Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00   

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OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2001,3486)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2001 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2001,3486)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2001,3486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch die funktional beschriebene Leistung muss bestimmt sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheit einer funktionalen Ausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; Zulässigkeit der Ausschreibung im Wege funktionaler Leistungsbeschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00
    Daß hier bei den Planungsleistungen Risiken auf den Bieter verlagert werden, ist vielmehr typisch für die funktionale Leistungsbeschreibung und für die Bieter regelmäßig so auch im vorliegenden Fall zu erkennen (vgl. BGH NJW 1997, 61).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00
    Die Nebenentscheidungen folgen den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 15.6.2000 (NZBau 2000, 440, 444).
  • VK Bund, 26.07.2000 - VK 2-16/00

    Dienstleistung der Technischen Hilfe für die Durchführung von Maßnahmen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00
    Der Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes vom 26. Juli 2000 (VK 2-16/00) wird aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Denn auch die funktionale Ausschreibung soll Missverständnisse bei den Bietern vermeiden und damit letztlich sicherstellen, dass miteinander vergleichbare Angebote abgegeben und bewertet werden (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5.10.2000 und 14.2.2001 - Verg 14/00, BeckRS 2001, 03588 für eine VOL-Vergabe).
  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Die Antragstellerin mag hier auch über das erforderliche rechtsschutzwürdige Interesse an der begehrten Feststellung verfügen, das - wie allgemein bei Anträgen, die auf die Feststellung eines rechtlichen Verhältnisses gerichtet sind - für einen Antrag nach §§ 123 S. 3, 114 Abs. 2 S. 2 GWB als notwendig vorauszusetzen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss 02. März 2005, VII Verg 70/04 zitiert nach juris; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 136/137 zu § 168 GWB n.F.).

    Denn dem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vorneherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00 zitiert nach juris; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 275 zu § 114 GWB a.F.; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 136/137 zu § 168 GWB).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - Verg 52/08

    Voraussetzungen der Antragsbefugnis eines an einer Ausschreibung beteiligten

    Die Vorschrift des § 16 Nr. 1 VOL/A ist eine bieterschützende Norm (Senat, Beschl. v. 14.2.2001 - Verg 14/00; die möglicherweise anders zu verstehende Entscheidung des KG, Beschl. v. 22.8.2001 - KartVerg 3/01, NZBau 2002, 402, 403 f., bezieht sich lediglich auf den Fall nicht zur Verfügung stehender Finanzierungsmittel).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2013 - Verg 53/12

    Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen

    Die Kriterien für die spätere Angebotsbewertung müssen festliegen und das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in der Weise bekannt sein, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist (Senat, Beschluss vom 14.02.2001 und 05.10.2000, Verg 14/00; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2001, 1 Verg 4/01).
  • KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02

    Schadenersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren:

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem am 14. Februar 2001 verkündeten Beschluss (Verg 14/00) - auf den ergänzend Bezug genommen wird - hierzu ausgeführt, dass die Ausschreibungsunterlagen, die die Beklagte dem Vergabeverfahren zugrunde gelegt hatte, insbesondere der Leistungskatalog vom 14. Juni 2000, unvollständig waren und den Anforderungen an die Bestimmtheit (§§ 8 und 16 Nr. VOL/A) nicht genügten.
  • VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    aa) Dieser Feststellungsantrag gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Meinung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00, Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, § 114, Rn. 748; a.A. Kus in: Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, 2000, Rn. 70 zu § 114 GWB).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg. 14/00) sowie der überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. nur Müller-Wrede in: Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, Rn. 20 zu § 114 GWB) ist Voraussetzung für das Feststellungsinteresse die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, NZBau 2004, 174).

  • VK Westfalen, 29.04.2021 - VK 1-6/21

    Beschaffung von Entsorgungsleistungen, Leistungsbestimmungsrecht, funktionale

    Aber eine funktionale Leistungsbeschreibung erfordert für ihre hinreichende Bestimmtheit ebenfalls, dass der öffentliche Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf mindestens mit Leistungsziel, den Rahmenbedingungen und den wesentlichen Einzelheiten der zu beschaffenden Aufgabe festgelegt hat (vgl. ständige Rechtsprechung, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00; daran anknüpfend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2013, Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, Verg 53/12; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2019, Verg 56/18), und zwar so, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist.

    Innerhalb dieses Rahmens können Bieter ihre Expertise einbringen, indem sie Teilaufgaben bei der Planung und Konzeptionierung übernehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00).

  • VK Münster, 17.07.2013 - VK 6/13

    Auch die teil-funktionale Leistungsbeschreibung ist zulässig!

    2.1 Das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.2.2001, Verg 14/00, hat dazu ausgeführt, dass die funktionale Leistungsbeschreibung einen Wettbewerb kombiniert, der eine Planung und Konzeptionierung der Leistung verlangt, und sich damit zu einen Wettbewerb unterscheidet, der lediglich die Vergabe der Ausführung der Leistungen beinhaltet.
  • VK Münster, 29.05.2013 - VK 5/13

    Busdienstleistungen: Eigenwirtschaftlichkeit ist vorrangig!

    a) Wiederholt ist in der Rechtsprechung darauf hingewiesen worden, dass vor einer Ausschreibung eine sogenannte "Vergabereife" herzustellen ist, vgl. u.a. BGH, 26.9.2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, 14.2.2001, Verg 14/00; OLG Düsseldorf, 17.11.2008, Verg 52/08.
  • VK Münster, 25.01.2006 - VK 23/05

    Anforderungen für Nebenangebote

    Insofern muss eine gewisse ,,Vergabereife" feststellbar sein (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001, Verg 14/00).
  • VK Bund, 05.11.2001 - VK 2-34/01

    Vergabe eines Leistungsauftrags

  • VK Münster, 24.01.2002 - VK 24/01

    Unverzügliche Rüge: Positive Kenntnis

  • VK Bund, 29.05.2001 - VK 1-13/01

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

  • OLG Schleswig, 04.03.2008 - 1 (6) Verg 3/05

    Erledigung durch Vergleich: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?

