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   VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86   

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VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86 (https://dejure.org/1988,4173)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.1988 - 16-VII-86 (https://dejure.org/1988,4173)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 16-VII-86 (https://dejure.org/1988,4173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Verbot einer zweiten Wiederholung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 913 (Ls.)
  • VerfGH 41, 17
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Gesetze müssen so formuliert sein, daß die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und daß die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (vgl. VerfGH 31, 198/206; 34, 40/45; BVerfGE 21, 73/79; 37, 132/142; 47, 239/247; 59, 104/114; 63, 312/323).

    Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelung so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 59, 104/114).

    Bei der Prüfung, ob eine gesetzliche Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit genügt, ist auch zu beachten, mit welcher Intensität das Gesetz auf die Grundrechtsstellung der Betroffenen einwirkt (vgl. BVerfGE 59, 104/114).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Gesetze müssen so formuliert sein, daß die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und daß die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (vgl. VerfGH 31, 198/206; 34, 40/45; BVerfGE 21, 73/79; 37, 132/142; 47, 239/247; 59, 104/114; 63, 312/323).

    Eine gesetzliche Regelung ist nicht schon dann zu unbestimmt, wenn sie der (verfassungskonformen) Auslegung bedarf, um den zweckgerechten und mit der Verfassung zu vereinbarenden Inhalt unbestimmter Rechtsbegriffe zu ermitteln (vgl. VerfGH 25, 27/37; 36, 93/102; BVerfGE 21, 245/261; 45, 400/420; 62, 256/275; 63, 312/324).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Gesetze müssen so formuliert sein, daß die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und daß die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (vgl. VerfGH 31, 198/206; 34, 40/45; BVerfGE 21, 73/79; 37, 132/142; 47, 239/247; 59, 104/114; 63, 312/323).

    Er darf dabei auch Erwägungen der Praktikabilität maßgebend sein lassen (vgl. BVerfGE 21, 73/79).

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Dies ist auch unter Anerkennung eines Beurteilungsspielraums bei Prüfungsentscheidungen der Fall (zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen vgl. BVerwGE 38, 105 ff.; 70, 143 ff.; BVerwG DVBl. 1985, 60 f.; Seebass NVwZ 1985, 521/526 ff.; Theuersbacher BayVBl. 1984, 129/130 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Dies ist auch unter Anerkennung eines Beurteilungsspielraums bei Prüfungsentscheidungen der Fall (zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen vgl. BVerwGE 38, 105 ff.; 70, 143 ff.; BVerwG DVBl. 1985, 60 f.; Seebass NVwZ 1985, 521/526 ff.; Theuersbacher BayVBl. 1984, 129/130 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74

    Verfassungsmäßigkeit des Friedhofszwangs für Urnen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Aus vergleichbaren Überlegungen heraus hat das Bundesverfassungsgericht die Verwendung ähnlicher gesetzlicher Umschreibungen für Ausnahmetatbestände bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte (besondere Härte; besonderer Fall) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet; es hat ausgeführt, daß sich deren Bedeutung nach Sinn und Zweck der Regelung von der Verwaltung und den Gerichten ermitteln lasse und der Umgang mit ihnen in der Praxis möglich sei (vgl. BVerfGE 7, 129/154; 50, 256/263).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 31.83

    Berufsbildung - Prüfungsleistung - Bewertung - Vorläufige Bewertung - Bindung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Dies ist auch unter Anerkennung eines Beurteilungsspielraums bei Prüfungsentscheidungen der Fall (zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen vgl. BVerwGE 38, 105 ff.; 70, 143 ff.; BVerwG DVBl. 1985, 60 f.; Seebass NVwZ 1985, 521/526 ff.; Theuersbacher BayVBl. 1984, 129/130 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Aus vergleichbaren Überlegungen heraus hat das Bundesverfassungsgericht die Verwendung ähnlicher gesetzlicher Umschreibungen für Ausnahmetatbestände bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte (besondere Härte; besonderer Fall) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet; es hat ausgeführt, daß sich deren Bedeutung nach Sinn und Zweck der Regelung von der Verwaltung und den Gerichten ermitteln lasse und der Umgang mit ihnen in der Praxis möglich sei (vgl. BVerfGE 7, 129/154; 50, 256/263).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Daraus folgt, daß auch Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu dem Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der angestrebten Berufstätigkeit stehen dürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. VerfGH 28, 24/39; 35, 56/68; 36, 93/100; 37, 43/46; 37, 177/180; BVerfGE 17, 306/313 f.; 28, 364/374; 49, 24/58; 63, 88/115; 70, 278/286; BVerwGE 65, 323/339; BVerwG vom 18.11.1985, 980 Nr. 30 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 221; Maunz/Dürig, GG, RdNr. 473 zu Art. 12 GG, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 29.02.1972 - 85-V-70

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
    Eine gesetzliche Regelung ist nicht schon dann zu unbestimmt, wenn sie der (verfassungskonformen) Auslegung bedarf, um den zweckgerechten und mit der Verfassung zu vereinbarenden Inhalt unbestimmter Rechtsbegriffe zu ermitteln (vgl. VerfGH 25, 27/37; 36, 93/102; BVerfGE 21, 245/261; 45, 400/420; 62, 256/275; 63, 312/324).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. VerfGH vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/24 m. w. N).
  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Er hat die Rechtsstaatlichkeit (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) zu wahren und darf deshalb nicht ohne Rücksicht auf seine Kompetenzen tätig werden; unbestimmte Rechtsbegriffe müssen sich mit hinreichender Bestimmtheit auslegen und anwenden lassen (VerfGH 41, 17/24); der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit ist zu beachten.

