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   VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89   

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https://dejure.org/1990,6794
VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89 (https://dejure.org/1990,6794)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.1990 - 28-VI-89 (https://dejure.org/1990,6794)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 1990 - 28-VI-89 (https://dejure.org/1990,6794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Besuch einer entfernteren Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 74
  • VerfGH 43, 81
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Eine Gruppe von Normadressaten darf im Verhältnis zu einer anderen Gruppe von Normadressaten nicht anders behandelt werden, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. VerfGH 37, 126/132 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 f. = BayVBl. 1987, 458/459).

    Aus der Bayerischen Verfassung ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten (vgl. VerfGH 37, 126/131 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 = BayVBl. 1987, 458/459; vgl. auch HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).

  • VerfGH Bayern, 15.04.1987 - 1-VII-85

    Verstoß des Gesetzgebers gegen den Gleichheitssatz, eine angemessene Freistellung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Eine Gruppe von Normadressaten darf im Verhältnis zu einer anderen Gruppe von Normadressaten nicht anders behandelt werden, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. VerfGH 37, 126/132 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 f. = BayVBl. 1987, 458/459).

    Aus der Bayerischen Verfassung ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten (vgl. VerfGH 37, 126/131 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 = BayVBl. 1987, 458/459; vgl. auch HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Aus der Bayerischen Verfassung ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten (vgl. VerfGH 37, 126/131 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 = BayVBl. 1987, 458/459; vgl. auch HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Allerdings darf eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu einer anderen Gruppe von Normadressaten nicht anders behandelt werden, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/132 f.; VerfGH vom 15.4.1987 = VerfGH 40, 45/50 f.; VerfGH vom 25.1.1990 = VerfGH 43, 1/8; VerfGH vom 20.4.1990 = VerfGH 43, 81/84; VerfGH 60, 167/171).

    Über die Tatbestände in § 2 Abs. 3 und 4 SchBefV hinaus ist auch ein etwaiger Ersatz fiktiver Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. VerfGH 43, 81/85 f.).

    Besonders im ländlichen Raum ist das Schülertransportsystem auf die öffentlichen Schulen mit Schulsprengeln und Einzugsbereichen, die sich weitgehend mit dem Gebiet des jeweiligen Aufgabenträgers (Art. 1 Abs. 1 SchKfrG, § 1 Satz 2 SchBefV) decken, zugeschnitten (vgl. VerfGH 43, 81/86).

  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

    Neben dem Angriff gegen ein den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzendes Handeln von Behörden oder Gerichten kann mit der Verfassungsbeschwerde auch geltend gemacht werden, eine belastende Entscheidung beruhe auf gleichheitswidrigem Landesrecht (vgl. VerfGH vom 20.4.1990 VerfGHE 43, 81/83 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Nach der Rechtsprechung ist eine derartige Erstattung ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; U.v. 14.3.1983 - 7 B 82 A.2161 - BayVBl 1983, 568; BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - BayVBl 1991, 16, VG Würzburg, U.v. 20.8.2014 - W 2 K 14.125 - juris).

    Außerdem liefe es der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung entgegen, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85 f.).

    Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85).

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