Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.07.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27017
OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15 (https://dejure.org/2016,27017)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2016 - Verg 13/15 (https://dejure.org/2016,27017)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15 (https://dejure.org/2016,27017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,27017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Eindeutige und widerspruchsfreie Vergabeunterlagen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwer wiegender Vergabeverstoß: Aufhebung auch ohne Rüge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwer wiegender Vergabeverstoß: Aufhebung auch ohne Rüge! (VPR 2017, 1003)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2009 - Verg 10/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Bekanntgabe von Gewichtungs- und Bewertungsregeln

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15
    Weiter ist zu verlangen, um die erforderliche Transparenz des Vergabeverfahrens zu wahren, dass die Wertungsentscheidungen so dokumentieren werden, dass die Entschlussfassung bzw. Bewertung inhaltlich nachvollziehbar sind (vgl. OLG Düsseldorf Verg 10/09 vom 30.07.2009).
  • VK Südbayern, 30.09.2015 - Z3-3-3194-1-40-06/15
    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15
    Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 30.9.2015, AZ: Z3-3-3194-1-40-06/15 wird aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15
    Es ist entspricht daher der Billigkeit, dass die Beigeladene wie auch in dem vorverhandelten völlig gleichgelagertem Verfahren (Verg 11/15) an den Kosten beteiligt wird.
  • VK Südbayern, 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

    Vergabeverfahren: Privater Träger einer Einrichtung für soziale Leistung als

    Der Auftraggeber hat zwar bei der Prüfung und Wertung der Angebote einen Beurteilungsspielraum, der vergaberechtlich nur eingeschränkt der Nachprüfung unterliegt (allgemeine Ansicht vgl. nur Wiedemann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV § 58 Rn. 83 ff.; OLG München, Beschluss vom 22.01.2016, Az. Verg 13/15).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16

    Beatmungsgeräte - Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtbekanntgabe der

    Die Grenzen, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Maßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden, die Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz verletzenden Angebotswertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13, Rn. 21, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Vergabestelle bei Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebots ein Beurteilungsspielraum zukommt, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass sie verpflichtet wird, im Voraus für jede aufzustellende Gewichtung aufgegliederte Bewertungskriterien aufzustellen (OLG Frankfurt a.M., B. v. 13.10.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS; OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Celle, B. v. 12.01.2012 - 13 Verg 8/11, zit. nach VERIS).

  • OLG München, 10.08.2017 - Verg 3/17

    Antrag auf Aufhebung eines Verfahrens und Zurückversetzung in den Stand der

    In diesem Sinne ist auch der Senatsbeschluss vom 22.01.2016, Verg 13/15 zu verstehen.
  • VK Südbayern, 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

    Vergabeverfahren: Rückversetzung des Vergabeverfahrens trotz teilweiser

    Um die erforderliche Transparenz des Vergabeverfahrens zu wahren, sind die Wertungsentscheidungen so zu dokumentieren, dass die Entschlussfassung bzw. Bewertung inhaltlich nachvollziehbar sind (siehe OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15; im Ergebnis ebenso jüngst BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17).

    Es wird daher für zulässig erachtet, dass bei besonders schwerwiegenden Vergaberechtsverstößen auch ohne eine ausdrückliche Rüge der Fehler beachtet werden darf (OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15; Dicks, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 110 GWB Rz. 7; Diemon-Wies, in: PK Kartellvergaberecht, § 110 GWB Rz. 30).

  • VK Berlin, 08.07.2020 - VK-B2-16/20

    Interessenkonflikt nicht nur bei Verbindung zu einem konkreten Bieter!

    Wenngleich die Anordnung der Aufhebung des Vergabeverfahrens nur als ultima ratio in Betracht kommt (vgl. etwa OLG München, Beschluss v. 22. Januar 2016 - Verg 13/15; OLG Naumburg, Beschluss v. 14. Oktober 2016 - 7 Verg 4/16, beide zitiert nach Datenbank VergabePortal, Zugriff am 8.7.2020; KG, Beschluss v. 22. Mai 2012 - Verg 3/12, BeckRS 2012, 15852), bestehen hier keine anderen Möglichkeiten, rechtmäßige Zustände herzustellen.
  • VK Brandenburg, 13.10.2016 - VK 17/16

    Allein die Vorgabe eines Bewertungs-Punktekorridors genügt nicht!

    Mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 12. September 2016 hat die Antragstellerin auf die Entscheidung des OLG München vom 22. Januar 2016 (Az.: Verg 13/15) hingewiesen.

    Wenngleich der Auftraggeberin hier ein (von den Nachprüfungs-instanzen nur begrenzt überprüfbarer) Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15), können die Nachprüfungsinstanzen ohne einen Anhaltspunkt dahin, welche Maßstäbe die Auftraggeberin an eine optimale Erfüllung ihrer Bedürfnisse stellt, nicht beurteilen, ob die Auftraggeberin ihr Ermessen überhaupt ausgeübt hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungs-grundsätze verstoßen worden ist.