    In diesem Rahmen darf der Gesetzgeber unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (vgl. VerfGH 41, 17/24; VerfGH BayVBl 2003, 14/16).

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. VerfGH vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/24 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Vollzugsmaßnahmen sind in erster Linie die Fachgerichte zuständig (VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/26; VerfGH vom 30.1.2006 = VerfGH 59, 23/26).

    Wie bereits dargelegt, ist die einfachrechtliche Auslegung im Einzelnen nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH 41, 17/26).

    Auch insoweit hat der Verfassungsgerichtshof nur zu prüfen, ob eine einfachrechtliche Auslegung mit den gängigen Methoden möglich ist; er hat diese aber nicht selbst vorzunehmen (VerfGH 41, 17/26).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/24 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Die Regelungen müssen jeweils so bestimmt gefaßt werden, wie das nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 42, 188/196; 43, 67/80).

    Erfordernisse der Verwaltungspraxis, insbesondere auch der Anpassung an wechselnde Lebenssachverhalte, machen diese Form der Gesetzgebungstechnik häufig notwendig; es dürfen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch Erwägungen der Praktikabilität maßgebend sein (vgl. VerfGH 41, 17/24 m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92

    (VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer

    Der Begriff des "besonderen Ausnahmefalls" kann durch eine dem Zweck des Gesetzes entsprechende Auslegung deutlich genug bestimmt werden (vgl. VerfGH 41, 17/25 f.).

    Die Prüfungsordnungen müssen allerdings sicherstellen, daß die Prüfungen nach Inhalt, Umfang und Bewertungsverfahren aussagekräftig genug sind, um jedenfalls nach zwei Fehlversuchen hinreichend sichere Rückschlüsse auf die mangelnde Eignung der Kandidaten zu ermöglichen (vgl. VerfGH 41, 17/23 f.).

    Der Begriff des "besonderen Ausnahmefalls" kann durch eine dem Zweck des Gesetzes entsprechende Auslegung deutlich genug bestimmt werden (vgl. VerfGH 41, 17/25 f.).

    Die Prüfungsordnungen müssen allerdings sicherstellen, daß die Prüfungen nach Inhalt, Umfang und Bewertungsverfahren aussagekräftig genug sind, um jedenfalls nach zwei Fehlversuchen hinreichend sichere Rückschlüsse auf die mangelnde Eignung der Kandidaten zu ermöglichen (vgl. VerfGH 41, 17/23 f.).

  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
    Gesetze müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und dass die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschriften durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).

    Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich kein Verbot für den Gesetzgeber, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. VerfGH 41, 17/24; 49, 160/164 f.; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).

  • VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 3 K 16.485

    Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge

    Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. VerfGH vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/24 m. w. N).
  • VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02

    Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über

    Normen müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen können und die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Vorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; 56, 1/9; VerfGH vom 14.11.2003).
  • VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

  • VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

  • VerfGH Bayern, 28.06.2022 - 42-VII-21

    Unzulässige Popularklage gegen Einführung des Islamischen Unterrichts an Schulen

  • VerfGH Bayern, 23.04.2013 - 22-VII-12

    Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags am Maßstab

  • OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08

    Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.2158

    Bescheide zur Zuständigkeit der Bayerischen Kontrollbehörde für

  • VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VerfGH Bayern, 08.03.2022 - 40-VII-21

    Popularklage gegen Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher

  • VerfGH Bayern, 23.03.2017 - 6-VII-16

    Unzulässigkeit einer gegen gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen

  • VerfGH Bayern, 17.03.2004 - 11-VII-02
  • VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10

    Popularklage gegen Satzung einer Steuerberaterkammer

  • VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969

    Rundfunkbeitrag auch für Wochenendhäuschen

  • VG München, 22.07.2015 - M 6b K 14.4466

    Rundfunkbeitragspflicht für eine nicht ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken

  • VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 21.23

    Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung, Auflage zur Vornahme einer

  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.81

    Erfolgreiche Klage gegen Ausgleichszahlung für ungenehmigte Baumfällung -

  • VerfGH Bayern, 28.11.1990 - 9-V-89
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 3 B 388/18

    Beamter; Prüfung; Täuschungsversuch; Benutzen; Handy; Mobiltelefon

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