Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.10.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03   

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https://dejure.org/2003,6259
BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,6259)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.2003 - Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,6259)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,6259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfbarkeit eines materiellen Vergabeverfahrens; Geltung der Präklusionsvorschrift bei fehlender Durchführung eines Vergabeverfahrens durch den öffentlichen Auftraggeber; Entgeltlichkeit des Beschaffungsvorgangs als Voraussetzung für einen öffentlichen Auftrag; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: ohne Bezug zu einem konkreten Vergabeverfahren besteht keine Rügepflicht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenleistung des AG muss nicht eine Geldzahlung sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1091 (Ls.)
  • BayObLGZ 2003, 38
  • VergabeR 2003, 329
  • ZfBR 2003, 511
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes genügt es demnach, dass der Antragsgegner sich zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorhabens begonnen hat (BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).

    In seiner Entscheidung vom 22.1.2002 (VergabeR 2002, 244) hat der Senat ausgeführt, dass die Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB nicht gilt, wenn der öffentliche Auftraggeber überhaupt kein Vergabeverfahren durchführt.

  • BayObLG, 04.02.2002 - Verg 1/02

    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    Der Auftraggeber muss als Nachfrager von Güter- und/oder Dienstleistungen auftreten, der Vertrag muss seinen Beschaffungszwecken dienen (BayObLG VergabeR 2002, 305; Boesen § 99 Rn. 11; Reidt/Stickler/Glahs Vergaberecht § 99 Rn. 4; Dreher in Immenga/Mestmäcker GWB 3. Aufl. § 99 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes genügt es demnach, dass der Antragsgegner sich zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorhabens begonnen hat (BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).
  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 136/90

    Miete - Pacht - Abgrenzung - Brauerei - Überlassung von Räumen - Betrieb einer

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    a) Die Grundstücksüberlassung entspricht mit Rücksicht auf die Einbindung in die Infrastruktur des Versorgungsparks und die von dessen Betreiberin einzuholenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für den Betrieb der Anlage zur Trennung mineralischer Abfälle einem Pachtverhältnis (BGH NJW-RR 1991, 906; Palandt/Weidenkaff Einf v § 535 Rn. 16).
  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes genügt es demnach, dass der Antragsgegner sich zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorhabens begonnen hat (BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 10 S 3182/98

    Zulässige satzungsrechtliche Regelung über das "Wie" der abfallrechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    Eine solche findet sich weder in § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG noch in den landes- und kommunalrechtlichen Ausführungsbestimmungen, weil das Abfallrecht nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft von der vorrangigen Verwertung durch den Erzeuger oder Besitzer ausgeht (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2, § 6 KrW- / AbfG; z.B. VGH Mannheim NVwZ 2002, 737/740 f.; Dolde/Vetter NVwZ 1997, 937) und für den gegenständlichen Abfall aus anderen als privaten Herkunftsbereichen dieses Prinzip nicht durchbrochen ist.
  • VK Südbayern, 20.12.2002 - 50-11/02

    Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03
    Verg 1/03 7/Str Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-50-11/02 Verkündet am 27. Februar 2003 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 5/07

    Pachtvertrag inkl. Windpark-Errichtung: Ausschreibungspflichtig!

    Soweit der Senat im Beschluss vom 17.092007 unter Berufung u.a. auf die Entscheidung des BayObLG vom 27.02.03 (Verg 1/03; VergabeR 2003, 329, 331) die Voraussetzungen für einen Nachprüfungsantrag nach den §§ 97 ff. GWB daran hat scheitern lassen, dass die Ausschreibung nicht konkreten Beschaffungszwecken des öffentlichen Auftraggebers diene, kann hieran nicht festgehalten werden.

    Diese Entscheidungen haben aber weder das BayObLG in seiner Entscheidung vom 27.02.03 (Verg 1/03; "Entsorgungspark Freimann") noch den Bundesgerichtshof im Urteil vom 01.02.2005 (BGHZ 162, 116, 126) dazu bewogen, von dem Merkmal der Bedarfsdeckung als Voraussetzung eines den §§ 97 ff. GWB unterliegenden Vergabeverfahrens Abstand zu nehmen.

