiden Normen ausgegangen ist).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    11 VvB 1950 steht - soweit er die freie Wahl des Arbeitsplatzes schützt - in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG und bleibt neben dieser Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft (vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 - Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 -).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    a) Art. 11 VvB, der, soweit er die freie Berufswahl und die freie Wahl des Arbeitsplatzes schützt, inhaltsgleich mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist und neben dieser Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft bleibt (vgl. Beschluß vom 10.November 1993 - VerfGH 78/93 - Urteil vom 31.Mai 1995 VerfGH 55/93 -JR 1996, S. 146), ist nicht verletzt.
  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96

    Kein Anspruch des wissenschaftlichen Personals der Bauakademie, der Akademie der

    Die Grundrechtsverbürgung über die Gewährleistung insbesondere der freien Wahl des Berufs und des Arbeitsplatzes steht vom materiellen Inhalt her in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG und bleibt neben der Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 - zu Art. 11 VvB 1950).
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