Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
VerfGHG §§ 49 Abs. 1, 50
Verfahrensgang
- KG, 02.03.1992 - Zs 19/92
- VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92
Wird zitiert von ... (98)
- VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
Akteneinsicht Dritter in strafprozessuale Ermittlungsakten
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - nicht veröffentlicht). - VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
Das ist insbesondere bei ihrer "willkürlichen" Außerachtlassung nicht der Fall (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - s. ferner z.B. Beschluß vom 7. Juli 1992 - VerfGH 41/92 - Beschluß vom 17. Februar 1953 - VerfGH 3/93 - Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 84/93 - Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - Beschluß vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 84/93 -). - VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der …
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
- VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf …
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ff.; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …
Die Verfahrensgestaltung, die Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte im einzelnen Fall sind der Nachprüfung grundsätzlich entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
Deren Auslegung und Anwendung obliegt den Zivilgerichten, die hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen haben (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 59/06 - AfP 2006, 356 und 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.;… zum Bundesrecht: zuletzt etwa BVerfG, NJW 2008, 1793, Rn. 74 ff. …und Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27).Dies erfordert, im Rahmen der Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts eine einzelfallbezogene Abwägung der Meinungs- und Pressefreiheit mit demjenigen Rechtsgut vorzunehmen, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 99, 185 …und Beschluss vom 11. November 1992 - 1 BvR 693/92 - juris Rn. 23).Auch insoweit hat der Verfassungsgerichtshof die Rechtsanwendung nur daraufhin zu überprüfen, ob das Fachgericht dabei die Bedeutung des Grundrechts ausreichend beachtet hat, nicht dagegen, wie es den Grundrechtsschutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewährt (…vgl. BVerfG, NJW 2008, 358 Rn. 15). - VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders …
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind dagegen grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen …
Andererseits ist dabei zu beachten, dass die Feststellung und Würdigung der Voraussetzungen für die Anordnung und den Vollzug der Freiheitsentziehung grundsätzlich allein Sache der zuständigen Fachgerichte ist und der Verfassungsgerichtshof insoweit nur korrigierend eingreifen kann, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und 13. Juni 2003 - VerfGH 65/03, 65 A/03 -). - VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie, …
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 138/00 und 138 A/00 - Beschluss vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148/00 und 148 A/00 - Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - st. Rspr). - VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine …
- VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen …
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02
Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs …
- VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den …
- VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht …
- VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …
- VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
- VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
Keine Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Gehör durch …
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
Keine Verletzung der Informationsfreiheit durch Verurteilung zur Beseitigung …
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 60/01
Schuldrechtsanpassung im Beitrittsgebiet: Verletzung des Willkürverbots durch …
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. genetischen Fingerabdrucks
- VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
Nichtgewährung einer Schreibzeitverlängerung bei Sachverhaltsfehler in …
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 14/06
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs Verf …
- VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 75/02
Keine Verletzung des Elternrechts durch Übertragung der alleinigen Sorge für ein …
- VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05
Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer …
- VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter …
- VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 60/02
Voraussetzungen für eine willkürliche Entscheidung des Gerichts; Widerspruch …
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
Räumungsurteil wegen Zahlungsverzugs aufgrund schuldhaft überhöhter …
- VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 95/00
Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für Anwaltspraxisräume bei erteilter …
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier: …
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02
Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts …
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung …
- VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 23/03
- VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 50/01
Vertragswidriger Umbau eines Badezimmers durch Mieter ohne Strukturveränderung …
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 48/01
Verletzung des Willkürverbots durch berufungsgerichtliche Mißachtung …
- VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 9/97
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Erforderlichkeit …
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 16/03
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtzulassung der Berufung: …
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 4/97
Durch Art. 15 Abs. 5 S. 2 Verfassung Berlin (VvB) verbürgtes Recht auf den …
- VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 130/02
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Wiedereinsetzung in den …
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
Keine Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Feststellung der …
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 37/01
- VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 106/00
- VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem § …
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08
Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige …
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 14/03
Kein Verstoß gegen rechtliches Gehör durch fachgerichtliche Ablehnung eines …
- VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
- VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08
Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 15/02
Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …
- VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlende fachgerichtliche Auseinandersetzung …
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
- VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 84/97
Fachgerichtliche Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs der behördlichen …
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
- VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
Nichtberücksichtigung eines neu geltend gemachten Aufenthaltszwecks im …
- VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 30/95
Versagung von Leistungen aus der Landeskasse für Kosten der persönlichen …
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 160/05
Verletzung des Willkürverbots durch amtsgerichtliche Versagung eines …
- VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 34/03
Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch …
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 150/03
Teils aus Subsidiaritätsgründen und mangelnder Substantiierung unzulässige, im …
- VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03
Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei Inanspruchnahme …
- VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
- VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 57/94
Fachgerichtliche Ablehnung eines mit der Pflegebedürftigkeit der volljährigen …
- VerfGH Berlin, 10.11.1994 - VerfGH 90/94
Unmittelbar gegen Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch oder …
- VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 41/02
- VerfGH Berlin, 26.09.2007 - VerfGH 141/07
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde uA gegen …
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 182/03
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 147/02
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 138/02
- VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 188/02
- VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 95/02
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 147/01
Zur Interpretation des Mieterauszugs ohne Vornahme geschuldeter …
- VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 89/01
- VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 127/00
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 79/00
- VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94
Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung …
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 61/02
- VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 30/02
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 133/03
Rechtswegeerschöpfung als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer …
- VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 65/03
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 177/02
- VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 83/02
- VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 4/01
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 99/00
- VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 133/05
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 73/01
- VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 101/01
- VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 16/95
Fachgerichtliche Auffassung, daß Einverständnis des Vermieters zur …
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 11/02
- VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 158/01
Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1993 - VerfGH 9/92, 22/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 1991 und 1992 zurückgewiesen
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Selbstverwaltungsgarantie und des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung bei der Bemessung von Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Kreise; Anforderungen an die Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinden; Voraussetzungen für die Vergabe von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Selbstverwaltungsgarantie und des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung bei der Bemessung von Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Kreise; Anforderungen an die Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinden; Voraussetzungen für die Vergabe von ...
Sonstiges (2)
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 68
- DVBl 1993, 1205
- DÖV 1993, 1003
Wird zitiert von ... (38)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 16/96
Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos
Das Gutachten sollte unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 1993 - VerfGH 9/92, 22/92 - die Bedarfsermittlung und die Verfahren zur Ermittlung der Steuerkraft, die etwaige Notwendigkeit einer Änderung des interkommunalen Verteilungssystems sowie das System zur Vergabe von Investitionspauschalen (§ 27 GFG 1994) untersuchen.Verletzt ist die Finanzausstattungsgarantie, wenn einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die finanzielle Grundlage entzogen und dadurch das Selbstverwaltungsrecht ausgehöhlt wird (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 300 f. m.w.N.; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254).
Art. 78, 79 LV legen den Umfang der Mittel nicht fest, die den Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichs zur freien Disposition gestellt werden müssen; weder sind zahlenmäßig festgelegte Beträge noch bestimmte Quoten vorgeschrieben (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 303; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 255).
Eine Nivellierung der Gemeindefinanzen ließe sich mit dem der kommunalen Selbstverwaltung innewohnenden Grundsatz gemeindlicher Pluralität und Individualität nicht vereinbaren; sie würde die Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane aushöhlen (VerfGH NW, OVGE 38, 312, 316 f.; ferner VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 und 265).
Zudem dürfen die vom Gesetzgeber gewählten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen soll, nicht im Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 302; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 f.; BVerfGE 76, 130, 139 f.; BVerfGE 86, 148, 251 f.).
Die normative Bewertung obliegt dem Gesetzgeber; dem Verfassungsgerichtshof ist es verwehrt, die dem Gesetzgeber überantwortete Bestimmung durch eine eigene Einschätzung zu ersetzen (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 256).
Bei einem Volumen der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7.008,8 Mio. DM hat der Verfassungsgerichtshof für das Jahr 1991 die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Gemeinden als gesichert angesehen (VerfGH NW, OVGE 43, 252, 255 ff.).
