Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05, 12-VII-05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der befristeten Abschaffung von Widerspruchsverfahren mit der bayerischen Landesverfassung; Rüge der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und des Gleichbehandlungsgebots; Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes im Bereich der Rechtsausgestaltung des ...
- verfassungsgerichtshof.de
Art. 15 Nr. 21 AGVwGO
Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsverfahrensrecht: Befristete Abschaffung des Widerspruchverfahrens im Bereich des VG Ansbach
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VerfGH 59, 219
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
VwGO-Ausführungsgesetz II
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Der Bundesgesetzgeber hat also seine Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG nicht ausgeschöpft, sondern Raum für abweichende Regelungen durch den Landesgesetzgeber gemäß Art. 72 Abs. 1 GG gelassen (vgl. BVerfG vom 9.5.1973 = BVerfGE 35, 65/73 f.).Der landesgesetzliche Ausschluss des Widerspruchsverfahrens findet auf alle Verwaltungsverfahren Anwendung, für die das Land zuständig ist, gleichgültig ob es sich um den Vollzug eines Bundes- oder eines Landesgesetzes handelt ( BVerfGE 35, 65/75).
Eine über die Rechtmäßigkeitskontrolle hinausgehende Zweckmäßigkeitskontrolle von Ermessensentscheidungen ist verfassungsrechtlich grundsätzlich ebenso wenig vorgeschrieben wie die verwaltungsinterne Nachprüfung von Verwaltungsakten in einem Vorverfahren (vgl. BVerfGE 35, 65/73; BVerfG vom 20.4.1982 = BVerfGE 60, 253/291).
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Erfährt er - wie regelmäßig im Prüfungsrecht - von der Entscheidung und ihrer Begründung erst nach deren Erlass, so muss die Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch eine - gegenständlich unbeschränkte - verwaltungsinterne Nachprüfung kompensiert werden ( BVerfG vom 17.4.1991 = BVerfGE 84, 34/46 f.; BVerwG vom 24.2.1993 = BVerwGE 92, 132/136 f.).Hierfür muss der (Landes-)Gesetzgeber ein Verfahren bereitstellen, das zweckmäßigerweise ein Verfahren nach §§ 68 ff. VwGO ist, das aber auch bei Ausschluss des Vorverfahrens stattfinden muss ( BVerwGE 92, 132/141 f.;… Rennert , a. a. O., RdNr . 10 zu § 68).
- VerfGH Bayern, 29.09.2005 - 3-VII-05
Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Dabei kommt es darauf an, ob aus objektiver Sicht sachgerechte Gründe für die betreffende Regelung bestehen; es führt dagegen grundsätzlich nicht zur Verfassungswidrigkeit einer Norm, wenn es der Normgeber versäumt hat, tatsächliche Ermittlungen und fachliche Abwägungen vorzunehmen, oder wenn er die für den Erlass der Norm maßgeblichen Gründe nicht ausreichend dargelegt hat (VerfGH vom 29.9.2005 = VerfGH 58, 212/239).
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Eine über die Rechtmäßigkeitskontrolle hinausgehende Zweckmäßigkeitskontrolle von Ermessensentscheidungen ist verfassungsrechtlich grundsätzlich ebenso wenig vorgeschrieben wie die verwaltungsinterne Nachprüfung von Verwaltungsakten in einem Vorverfahren (vgl. BVerfGE 35, 65/73; BVerfG vom 20.4.1982 = BVerfGE 60, 253/291). - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Das Rechtsstaatsprinzip gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt die zu schützenden Rechte voraus ( BVerfG vom 5.2.1963 = BVerfGE 15, 275/281; BVerfG vom 8.5.1979 = BVerfGE 51, 176/185). - BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78
Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Das Rechtsstaatsprinzip gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt die zu schützenden Rechte voraus ( BVerfG vom 5.2.1963 = BVerfGE 15, 275/281; BVerfG vom 8.5.1979 = BVerfGE 51, 176/185). - VerfGH Bayern, 14.02.1995 - 6-VII-93
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Erfährt er - wie regelmäßig im Prüfungsrecht - von der Entscheidung und ihrer Begründung erst nach deren Erlass, so muss die Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch eine - gegenständlich unbeschränkte - verwaltungsinterne Nachprüfung kompensiert werden ( BVerfG vom 17.4.1991 = BVerfGE 84, 34/46 f.; BVerwG vom 24.2.1993 = BVerwGE 92, 132/136 f.). - BVerwG, 17.02.1981 - 7 C 55.79
Erschließung - Verkehrsfläche - Zuteilung - Verteilungsmasse - Wert
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
aa ) § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO , der die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor Erhebung der Klage anordnet, beruht auf der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (…"das gerichtliche Verfahren", vgl. Oeter in v. Mangoldt /Klein/ Starck , GG, 5. Aufl. 2005, RdNr . 27 zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; BVerwG vom 17.2.1981 = BVerwGE 61, 360/362). - VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03
Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05
Sind die Popularklagen somit in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet worden sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.1.2005 = VerfGH 58, 1/17; VerfGH vom 25.1.2006). - VerfGH Bayern, 18.04.2002 - 11-VII-00
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/224; vom 23.10.2008 VerfGHE 61, 248/254). - VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07
Popularklage gegen die teilweise Abschaffung und im Übrigen fakultative …
Ist die Popularklage somit in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet worden sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/223; VerfGH vom 24.6.2008).Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht (hier der grundgesetzlichen Kompetenzordnung) nicht nur offensichtlich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/64; VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 13.3.2008).