    Die Auftraggeberin hat zwar durch das Schulnotensystem einen bestimmten "Punktekorridor" vorgegeben, aber aus den Vergabeunterlagen geht nicht hervor, welche Punktzahlen konkret in welcher Abstufung in Bezug auf welches Mehr- oder Weniger-Erfülltsein mit welcher Begründung vergeben wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15).

  • OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19

    Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

    Es kommt hinzu, dass nach dem Transparenzgrundsatz hohe Anforderung an die Qualität der Vergabeunterlagen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2011, X ZR 55/10, NZBau 2012, 46 Rdn. 16), die also klar, genau und eindeutig formuliert sein sollen, um den Bietern zu ermöglichen, sie zu verstehen und in gleicher Weise auszulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.01.2016, Verg 13/15, BeckRS 2016, 121692 Rdn. 64).
  • VK Südbayern, 28.10.2021 - 3194.Z3-3_01-21-27

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Apothekenpflichtige Medizinprodukte,

    Der Auftraggeber hat bei der Prüfung und Wertung der Angebote einen Beurteilungsspielraum, der vergaberechtlich nur eingeschränkt der Nachprüfung unterliegt (OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15).
  • VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18

    Landschaftsgärtnerische Arbeiten sind weder kreativ noch innovativ!

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nicht gerügte bzw. präkludierte Verstöße nicht von Amts wegen aufgegriffen werden dürfen, ist in Fällen gerechtfertigt, in denen, wie hier, ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens praktisch nicht möglich ist, insbesondere wenn ein Zuschlag wegen offensichtlicher Intransparenz oder eines Diskriminierungspotentials der Vergabeunterlagen nicht vergaberechtskonform erteilt werden könnte (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juli 2012 - Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Verg 10/10).
  • VK Nordbayern, 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16

    Vergabestelle muss auf Rügefrist hinweisen!

    a) Grundsätzlich besteht für einen öffentlichen Auftraggeber auf der Ebene der Angebotswertung ein gewisser Spielraum, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass er im Voraus zum Aufstellen mehrstufiger Unterkriterien und in entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln verpflichtet ist (OLG München, B. v. 22.01.2016, Verg 13/15).

    Insbesondere ist vergaberechtlich unzulässig, wenn Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert werden und daher von einer willkürlichen bzw. diskriminierenden, also das Transparenzgebot missachtenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind (OLG München, B. v. 22.01.2016, Verg 13/15).

  • VK Nordbayern, 26.11.2018 - RMF-SG21-3194-3-31

    Auch der Inhaber ist im Planungsbüro "beschäftigt"!

  • VK Brandenburg, 03.06.2019 - VK 4/19

    Zwischenpunkte sind keine "vollen" Punkte!

  • VK Südbayern, 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

    Konkrete Bewertungskriterien und zahlreiche Hinweise: Offenes Wertungssystem

  • VK Südbayern, 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines offenen Wertungssystems und erhöhte

  • VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18

    Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden!

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/044-19

    Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!

  • VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22

    Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!

  • VK Berlin, 22.01.2020 - VK-B1-38/19

    Belgische Kommune als Anteilseigner: Deutsche GmbH ist Sektorenauftraggeber!

  • VK Südbayern, 24.10.2022 - 3194.Z3-3_01-22-8

    Nachprüfungsverfahren, nachgereichte Schriftsätze, Entscheidungen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - VII-Verg 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65022
OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - VII-Verg 13/15 (https://dejure.org/2015,65022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2015 - VII-Verg 13/15 (https://dejure.org/2015,65022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - VII-Verg 13/15 (https://dejure.org/2015,65022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,65022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Stehen derartige Arzneimittel im Wettbewerb, ist ihre Beschaffung öffentlich auszuschreiben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2008, VII-Verg 46/08, juris Rn. 38; LSG NRW, Beschl. v. 24.08.2009, L 21 KR 45/09 SFB, juris Rn. 56).

    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des LSG NRW mit Beschluss vom 24.08.2009, L 21 KR 45/09 SFB, nicht entgegen, weil dem dort entschiedenen Sachverhalt, anders als hier, keine vergleichbare vertraglich vereinbarte Substitution zugrunde lag.

  • VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 115/14, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. Den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.01.2015, VK 2 - 115/14, aufzuheben und die Antragsgegnerinnen zu verpflichten, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, D, I, K und L des Teilloses 1 aufzuheben, hilfsweise, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, D, I, K und L des.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.01.2014, VII-Verg 28/13, BA 9 f.; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 4.5.2009, VII-Verg 68/08 - juris Tz. 126 m.w.N.).

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10

    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Zu den aufrecht erhaltenen Bindungen gehören in bestimmten Grenzen die Grundrechte ebenso wie die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, 1 BvL 4/00 - juris Rn. 82; BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002, 1 BvR 558/91 und 1428/91 juris Rn. 42 ff.; 13.06.2006, 1 BvR 1160/03 - juris Rn. 59 ff.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
    Zu den aufrecht erhaltenen Bindungen gehören in bestimmten Grenzen die Grundrechte ebenso wie die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, 1 BvL 4/00 - juris Rn. 82; BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002, 1 BvR 558/91 und 1428/91 juris Rn. 42 ff.; 13.06.2006, 1 BvR 1160/03 - juris Rn. 59 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 46/11

    Anforderung an Leistungsbeschreibung

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von

    Einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof, wie von der Beigeladenen im gemeinsam verhandelten Parallelverfahren VII-Verg 13/15 gefordert, bedarf es von daher nicht, § 124 Abs. 2 GWB entsprechend.