Die Anknüpfung an fiktive Hebesätze dient der verfassungsrechtlich gebotenen interkommunalen Gleichbehandlung, weil sie den übergemeindlichen Finanzausgleich von der Willensentscheidung der einzelnen Gemeinde zur Höhe der Hebesätze in ihrem Gebiet unabhängig macht (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 260 f.; VerfGH NW, OVGE 40, 300, 306 ff.).
Der Gesetzgeber hat die Sachgerechtigkeit der Sprungstelle, wie vom Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 1993 (OVGE 43, 252 f.) gefordert, einer Prüfung durch Einholung eines Gutachtens des Ifo-Instituts unterzogen.
Schon deshalb muß dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum verbleiben (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 261 f.).
Der Finanzausgleich kommt allerdings in seiner konkreten Wirkung dem von der Verfassungsregelung verfolgten Ziel am nächsten, wenn sowohl der Finanzbedarf einer Gemeinde als auch ihre eigene Finanzkraft im Rahmen der aus praktischen Gründen unvermeidbaren Typisierung möglichst sachgerecht erfaßt werden (VerfGH NW, OVGE 43, 252, 261).
Der Verfassungsgerichtshof hat Zweckzuweisungen in ständiger Rechtsprechung als verfassungskonformen Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs angesehen (vgl. VerfGH NW, OVGE 38, 301, 308; VerfGH NW, OVGE 38, 312, 318; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 265 f.).
Mit den Anpassungshilfen nach § 20 GFG 1996 und § 20 GFG 1997 hat der Landesgesetzgeber nicht willkürlich, d. h. ohne sachlich einleuchtenden Grund, seine selbst gesetzten Maßstäbe für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wieder verlassen und sich zu ihnen in Widerspruch gesetzt (zum Maßstab vgl. VerfGH NW, OVGE 40, 300, 302; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 f.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 7/97
Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos
Das Gutachten sollte unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 1993 - VerfGH 9/92, 22/92 - die Bedarfsermittlung und die Verfahren zur Ermittlung der Steuerkraft, die etwaige Notwendigkeit einer Änderung des interkommunalen Verteilungssystems sowie das System zur Vergabe von Investitionspauschalen (§ 27 GFG 1994) untersuchen.Verletzt ist die Finanzausstattungsgarantie, wenn einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die finanzielle Grundlage entzogen und dadurch das Selbstverwaltungsrecht ausgehöhlt wird (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 300 f. m.w.N.; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254).
Art. 78, 79 LV legen den Umfang der Mittel nicht fest, die den Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichs zur freien Disposition gestellt werden müssen; weder sind zahlenmäßig festgelegte Beträge noch bestimmte Quoten vorgeschrieben (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 303; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 255).
Eine Nivellierung der Gemeindefinanzen ließe sich mit dem der kommunalen Selbstverwaltung innewohnenden Grundsatz gemeindlicher Pluralität und Individualität nicht vereinbaren; sie würde die Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane aushöhlen (VerfGH NW, OVGE 38, 312, 316 f.; ferner VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 und 265).
Zudem dürfen die vom Gesetzgeber gewählten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen soll, nicht im Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 302; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 f.; BVerfGE 76, 130, 139 f.; BVerfGE 86, 148, 251 f.).
Die normative Bewertung obliegt dem Gesetzgeber; dem Verfassungsgerichtshof ist es verwehrt, die dem Gesetzgeber überantwortete Bestimmung durch eine eigene Einschätzung zu ersetzen (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 256).
sungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Gemeinden als gesichert angesehen (VerfGH NW, OVGE 43, 252, 255 ff.).
sätze in ihrem Gebiet unabhängig macht (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 260 f.; VerfGH NW, OVGE 40, 300, 306 ff.).
Der Gesetzgeber hat die Sachgerechtigkeit der Sprungstelle, wie vom Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 1993 (OVGE 43, 252 f.) gefordert, einer Prüfung durch Einholung eines Gutachtens des Ifo-Instituts unterzogen.
Schon deshalb muß dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum verbleiben (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 261 f.).
