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   VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11   

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VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11 (https://dejure.org/2012,9207)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2012 - 10-VII-11 (https://dejure.org/2012,9207)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 10-VII-11 (https://dejure.org/2012,9207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerichteten Popularklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerichteten Popularklage bei Fehlen der Darlegung der Grundrechtsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Popularklage wegen Abwägungsfehler der Bauleitplanung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1438
  • VerfGH 65, 73
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Bayern, 17.03.2011 - 17-VII-10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan -

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Ferner können Bebauungspläne sowohl insgesamt als auch wegen einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.7.2008 = VerfGH 61, 172/179; VerfGH vom 17.3.2011 = BayVBl 2011, 433).

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies bei dem angegriffenen - vorhabenbezogenen - Bebauungsplan und der damit im Zusammenhang stehenden Änderung der Landschaftsschutzverordnung der Fall ist (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH 61, 172/179; VerfGH BayVBl 2011, 433).

    Das Klagerecht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (VerfGH BayVBl 2011, 433).

    Allerdings genießen die Staatsziele des Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BV gegenüber den der Planung zugrunde liegenden städtebaulichen Anliegen der Gemeinde bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen keinen abstrakten Vorrang (VerfGH BayVBl 2011, 433/434 f.).

  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Ferner können Bebauungspläne sowohl insgesamt als auch wegen einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.7.2008 = VerfGH 61, 172/179; VerfGH vom 17.3.2011 = BayVBl 2011, 433).

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstrakt-genereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies bei dem angegriffenen - vorhabenbezogenen - Bebauungsplan und der damit im Zusammenhang stehenden Änderung der Landschaftsschutzverordnung der Fall ist (vgl. VerfGH vom 18.12.1987 = VerfGH 40, 154/159; VerfGH vom 27.6.1997 = VerfGH 50, 115/121 f.; VerfGH 61, 172/179; VerfGH BayVBl 2011, 433).

  • VerfGH Bayern, 13.07.2009 - 3-VII-09

    Überprüfung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Denn es liegt auf der Hand, dass häufig erst der Wunsch oder die Bereitschaft von Grundstückseigentümern, ihre Flächen einer Bebauung zuzuführen, das Bedürfnis nach einer Bauleitplanung auslöst (VerfGH vom 13.7.2009 = VerfGH 62, 156/160 f.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Gegen das rechtsstaatlich fundierte Gebot gerechter Abwägung wird verstoßen, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG vom 5.7.1974 = BVerwGE 45, 309/314 f.).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Normgeber Gebietsteile aus dem Schutzbereich einer Verordnung herausnehmen könnte, kommt es daher in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BVerwG vom 18.12.1987 = NVwZ 1988, 728/730; BayVGH vom 26.7.1994 Az. 9 N 92.02455; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNr. 21 zu Art. 10 BayNatSchG a. F.).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Willkürlich in diesem Sinn wären die angegriffenen Normen, wenn die äußersten Grenzen des normgeberischen Ermessens überschritten wären, für die getroffene Regelung also jeder sachlich einleuchtende Grund fehlen würde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/228).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Nur Regelungen, die mit zulässigen Grundrechtsrügen angefochten sind, prüft der Verfassungsgerichtshof auch daraufhin, ob sie gegen andere Normen des objektiven Verfassungsrechts verstoßen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.1.2007 = VerfGH 60, 1/5; VerfGH vom 21.12.2011 = BayVBl 2012, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Eine Gemeinde darf jedoch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass einer Bauleitplanung nehmen und sich dabei an den Wünschen der Grundstückseigentümer im Plangebiet orientieren (vgl. VerfGH vom 16.2.2009 = VerfGH 62, 23/26; VGH BW vom 5.6.1996 = NVwZ-RR 1997, 684).
  • VGH Bayern, 27.12.2006 - 26 N 01.2749
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Reine Gefälligkeitsplanungen, die ohne sonstige städtebauliche Rechtfertigung nur den privaten Interessen Einzelner dienen, entsprechen nicht dem Gebot städtebaulicher Erforderlichkeit (vgl. BVerwG vom 11.5.1999 = BayVBl 2000, 23; BayVGH vom 27.12.2006 Az. 26 N 01.2749).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
    Reine Gefälligkeitsplanungen, die ohne sonstige städtebauliche Rechtfertigung nur den privaten Interessen Einzelner dienen, entsprechen nicht dem Gebot städtebaulicher Erforderlichkeit (vgl. BVerwG vom 11.5.1999 = BayVBl 2000, 23; BayVGH vom 27.12.2006 Az. 26 N 01.2749).
  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320

    Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit,

  • VGH Bayern, 26.07.1994 - 9 N 92.02455
  • VerfGH Bayern, 21.12.2011 - 3-VII-11

    Ladenöffnung an Sonntagen

  • VerfGH Bayern, 21.02.1986 - 6-VII-85
  • VerfGH Bayern, 18.12.1987 - 1-VII-86
  • VerfGH Bayern, 15.11.1996 - 15-VII-94
  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

