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   VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94   

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https://dejure.org/1994,10353
VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94 (https://dejure.org/1994,10353)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.1994 - VerfGH 8/94 (https://dejure.org/1994,10353)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 1994 - VerfGH 8/94 (https://dejure.org/1994,10353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JR 1995, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
    Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - NJW 1993, 513, vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch dann besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie im vorliegenden Fall in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.

    Weder eine Zusammenschau einzelner Grundrechte noch auch der Gedanke des "Hineinwirkens" von Bundesverfassungsrecht in Landesverfassungsrecht (vgl. dazu den Beschluß v. 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515; s. auch den Beschluß vom 16. Juni 1993 - VerfGH l9/93 - JR 1994, H. 3) begründen die Geltung eines Schutzes der Ehe nach dem Berliner Verfassungsrecht.

    Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des auch in der Verfassung von Berlin verbürgten Rechts auf Achtung der Menschenwürde (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515) rügt, ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet.

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
    Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - NJW 1993, 513, vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch dann besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie im vorliegenden Fall in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
    Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - NJW 1993, 513, vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch dann besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie im vorliegenden Fall in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.
  • VerfGH Berlin, 13.09.1993 - VerfGH 73/93

    Verf BE Art 1 Abs 3 bewirkt keine landesrechtliche Verbürgung sämtlicher im GG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
    Eine Verletzung des Willkürverbots liegt bei einer gerichtlichen Entscheidung vor, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - Umdruck S. 4).
  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
    Als Prüfungsmaßstab kommt insoweit aus Rechtsgründen (§ 49 Abs. 1 VerfGHG) allein Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB in Betracht, der auch in der Ausprägung als objektives Willkürverbot gilt und inhaltlich dem Gleichbehandlungsgrundsatz das Art. 3 Abs. 1 GG entspricht (vgl. Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Umdruck S. 5).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 80/93

    Keine Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
    Auch aus Art. 1 Abs. 3 VvB kann sie insoweit nichts herleiten, weil diese Bestimmung lediglich die Objektive Geltung des Grundgesetzes und der Gesetze des Bundes in Berlin betrifft und in der besonderen historischen Situation des Jahres 1950 den damaligen Anspruch der Westsektoren Berlins auf Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland verdeutlicht, nicht aber ihrerseits subjektive Rechte begründet (vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 80/93 - Umdruck S. 3).
  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

    Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 , 2. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - JR 1994, 343 und 25. April 1994 - VerfGH 8/94 - JR 1995, 13; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hier und im Folgenden jeweils auch im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 57/94

    Fachgerichtliche Ablehnung eines mit der Pflegebedürftigkeit der volljährigen

    Die Berliner Verfassung enthält keine dem Artikel 6 Abs. 1 GG entsprechende Bestimmung (Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 8/94 -).
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