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   VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93   

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VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93 (https://dejure.org/1994,1722)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.07.1994 - VerfGH 94/93 (https://dejure.org/1994,1722)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 (https://dejure.org/1994,1722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 784
  • JR 1995, 280
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Nach überwiegender Meinung in der Literatur und insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, neben den durch das Ausländergesetz selbst geschaffenen subjektiven Rechten auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG berufen und so im Ergebnis einen Anspruch auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen haben, die ihre Aufenthaltsrechte betreffen (vgl. dazu z. B. Hailbronner, in: Isensee/Kirchhof, HdbStR. VI, § 131 Rdnr. 45; Kunig, in: von Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, Band 1, 4. Aufl., Art. 11 Rdnr. 9; BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 50, 166 ; anders etwa Erichsen, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 6, 1989, § 152 Rdnr. 47 ff.).

    Der Beschwerdeführer hat daher gerade auch im Hinblick auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Rechtsschutzinteresse daran, daß die nach seiner Ansicht verfassungswidrige Abschiebung, die ihm droht, unterbleibt, damit sein Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht durch seine Entfernung aus der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt wird (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 ).

    Damit ist gegenüber dem früheren Rechtszustand, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten hat (vgl. hierzu BVerfGE 35, 382 ; 50, 166 ; 51, 386, ), eine Klarstellung der gesetzlichen Ausweisungstatbestände verbunden mit einem erhöhten Ausweisungsschutz integrierter Ausländer eingetreten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - 1 B 185/93 - Abdruck S. 5 f.).

    Dieses öffentliche Interesse muß um so gewichtiger sein, je schwerwiegender die dem Betroffenen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 35, 382 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Nach überwiegender Meinung in der Literatur und insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, neben den durch das Ausländergesetz selbst geschaffenen subjektiven Rechten auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG berufen und so im Ergebnis einen Anspruch auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen haben, die ihre Aufenthaltsrechte betreffen (vgl. dazu z. B. Hailbronner, in: Isensee/Kirchhof, HdbStR. VI, § 131 Rdnr. 45; Kunig, in: von Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, Band 1, 4. Aufl., Art. 11 Rdnr. 9; BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 50, 166 ; anders etwa Erichsen, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 6, 1989, § 152 Rdnr. 47 ff.).

    Damit ist gegenüber dem früheren Rechtszustand, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten hat (vgl. hierzu BVerfGE 35, 382 ; 50, 166 ; 51, 386, ), eine Klarstellung der gesetzlichen Ausweisungstatbestände verbunden mit einem erhöhten Ausweisungsschutz integrierter Ausländer eingetreten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - 1 B 185/93 - Abdruck S. 5 f.).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Durch die Ausdehnung auf "alle" Deutschen wird auch den Deutschen außerhalb das Recht der Einreise, um das Freizügigkeitsrecht überhaupt wahrnehmen zu können, zugesichert (vgl. BVerfGE 2, 266/272 f; 43, 203/211).
  • OVG Bremen, 26.01.1994 - 1 B 165/93

    Naturschutzverbände; Verbandsklage; Streitwertbemessung; Naturschutzbelange

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Er gibt durch sein Verhalten die Veranlassung für eine generalpräventive Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 165/93 - Abdruck S. 3 f.).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Durch die Ausdehnung auf "alle" Deutschen wird auch den Deutschen außerhalb das Recht der Einreise, um das Freizügigkeitsrecht überhaupt wahrnehmen zu können, zugesichert (vgl. BVerfGE 2, 266/272 f; 43, 203/211).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Damit ist gegenüber dem früheren Rechtszustand, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten hat (vgl. hierzu BVerfGE 35, 382 ; 50, 166 ; 51, 386, ), eine Klarstellung der gesetzlichen Ausweisungstatbestände verbunden mit einem erhöhten Ausweisungsschutz integrierter Ausländer eingetreten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - 1 B 185/93 - Abdruck S. 5 f.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Das trifft regelmäßig zu, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten namentlich durch Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerügt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 59, 63 ; 65, 227, ; 77, 381, ; 80, 40, ).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Er ist wie jedes andere Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG verpflichtet, ein für seine Entscheidung erhebliches Bundesgesetz auf dessen Bundesverfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und dann, wenn er dieses für bundesverfassungswidrig hält, sein Verfahren auszusetzen und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - NJW 1993, 513).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein mit Blick auf solche Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr., u. a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 437).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
    Das trifft regelmäßig zu, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten namentlich durch Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerügt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 59, 63 ; 65, 227, ; 77, 381, ; 80, 40, ).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.1995 - VerfGH 24/94

