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   VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43507
VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07 (https://dejure.org/2008,43507)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2008 - 12-VI-07 (https://dejure.org/2008,43507)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 12-VI-07 (https://dejure.org/2008,43507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch zivilgerichtliche Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Untermietverhältnis - Überraschungsentscheidung - Kausalität des Gehörsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VerfGH 61, 25
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 366/03

    Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises; Zulässigkeit

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei aufgrundder fehlenden Protokollierung von der Nichterteilung eines konkreten Hinweises auszugehen (BGH vom 20.6.2005 = NJW-RR 2005, 1518).

    Nach der vom Beschwerdeführer zitierten Rechtsprechungdes Bundesgerichtshofs ist auf der Ebene des einfachen Rechts zu unterstellen, dass ein konkreter sachbezogener Hinweis imZivilprozess nicht erteilt wurde, wenn Inhalt und Umfang des Hinweises weder dem Sitzungsprotokoll noch dem sonstigen Akteninhaltzu entnehmen sind (BGH NJW-RR 2005, 1518).

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 103/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    Außerdem müsse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein konkreter gerichtlicher Hinweis gemäß § 139 ZPO zwingenderteilt werden, wenn das Berufungsgericht der Beurteilung der ersten Instanz nicht folgen wolle (BGH vom 28.9.2006 = NJW-RR 2007, 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtlicher Hinweisgemäß §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO zur Wahrung des rechtlichen Gehörs geboten, wenn das Berufungsgericht der Beurteilung der Vorinstanznicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlichhält (BGH NJW-RR 2007, 17).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhenund in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletztwurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistetist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    Im Hinblick auf die Gebundenheit des Richters an Recht und Gesetz verlangt das Willkürverbot, dass sich ein Gericht dann,wenn es von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht, mit der Rechtslage auseinandersetztund seine eigene Auffassung mit einer Begründung versieht, die nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH vom 23.6.2003= VerfGH 56, 112/115; VerfGH vom 16.12.2005; BVerfG vom 3.11.1992 = BVerfGE 87, 273/279; BVerfG vom 24.9.2002 = NJW 2003, 501/502).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    Im Hinblick auf die Gebundenheit des Richters an Recht und Gesetz verlangt das Willkürverbot, dass sich ein Gericht dann,wenn es von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht, mit der Rechtslage auseinandersetztund seine eigene Auffassung mit einer Begründung versieht, die nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH vom 23.6.2003= VerfGH 56, 112/115; VerfGH vom 16.12.2005; BVerfG vom 3.11.1992 = BVerfGE 87, 273/279; BVerfG vom 24.9.2002 = NJW 2003, 501/502).
  • OLG München, 08.12.1988 - 21 W 3055/88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    Er ist nicht davon abhängig, dass der Vermieter im Zeitpunkt des Rückgabeverlangens selbst Eigentümer oder Mieterder herauszugebenden Sache ist (vgl. Weidenkaff in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, RdNr. 3 zu § 546; OLG München vom 8.12.1988= NJW-RR 1989, 524).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunktrechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein(ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.).
  • VerfGH Bayern, 18.03.2010 - 35-VI-09

    Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer wasserrechtlichen

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie etwa das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).

    Die Entscheidung dürfte vielmehr unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/32).

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 1.6.2012).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH 61, 25/32).

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