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   OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - VII-Verg 100/11   

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https://dejure.org/2012,4737
OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - VII-Verg 100/11 (https://dejure.org/2012,4737)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2012 - VII-Verg 100/11 (https://dejure.org/2012,4737)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2012 - VII-Verg 100/11 (https://dejure.org/2012,4737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einer Administrations- und Abrechnungssoftware zur Steuerung über eine einheitliche Bildschirmoberfläche

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 2 Abs. 2; GWB § 97 Abs. 3
    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einer Administrations- und Abrechnungssoftware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Gesamt- statt Losvergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 97 Abs. 3 S. 2, 3 GWB; § 2 Abs. 2 S. 2, 3 EG VOL/A; § 5 Abs. 1 EG VOB/A
    Weiter Spielraum bei Absehen von Losaufteilung in IT-Vergaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für Gesamt- statt Losvergabe? (IBR 2012, 533)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 608
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11
    Der öffentliche Auftraggeber ist nach den oben genannten Rechtsvorschriften nicht verpflichtet, eine Ausschreibung so zuzuschneiden, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer und deren einzelwirtschaftliche Interessen bedient werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2009 - VII-Verg 27/09).

    Die Entscheidung des Auftraggebers ist lediglich darauf zu prüfen, ob sie auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht sowie aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2009 - VII-Verg 27/09 m.w.N.; Beschl. v. 11.1.2012 - VII-Verg 52/11).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11
    Dazu ist der Antragsteller nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB indes nicht gehalten (so bereits OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.8.2000 - Verg 9/00).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11
    Eine Grenze ist nach der von der Beschwerde nicht richtig verstandenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.2.2011 (X ZB 4/10 Rn. 73) erst dann erreicht, wenn aufgrund der nachgeschobenen Begründung eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung nicht mehr gewährleistet ist.
  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).

    Die Entscheidung des Auftraggebers ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 "Warnsysteme", Rn. 52 juris m.w.N.; Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 "Gebietslose", Rn. 23 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ist die Entscheidung des Auftraggebers (für eine Gesamtlosvergabe) somit nach Ansicht des Senats darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18 "Straßenbetriebsdienst", Rn. 73 juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11 "EDV-Hard- und Software", Rn. 16 juris; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11 "Glasreinigung II", Rn. 17 juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Dies ist zugelassen, soweit dadurch nicht eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung verhindert wird - was im Streitfall zu verneinen ist, weil die gewählte Losaufteilung bei lebensnaher Würdigung dem Grunde nach bereits im Vergabevermerk hinreichend angelegt und gerechtfertigt worden ist (und zwar durch eine Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe von OLG Düsseldorf, Beschl. vom 24. September 2014 - VII-Verg-17/14; vgl. zu zugelassenen Vortragsergänzungen des Auftraggebers im Übrigen BGH, Beschl. vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25. April 2012 - VII-Verg 100/11, Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 12 A 833/16

    Nachweis von Gründen für eine Generalunternehmervergabe hinsichtlich

    Zwar stellen die von ihm in Bezug genommenen Entscheidungen auch darauf ab, dass die Vergabeentscheidung aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden sein muss, so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012- VII-Verg 100/11 -, juris Rn. 16, oder sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruhen und frei von Beurteilungsfehlern, namentlich von Willkür, sein muss.

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, a. a. O., Rn. 16.

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