    Ablehnung eines Beweisantrags

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94

    Verletzung des Grundrechts auf Freizügigkeit durch sofortige Vollziehung der

    Geschützt wird in diesem Rahmen das Recht, den gegenwärtigen Lebenskreis beizubehalten (vgl. ebenso zu Art. 11 GG im einzelnen Randelzhofer, Bonner Kommentar, Art. 11 Rdnr. 55 ff., siehe dazu auch Dürig in: Maunz/Dürig, GG, Art. 11 Rdnr. 39, und Kunig in: von Münch/Kunig, GG, Art. 11 Rdnr. 18 m.w.N.), also beispielsweise einen bestimmten Berliner Bezirk nicht gegen seinen Willen verlassen zu müssen (vgl. Beschluß v. 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29).

    Art. 11 VvB vermittelt - mit anderen Worten in solchen Verfahren eine Grundlage für die Überprüfung ausländerrechtlicher Entscheidungen auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu grundlegend Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29).

    In derartigen Fällen verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29).

    Der Beschwerdeführer hat daher gerade auch im Hinblick auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Rechtsschutzinteresse daran, daß die nach seiner Ansicht verfassungswidrige Abschiebung, die ihm droht, unterbleibt, damit sein Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht durch seine Entfernung aus der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt wird (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 ; so auch Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29).

    a) Allerdings bestehen gegen die grundsätzliche Anwendung des § 45 Abs. 1 AuslG auch unter dem Blickwinkel des Bundesverfassungsrechts keine Bedenken (so Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -).

    Maßgebend ist dementsprechend allein, ob bei der Anwendung das einfachen Rechts im Einzelfall ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht - hier aus Art. 11 VvB - grundlegend verkannt worden ist (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -), d. h. ob das vom Fachgericht gefundene Ergebnis - hier im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - als schlechthin unhaltbar zu qualifizieren ist.

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält der Verfassungsgerichtshof eine generalpräventiv motivierte Ausweisung aufgrund strafgerichtlicher Verurteilungen wegen Steuerhehlerei bzw. wegen von den Betroffenen zugegebenen Verstößen gegen Abgabevorschriften zwar grundsätzlich für verfassungsrechtlich unbedenklich, da der Handel mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten, der wesentlich unter Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger stattfindet, insbesondere zu einer erheblichen und schwerwiegenden Begleitkriminalität gerade unter einigen beteiligten ausländischen Tätern und zudem zu bedeutsamen Einnahmeverlusten das Staates geführt hat (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29).

    Den vom Verfassungsrecht gebotenen Maßstäben für die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 und BVerfGE 51, 386/399) genügt die unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangene Ausweisungsentscheidung vom 26. März 1993 nicht.

    Unter Bezugnahme auf seine im Beschluß vom 12. Juli 1994 (VerfGH 94/93 - DVBl. 94, 1189 = NJ 95, 29 = NVwZ 95, 784) entwickelte, inzwischen ständige Rechtsprechung nimmt der Verfassungsgerichtshof an, Maßstab für seine verfassungsrechtliche Überprüfung von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sei allein, ob bei der Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht - hier aus Art. 11 VvB - grundlegend verkannt worden ist, d.h. "ob das vom Fachgericht gefundene Ergebnis - hier im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als schlechthin unhaltbar zu qualifizieren ist".

    Geht man, wie es der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs seit seinem Beschluß vom 12. Juli 1994 (VerfGH 94/93, veröffentlicht u.a. in DVBl. 1994, 1189) entspricht, davon aus, daß die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, namentlich auch davon, daß die Vorschrift des Art. 11 VvB (welche u.a. "das Recht der Freizügigkeit" in Berlin gewährleistet) dem Verfassungsgerichtshof im Ergebnis die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet beendender Maßnahmen in gewissen Grenzen eröffne, so ist die Verfassungsbeschwerde doch jedenfalls unbegründet.

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00

    Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei

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  • VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97

    Nichtberücksichtigung eines neu geltend gemachten Aufenthaltszwecks im

    Da der Beschwerdeführer hier eine Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren rügt, insbesondere eine Verletzung des Rechts auf Gehör, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte, reicht es aus, daß der Rechtsweg im Eilverfahren erschöpft ist (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19, 25 f. = NVwZ 1995, 784, insoweit dort nicht abgedruckt).

    a) Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dient Art. 17 VvB, dessen sachlicher Schutzbereich sich im wesentlichen mit dem des Art. 11 Abs. 1 GG deckt (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19, 24 = NVwZ 1995, 784 f.), als Grundlage der verfassungsrechtlichen Überprüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen.

    Das Recht auf Freizügigkeit verlangt die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Gewahrung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50, 54 ff.).

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    a) Mit der Verwendung der in § 2 Abs. 2 DSchG Bln 1995 genannten unbestimmten Rechtsbegriffe (geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit) bei gleichzeitiger Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes hat der Gesetzgeber nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß im Vorspruch und nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 und vom 12. Juli 1994 VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 ), verankerte Gebot hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen verstoßen.
  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95

    Durch EinigVtr normierte Kürzung der Anwaltsgebühren bei Kanzleisitz in

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Verwaltungsbehörden und Gerichte am Maßstab der mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung von Berlin inzident und unter Beachtung von Art. 100 Abs. 1 GG die entscheidungserheblichen bundesrechtlichen Bestimmungen - hier: mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung zu prüfen (im Anschluß an Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - DVBl 1994, 1189 = NVwZ 1995, 784 = NJ 1995, 29).

    Er ist wie jedes andere Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG verpflichtet, ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei seiner Entscheidung ankommt, auf seine Vereinbarkeit - hier: mit dem vom Grundgesetz und der Berliner Verfassung inhaltsgleich verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz zu überprüfen und dann, wenn er eine solche Vereinbarkeit verneint, sein Verfahren auszusetzen und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - DVBl. 1994, 1189 = NVwZ 1995, 784 = NJ 1995, 29).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der

    Soweit der Beschwerdeführer durch die ihm als Grundstückseigentümer auferlegte Belastung einen Eingriff in seine Freiheit zu reisen oder ortsabwesend zu sein geltend macht, kommt dem keine weiterreichende, selbständige Bedeutung zu (vgl. zum Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 7 VvB neben der Eigentumsgarantie Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01-, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11 f., und zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ; vgl. zu Art. 17 VvB auch Beschluss vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -, LVerfGE 2, 19 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 57/94

    Fachgerichtliche Ablehnung eines mit der Pflegebedürftigkeit der volljährigen

    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Artikel 142, 31 GG allein mit Blick auf solche Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr., vgl. u. a. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NVwZ 1995, S. 784).

    In derartigen Fällen verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg im Eilverfahren erschöpft ist (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, NJW 1991, 1530 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die

    Dieses verfassungsrechtliche Prinzip soll sicherstellen, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt wird und der Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchgesetzt wird, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - Rn. 26 und 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 66/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei um so stärker und darf um so weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 (32), st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 35, 382 (402); 69, 220 (228); BVerfG NVwZ 1996, 58 (59)).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 25/99

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des effektiven Rechtsschutzes durch

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 30/06

    Kein Verfassungsverstoß bei Entscheidung über Ausweisung eines "faktischen

  • VerfGH Berlin, 19.04.1996 - VerfGH 30/96

    Fachgerichtliche Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs einer lärmschutzrechtlichen

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 78/98

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde in einer ausländerrechtlichen Eilsache - keine

  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 70/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 120/98

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend

  • OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95

    Begründung des Sofortvollzugs bei Ausweisung;; Abschiebung; Ausweisung;

  • VerfGH Saarland, 24.09.1998 - Lv 4/98

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