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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - VII-Verg 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12341
OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - VII-Verg 13/09 (https://dejure.org/2009,12341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2009 - VII-Verg 13/09 (https://dejure.org/2009,12341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - VII-Verg 13/09 (https://dejure.org/2009,12341)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 26 Nr. 1
    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unterbliebener Bekanntmachung von Eignungsanforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Ausschreibung ist kein Grund zur Aufhebung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - Verg 13/09
    Die bei der Aufhebungsentscheidung gebotene Bewertung der Interessen des Auftraggebers und der Teilnehmer an der Ausschreibung schließt eine Heranziehung von Gründen, die dem Auftraggeber bekannt waren und/oder mit deren Vorliegen oder Eintritt er bei der Vergabeentscheidung rechnen musste, zur Rechtfertigung einer Aufhebung grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, BauR 1998, 1232, 1234, 1235 = NJW 1998, 3636 - ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • VK Düsseldorf, 20.03.2009 - VK-6/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - Verg 13/09
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und des weitergehenden Nachprüfungsantrags der Antragstellerin der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. März 2009 (VK-6/2009-L) aufgehoben und festgestellt, dass die Antragstellerin aufgrund der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vom 18. Februar 2009 in ihren Rechten verletzt ist.
  • VK Düsseldorf, 06.03.2009 - VK-48/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - Verg 13/09
    Im Anschluss an ein Vergabenachprüfungsverfahren (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschl. v. 21.1.2009 - VK-48/2008-L) hob die Vergabestelle das Vergabeverfahren auf und begründete dies damit, die Bieter hätten in Ermangelung bekannt gemachter Eignungsanforderungen einer (von ihr beabsichtigten) Eignungsprüfung nicht unterzogen werden können.
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Ausnahmen hiervon bestehen aber in engen Grenzen unter anderem in Fällen, in denen eine Aufhebung der Ausschreibung dazu eingesetzt wird, einen unerwünschten Bieter, dem der ausgeschriebene Auftrag erteilt werden müsste, zu übergehen und in einem anschließend ausgeschriebenen Vergabeverfahren einen genehmen Bieter auszuwählen, weil dies den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzte (dazu: BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02, juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juli 2009 - Verg 13/09, juris Tz. 21; Portz in: Kulartz/ Marx/Portz/Prieß, VOB/A, 2. Auflage, § 17 Rdnr. 6 f. m. w. N.; Summa a. a. O. § 17 EG VOB/A Rdnr. 25).

    d) Im Ergebnis entspricht es in vergleichbaren Verfahren auch der Rechtsprechung anderer Vergabesenate, einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag als zulässig anzusehen, obwohl auch ausgehend von dem Vortrag der jeweiligen Antragsteller ein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung verneint wurde, dieser Anspruch mithin nicht "schlüssig" im Sinne der zivilprozessualen Relationstechnik dargelegt war (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juli 2009 - Verg 13/09, juris Tz. 22; Beschluss vom 8. Juni 2011 - Verg 55/10, juris; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Verg 9/13, juris).

  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Denn die bei der Aufhebungsentscheidung gebotene Bewertung der Interessen des Auftraggebers und der Teilnehmer an der Ausschreibung schließt eine Heranziehung von Gründen, die dem Auftraggeber bekannt waren und/oder mit deren Vorliegen oder Eintritt er bei der Vergabeentscheidung rechnen musste bzw. die er schuldhaft herbeigeführt hat, zur Rechtfertigung einer Aufhebung grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juli 2009 - Verg 13/09 -).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Rn. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Rn. 42; Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Rn. 21; Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Rn. 21; Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Rn. 22).
  • OLG Schleswig, 28.03.2024 - 54 Verg 2/23

    Zum Ausschluss eines Angebots wegen Veränderung der Vergabeunterlagen und wegen

    Ein sachlicher Grund kann in der Korrektur eines Fehlers liegen, der nur durch ein neues Vergabeverfahren geheilt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2009, Verg 13/09, Rn. 21 bei juris; BeckOK Vergaberecht/ Queisner, Stand 31.01.2023, § 63 VgV, Rn. 56; Ziekow/Völlink/Herrmann, Vergaberecht, 4. Aufl., § 63 VgV, Rn. 12).
  • OLG Celle, 03.07.2018 - 13 Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Referenzen; Gerichtliche

