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   OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - VII-Verg 109/04   

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OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - VII-Verg 109/04 (https://dejure.org/2006,9136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2006 - VII-Verg 109/04 (https://dejure.org/2006,9136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - VII-Verg 109/04 (https://dejure.org/2006,9136)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Beschwer als Voraussetzung für die Beschwerde eines Beigeladenen; Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigung des Verfahrens; Primärrechtsschutz nach Zuschlag im Vergabeverfahren oder dessen Erledigung; Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 3; ; VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 3 Nr. 2; ; VOL/... A § 25 Nr. 1 Abs. 1; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d); ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. c); ; ZPO § 91 a; ; GWB § 97 Abs. 7; ; GWB § 107 Abs. 3; ; GWB § 109 Satz 1; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 123 Satz 3; ; GWB § 123 Satz 4; ; GWB § 124 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; GWB § 114 Abs. 2 Satz 2
    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen Erledigung des Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    In jenem Verfahren wies die Vergabekammer durch Beschluss vom 16.12.2004 (Az. VK 3-212/04) die Antragsgegnerin an, die Wertung des Angebots der Antragstellerin in bestimmten Punkten abermals zu wiederholen.

    Mit Schrift vom 30.12.2004 hat die Beigeladene mit dem hauptsächlichen Ziel einer Zurückweisung des im zweiten Nachprüfungsverfahren angebrachten Nachprüfungsantrags der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 16.12.2004 (Az. VK 3-212/04) sofortige Beschwerde erhoben.

    den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 16.12.2004 (VK 3-212/04) aufzuheben, soweit der Antragsgegnerin darin aufgegeben worden sei, die Wertung des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen und den (zweiten) Nachprüfungsantrag der Antragstellerin insgesamt zurückzuweisen;.

    festzustellen, dass die Entscheidung der Vergabekammer vom 16.12.2004 (VK 3-212/04), rechtswidrig sei und sie, die Beigeladene, in ihren Rechten verletze;.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze, auf die mit diesen vorgelegten Anlagen und auf die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 28.9.2004 (VK 3-107/04) sowie vom 16.12.2004 (VK 3-212/04) und auf die Niederschrift über den Senatstermin vom 2.3.2005 (GA 171 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Sie steht zunächst im Widerspruch zu der früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16.5.2000 (11 Verg 1/99, BauR 2000, 1595 = NZBau 2001, 101).

    Diese Entscheidung sei infolge Erledigung des Verfahrens gegenstandslos geworden (vgl. OLG Frankfurt am Main BauR 2000, 1595 f.).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abhängigen Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (genauso OLG Frankfurt am Main BauR 2000, 1595 f.).

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Zur Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses kann sich die Beigeladene nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 5.12.2001 (6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256) berufen.

    Die Abweichung der Rechtsauffassung des Senats von der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 5.12.2001 (6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256) gebietet im vorliegenden Fall keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 124 Abs. 2 GWB.

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Dieser in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anerkannte Rechtssatz (vgl. BVerwGE 64, 67 = NJW 1982, 951, 952; 104, 289, 295 f. = DVBl 1997, 1324; NVwZ 1998, 842; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorbem. § 124 Rn. 46 m.w.N.) ist der Sache nach auf die rechtsähnlich gelagerten Vergabenachprüfungsverfahren zu übertragen (im Ergebnis ebenso: OLG Dresden, Beschl. v. 5.1.2001 - WVerg 11 und 12/00, NZBau 2001, 459 = VergabeR 2001, 41, 42; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003 - 6 Verg 3/03, VergabeR 2003, 600, 602; Beschl. v. 7.10.2003 - 6 Verg 6/03, VergabeR 2004, 106, 108; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rn. 1137 m.w.N.).

    Infolgedessen kann er durch sein Rechtsmittel nicht mehr erreichen als die Hauptparteien rechtlich selbst zu erreichen in der Lage sind oder erreichen wollen (vgl. BVerwGE 64, 67, 69 = NJW 1982, 951, 952; Kopp/Schenke, § 66 VwGO Rn. 4).

  • VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Dagegen stellte die Antragstellerin einen Nachprüfungsantrag, den die 3. Vergabekammer des Bundes durch bestandskräftigen Beschluss vom 28.9.2005 (Az. VK 3-107/04) dahin beschied, dass die Wertung der Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen zu wiederholen sei.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze, auf die mit diesen vorgelegten Anlagen und auf die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 28.9.2004 (VK 3-107/04) sowie vom 16.12.2004 (VK 3-212/04) und auf die Niederschrift über den Senatstermin vom 2.3.2005 (GA 171 ff.) Bezug genommen.

