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   VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92   

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VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92 (https://dejure.org/1993,3927)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.1993 - 128-VI-92 (https://dejure.org/1993,3927)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 128-VI-92 (https://dejure.org/1993,3927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 155 C 11313/92
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2280
  • FamRZ 1994, 1402
  • VerfGH 46, 293
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Sie kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, aaO; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488; BayVerfGH, NJW 1994, 2280, 2281; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 822, 823; OLG Köln, OLGR 1992, 302, 303; MünchKommZPO/Häublein, aaO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rn. 9; Zöller/Stöber, aaO Rn. 7; Musielak/Wolst, aaO Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Kessen, aaO Rn. 4).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Benennt der Kläger den vorprozessualen Vertreter des Beklagten als Prozessbevollmächtigten, ohne dass dieser ihm die Prozessvollmacht angezeigt hat, und erweist sich der vorprozessual Bevollmächtigte als nicht vertretungsbefugt im Prozess, so trägt das damit einhergehende Risiko nicht wirksamer Zustellung der Kläger (vgl. BayVerfGH NJW 1994, S. 2280; BGH MDR 1981, S. 126; Stöber a.a.O.).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten ferner, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 17.11.2015 -Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 25).
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Zwar kann auch durch eine Anzeige des Prozeßgegners ein Bevollmächtigter "bestellt" werden, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozeßvollmacht Kenntnis gegeben hat (BayVerfGH NJW 1994, 2280 unter IV).
  • LAG Nürnberg, 08.05.2009 - 2 Ta 36/09

    Benennung der Prozessbevollmächtigten durch die Gegenpartei

    Dort führt der BGH unter Ziffer 11 im JURIS-Ausdruck aus, zwar könne auch durch eine Anzeige des Prozessgegners ein Bevollmächtigter "bestellt" werden, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben hat unter Bezugnahme auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, NJW 1994, 2280 unter IV).

    Auf diese Entscheidung hat schon der Bayerische Verfassungsgerichtshof abgestellt in der Entscheidung vom 29.10.1993 (Az. Vf. 128-VI-92 = NJW 1994, 2280).

    Benenne der Kläger den vorprozessualen Vertreter des Beklagten als Prozessbevollmächtigten, ohne dass dieser ihm die Prozessvollmacht angezeigt habe und erweise sich der Vorprozessualbevollmächtigte als nicht vertretungsbefugt im Prozess, so trage er das damit einhergehende Risiko nicht wirksamer Zustellung (unter Hinweis auf Bayerischer Verfassungsgerichtshof, NJW 1994, S. 2280 und wiederum auf Bezugnahme BGH, MDR 1981, S. 126).

    Abgesehen davon, dass sich auch die Beschwerdeführerin selbst hätte vergewissern müssen, ob die Anwälte auf die Klage erwidern und den Termin wahrnehmen würden (vgl. Rz. 19 im JURIS-Ausdruck der Entscheidung der BVerfG vom 14.04.1987), ist das Versäumnisurteil auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines fairen Verfahrens gesetzeswidrig zustande gekommen, da schon ohne Abstellen auf die Eigeninitiative der Kanzleiangestellten durch die Benennung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten keine wirksame Bestellung vorlag (vgl. oben Zöller/Stöber, 27. Aufl., § 172 Rz. 7; Bayer. Verfassungsgerichtshof vom 29.10.1993, a.a.O.; BVerfG vom 07.08.2007, a.a.O.; BGH vom 28.07.1999 = NJW-RR 2000, 444, 445).

    In der Entscheidung vom 28.07.1999 bezieht sich der BGH auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 29.10.1993 (= NJW 1994, 2280).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Das Subsidiaritätsprinzip verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gemäß Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG hinaus, dass ein Beschwerdeführer alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten ausschöpft, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Verfahren entgegenzutreten (VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/295; vom 14.12.2010 BayVBl 2011, 366 f.; vom 12.8.2011 BayVBl 2011, 757; vom 24.3.2014 - Vf. 8-VI-14 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 22.3.2012 - Vf. 50-VI-11 - juris Rn. 22; vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    aa) Dieser Grundsatz hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt er dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat grundsätzlich eine doppelte Ausprägung: Zum einen untersagt es den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42).
  • VerfGH Bayern, 14.11.1996 - 31-VI-94

    (VerfGH München: Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zum Jagdrecht,

    Diese Verfassungsnorm untersagt es den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 293/296).

    Diese Verfassungsnorm untersagt es den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 293/296).

  • VerfGH Bayern, 08.03.2004 - 24-VI-03
  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

  • VerfGH Bayern, 13.05.2013 - 8-VI-12

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu Werklohnanspruch

  • VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14

    Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges

  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf

  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21

    Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens

  • VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15

    Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme

  • VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13

    Teilung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs

  • VerfGH Bayern, 17.07.2013 - 65-VI-12

    Strom, Gas- und Wasserpreise von Stadtwerken

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

  • VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

  • VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03

    Verletzung rechtlichen Gehörs im WEG-Verfahren

  • VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungsentscheidung wegen eines

  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

  • VerfGH Bayern, 22.03.2012 - 50-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer mietrechtlichen

  • VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

  • VerfGH Bayern, 05.12.2011 - 30-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

  • VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

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