    Soweit die Antragstellerin einen Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität auch mit Blick auf das Fachlos D gerügt hat, hat die Vergabekammer diesen Verstoß in dem Parallelverfahren VII-Verg 13/15 bereits beanstandet.

    Dies gilt auch mit Blick auf die von der Antragstellerin des Parallelverfahrens VII-Verg 13/15 ausführlich dargestellte Wirkung der Relaxivität ihrer Arzneien, die primär der Steigerung der Bildgebungsgenauigkeit dient, sich sekundär und damit mittelbar aber auch auf den Verbrauch des Kontrastmittels auswirkt, weil umso weniger Kontrastmittel einzusetzen ist, je höher der Relaxationswert ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Für die SSB-Vereinbarungen und diese selbst als Grundlage für den Abschluss der ausgeschriebenen Verträge bestünden hinreichend spezifische Grundlagen im SGB V (Verweis auf Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 - VII-Verg 12/15 und VII-Verg 13/15 - sowie BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-59/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    Dieser Sichtweise stehe auch nicht der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2015 (VII-Verg 13/15) entgegen.

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

    (2) Dies Sichtweise entspricht der bereits zitierten obergerichtlichen Entscheidungspraxis, welche für die - insoweit identische - Pilotausschreibung der [...] die Verpflichtung zur Einführung eines Korrekturfaktors für unterschiedliche Iod-Konzentrationen ebenfalls verneint hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII-Verg 13/15; BA S. 23).

  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-61/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    Dieser Sichtweise stehe auch nicht der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2015 (VII-Verg 13/15) entgegen.

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

    (2) Diese Sichtweise entspricht der bereits zitierten obergerichtlichen Entscheidungspraxis, welche für die - insoweit identische - Pilotausschreibung der [...] die Verpflichtung zur Einführung eines Korrekturfaktors für unterschiedliche Iod-Konzentrationen ebenfalls verneint hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII-Verg 13/15; BA S. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Dies bestätigte auch die Vergaberechtsprechung des OLG Düsseldorf mit Beschlüssen vom 29.07.2015, Az. VII-Verg 12/15 und Az. VII-Verg 13/15.

    Die Zulässigkeit der wirkstoffübergreifenden Konzeption ist von der Rechtsprechung bestätigt worden (OLG Düsseldorf vom 29.07.2015, Az. VII-Verg 12/15 und Az. VII-Verg 13/15 sowie VK Bund 2 Az. VK2 59/16 und 61/16, Az. 63/16 und 65/16, 105/16 und 107/16, Az. 48/17, Az. 56/17 und Az. 58/17 und Beschlüsse des OLG Düsseldorf Az. VII-Verg 30/16 und 31/16 Az. VII-Verg 24/17).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2017 - Verg 31/16

    Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von

    Anders als die Antragsgegnerinnen meinen, setzt sich der Senat mit der vorliegenden Entscheidung nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 29.07.2015, VII-Verg 13/15.
  • VK Bund, 14.12.2020 - VK 2-103/20

    Rabattvertragsausschreibung Röntgenkontrastmittel; Loszuschnitt

    Konkret für den Sprechstundenbedarf von Radiologen hinsichtlich von Kontrastmitteln hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine indikationsbezogene, wirkstoffübergreifende Ausschreibung nicht zu beanstanden ist, wenn die Kontrastmittel entsprechend wirkstoffübergreifend in Wettbewerb stehen (Beschluss vom 29. Juli 2015 VII-Verg 13/15, juris- Rn. 36).

    Einzelfall bei der Untersuchung von Patienten von Relevanz sein können, unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 VII-Verg 13/15, juris-Rn. 36).

    Maßstab der Losbildung ist hier die in Ausübung der Bestimmungsfreiheit der Ag erfolgte Festlegung des Beschaffungsgegenstandes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 VII-Verg 13/15, juris-Rn. 50).

  • VK Berlin, 09.06.2021 - B 1-12/20
    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - VII-Verg 13/15; OLG Thüringen, Beschluss vom 23.12.2011 - 9 Verg 3/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 8/11).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2017 - Verg 30/16

    Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von

    Anders als die Antragsgegnerinnen meinen, setzt sich der Senat mit der vorliegenden Entscheidung nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 29.07.2015, VII-Verg 13/15.
  • VK Berlin, 09.06.2021 - VK-B1-12/20

    Leistungsbeschreibung muss vernünftige Kalkulation ermöglichen!

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 13/15; OLG Thüringen, Beschluss vom 23.12.2011 - 9 Verg 3/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 8/11).
  • VK Niedersachsen, 02.03.2021 - VgK-01/21

    Auftraggeber darf auf andere technische Spezifikation "umsteigen"!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht