Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.05.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • zimmerer-mdl.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebot: Ohne Mindestanforderungen nicht wertbar! (IBR 2004, 535)

  • klsal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe von Mindestanforderungen an Nebenangebote in der Ausschreibung (Dr. Mathias Mantler)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BayObLG vom 22.6.2004, Verg 13/04 (Zulässigkeit von Nebenangeboten)" von RA Cornelius Hartung, original erschienen in: VergabeR 2004, 654 - 657.

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2004, 626
  • BauR 2004, 1840 (Ls.)
  • IBR 2004, 535
  • VergabeR 2004, 654
  • ZfBR 2004, 818



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Wird zitiert von ... (74)  

  • VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04  

    Vergabe - Mindestbedingungen für Nebenangebote

    Sinn eines Nebenangebotes ist es, eine vom Hauptangebot abweichende Lösung vorzuschlagen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Es handelt sich insoweit nicht um ein Nebenangebot (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 25 VOB/A, Rn. 27; so wohl auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Sinn eines Nebenangebotes ist es, eine vom Hauptangebot abweichende Lösung vorzuschlagen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Es handelt sich insoweit nicht um ein Nebenangebot (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 25 VOB/A, Rn. 27; so wohl auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

  • VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04  

    Vergabe - Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot

    Zur Bewertung der Nebenangebote verwies sie die Auftraggeberin unter Beireichung eines Aufsatzes aus der IBR vom September 2004, Seite 535, auf eine Entscheidung des BayOblG, Beschluss vom 22.06.2004, AZ Verg 13/04, wonach Nebenangebote nicht zu werten sind, wenn die Vergabestelle in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen keine Mindestanforderungen an Nebenangebote formuliert hat.

    Auch wenn die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Rs. C-421/01 zur Problematik der Nennung von Wertungskriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen bereits im Jahr 2003 erfolgte und auch veröffentlicht war, so wurde die daraus resultierende Forderung erstmals in der nationalen Rechtssprechung mit der Entscheidung des BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04 umgesetzt.

    Die Antragstellerin hat glaubhaft mit Schreiben vom 03.11.2004 erklärt, von der Entscheidung des BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04 erst unmittelbar vor Erhalt des Absageschreibens der Auftraggeberin erfahren und damit positive Kenntnis erlangt zu haben.

    (BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04).

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09  

    Vergabe - Keine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln!

    Gleiches gilt auch für den Einwand der Antragstellerin, dass die Frage, ob nach Maßgabe der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs. C- 241/01, VergR 2004, 50, 53 f. "T.") und der Vergabesenate (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 654, 656; OLG Koblenz, a. a. O. Tz. 55 ff.; OLG Brandenburg, a. a. O. 792 f.) in den Verdingungsunterlagen ausreichende leistungsbezogene Mindestanforderungen für Nebenangebote angegeben sind, regelmäßig nicht einfach zu beantworten sei und der Bieter erst durch den eingeholten Rechtsrat die erforderliche Kenntnis von den rechtlichen Unzulänglichkeiten der aufgestellten Mindestbedingungen erlangen könne (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - VII - Verg 51/08, zitiert nach juris, Tz. 36; Vk Bund, Beschluss vom 17. Juli 2008 - VK 2 - 67/06, zitiert nach juris, Tz. 78).
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   OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - VII-Verg 13/04   

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