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   VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00   

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VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00 (https://dejure.org/2000,42919)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2000 - 24-VI-00 (https://dejure.org/2000,42919)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 24-VI-00 (https://dejure.org/2000,42919)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VerfGH 53, 187
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Sie müsste vielmehr schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; VerfGHE 59, 58/61; 66, 1/4).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein gesehen noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als einer Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414; vom 26.6.2014 - Vf. 35-VI-13 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG verlangt, dass der Beschwerdeführer bereits in dem nach der einschlägigen Prozessordnung offenstehenden Rechtsmittelverfahren formgerecht und substanziiert die Beanstandungen vorgetragen hat, die er nunmehr im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen will; hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich im Weg der Verfassungsbeschwerde zu erheben (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/191; vom 13.5.2013 -Vf. 8-VI-12 - juris Rn. 33; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 120 Rn. 30; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 58).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 - juris Rn. 31; vom 15. Februar 2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    a) Über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus verlangt der in Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der materiellen Subsidiarität, dass ein Beschwerdeführer bereits in dem ihm nach der einschlägigen Prozessordnung offenstehenden Rechtsbehelfsverfahren formgerecht und substanziiert die Beanstandungen vorgetragen hat, die er nunmehr im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen will; hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich im Weg der Verfassungsbeschwerde zu erheben (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/191; vom 13.5.2012 - Vf. 8-VI-12 - juris Rn. 33; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vgl. auch Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 25; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 58 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2016 - 93-VI-14

    Vorläufige Entbindung aus dem Amt des Bereitschaftsleiters bei der Bergwacht

    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131).
  • VerfGH Bayern, 13.05.2013 - 8-VI-12

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu Werklohnanspruch

    Dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs ist auch dann nicht genügt, wenn - wie hier - der Beschwerdeführer nicht bereits in dem nach der einschlägigen Prozessordnung offenstehenden Rechtsbehelfsverfahren formgerecht und substanziiert die Beanstandungen vorgetragen hat, die er nunmehr im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen will; hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich im Weg der Verfassungsbeschwerde zu erheben (VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/191; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 18 zu Art. 120).
  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung

  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14

    Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges

  • VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11

    Wegen fehlender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche

  • VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen

  • VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 118 Abs 1 S 1 Verf BY und des

  • VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen einen Richter des VerfGH

  • VerfGH Bayern, 22.07.2005 - 72-VI-04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung verfassungsmäßiger

  • VerfGH Bayern, 14.09.2012 - 29-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Berechnung von

  • VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.1116

    Straßenausbaubeitragsrecht; Feststellbarkeit der Anzahl der

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