Der Finanzausgleich kommt allerdings in seiner konkreten Wirkung dem von der Verfassungsregelung verfolgten Ziel am nächsten, wenn sowohl der Finanzbedarf einer Gemeinde als auch ihre eigene Finanzkraft im Rahmen der aus praktischen Gründen unvermeidbaren Typisierung möglichst sachgerecht erfaßt werden (VerfGH NW, OVGE 43, 252, 261).
Der Verfassungsgerichtshof hat Zweckzuweisungen in ständiger Rechtsprechung als verfassungskonformen Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs angesehen (vgl. VerfGH NW, OVGE 38, 301, 308; VerfGH NW, OVGE 38, 312, 318; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 265 f.).
Mit den Anpassungshilfen nach § 20 GFG 1996 und § 20 GFG 1997 hat der Landesgesetzgeber nicht willkürlich, d. h. ohne sachlich einleuchtenden Grund, seine selbst gesetzten Maßstäbe für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wieder verlassen und sich zu ihnen in Widerspruch gesetzt (zum Maßstab vgl. VerfGH NW, OVGE 40, 300, 302; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 f.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - VerfGH 10/06
Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 teilweise zurückgewiesen
Das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung (Art. 78 LV) umfasst auch einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Anspruch auf angemessene Finanzausstattung; denn eigenverantwortliches Handeln setzt eine entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften voraus (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 314; OVGE 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 251 = NWVBl. 1998, 390, 391; OVGE 49, 271, 274 = NWVBl. 2003, 261, 263; NWVBl 2004, 141, 143).Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit obliegt es dem Landesgesetzgeber, den Finanzbedarf von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden zu gewichten, Unterschiede hinsichtlich des Finanzbedarfs und der vorhandenen Finanzausstattung auszumachen und festzulegen, wie die Differenzlagen auszugleichen sind (VerfGH NRW, OVGE 40, 300, 302 ff.; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 252 f. = NWVBl. 1998, 390, 392; OVGE 49, 271, 274/275 = NWVBl. 2003, 261, 263; vgl. auch BVerfGE 23, 353, 369).
Im Übrigen legen Art. 78 und 79 LV den Umfang der Mittel nicht fest, die den Gemeinden auf Grund des Finanzausgleichs zur freien Disposition gestellt werden müssen; weder sind zahlenmäßig festgelegte Beträge noch bestimmte Quoten vorgeschrieben (VerfGH NRW, OVGE 40, 300, 303 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 255 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 252 = NWVBl. 1998, 390, 391; OVGE 49, 271, 275 = NWVBl. 2003, 261, 263).
Es ist verletzt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlicher Grund fehlt (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 315 f.; OVGE 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 253 = NWVBl. 1998, 390, 391; OVGE 49, 271, 275 = NWVBl. 2003, 261, 263; NWVBl 2004, 141, 144).
Mit Sinn und Zweck des übergemeindlichen Finanzausgleichs im Sinne von Art. 79 Satz 2 LV ist es nicht vereinbar, wenn nach dessen Durchführung die reale Finanzlage vormals finanzstärkerer Gemeinden ungünstiger ist als diejenige vormals finanzschwächerer Gemeinden; ebenso wenig steht eine vollständige Einebnung der Finanzkraftunterschiede mit dem der kommunalen Selbstverwaltung innewohnenden Grundsatz der gemeindlichen Pluralität und Individualität im Einklang (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 315 f., m.w.N.; OVGE 40, 300, 305 = NWVBl. 1989, 85, 87; OVGE 43, 252, 265 = NWVBl. 1993, 381, 386; OVGE 47, 249, 273 = NWVBl. 1998, 390, 397).
Sie beruht damit auf Indikatoren, die im Finanzausgleichssystem des Landes eine langjährige Grundlage haben und in der Rechtsprechung des VerfGH als sachgerecht bestätigt worden sind (vgl. z.B. VerfGH, OVGE 43, 252 = NWVBl. 1993, 381; OVGE 47, 249 = NWVBl. 1998, 390).