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.
  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juni 2001, Verg 3/01 - NZBau 2001, 696; BayObLG, Beschluss v. 22. Januar 2002, Verg 18/01 "Abfallzweckverband" - NZBau 2002, 397; dass. Beschluss v. 27. Februar 2003, Verg 1/03 - VergabeR 2003, 329; OLG Rostock, Beschluss v. 5. Februar 2003, 17 Verg 14/02 "Forschungsschiff II" - VergabeR 2003, 321).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung laborärztlicher Untersuchungen

    Anm. Wagner, VergabeR 2002, 250 ff., 251; BayObLG VergabeR 2003, 329 unter II. 3.; BayObLG VergabeR 2003, 669, unter II. 3.; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, BGHZ 162, 116, unter C. I. 3. b m. w. Nachw.).

    Denn die Anwendbarkeit der Vorschriften setzt nicht einmal voraus, dass die Vergabe solcher Leistungen alleiniger Zweck oder Hauptzweck des Vertragswerkes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, a. a. O., unter C. I. 4. a aa (5); BayObLG VergabeR 2003, 329, unter II. 4.).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Notwendige Ausschreibung von Müllentsorgungsleistungen bei

    Die Antragstellerin ist mit ihrer Rüge aus dem Juli 2003 und später, nach rechtlicher Beratung, aus dem Oktober 2003 ihrer insoweit bestehenden Verpflichtung - soweit man eine solche überhaupt annehmen will, wenn der öffentliche Auftraggeber kein Verfahren nach den vergaberechtlichen Vorschriften durchführt (vgl. BayObLG Beschluss vom 27.02.2003 - 1/03 - VergabeR 2003, 329 f.) ausreichend und rechtzeitig nachgekommen.
  • VK Bund, 20.05.2003 - VK 1-35/03

    Lieferung von Daten

    696, 698 f.; BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244, 246; BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 2003, Verg 25/02; BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 2003, Verg 1/03, siehe auch den Vorlagebeschluss des OLG Naumburg an den EuGH vom 8. Januar 2003, NZBau 2003, 224, m.w.N.).

    Insoweit kann die Frage, ob bei Unterlassen eines formalen Vergabeverfahrens gemäß §§ 97 ff. GWB überhaupt eine Rügeobliegenheit besteht, offen bleiben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244, 247; BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 2003, Verg 25/02; BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 2003, Verg 1/03; jeweils eine Rügeobliegenheit verneinend).

  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 51/07

    Baukonzession in Form eines Pachtvertrags ausschreibungspflichtig?

    d) Soweit der Senat im Beschluss vom 17.9.2007 unter Berufung unter anderem auf die Entscheidung des BayObLG vom 27.2.2003 (BayObLGZ 2003, 8 = VergabeR 2003, 329 [331] = ZfBR 2003, 511 - "Entsorgungspark Freimann") die Voraussetzungen für einen Nachprüfungsantrag nach den §§ 97ff. GWB daran hat scheitern lassen, dass die Ausschreibung nicht konkreten Beschaffungszwecken des öffentlichen Auftraggebers diene, kann hieran nicht festgehalten werden.

    Diese Entscheidungen haben aber weder das BayObLG in seiner Entscheidung vom 27.2.2003 (BayObLGZ 2003, 8 = VergabeR 2003, 329 [331] = ZfBR 2003, 511 - "Entsorgungspark Freimann") noch den BGH im Urteil vom 1.2.2005 (BGHZ 162, 116 [126] = NZBau 2005, 290 - "Altpapierkauf") dazu bewogen, von dem Merkmal der Bedarfsdeckung als Voraussetzung eines den §§ 97ff. GWB unterliegenden Vergabeverfahrens Abstand zu nehmen.