  • VerfGH Bayern, 27.06.1997 - 10-VII-95
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10

    Popularklage gegen Satzung einer Steuerberaterkammer

  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Ein solches objektives Interesse besteht dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, etwa weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (vgl. VerfGH vom 3.7.1973 VerfGHE 26, 87/93; vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/80; vom 7.8.2012 VerfGHE 65, 143/149; vom 12.7.2013 VerfGHE 66, 125/131 ff.).
  • VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 B 14.2809

    Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV gewährleistet auch das Radfahren in freier Natur, wenn

    Die Aufzählung des Betretens von Wald und Bergweide, des Befahrens der Gewässer und der Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang hat nur beispielhaften Charakter (VerfGH, E.v. 4.5.2012 - Vf. 10-VII-11 - BayVBl 2013 S. 207/210).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Die zur Überprüfung gestellten Tatsachen und Vorgänge müssen dies zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81; vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 09.03.2016 - 17-VII-15

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Popularklage gegen einen vorhabenbezogenen

    Gleichwohl kann die Antragsbefugnis für eine Popularklage nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes durch Verwirkung erlöschen, wenn seit der Möglichkeit ihrer Erhebung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die späte Erhebung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/80; VerfGHE 65, 125/130).

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstraktgenereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen, wie dies beim vorliegenden Bebauungsplan der Fall ist (vgl. VerfGHE 65, 73/80 f.; 65, 125/130).

    Er muss seine Willkürrüge vielmehr in Bezug setzen zu den die Abwägung tragenden Erwägungen der Gemeinde, wie sie in der Begründung des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 2 a BauGB) oder anderweitig, etwa in Sitzungsunterlagen des kommunalen Beschlussgremiums, dokumentiert sind (VerfGHE 65, 73/87; VerfGH BayVBl 2015, 337 Rn. 26).

    Eine Gemeinde darf demgegenüber im Rahmen ihrer "Städtebaupolitik" hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass einer Bauleitplanung nehmen und sich dabei an den Wünschen der Grundstückseigentümer im Plangebiet orientieren (vgl. VerfGH vom 16.2.2009 VerfGHE 62, 23/26; VerfGHE 65, 73/83; VerfGH BayVBl 2015, 667 Rn. 58).

    Dies gilt in besonderem Maß für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der nach dem in § 12 BauGB zum Ausdruck kommenden Willen des Bundesgesetzgebers der Durchführung eines bestimmten Projekts dient und daher konkrete Bauabsichten des Vorhabenträgers voraussetzt (VerfGHE 65, 73/84).

  • VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15

    Substanziierungsanforderungen einer gegen einen Bebauungsplan gerichteten

    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen der Antragsteller sind besonders bei solchen Normen von Bedeutung, die - wie hier ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan - keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn sind, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81 m. w. N.).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachliche Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.7.2008 VerfGHE 61, 172/180 f.; VerfGHE 65, 73/82 m. w. N.).

    Sie müssen ihre Willkürrüge vielmehr in Bezug setzen zu den die Abwägung tragenden Erwägungen der Gemeinde, wie sie in der Begründung des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 2 a BauGB) oder anderweitig, etwa in Sitzungsunterlagen des Beschlussgremiums der Gemeinde, dokumentiert sind (VerfGHE 65, 73/87; VerfGH BayVBl 2015, 677 Rn. 36).

    Die Verfassungsnorm ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dahingehend zu verstehen, dass nur der Genuss der vorhandenen Naturschönheiten und die Erholung in der vorhandenen freien Natur gestattet werden und zwar durch die beispielhaft aufgeführten Tätigkeiten, wie z. B. das Betreten von Wald und Bergweide (VerfGH vom 27.10.1976 VerfGHE 29, 181/186; VerfGHE 65, 73/87; vom 3.12.2013 VerfGHE 66, 187/199).

  • VerfGH Bayern, 27.09.2013 - 15-VII-12

    Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen sind insbesondere bei solchen Normen von Bedeutung, die keine abstrakt-generellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn sind, sondern konkret-individuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 = BayVBl 2013, 207/208; VerfGH vom 13.9.2012 = BayVBl 2013, 301 f.).

    Es reicht insbesondere nicht aus, die eigene - abweichende - Gewichtung und Abwägung der maßgeblichen Belange an die Stelle derjenigen des Verordnungsgebers zu setzen (vgl. VerfGH BayVBl 2013, 207/210; VerfGH vom 23.8.2012 = BayVBl 2013, 17/18).