Es steht dem Gesetzgeber vielmehr frei, veränderte Rahmenbedingungen, neue Erkenntnisse und gewandelte Präferenzen bei der jährlichen Regelung des kommunalen Finanzausgleichs zu berücksichtigen (VerfGH NRW, OVGE 38, 301, 311 f.; OVGE 43, 252, 255 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 252 = NWVBl. 1998, 390, 392; OVGE 49, 271, 276 = NWVBl. 2003, 261, 263; vgl. auch BVerfGE 23, 353, 367).
Ausnahmsweise können indes die besonderen Umstände des Einzelfalls die Gewährung von Vertrauensschutz gebieten (VerfGH NRW, OVGE 49, 271, 276 = NWVBl. 2003, 261, 263 unter Verweis auf OVGE 43, 252, 263 = NWVBl. 1993, 381, 385).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2010 - 25-VIII-09
Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag; Sächsisches …
Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit obliegt es allein ihm, den Finanzbedarf von Freistaat, Gemeinden und Gemeindeverbänden zu gewichten, Unterschiede hinsichtlich des Finanzbedarfs und der vorhandenen Finanzausstattung auszumachen und festzulegen, wie unerwünschte Differenzlagen auszugleichen sind (vgl. ThürVerfGH LVerfGE 16, 593 [633 f.]; BbgVerfG LVerfGE 18, 159 [191 f.]; VerfGH NRW OVGE 40, 300 [302 ff.]; OVGE 43, 252 [254]; OVGE 49, 271 [274 f.]).(3) Bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs ist der Gesetzgeber an den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Gebot interkommunaler Gleichbehandlung gebunden (vgl. BVerfGE 23, 353 [373]; 26, 173 [185]; StGH BW ESVGH 22, 202 [207]; VerfGH NRW DÖV 1985, 916 [917]; DÖV 1989, 310 [311]; DÖV 1993, 1003).
Fehlen solche Gründe, verstößt eine systemwidrige Regelung gegen das Willkürverbot (vgl. VerfGH NRW DÖV 1993, 1003 [1003 f.]; OVGE 40, 300 [302]; zum Länderfinanzausgleich: BVerfGE 86, 148 [251 f.]).
Im Gegenteil ist er mit Blick auf die Ausgewogenheit des Systems gehalten, auf sich ändernde Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse zu reagieren, um so die Sachgerechtigkeit der Ergebnisse dauerhaft abzusichern (SächsVerfGH JbSächsOVG 8, 17 [29]; vgl. VerfGH NRW DÖV 1993, 1003 [1004]; BbgVerfG LVerfGE 18, 159 [192]).
Zwar stellt sich die Situation abundanter Gemeinden grundsätzlich anders dar als diejenige schlüsselzuweisungsabhängiger Gemeinden, bei denen die Heranziehung von Nivellierungshebesätzen zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen generell akzeptiert ist (vgl. nur VerfGH NW DÖV 1989, 310 [312 f.]; DÖV 1993, 1003 [1005];… Henneke, Öffentliches Finanzwesen - Finanzverfassung, 2. Aufl. 2000, S. 380 ff.).
Der Gesetzgeber durfte auf die deutliche Zunahme der Anzahl abundanter Gemeinden und die stetig wachsende Spanne der Finanzkraft mit der Einführung eines horizontalen Ausgleichselements reagieren, ohne dass die abundanten Gemeinden dem ein schutzwürdiges Vertrauen an der Beibehaltung des bisherigen Finanzausgleichsystems entgegenhalten können (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 8, 17 [29]; VerfGH NRW DÖV 1993, 1003 [1004]; BbgVerfG LVerfGE 18, 159 [192]).
