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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 21.12.1989 - 9-VII-88   

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https://dejure.org/1989,5205
VerfGH Bayern, 21.12.1989 - 9-VII-88 (https://dejure.org/1989,5205)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.1989 - 9-VII-88 (https://dejure.org/1989,5205)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 9-VII-88 (https://dejure.org/1989,5205)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 553
  • VerfGH 42, 188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 28.06.1988 - 12-VII-85
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.1989 - 9-VII-88
    Das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung erstreckt seine Schutzwirkung nicht in den Bereich des Bundesrechts mit der Folge, daß jeder formelle oder inhaltliche Verstoß einer landesrechtlichen Vorschrift gegen Bundesrecht zugleich als Verletzung der Bayerischen Verfassung anzusehen wäre (Bestätigung von VerfGH 41, 59/64 f.; 41, 69/73 f.; 41, 83/89).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 21.12.1989 - 9-VII-86   

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https://dejure.org/1989,6146
VerfGH Bayern, 21.12.1989 - 9-VII-86 (https://dejure.org/1989,6146)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.1989 - 9-VII-86 (https://dejure.org/1989,6146)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VerfGH 42, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 3 S 2842/91

    Heilung eines formfehlerhaften Bebauungsplans - rückwirkende Inkraftsetzung;

    Die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses ergibt sich daraus, daß die Rückwirkungsanordnung inhaltlicher Natur ist und dabei auch festzuhalten ist, wie weit die Rückwirkung reichen soll (vgl. Ziegler, Ausfertigung und Heilung von Ausfertigungsmängeln bei Bebauungsplänen - NVwZ 1990, 533).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.1996 - 1 L 158/95

    Genehmigungsvermerk; Bebauungplan

    Dies kann jedoch nur durch Nachholung der Ausfertigung und der anschließenden Verfahrensschritte erfolgen (Ziegler, Ausfertigung und Heilung von Ausfertigungsmangeln bei Bebauungsplänen, NVwZ 1990 S. 533; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 03.07.1995, NVwZ 1996 S. 374 zur Nachholung einer Ausfertigung).
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