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   VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97   

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https://dejure.org/1998,3277
VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97 (https://dejure.org/1998,3277)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.07.1998 - VerfGH 80/97 (https://dejure.org/1998,3277)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 (https://dejure.org/1998,3277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 Berliner Verfassungsgerichtshofgesetz (VerfGHG, BE) bei Inanspruchnahme außerordentlicher Rechtsbehelfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VerfGHG §§ 49 Abs. 2 S. 1, 51 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 275
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • JR 1999, 66
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen prozessualen Möglichkeiten zu erreichen suchen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Denn soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe wie, die Wiederaufnahme des Verfahrens auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ).
  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Da der Beschwerdeführer jedoch - soweit ersichtlich - innerhalb der Frist des § 586 ZPO keine Nichtigkeitsklage erhoben hat, ist der Rechtsweg nicht erschöpft, ohne daß dieser Mangel noch nachträglich geheilt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 f., und vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 380/93 -, NJW 1993, S. 3256 f.).
  • BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 380/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Stellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Da der Beschwerdeführer jedoch - soweit ersichtlich - innerhalb der Frist des § 586 ZPO keine Nichtigkeitsklage erhoben hat, ist der Rechtsweg nicht erschöpft, ohne daß dieser Mangel noch nachträglich geheilt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 f., und vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 380/93 -, NJW 1993, S. 3256 f.).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (Urteile vom 31. Oktober 1996, a.a.O., und vom 12. Juli 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 und vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02

    Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche

    Nach dem in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung auf fachgerichtlicher Ebene zu erwirken oder zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs - angebotener Zeugenbeweis ungeeignet

    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Subsidiarität hat der Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85, 80 ).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Allerdings verlangt der aus § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG folgende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77, ).
  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 186 A/04
    Da vorliegend der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen einer - noch nicht beschiedenen - Verfassungsbeschwerde nach § 49 Abs. 1 VerfGHG gestellt worden ist, gilt auch insoweit der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität, nach dem ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen prozessualen Möglichkeiten zu erreichen suchen muss (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 191 und vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 15/02

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 150/03

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und mangelnder Substantiierung unzulässige, im

    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 145/02
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 70/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über

  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 133/05
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 31/02
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