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben hierbei weder ein Recht darauf, dass ihnen bestimmte finanzielle Mittel (z. B. bestimmte Steuern oder sonstige Einnahmequellen) zugewiesen werden, noch darauf, dass bestimmte Verteilungsregeln oder Anteile geschaffen werden, unverändert bleiben oder fortbestehen (vgl. VerfGH 12, 48/56; 45, 33/45; 49, 37/51 f.; 50, 15/42; 51, 1/14; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1988 = DVBl 1989, 151/152; vom 6.7.1993 = DVBl 1993, 1205; Hoppe, DVBl 1992, 117/119; Bayer, DVBl 1993, 1287/1289).Wegen der hier bestehenden vielfältigen Interdependenzen, wegen der Komplexität der erforderlichen Einschätzungen (Entwicklung der von einer Vielzahl von Faktoren abhängigen Einnahmen und Ausgaben) sowie wegen des Fehlens allgemeingültiger Maßstäbe ist es ausgeschlossen, z. B. die Höhe der einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel nach objektiven Gesichtspunkten nachrechenbar quotenmäßig oder gar exakt zu ermitteln ( VerfGH 50, 15/48; 51, 1/15 f.; VerfGH Nordrhein-Westfalen DVBl 1993, 1205/1206 unter Hinweis auf BVerfG vom 27.5.1992 = BVerfGE 86, 148/233).
Überdies stünde er im Widerspruch zu Art. 118 Abs. 1 BV, wonach wesentlich Ungleiches nicht ohne sachlichen Grund gleich behandelt werden darf (VerfGH 50, 15/49; VerfGH Nordrhein-Westfalen DVBl 1989, 151/153 f.; DVBl 1993, 1205/1209; StGH Niedersachsen vom 15.8.1995 = DVBl 1995, 1175/1178; für den bundesstaatlichen Finanzausgleich BVerfG vom 20.2.1952 = BVerfGE 1, 117/131; BVerfG vom 24.6.1986 = BVerfGE 72, 330/387, 398, 418 f.; BVerfGE 86, 148/215, 250, 254; aus der Literatur vgl. Kirchhof, DVBl 1980, 711/719; Hoppe, DVBl 1992, 117/120; Birk/Inhester, DVBl 1993, 1281/1284; Bayer, DVBl 1993, 1287/1290).
- VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Damit erwähnt die Verfassung nicht nur die auf eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft gerichtete Finanzautonomie der Gemeinden und Landkreise als Bestandteil und Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, welche zusammen mit den weiteren, etwa in organisatorischer und personeller Hinsicht bestehenden Gemeinde- bzw. Kreishoheiten die Basis dafür bildet, daß die Gebietskörperschaften überhaupt Angelegenheiten eigenverantwortlich wahrnehmen können und diesen vor allem eine Ausgabenbefugnis gewährt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Oktober 2004, VerfGH 16/02 - Kommunalisierung, S. 29; BVerfGE 71, 25, [36/37]; VerfGHRhPf., DVBl. 1992, 981; VerfGHNW, DVBl. 1993, 1205; BayVerfGH, BayVBl. 1996, 462, [463]).Mit solchen zweckgebundenen - besonderen und investiven - Zuweisungen bringt das Land seine struktur- und konjunkturpolitischen Ziele auf der Kommunalebene ein, um dort gleichwertige Leistungs- und Ausstattungsstandards sowie besondere landespolitisch motivierte Anliegen durchzusetzen (vgl. NWVerfGH, DVBl. 1993, 1205, [1209]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.1998 - VerfGH 5/97
Kommunaler Finanzausgleich: zum Verstoß gegen das Recht auf Selbstverwaltung, das …
Das Gutachten sollte unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 1993 - VerfGH 9/92, 22/92 - die Bedarfsermittlung und die Verfahren zur Ermittlung der Steuerkraft, die etwaige Notwendigkeit einer Änderung des interkommunalen Verteilungssystems sowie das System zur Vergabe von Investitionspauschalen (§ 27 GFG 1994) untersuchen.Verletzt ist die Finanzausstattungsgarantie, wenn einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die finanzielle Grundlage entzogen und dadurch das Selbstverwaltungsrecht ausgehöhlt wird (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 300 f. m.w.N.; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254).
Art. 78, 79 LV legen den Umfang der Mittel nicht fest, die den Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichs zur freien Disposition gestellt werden müssen; weder sind zahlenmäßig festgelegte Beträge noch bestimmte Quoten vorgeschrieben (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 303; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 255).
Eine Nivellierung der Gemeindefinanzen ließe sich mit dem der kommunalen Selbstverwaltung innewohnenden Grundsatz gemeindlicher Pluralität und Individualität nicht vereinbaren; sie würde die Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane aushöhlen (VerfGH NW, OVGE 38, 312, 316 f.; ferner VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 und 265).
