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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04   

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https://dejure.org/2004,462
BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04 (https://dejure.org/2004,462)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.2004 - Verg 13/04 (https://dejure.org/2004,462)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - Verg 13/04 (https://dejure.org/2004,462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKR Art. 19 Abs. 2; VOB/A § 25 Nr. 5
    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebot: Ohne Mindestanforderungen nicht wertbar! (IBR 2004, 535)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 626
  • BauR 2004, 1840 (Ls.)
  • BayObLGZ 2004, 154
  • VergabeR 2004, 654
  • ZfBR 2004, 818
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04
    bb) Nebenangebote sind jedoch nur dann wertbar, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat (vgl. EuGH Urteil vom 16.10.2003 = VergabeR 2004, 50 mit Anm. Opitz; Anm. Bultmann ZfBR 2004, 88).

    Ein zugelassenes Nebenangebot kann dann nicht gewertet werden, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen (im Anschluss an EuGH Urteil vom 16.10.2003 = VergabeR 2004, 50).

  • BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04
    Die Antragstellerin hätte, wenn sie Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis entdeckt, dies der Antragsgegnerin nach Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen unverzüglich mitteilen müssen, damit die Antragsgegnerin in die Lage versetzt wurde, diese Fehler noch zu heilen (vgl. BayObLG ZfBR 2004, 95 f.; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 10. Aufl. § 25 VOB/A Rn. 154).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04
    Ein Schaden kann nur dann drohen, wenn das antragstellende Unternehmen bei korrekter Wertung Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat (ständige Rechtsprechung seit BayObLG Beschluss vom 21.5.1999 = BayObLGZ 1999, 127 f.); ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, kann er keine konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlages haben: eine Antragsbefugnis ist nicht gegeben.
  • VK Sachsen, 03.05.2016 - 1/SVK/005-16

    Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

    Auch darf der Bieter die unklare Leistungsbeschreibung nicht im Sinne einer für ihn - u. U. wirtschaftlich - günstigsten Lösung interpretieren (Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOB/A, 2. Auflage, § 7 Rn. 34) oder gar dem Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung nicht eigenmächtig seine Version aufdrängen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04) und muss sich vorher um Aufklärung bemühen, indem er beim Auftraggeber nachfragt (Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOB/A 2. Auflage, § 7 Rn. 36).
  • VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04

    Vergabe einer Grundinstandsetzung

    Sinn eines Nebenangebotes ist es, eine vom Hauptangebot abweichende Lösung vorzuschlagen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Es handelt sich insoweit nicht um ein Nebenangebot (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 25 VOB/A, Rn. 27; so wohl auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Sinn eines Nebenangebotes ist es, eine vom Hauptangebot abweichende Lösung vorzuschlagen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Es handelt sich insoweit nicht um ein Nebenangebot (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 25 VOB/A, Rn. 27; so wohl auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Gleiches gilt auch für den Einwand der Antragstellerin, dass die Frage, ob nach Maßgabe der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs. C- 241/01, VergR 2004, 50, 53 f. "T.") und der Vergabesenate (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 654, 656; OLG Koblenz, a. a. O. Tz. 55 ff.; OLG Brandenburg, a. a. O. 792 f.) in den Verdingungsunterlagen ausreichende leistungsbezogene Mindestanforderungen für Nebenangebote angegeben sind, regelmäßig nicht einfach zu beantworten sei und der Bieter erst durch den eingeholten Rechtsrat die erforderliche Kenntnis von den rechtlichen Unzulänglichkeiten der aufgestellten Mindestbedingungen erlangen könne (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - VII - Verg 51/08, zitiert nach juris, Tz. 36; Vk Bund, Beschluss vom 17. Juli 2008 - VK 2 - 67/06, zitiert nach juris, Tz. 78).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - VII-Verg 13/04   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2004 - VII-Verg 13/04 (https://dejure.org/2004,30016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - VII-Verg 13/04 (https://dejure.org/2004,30016)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - Verg 13/04
    Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer war in dem tenorierten Umfang zu ändern, weil sich der Wert des Vergabekammerverfahrens in entsprechender Anwendung des § 12 a Abs. 2 GKG auf 5 % auf der streitbefangenen Angebotssumme der antragstellenden Partei beläuft und nach ständiger Rechtsprechung des Senats dabei nicht - wie in dem angefochtenen Beschluss angenommen - auf den Bruttowert (1.092.366,24 EUR), sondern auf den Nettopreis (941.695,08 EUR) abzustellen ist (zuletzt: Beschl. v. 24.3.2004 - VII-Verg 7/04 ).
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