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   VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84   

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VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84 (https://dejure.org/1985,3043)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.1985 - 1-VII-84 (https://dejure.org/1985,3043)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 1985 - 1-VII-84 (https://dejure.org/1985,3043)
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    Stellungnahme des Bayerischen Senats

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    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 290
  • VerfGH 38, 152
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    In der Zustimmung zum Staatsvertrag liege auch deshalb ein Verfassungsverstoß, weil sie sowohl nach der sog. Wesentlichkeitstheorie als auch nach dem Willen der Verfassungsväter eines formellen Gesetzes gemäß Art. 70 Abs. 1 BV bedurft hätte; die gegenteilige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH vom 21.11.1985 VerfGHE 38, 152/157 f.) bedürfe der Überprüfung.

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 21. November 1985 (VerfGHE 38, 152/157 f.) klargestellt, dass es entgegen einer im älteren Schrifttum vertretenen Auffassung (Hoegner, Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts, 1949, S. 106; Kratzer, DVBl 1963, 309/315; Kalkbrenner, BayVBl 1965, 109 ff.; zustimmend R. Schmidt, NVwZ 1986, 276 f.) auch bei Staatsverträgen, die zu Eingriffen in Grundrechte führen, keines Gesetzes im formellen Sinn bedarf.

    Für die Transformation der in einem Staatsvertrag vorgesehenen Gebote und Verbote sieht die Bayerische Verfassung in Art. 72 Abs. 2 ein besonderes Verfahren der materiellen Gesetzgebung vor, das gleichrangig neben dem in der Verfassung geregelten Verfahren zum Erlass förmlicher Gesetze steht (VerfGHE 38, 152/158).

  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    Bei ihrer Ausgestaltung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. VerfGH vom 21.11.1985 = VerfGH 38, 152/161; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/12); er kann einen für jeden tragbaren Beitrag vorsehen oder fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Fördermaßnahmen ausgleichen.
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs am Maßstab des Landesverfassungsrechts wird hierdurch nicht eingeschränkt (vgl. VerfG Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VerfG 18/95 -, juris Rn. 88; BayVerfGH, Entscheidung vom 21. November 1985 - Vf. 1-VII 84 -, BayVBl. 1986, 139 ).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2018 - 4-VII-13

    Unzulässige Popularklagen gegen Bestimmungen zum Mindestabstand zwischen

    Die angegriffene landesrechtliche Norm stellt daher nur eine zitierende Wiedergabe der geltenden bundesrechtlichen Regelung in der Spieleverordnung dar; ein eigenständiger Regelungsgehalt kommt dem Art. 9 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV nicht zu (vgl. VerfGH vom 21.11.1985 VerfGHE 38, 152/158; vom 26.10.2004 VerfGHE 57, 129/135).
  • VerfGH Bayern, 28.07.2008 - 25-VII-05

    Professorenbesoldung

    Zwar können landesrechtliche Vorschriften, die gegenüber einer bundesrechtlichen Regelung überhaupt kein substantielles Gewicht haben, sondern lediglich eine "zitierende" Wiedergabe darstellen, mangels eines selbständigen Regelungsgehalts nicht in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Popularklage gemacht werden (VerfGH vom 24.10.1984 = VerfGH 37, 140/143; VerfGH vom 21.11.1985 = VerfGH 38, 152/158; VerfGH vom 26.10.2004 = VerfGH 57, 129/135).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85

    Zustimmung des Landtags - Staatsvertrag der Länder -

    Die Staatspraxis in Bayern beruht demnach auf der Rechtsauffassung, daß der Zustimmungsbeschluß auch ohne Gesetzesform ein legislativer Akt ist, durch den der Inhalt des Staatsvertrages in innerstaatliches materielles Recht transformiert wird (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, vgl. - außer den bezeichneten Entscheidungen - VerfGH 26, 101 ; 33, 65 ; zuletzt Entscheidung vom 21. November 1985 - BayVBl. 1986, 139 ; ebenso Nawiasky, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar, 2. Aufl. 1976, Art. 72 RdNr. 4; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar, 3. Aufl. 1985, Art. 72 RdNr. 7; Kuch, Anmerkung zum Berufungsurteil, BayVBl. 1986, 20; Grassl, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern der BRD, Diss.

    Die der Staatspraxis zugrundeliegende Auffassung sieht in Art. 72 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung - BV -, wonach Staatsverträge vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen werden, ein "besonderes Verfahren der materiellen Gesetzgebung, das gleichrangig neben dem Verfahren zum Erlaß förmlicher Gesetze steht" (so Leitsatz 2 der letztgenannten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, BayVBl. 1986, 139).

  • VGH Bayern, 10.07.2000 - 4 ZE 00.1736

    Gewerberecht: Zulassung zum Münchener Oktoberfest, Verspätete Anmeldung

    Insofern dient ein Ausschlusstermin oder eine Ausschlussfrist der Rechtssicherheit für alle Beteiligten (vgl. VerfGH 38, 152/162 f.).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt hier - jedenfalls grundsätzlich - bei beiden Alternativen nicht in Betracht (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , 5. Aufl. 1998, RdNr. 41 zu § 31 und 8 zu § 32 einerseits sowie Art. 32 Abs. 5 BayVwVfG ; BVerwGE 21, 258/262; VerfGH 38, 152/164; Stelkens/Bonk/Sachs, RdNr. 9 zu § 32 andererseits).

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592

    Zulassung; Hochschulstudium (Humanmedizin München);"Bildungsausländer";

    Die Verteilung der Studienplätze innerhalb der einzelnen Vorabquoten erfolgt nach dem Willen des Normgebers aufgrund spezieller Auswahlkriterien, die den jeweiligen sachlichen Besonderheiten Rechnung tragen (vgl. zur Härtefallquote BayVerfGH vom 21.11.1985 VerfGH 38, 152/160 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2003 - 16 A 5570/00

    Viermonatige Antragsfrist für die Beantragung eines Zuschusses zu den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 -, a.a.O.; BayVerfGH, Entscheidung vom 21. November 1985 - Vf. 1 - VII - 84 -, NVwZ 1986, 290 (292); OVG NRW, Urteil vom 26. Februar 2002 - 15 A 527/00 -, ZKF 2002, 233; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 32 Rn. 2; P. Stelkens/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10642/00

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine integrierte Gesamtschule und auf

    Ob eine derartige Handhabung schon für sich genommen recht fehlerhaft ist (s. BayVerfGH, NVwZ 1986, 290, wonach Härtefallklauseln zur Vermeidung gleichheitswidriger Verteilungsergebnisse stets eng auszulegen sind), mag im vorliegenden Eilverfahren auf sich beruhen.
  • VGH Bayern, 20.09.2013 - 7 ZB 13.1279

    Universität Erlangen-Nürnberg; Studienbeitrag; Befreiung von der Beitragspflicht

  • VG Frankfurt/Main, 29.09.2022 - 3 L 2224/22
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10555/00
  • VG München, 10.10.2019 - M 3 E 19.4602

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum zulassungsbeschränkten Masterstudiengang

  • VG München, 27.10.2017 - M 3 E 17.834

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium

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