  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 107.90

    Rechtliche Stellung der Beigeladenen im Prozess am Beispiel einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Denn mit der Beendigung des Streits ist der Grund für die Beiladung entfallen und ist dem Beigeladenen im Verwaltungsgerichtsprozess kein Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung mehr zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1968 - IV B 165/67, BVerwGE 30, 27, 28 = NJW 1968, 2395; BVerwG, Beschl. v. 26.4.1991 - 1 B 107/90, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 90; BFH, Beschl. v. 31.8.2000 - VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Denn mit der Beendigung des Streits ist der Grund für die Beiladung entfallen und ist dem Beigeladenen im Verwaltungsgerichtsprozess kein Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung mehr zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1968 - IV B 165/67, BVerwGE 30, 27, 28 = NJW 1968, 2395; BVerwG, Beschl. v. 26.4.1991 - 1 B 107/90, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 90; BFH, Beschl. v. 31.8.2000 - VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320).
  • BFH, 31.08.2000 - VIII R 33/00

    Revision des Beigeladenen nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Denn mit der Beendigung des Streits ist der Grund für die Beiladung entfallen und ist dem Beigeladenen im Verwaltungsgerichtsprozess kein Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung mehr zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1968 - IV B 165/67, BVerwGE 30, 27, 28 = NJW 1968, 2395; BVerwG, Beschl. v. 26.4.1991 - 1 B 107/90, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 90; BFH, Beschl. v. 31.8.2000 - VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320).
  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Die Vorlagepflicht erstreckt sich hingegen nicht auf Abweichungen, die - wie im Streitfall - bei der im Beschwerdeverfahren zu treffenden Kostenentscheidung auftreten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02, VergabeR 2003, 371, 372; Beschl. v. 9.10.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2004, 121, 122; OLG Dresden, Beschl. v. 5.4.2001 - WVerg 8/00, WuW/E Verg 497, 499; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.2002 - Verg 43/02, WuW/E Verg 828, 832; Jaeger in Byok/Jaeger, § 124 GWB Rn. 1244).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 43/02

    Beteiligung eines marktbeherrschenden Unternehmens an einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
    Die Vorlagepflicht erstreckt sich hingegen nicht auf Abweichungen, die - wie im Streitfall - bei der im Beschwerdeverfahren zu treffenden Kostenentscheidung auftreten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02, VergabeR 2003, 371, 372; Beschl. v. 9.10.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2004, 121, 122; OLG Dresden, Beschl. v. 5.4.2001 - WVerg 8/00, WuW/E Verg 497, 499; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.2002 - Verg 43/02, WuW/E Verg 828, 832; Jaeger in Byok/Jaeger, § 124 GWB Rn. 1244).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert,

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Dresden, 05.01.2001 - WVerg 11/00

    Beschwerderecht des Beigeladenen; Zuschlagserteilung nach Punktsystem

  • OLG Jena, 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

    Vorabinformation; Rügebefugnis; Nichtigkeit

  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

  • OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03

    HOAI-Vertrag; Zuschlag; Divergenzvorlage

  • BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 153.97

    Baugenehmigung; Grundstückseigentümer; Beiladung; Rechtsverletzung; Rechtsmittel;

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im

    Dieser im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anerkannte Rechtssatz ist der Sache nach auf die rechtsähnlich gelagerten Vergabenachprüfungsverfahren zu übertragen (vgl. OLG Dresden NZBau 2001, 459 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; Hunger in Kulartz/Kus/Potz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 116 GWB Rdn. 24).

    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr statt finden kann (vgl. OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; Gröning ZIP 1999, 52, 56; Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40; Heuvels in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 17).

    Der über die im Gesetz ausdrücklich benannten Fälle hinausgehende Auffangtatbestand einer Erledigung "in sonstiger Weise" ist dabei insbesondere dann anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Entscheidung der Vergabekammer vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens umsetzt und den vom Antragsteller gerügten Vergabeverstoß mithin behebt, denn auch die Heilung eines Vergabefehlers durch den Auftraggeber kann den Nachprüfungsantrag gegenstandslos werden lassen, weil das angestrebte Verfahrensziel bereits zwischenzeitlich erreicht worden ist und dem Antragsbegehren nicht mehr entsprochen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2001, Verg 23/00 zitiert nach juris; Maier in Kulartz/ Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49 m.w.N.; Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, juris-PK, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 92).

    Wie sich aus der Vorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis, hier das Einleiten eines offenen Vergabeverfahrens, ein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris; Maier in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 38 m.w.N.; Byok in Byok/Jäger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1077 m.w.N.; a.A. wohl: Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40).

    Den Verfahrensbeteiligten ist in diesem Fall in beiden Nachprüfungsinstanzen allein noch der Antrag, eine Rechtsverletzung durch den Auftraggeber festzustellen, nach §§ 114 Abs. 2 S. 21, 123 S. 3 und S. 4 GWB eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris; Maier in Kulartz/Kus/ Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49), wovon sie indessen keinen Gebrauch gemacht haben.

    Die Erledigung tritt vielmehr zwischen den Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Antragsgegnerin) des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris).