Der Bundesgesetzgeber hat damit Raum für abweichende Regelungen durch den Landesgesetzgeber gelassen (VerfGH 59, 219/224 m. w. N.).
Die Auffassung, § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO ermögliche nur einen bereichsspezifischen Ausschluss des Widerspruchsverfahrens, findet (allein) in der Formulierung der Öffnungsklausel keine Stütze (…Dolde/Porsch, a. a. O.; vgl. im Einzelnen bereits VerfGH 59, 219/224 f.).
Wird jedoch die Öffnungsklausel des § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgrund ihres Wortlauts weit ausgelegt, würde dies ermöglichen, dass der Grundsatz des Satzes 1 faktisch in das Gegenteil verkehrt wird (vgl. bereits VerfGH 59, 219/225; Geiger, BayVBl 2008, 161;… Allesch in Modernisierung von Justiz und Verwaltung, Gedenkschrift für Ferdinand O. Kopp, 2007, S. 15/21; Holzner, DÖV 2008, 217/224).
Daher bedarf es keiner Klärung, ob sich die Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens auch auf die bundeseigene Verwaltung (vgl. Art. 86 GG) und den Bereich außerhalb der Verwaltungskompetenzen der Länder erstrecken würde (vgl. dazu VerfGH 59, 219/226).
Dabei kommt es darauf an, ob aus objektiver Sicht sachgerechte Gründe für die betreffende Regelung bestehen; es führt dagegen grundsätzlich nicht zur Verfassungswidrigkeit einer Norm, wenn es der Normgeber versäumt hat, tatsächliche Ermittlungen und fachliche Abwägungen vorzunehmen, oder wenn er die für den Erlass der Norm maßgeblichen Gründe nicht ausreichend dargelegt hat (VerfGH vom 29.9.2005 = VerfGH 58, 212/239; VerfGH 59, 219/228).
Das Widerspruchsverfahren ist nicht nur Sachurteilsvoraussetzung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, sondern auch Verwaltungsverfahren, das der Selbstkontrolle der Verwaltung dient und dessen Ausgestaltung - soweit es die bundeseigene Verwaltung betrifft - nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes dem Bund vorbehalten ist (vgl. VerfGH 59, 219/226 m. w. N.).
Besonderheiten bei personenbezogenen Prüfungsentscheidungen hat der Gesetzgeber durch Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO Rechnung getragen (vgl. VerfGH 59, 219/227 f.).
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/224; VerfGH vom 23.10.2008 VerfGHE 61, 248/254).Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gestaltungsfreiheit des Normgebers dann besonders groß ist, wenn die Vorschriften dazu dienen sollen, auf einem neuen Sachgebiet Erfahrungen zu sammeln, die später die Grundlage für dauerhafte normative Entscheidungen bilden sollen (vgl. VerfGH vom 21.11.1986 VerfGHE 39, 96/142; VerfGHE 59, 219/228 f.; Stettner, NVwZ 1989, 806/811).
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.5.1997 = VerfGH 50, 76/98; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/266; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224). - VerfGH Bayern, 17.12.2020 - 110-VII-20
Keine Außervollzugsetzung der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern
Davon zu unterscheiden ist das allgemeine Willkürverbot, das der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit und der Abwehr gemeinschädlicher Regelungen auch dort dient, wo es nicht um die Beurteilung konkreter Vergleichspaare oder die ausnahmslose Einhaltung eines einheitlichen Regelungssystems geht (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/228;… vom 16.11.2020 - Vf. 90-VII-20 - juris Rn. 30). - VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …
Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/22 f.; vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/228). - VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20
Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen …
Davon zu unterscheiden ist das allgemeine Willkürverbot, das der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit und der Abwehr gemeinschädlicher Regelungen auch dort dient, wo es nicht um die Beurteilung konkreter Vergleichspaare oder die ausnahmslose Einhaltung eines einheitlichen Regelungssystems geht (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/228). - VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge
Soweit die Popularklage in zulässiger Weise erhoben ist, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet worden sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/223; VerfGH vom 24.6.2008). - VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10
Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst
Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 12.5.2009 = BayVBl 2010, 720/722). - VerfGH Bayern, 22.09.2008 - 9-VII-07
Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Modellkommunengesetzes
Ist die Popularklage somit in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet worden sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/223; VerfGH vom 28.11.2007).Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist gerade dann besonders groß, wenn Vorschriften im Wesentlichen dazu dienen, auf einem neuen Sachgebiet Erfahrungen zu sammeln, die später die Grundlage für dauerhafte normative Entscheidungen bilden sollen (VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/228 ff.).
