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   VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91   

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https://dejure.org/1992,11134
VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91 (https://dejure.org/1992,11134)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.1992 - 51-VI-91 (https://dejure.org/1992,11134)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 51-VI-91 (https://dejure.org/1992,11134)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG München - 26 U 3063/90
  • VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91

Papierfundstellen

  • VerfGH 45, 104
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Hingegen ergibt sich aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200; vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung des

    Dass das Gericht sich der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers zur Kostentragung nicht angeschlossen hat, vermag einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV nicht zu begründen (VerfGH vom 31.7.1992 = VerfGH 45, 104/111; VerfGH vom 5.12.2011; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 19.7.2013).
  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

    Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200).
  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass das Gericht der Bewertung eines Beteiligten folgt, sich also seiner Rechtsansicht anschließt (VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200; vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2013 - 65-VI-12

    Strom, Gas- und Wasserpreise von Stadtwerken

    Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (vgl. VerfGH vom 31.7.1992 = VerfGH 45, 104/111; VerfGH vom 16.11.2011).
  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gewährleistet nicht, dass ein Gericht die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin teilen müsste (vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 - Vf. 29-VI-11 - juris Rn. 22; vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37).
  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

    Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200; vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).
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