  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Eine Planung darf privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein, solange sie zumindest auch durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen ist (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/83 f.; BVerwG ZfBR 2010, 272/273 f.; OVG NW vom 13.6.2013 -2 D 124/12.NE - juris Rn. 44; OVG SH vom 17.7.2014 - 1 KN 3/14 - juris Rn. 48; OVG RhPf vom 6.5.2015 - 8 C 10974/14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Zu den prozessualen Voraussetzungen einer Popularklage gehört gemäß Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG, dass der Antragsteller darlegt, inwiefern durch die angegriffene Rechtsvorschrift ein in der Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird (dazu im Einzelnen etwa VerfGH vom 4.5.2012 VerfGH 65, 73/81; vom 29.10.2020 BayVBl 2021, 83 Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen eines Antragstellers sind besonders bei solchen Normen von Bedeutung, die - wie hier ein Bebauungsplan - keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn sind, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81 m. w. N.; VerfGH BayVBl 2016, 743 Rn. 25).

    Eine Planung darf privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein, solange sie zumindest auch durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen ist (vgl. VerfGHE 65, 73/83 f.; VerfGH BayVBl 2017, 153 Rn. 43; BVerwG ZfBR 2010, 272/273 f.; OVG NW vom 13.6.2013 - 2 D 124/12.NE - juris Rn. 44; OVG SH vom 17.7.2014 - 1 KN 3/14 -juris Rn. 48; OVG RhPf vom 6.5.2015 - 8 C 10974/14 - juris Rn. 21).

    Die Verfassungsnorm ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dahingehend zu verstehen, dass nur der Genuss der vorhandenen Naturschönheiten und die Erholung in der vorhandenen freien Natur gestattet werden, und zwar durch die beispielhaft aufgeführten Tätigkeiten, wie z. B. das Betreten von Wald und Bergweide (VerfGH vom 27.10.1976 VerfGHE 29, 181/186; VerfGHE 65, 73/87; vom 3.12.2013 VerfGHE 66, 187/199).

  • VerfGH Bayern, 21.06.2016 - 15-VII-15

    Popularklage gegen eine Veränderungssperre

    Nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes kann aber die Antragsbefugnis für eine Popularklage durch Verwirkung erlöschen, wenn seit der Möglichkeit ihrer Erhebung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die späte Erhebung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/80; vom 27.6.2012 VerfGHE 65, 125/130; vom 9.3.2016 - Vf. 17-VII-15 -juris Rn. 24).

    Indessen gehört zu den Voraussetzungen einer Popularklage (vgl. Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG), dass die Antragstellerin substanziiert darlegen muss, inwiefern die angefochtene Rechtsvorschrift nach ihrer Meinung in Widerspruch zu einer Grundrechtsnorm der Bayerischen Verfassung steht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.8.2008 VerfGHE 61, 205/209 f.; VerfGHE 65, 73/81 f.).

    Er muss seine Rüge vielmehr in Bezug setzen zu den die Normierung tragenden Erwägungen der Gemeinde, wie sie etwa in Sitzungsunterlagen der kommunalen Beschlussgremien dokumentiert sind (vgl. VerfGHE 65, 73/87; VerfGH vom 9.3.2016 - Vf. 17-VII-15 - juris Rn. 27).

  • VerfGH Bayern, 17.07.2020 - 23-VII-19

    Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan

  • VerfGH Bayern, 28.10.2014 - 7-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans

  • VerfGH Bayern, 11.01.2017 - 7-VII-16

    Erfolglose Popularklage gegen Außenbereichssatzung

  • VerfGH Bayern, 28.03.2023 - 88-VII-20

    Popularklage gegen Bebauungsplan - unsubstanziierte Willkürrüge

  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

  • VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18

    Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen einen Bebauungsplan

  • VerfGH Bayern, 05.01.2022 - 63-VII-21

    Unzulässige Popularklage gegen Corona-Beschränkungen

  • VerfGH Bayern, 13.05.2015 - 16-VII-14

    Popularklage gegen Landschaftsschutzgebiet berührenden Bebauungsplan

  • VerfGH Bayern, 30.11.2020 - 17-VII-19

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

  • VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15

    Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 11-VII-16

    Unzulässige Popularklage gegen Gebührenstaffelung nach Personen mit und ohne

  • VerfGH Bayern, 29.05.2017 - 8-VII-16

    Keine Prüfung von Abweichgungsgesetzgebung der Länder am Maßstab des überlagerten

  • VerfGH Bayern, 11.04.2017 - 12-VII-16

    Antragserfordernis für die Berechtigungen des erfolgreichen

  • VerfGH Bayern, 24.08.2023 - 38-VII-21

    Popularklage einer Gemeinde gegen eine Vorschrift im Zweckentfremdungsgesetz

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 4-VII-19

    Unzulässige Popularklage für ein inklusives Wahlrecht

  • VerfGH Bayern, 20.04.2023 - 4-VII-22

    Mangels ausreichender Substanziierung unzulässige Popularklage gegen eine

  • VerfGH Bayern, 08.03.2022 - 40-VII-21

    Popularklage gegen Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher

  • VG Bayreuth, 13.07.2023 - B 4 K 21.888

    Beschränkungen für Radfahrer am Großen Kornberg aufgehoben

  • VG München, 13.06.2012 - M 7 K 11.4737
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