Damit kann er die mit der Erprobung naturgemäß verbundenen Unwägbarkeiten eingrenzen und das Vorhaben praktikabel gestalten (VerfGH 59, 219/230).
Nur unter dieser Voraussetzung kann der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die während des Erprobungszeitraums gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aussagekräftig für das gesamte bayerische Staatsgebiet sind (VerfGH 59, 219/230).
- VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10
Rauchverbot in Shisha-Cafés
- VerfGH Bayern, 27.09.2013 - 15-VII-12
Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten
- OVG Niedersachsen, 14.05.2010 - 11 LA 547/09
Umfang und Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in …
- VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte
- VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure
- VerfGH Bayern, 13.09.2012 - 16-VII-11
Unbegründete Popularklage gegen Änderungen einer …
- VerfGH Bayern, 03.12.2013 - 8-VII-13
Popularklage gegen Bebauungsplan
- VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
- VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen …
- VerfGH Bayern, 13.07.2009 - 3-VII-09
Überprüfung eines Bebauungsplans
- VerfGH Bayern, 27.02.2012 - 4-VII-11
Popularklage: Regelungen über die Ermöglichung des Betriebs von Autowaschanlagen …
- VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor
- VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und …
- VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08
Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz
- VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen
- VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten
- VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12
Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit
- VerfGH Bayern, 17.03.2011 - 17-VII-10
Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan - …
- VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10
Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG
- VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 13-VII-18
Erfolglose Popularklage gegen die Genehmigungsbedürftigkeit von von Erhebungen an …
- VerfGH Bayern, 07.02.2012 - 112-VI-10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen
- VerfGH Bayern, 08.10.2012 - 14-VII-07
Jedenfalls unbegründete Popularklage gegen Beschränkung von Beihilfeleistungen …
- VerfGH Bayern, 27.06.2012 - 17-VII-09
Unbegründete Popularklage gegen Änderungsbebauungspläne
- VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12
Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten
- VerfGH Bayern, 13.03.2008 - 12-VII-06
Popularklage gegen Entwicklungssatzung
- VerfGH Bayern, 21.07.2011 - 29-VII-10
Popularklage: Wegen unsubstantiierter Darlegung einer das Willkürverbot iSv Art …
- VerfGH Bayern, 23.08.2012 - 4-VII-12
Mangels hinreichender Substanziierung unzulässige Popularklage gegen …
- VerfGH Bayern, 22.01.2008 - 2-VII-07
Popularklage: Einbeziehungssatzung der Gemeinde Ofterschwang verletzt nicht das …
- VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
Ausschluss der Umlage durch Zuwendungen Dritter gedeckter …
- VerfGH Bayern, 24.08.2009 - 20-VII-08
Die Umwandlung der Pensionsanstalt für die Rechtsanwälte Bayerns von einer …
- VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
Unzulässige und unbegründete Popularklage
- VerfGH Bayern, 24.08.2020 - 47-VII-20
Unzulässigkeit einer Popularklage gegen Vorschriften zum Übertritt an eine …
- VerfGH Bayern, 06.12.2011 - 6-VII-11
Unzulässige Popularklage gegen eine Übergangsregelung der Satzung der Bayerischen …
- VG Ansbach, 12.02.2007 - AN 10 K 06.02965
Anordnung eines Aufbauseminars; Tilgungsreife nach Ausgangsbescheid; maßgeblicher …
- VG Osnabrück, 15.04.2010 - 6 A 201/09
Bundesverwaltung; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung; Widerspruch; …
- VG München, 17.12.2013 - M 16 K 13.493
Spielhallenerlaubnis; baulicher Verbund; Mindestabstand; bindende Entscheidung …
- VG Ansbach, 09.04.2008 - AN 11 K 06.01560
Im Einzelfall kein Anspruch eines für eine Betriebsratstätigkeit freigestellten …