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   OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - VII-Verg 108/04   

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Wird zitiert von ... (72)  

  • VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08  
    Die Vergabekammer kann die Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06).

    Wie die ASt selbst einräumt, ist eine Bewertung also nicht allein deshalb quasi automatisch vergabefehlerhaft, weil sie schlechter ist als eine andere (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ag bei der beanstandeten Angebotswertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, aaO., und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).

    In einem solchen Fall wäre es reine Förmelei und brächte keinen zusätzlichen Erkenntniswert, eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen zu verlangen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3-97/05 m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09  
    Sowohl den VK als auch den gerichtlichen Nachprüfungsinstanzen ist es bei der Überprüfung verwehrt, ihre eigene Beurteilung an die Stelle der Bewertung der Vergabestelle zu setzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 108/04; Summa/Kullack in jurisPK-VergR, § 97 GWB, Rdn. 92; Otting in: Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 97, Rdn 38, m.w.N.).
  • VK Bund, 18.08.2006 - VK 1-82/06  
    Vor diesem Hintergrund erscheint es auch sachgerecht, Bieterkonzepte oder einzelne Bestandteile dieser Konzepte, die der Zielerreichung aus Sicht der Ag besonders dienlich erscheinen, mit drei Punkten zu bewerten (siehe hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.7.2005, Verg 108/04, wonach.

    Grundsätzlich kann dann davon ausgegangen werden, dass der Angebotswertung ein einheitliches Verständnis der Vorgaben in Bezug auf alle zu dem Los abgegebenen Angebote zugrunde liegt (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.07.2005, VII - Verg 108/04; VK Bund, Beschl. v. 31.8.2005, VK 3-97/05 mwN).

    Bei der Leistungsbewertung eines Angebots verfügt die Vergabestelle über einen Beurteilungsspielraum, der seitens der Nachprüfungsinstanzen dahingehend überprüft werden kann, ob die Wertungsentscheidung auf einem falschen Sachverhalt, auf Nichteinhaltung allgemein gültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremden Erwägungen beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.7.2005, Verg 108/04).

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