Zudem dürfen die vom Gesetzgeber gewählten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen soll, nicht im Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden (VerfGH NW, OVGE 40, 300, 302; VerfGH NW, OVGE 43, 252, 254 f.; BVerfGE 76, 130, 139 f.; BVerfGE 86, 148, 251 f.).
Schon deshalb muß dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum verbleiben (vgl. VerfGH NW, OVGE 43, 252, 261 f.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.04.2003 - VerfGH 2/02
Gemeindefinanzierungsgesetze 2001 und 2002 zurückgewiesen
Das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung (Art. 78 LV) umfasst auch einen gegen das Land gerichteten Anspruch auf angemessene Finanzausstattung; denn eigenverantwortliches Handeln setzt eine entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften voraus (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 314; 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 251 = NWVBl. 1998, 390, 391).Dabei ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt, in welchem Umfang und auf welche Art er diese Gewährleistung erfüllt und nach welchem System er die Finanzmittel auf die Gemeinden verteilt (VerfGH NRW, OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 253 f. = NWVBl. 1998, 390, 392).
Im Übrigen legen Art. 78 und 79 LV den Umfang der Mittel nicht fest, die den Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichs zur freien Disposition gestellt werden müssen; weder sind zahlenmäßig festgelegte Beträge noch bestimmte Quoten vorgeschrieben (VerfGH NRW, OVGE 40, 300, 303 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 255 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 252 = NWVBl. 1998, 390, 391).
Es ist verletzt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlicher Grund fehlt (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 315 f.; 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 253 = NWVBl. 1998, 390, 391).
Ausnahmsweise können indes die besonderen Umstände des Einzelfalles die Gewährung von Vertrauensschutz gebieten (vgl. VerfGH NRW, OVGE 43, 252, 263 = NWVBl. 1993, 381, 385).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.04.2003 - VerfGH 5/02
Nichtberücksichtigung von Stationierungsstreitkräften als Einwohner im kommunalen …
Das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung (Art. 78 LV) umfasst auch einen gegen das Land gerichteten Anspruch auf angemessene Finanzausstattung; denn eigenverantwortliches Handeln setzt eine entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften voraus (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 314; 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 251 = NWVBl. 1998, 390, 391).Dabei ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt, in welchem Umfang und auf welche Art er diese Gewährleistung erfüllt und nach welchem System er die Finanzmittel auf die Gemeinden verteilt (VerfGH NRW, OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 253 f. = NWVBl. 1998, 390, 392).
Im übrigen legen Art. 78 und 79 LV den Umfang der Mittel nicht fest, die den Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichs zur freien Disposition gestellt werden müssen; weder sind zahlenmäßig festgelegte Beträge noch bestimmte Quoten vorgeschrieben (VerfGH NRW, OVGE 40, 300, 303 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 255 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 252 = NWVBl. 1998, 390, 391).
Es ist verletzt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlicher Grund fehlt (VerfGH NRW, OVGE 38, 312, 315 f.; 40, 300, 302 = NWVBl. 1989, 85, 86; OVGE 43, 252, 254 = NWVBl. 1993, 381, 382; OVGE 47, 249, 253 = NWVBl. 1998, 390, 391).
Ausnahmsweise können indes die besonderen Umstände des Einzelfalles die Gewährung von Vertrauensschutz gebieten (zu einer derartigen Konstellation vgl. VerfGH NRW, OVGE 43, 252, 263 = NWVBl. 1993, 381, 385).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1996 - 7 A 12002/93 Bei der Beurteilung der Überkompensation dürfe im Übrigen nach dieser Rechtsprechung (NVwZ 1994, 68, 70) nur an landesdurchschnittliche Kreisumlagesätze angeknüpft werden.