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515; Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    aa) Diese rechtliche Bewertung entspricht im wesentlichen der Rechtslage im Verwaltungsprozessrecht und der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Judikatur, die ein Rechtschutzinteresse des Beigeladenen an der Einlegung eines Rechtsmittels ebenfalls verneint, wenn das gerichtliche Verfahren zwischen den Hauptparteien als erledigt anzusehen ist, und zu der in Vergabenachprüfungsverfahren eine Analogie eher gerechtfertigt erscheint als zum Zivilprozessrecht, zumal es die Rechtsfigur des Beigeladenen im Zivilprozessrecht nicht gibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris).

    Er kann mit einem von ihm eingelegten Rechtsmittel insbesondere in keinem Fall mehr erreichen als eine Hauptpartei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 66 VwGO, Rdn. 4 m.w.N.).

    Denn mit der Beendigung des Streits ist der eigentliche Grund der Beiladung zugleich entfallen und ist dem Beigeladenen im Verwaltungsgerichtsprozess kein Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung mehr zuzuerkennen (vgl. BVerwGE 30, 27, 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Verg 46/06

    Rechtsschutzbedürfnis der Beigeladenen bei erneuter Angebotswertung nach

    Auch der Fall, dass der öffentliche Auftraggeber die von dem Antragsteller begehrte und ihm durch die Entscheidung der Vergabekammer aufgegebene Wiederholung der Angebotswertung durchführt, ist als ein das Nachprüfungsverfahren erledigender Tatbestand zu behandeln (vgl. Senat, Beschluss vom 20.12.2006, VII Verg 109/04, Umdruck Bl. 10.) Unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten hat sich das Nachprüfungsverfahren allein durch die vom Auftraggeber vorgenommene Neubewertung kraft Gesetzes erledigt.
  • VK Brandenburg, 21.01.2020 - VK 18/19

    Zurückweisungsrecht kann auch erst im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden!

    Wie sich aus der Vorschrift ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den dort genannten Fällen unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis ein (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 2010, 1 Verg 12/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII- Verg 109/04; VK Thüringen, Beschluss vom 13. März 2015, 250-4003-1100/2015-E-002-SLF - jeweils noch zur wortlautgleichen Vorgängervorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB).
  • VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16

    Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

    Wie sich aus der Vorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den dort genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis ein (vgl. OLG Naumburg a.a.O; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII- Verg 109/04); VK Thüringen, Be-schluss vom 13. März 2015, 250-4003-1100/2015- E-002-SLF).
  • VK Bund, 23.07.2007 - VK 3-76/07

    Leistungen in der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

    Mit Zustellung des Nachprüfungsantrags ist es ihr gemäß § 115 Abs. 1 GWB lediglich untersagt, den Zuschlag zu erteilen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2013 - 2 VK 14/13

    Schätzung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

    Dies war durch die Vergabekammer festzustellen, ohne dass es einer Erledigungserklärung der Beteiligten bedurfte (vgl. Byok/Jaeger, Rdnr. 19 zu § 114 GWB, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2006, VII-Verg 109/04, u.a.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des

    Stellt der öffentliche Auftraggeber den Antragsteller im laufenden Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe klaglos, liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB eine Erledigung "in sonstiger Weise" vor (Senat, Beschl. v. 20.12.2006, VII-Verg 109/04; Byok, in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 19), die den Antragsteller zur Änderung seines Nachprüfungsantrags in einen solchen auf Feststellung einer Rechtsverletzung berechtigt, über den die Vergabekammer zu entscheiden hat.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2013 - Verg 39/12

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

    Stellt ein öffentlicher Auftraggeber einen Antragsteller im laufenden Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe klaglos, liegt vielmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB a.F. eine Erledigung "in sonstiger Weise" vor (Senat, Beschl. v. 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 Rn. 19), die den Antragsteller zur Änderung seines Nachprüfungsantrags in einen auf Feststellung einer Rechtsverletzung gerichteten Feststellungsantrag berechtigt, über den die Vergabekammer zu entscheiden hat.
  • VK Brandenburg, 08.09.2017 - VK 6/17

    Feststellungsantrag setzt besonderes Feststellungsinteresse voraus!

    Wie sich aus der Vorschrift des § 168 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den dort genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis ein (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 2010, 1 Verg 12/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII- Verg 109/04); VK Thüringen, Beschluss vom 13. März 2015, 250-4003-1100/2015-E-002-SLF - jeweils zur wortlautgleichen Vorgängervorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB).
  • VK Bund, 06.07.2007 - VK 3-58/07

    Lieferauftrag "Ticketsystem"

    Die bisherige Wertung ist hierdurch gegenstandslos geworden (vgl. zur Zulässigkeit der Korrektur einer Wertung im laufenden Nachprüfungsverfahren nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04).
  • VK Bund, 29.08.2007 - VK 3-88/07

    Vergabe von Pkw-Kombiwagen

  • VK Arnsberg, 23.06.2014 - VK 11/14

    Bergbautreibende müssen Richtlinie 2004/17/EG und GWB-Vorschriften einhalten!

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