    Ein sachlicher Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens kann nämlich darin liegen, dass der Auftraggeber es versäumt hat, die von ihm für notwendig gehaltenen Eignungskriterien in der Vergabebekanntmachung mitzuteilen, und er durch die Aufhebung die Möglichkeit eröffnen will, die Eignung der Bieter in einem neuen Verfahren nach von ihm für zweckmäßig gehaltenen und dem Auftragsgegenstand entsprechend regelgerecht bekannt gegebenen Kriterien überprüfen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Juli 2009 - VII-Verg 13/09 -, juris 21; Beschluss vom 10. November 2010 - VII-Verg 28/10 -, juris Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

    Die Antragsgegnerin hätte möglicherweise das vorliegende Vergabeverfahren aufheben und die von ihr erstmals in den Teilnahmebedingungen genannten Mindesteignungsanforderungen diesmal wirksam (d.h. durch deren Angabe bereits in der Vergabebekanntmachung) stellen können (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2009 - VII-Verg 13/09).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 55/10

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Haushaltsmittel

    Wie auch die Antragstellerin nicht verkennt, führt die Rechtswidrigkeit einer Aufhebungsentscheidung noch nicht zu deren Aufhebung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 08.07.2009 - VII-Verg 13/09 und vom 10.11.2010 - VII-Verg 28/10, VergabeR 2011, 519; OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10, VergabeR 2011, 525, 529).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - Verg 50/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Die bei der Aufhebungsentscheidung gebotene Bewertung der Interessen des Auftraggebers und der Teilnehmer an der Ausschreibung schließt eine Heranziehung von Gründen, die dem Auftraggeber bekannt waren und/oder mit deren Vorliegen oder Eintritt er bei der Vergabeentscheidung rechnen musste bzw. die er schuldhaft herbeigeführt hat, zur Rechtfertigung einer Aufhebung grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, BauR 1998, 1232, 1234, 1235 = NJW 1998, 3636 - ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009,VII-Verg 13/09).

    Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009, VII-Verg 13/09; Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 76/04; 16.2.2005, VII-Verg 72/04).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Der Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens darf für den Auftraggeber folglich weder zu erwarten noch vorhersehbar sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009,VII-Verg 13/09; Dieck-Bogatzke, VergabeR 2008, 392, 393).

    Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009, VII-Verg 13/09; Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 76/04; 16.2.2005, VII-Verg 72/04).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

    Ein Anspruch des Bieters auf Beendigung einer Ausschreibung durch Zuschlagserteilung ist nur wenigen Ausnahmefällen vorbehalten, namentlich dann, wenn eine Aufhebung des Vergabeverfahrens unter keinem Gesichtspunkt sachlich gerechtfertigt ist oder die Aufhebung nur zu dem Zweck, ihn zu diskriminieren oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

  • VK Münster, 05.08.2014 - VK 10/14

    Auftraggeber kann Ausschreibung wegen sachlicher Gründe jederzeit aufheben!

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der

  • VK Hamburg, 23.09.2016 - Vgk FB 6/16

    Ausschreibungsfehler kann durch zweite Angebotsrunde korrigiert werden!

  • VK Sachsen, 28.08.2015 - 1/SVK/020-15

    NU-Verzeichnis vorzulegen: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind aufzuführen!

  • VK Rheinland, 26.02.2020 - VK 46/19

    Baukostenschätzung mittels BKI-Kostenkennwerten?

  • VK Südbayern, 28.10.2019 - Z3-3-3194-1-32-09/19

    Vergabe der Bewachungsdienstleistungen

  • VK Bund, 29.08.2011 - VK 1-105/11

    Lieferung von Geräten

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Rechtsprechung
   OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22899
OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09 (https://dejure.org/2009,22899)
OLG München, Entscheidung vom 05.11.2009 - Verg 13/09 (https://dejure.org/2009,22899)
OLG München, Entscheidung vom 05. November 2009 - Verg 13/09 (https://dejure.org/2009,22899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Notwendige Trennung von formaler und materieller Eignungsprüfung

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online

    Trennung von formeller und materieller Eignungsprüfung geboten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VK Südbayern - Z3-3-3194-1-41-07/09
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09

Papierfundstellen

  • ZfBR 2010, 702
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Die beiden Prüfungsstufen unterscheiden sich dadurch, dass der Vergabestelle bei der formalen Eignungsprüfung kein Wertungsspielraum zusteht und ihr in der zweiten Wertungsphase ein Wertungsspielraum zuzubilligen ist (OLG Düsseldorf vom 26.11.2008 Verg 54/08; OLG Jena vom 21.9.2009 9 Verg 7/09).
  • OLG München, 21.04.2006 - Verg 8/06

    Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Überschritten ist der Beurteilungsspielraum nur dann, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem unzutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (OLG München vom 21.4.2006, Verg 8/06 m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 20.08.2002 - 203-VgK-12/02

    Sinn und Zweck sowie Voraussetzungen der Rügeobliegenheit;

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Von einem Antragsteller darf die Darlegung solcher Umstände, die nicht in seinem Bereich begründet sind und von denen er bei gewöhnlichem Verlauf des Verfahrens keine Kenntnis haben kann oder muss, nicht abverlangt werden (VK Lüneburg vom 20.8.2002, Az.203-VgK-12/2002).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003 C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004 X ZB 7/04; OLG München vom 15.10.2009 Verg 14/09).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003 C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004 X ZB 7/04; OLG München vom 15.10.2009 Verg 14/09).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 11 Verg 8/06

    Vergabeverfahren: Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens wegen fehlender

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Das OLG Frankfurt definiert ausgehend von der Funktion der Nachweise vergleichbare Leistungen als solche, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt (OLG Frankfurt NZBau 2007, 468).
  • OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02

    Fehlende Eignung eines "Newcomers"

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Der Senat weicht nicht von der Entscheidung des OLG Dresden (vom 27.7.2002 WVerg 0007/02) ab.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003 C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004 X ZB 7/04; OLG München vom 15.10.2009 Verg 14/09).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2016, VII-Verg 41/15, juris Rn. 25; Beschluss v. 17.12.2012, VII-Verg 47/12, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss v. 05.11.2009, Verg 13/09, juris Rn. 69; Dittmann in: Kulartz / Kus / Marx / Portz / Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 VgV Rn. 120 nwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18

    Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 - juris, Rn. 25, und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12 - juris, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 13/09 - juris, Rn. 69; Dittmann in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2016, § 57 VgV Rn. 120).
  • OLG Koblenz, 04.10.2010 - 1 Verg 9/10

    Kein Aufschub im Koblenzer Vergabeverfahren zum Hochwasserschutz

    Damit scheitert sie bereits an der Hürde der formalen Eignungsprüfung (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 26.11.2008 - VII-Verg 54/08 - juris; OLG München v. 05.11.2009 - Verg 13/09 - juris Rn. 62 f.).
  • OLG München, 10.02.2011 - Verg 24/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Wettbewerbsverfälschung durch Teilnahme eines

    Während der Vergabestelle bei der formalen Eignungsprüfung kein Wertungsspielraum zur Verfügung zusteht, ist ihr bei der zweiten Wertungsphase ein Wertungsspielraum zuzubilligen (OLG Düsseldorf vom 26.11.2008 - Verg 54/08; OLG Jena vom 21.9.2009 - 9 Verg 7/09; OLG München vom 5.11.2009 - Verg 13/09).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22

    Keine abweichende Vorgabe: Eignung erst zum Leistungsbeginn!

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 05.09.2018 - VII Verg 14/18; OLG München, Beschl. v. 05.11.2009, Verg 13/09, juris Rn. 69; Dittmann , in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 VgV Rn. 120 nwN).
  • OLG München, 31.08.2010 - Verg 12/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit einer nach einer

    Während der Vergabestelle bei der formalen Eignungsprüfung kein Wertungsspielraum zur Verfügung zusteht, ist ihr bei der zweiten Wertungsphase ein Wertungsspielraum zuzubilligen (OLG Düsseldorf vom 26.11.2008 - Verg 54/08; OLG Jena vom 21.9.2009 - 9 Verg 7/09; OLG München vom 5.11.2009 - Verg 13/09).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2021 - Verg 27/21

    Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden Antrag

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Beurteilung der Eignung ein Spielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021, VII-Verg 38/20; vom 12. Juni 2019, VII-Verg 52/18 - juris, Rn. 40; vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 - juris, Rn. 25, und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12 - juris, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 13/09 - juris, Rn. 69; Dittmann in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2016, § 57 VgV Rn. 120).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.2012 - 15 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines als

    Bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters, das heißt seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 97 Abs. 4 GWB), aufgrund der eingereichten Nachweise hat der öffentliche Auftraggeber indes einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur darauf überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Wertungsgrundsätze verstoßen worden ist (OLG München, Beschluss vom 31.8.2010 - Verg 12/10 - juris Rn. 56; OLG München, Beschluss vom 5.11.2009 - Verg 13/09 - juris Rn. 69; Dittmann, a.a.O., Rn. 198).
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