Der Mangel erstreckt sich zwangsläufig auf die gesamte Verteilung der Schlüsselzuweisungen B 2. Die den tatsächlichen Verhältnissen hinsichtlich der Möglichkeit zur Ausschöpfung der Finanzkraft der Gemeinden bei weitem nicht entsprechende Ansetzung eines Vomhundertsatzes von 70 v.H. für die Aufteilung der Finanzkraftmesszahl bei den Landkreisen verstößt gegen das in Art. 49 der Landesverfassung i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot des Art. 77 Abs. 2 Landesverfassung um des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen willen garantierte interkommunale Gleichbehandlungsgebot (vgl. zur entsprechenden Gewährleistung in der Bundesverfassung: BVerfG, DVBl. 1991, 691, 696; für das Landesverfassungsrecht inNordrhein-Westfalen vgl.: VGH NW, Urteil vom 06.07.1993, DVBl. 1993, 1205) sowie gegen das Verbot, zur Wahrung der Selbstverwaltung und Eigenständigkeit der betroffenen Kommune zu weitgehende Nivellierungen vorzunehmen.
Aus der zuvor beschriebenen Finanzausstattungsgarantie, die nach der Landesverfassung im Wesentlichen vom Finanzausgleich gewährleistet wird, ergibt sich in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden und die Landkreise (vgl. VGH NW, Urteil vom 06.07.1993, DVBl. 1993, 1205).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es mit der Ausgleichsfunktion des Finanzausgleichs unvereinbar wäre, wenn nach durchgeführtem Finanzausgleich die ursprünglich finanzschwachen Kommunen über mehr Mittel verfügten als finanzstarke und damit eine neue Differenzlage geschaffen würde (Verbot der Übernivellierung, vgl. VGH NW, DÖV 1985, 916, 917 - "Aufstockung II" - NVwZ 1994, 68, 72).
Die gesetzliche Regelung weicht mehr als vertretbar von dem Grundsatz ab, dass ein Finanzausgleich in seiner konkreten Wirkung den von den Verfassungsregelungen verfolgten Zielen am nächsten kommt, wenn sowohl der Bedarf einer Kommune als auch ihre Finanzkraft im Rahmen der aus praktischen Gründen unvermeidbaren Typisierung möglichst sachgerecht erfasst werden (vgl. VGH NW, DÖV 1993, 1003, 1006 zu III 2).
- BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 11.97
Zulässigkeit einer horizontalen Umlage; Bestimmung fiktiver Hebesätze
- VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 34/01
Verfassungsrechtliche Beurteilung von Bestimmungen zur Gemeindestrukturreform
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10
Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden
- VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10
Vereinbarkeit der Erhebung einer sog. Finanzausgleichsumlage von besonders …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 4/15
Abstrakte Normenkontrolle - Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs …
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 75/05
Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …
- VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 129-VIII-09
Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag; Sächsisches …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - VerfGH 24/12
Die Mittelverteilung nach dem Stärkungspaktgesetz ist für die Jahre 2011 und 2012 …
- VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 28/98
Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - VerfGH 17/15
Ermittlung der Steuerkraft im Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 verfassungsgemäß
- StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08
Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich; …
- StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95
Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom …
- VG Augsburg, 17.04.2007 - Au 3 K 06.207
Landkreis will weitere 1,4 Millionen Euro vom Staat für Schülerbeförderung
- BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 12.97
Willkürverbot; finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden; Nivellierungsverbot …
- BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 13.97
Willkürverbot; finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden; Nivellierungsverbot …
- BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 15.97
Willkürverbot; finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden; Nivellierungsverbot …
- BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 14.97
Willkürverbot; finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden; Nivellierungsverbot …
- VG Dessau, 27.02.2002 - 4 A 38/02
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96
Voraussetzungen für die Übertragung staatlicher Aufgaben und Pflichtaufgaben zur …
- VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 39/93
Zur Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
Kreis muss für Integrationshelfer aufkommen
- VerfG Brandenburg, 18.05.2006 - VfGBbg 39/04
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 4171/93
Heranziehung zur Landschaftsumlage; Landschaftsverband; Einnahmen; Ausgaben; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1994 - 2 A 12156/93
Baukostenzuschuß des Landes ; Schule; Schulverband
- OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
Antrag auf Zulassung der Berufung, Darlegungslast, Personalkostenbezuschussung …
- OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18
Personalkostenbezuschussung eines örtlichen Kindertagesstättenträgers ; …