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Da der verfahrensbezogene Personal- und Sachaufwand nicht wesentlich davon abhängt, in welchem Bundesland eine Vergabekammer ihren Sitz hat bzw. ob sie in Vergabeverfahren des Bundes oder eines den Ländern zuzuordnenden Auftraggebers tätig wird, ist diese Verfahrensweise im Interesse einer bundeseinheitlichen Praxis sogar wünschenswert (wenn auch rechtlich nicht geboten; siehe OLG Naumburg v. 24.03.2003 - Verg 1/03 in Juris).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte ist der Primärrechtsschutz auch gegen konkrete Beschaffungsvorhaben eröffnet, die ein öffentlicher Auftraggeber ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens verwirklichen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.2.2003 Verg 25/02 und Verg 1/03; BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Dementsprechend unterfällt dem Vergaberecht grundsätzlich jede Art von zweiseitig verpflichtendem Vertrag (BayObLG, B. v. 27.2.2003 - Az.: Verg 01/03; VK Südbayern, B. v. 28.12.2001 - Az.: 47-11/01).
  • VK Niedersachsen, 18.09.2014 - VgK-30/14

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen eines Rettungsdienstes sowie des

  • VK Niedersachsen, 18.07.2014 - VgK-19/14

    Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 12/04

    Führt Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus?

  • VK Münster, 04.12.2003 - VK 21/03

    Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

    Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

  • VK Südbayern, 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche"

  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Erkennung und Vermeidung

  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-73/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Prävention von

  • VK Arnsberg, 27.10.2003 - VK 2-22/03

    De facto-Vergabe: Sind geschlossene Verträge nach § 13 VgV nichtig?

  • VK Südbayern, 20.12.2002 - 50-11/02
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   OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28224
OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,28224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2003 - Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,28224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,28224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 1/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates ist nicht nur die in der das Nachprüfungsverfahren abschließenden Entscheidung der Vergabekammer enthaltene Kostenentscheidung selbständig mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, sondern auch der zur Kostengrundentscheidung gehörende Ausspruch, mit dem die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten nicht für notwendig erklärt wird (Beschluss des Senates vom 20. Juli 2000, Az.: Verg 1/00, NZBau 2000, 486 f.; OLG Naumburg OLGR 2001, 419).

    Ferner kommt es darauf an, ob der öffentliche Auftraggeber über Personal verfügt, das zur Bearbeitung der Sach- und Rechtsprobleme im Vergabeverfahren befähigt ist, und welche Bedeutung und welches Gewicht der in Rede stehende Auftrag für den öffentlichen Auftraggeber hat (Beschluss des Senates vom 20. Juli 2000, Az.: Verg 1/00, NZBau 2000, 486).

  • VK Bund, 17.12.2002 - VK 2-90/02

    Inverlagnahme der Zeitschrift "Deutschland Archiv"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 1/03
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 17. Dezember 2002 - VK 2 - 90/02 ­ wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    In der Entscheidung vom 29. Oktober 2003 (Verg 1/03) - keine Zuziehung erforderlich - ging es um bloße Fragen der Angebotswertung.
  • VK Saarland, 16.12.2009 - 1 VK 13/09

    Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge im VOF-Verfahren

    Aus den der Vergabekammer vorliegenden detaillierten und kenntnisreichen Rechtsausführungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Rüge der Antragstellerin im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügte, um die in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln (so auch 1. VK Bund Beschluss vom 04.04.2007 ­ Az.: VK 1 ­ 23/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.10.2003 ­ Az.: Verg 1/03; OLG München, Beschluss v. 11.06.2008 ­ Az.:Verg 6/08).
  • VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09

    Vergaberechtskonformer Ausschluss der Bewerbung eines Antragstellers in einem

    Aus den der Vergabekammer vorliegenden detaillierten und kenntnisreichen Rechtsausführungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Rüge der Antragstellerin im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügte, um die in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln (so auch 1. VK Bund Beschluss vom 04.04.2007 ­ Az.: VK 1 ­ 23/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.10.2003 ­ Az.: Verg 1/03; OLG München, Beschluss v. 11.06.2008 ­ Az.:Verg 6/08).
  • VK Saarland, 18.12.2009 - 3 VK 02/09

    Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

    Aus den der Vergabekammer vorliegenden detaillierten und kenntnisreichen Rechtsausführungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Antwort auf die Rüge der Antragstellerin im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügte, um die in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln (so auch 1. VK Bund Beschluss vom 04.04.2007 ­ Az.: VK 1 ­ 23/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.10.2003 ­ Az.: Verg 1/03; OLG München, Beschluss v. 11.06.2008 ­ Az.:Verg 6/08).
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