  • VK Sachsen, 17.01.2007 - 1/SVK/002-05

    Zwingend auszuschließen - kein Feststellungsinteresse

  • VK Bund, 28.12.2004 - VK 1-141/04

    Vergabe von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05

    Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

  • VK Thüringen, 23.09.2005 - 360-4002.20-007/05-NDH

    Keine nachträgliche Forderung des Nachweises der Eignung

  • VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03

    Lieferung von Schuhen

  • VK Niedersachsen, 21.08.2009 - VgK-42/09

    Nachprüfungsverfahren: Erledigung in sonstiger Weise

  • VK Niedersachsen, 21.08.2009 - VgK-43/09

    Schätzung des Auftragswertes vor Auschreibungsbeginn

  • VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-07/08

    Voraussetzungen für die Vergabe der technischen Gesamtplanung für den Neubau

  • VK Niedersachsen, 26.06.2007 - VgK-29/07

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Angebots wegen Nichteinhaltung der

  • VK Niedersachsen, 17.10.2006 - VgK-25/06

    Erledigung des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens in sonstiger Weise;

  • VK Niedersachsen, 02.12.2008 - VgK-41/08

    Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 Gesetz gegen

  • VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-7/08
  • VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05

    Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen;

  • VK Niedersachsen, 05.01.2006 - VgK-41/05

    Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen;

  • VK Bund, 08.10.2004 - VK 3-146/04

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Kausalität zwischen vermeintlicher

  • VK Bund, 29.05.2001 - VK 2-13/01

    Ungewöhnliches Wagnis im Rahmen einer Ausschreibung nach der VOL

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Verg 14/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8316
OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,8316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,8316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,8316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis des Beschwerdegerichts im Vergabenachprüfungsverfahren, erstmalig die Beiladung von Unternehmen anzuordnen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beiladung durch den Vergabesenat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB §§ 109, 119
    Beiladung von Unternehmen im Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2001, 59
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Eine schwerwiegende Interessenberührung in wirtschaftlicher Hinsicht, die nach dem eben Gesagten für eine Beiladung ausreichend ist, liegt vor, wenn sich die Position des Beizuladenden im Vergabeverfahren durch den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens oder des Beschwerdeverfahrens verändern kann und dadurch seine Aussichten sinken, den Auftrag zu erhalten (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2019, VII-Verg 32/19, vom 26. Juni 2002, Verg 24/02 - juris, Rn. 9, und vom 13. November 2000, Verg 14/00 - juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018 § 162 GWB Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Eine schwerwiegende Interessenberührung in wirtschaftlicher Hinsicht, die nach dem eben Gesagten für eine Beiladung ausreichend ist, liegt vor, wenn sich die Position des Beizuladenden im Vergabeverfahren durch den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens oder des Beschwerdeverfahrens verändern kann und dadurch seine Aussichten sinken, den Auftrag zu erhalten (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2019, VII-Verg 32/19, vom 26. Juni 2002, Verg 24/02 - juris, Rn. 9, und vom 13. November 2000, Verg 14/00 - juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018 § 162 GWB Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 15 Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Ablehnung eines

    Der Ausschluss der Anfechtbarkeit gemäß § 109 Satz 2 GWB betrifft nicht lediglich positive Entscheidungen über die Beiladung, sondern auch solche, in denen ein Beiladungsgesuch abgelehnt wird (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005, 11 Verg 9/05, VergabeR 2006, 144; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. November 2000, Verg 14/00, VergabeR 2001, 59).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin betrifft der Ausschluss der Anfechtbarkeit nicht lediglich positive Entscheidungen über die Beiladung, sondern auch solche, in denen ein Beiladungsgesuch abgelehnt wird (so auch OLG Frankfurt VergabeR 2006, 144; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59; Byok in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Auflage, § 109 Rn. 1010; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, § 109 Rn. 32; Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Auflage, § 109 Rn. 15; Otting in Bechtold, GWB, § 109 Rn. 5; a. A. Gröning in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 109 Rn. 50).

    Zum anderen ist der im Verfahren vor der Vergabekammer zu Unrecht nicht Beigeladene jedenfalls im Beschwerdeverfahren analog § 109 GWB beizuladen (vgl. OLG Düsseldorf VergR 2001, 59; VergabeR 2002, 671; VergabeR 2007, 406; Summa a.a.O. § 119 Rn. 4 f; Byok, a.a.O., § 109 Rn. 1010).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Im Beschwerdeverfahren eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist das angerufene Gericht - über den Wortlaut der §§ 109, 119 GWB hinaus - berechtigt, erstmalig im Beschwerdeverfahren die Beiladung Dritter anzuordnen, wenn nur so das rechtliche Gehör Dritter in dem Nachprüfungsverfahren sichergestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2007, VII-Verg 2/07; Beschluss vom 13. November 2000, Verg 14/00, WuW/E Verg 402; Beschluss vom 26. Juni 2006, Verg 24/02; OLG Rostock, Beschluss vom 20. September 2000, 17 W 12/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Dezember 2004, 1 Verg 21/04, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Der Senat hat in Anlehnung an die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Rostock (Beschluss vom 20.09.2000 - 17 W 12/00) und Düsseldorf (Beschluss vom 13.11.2000 - Verg 14/00, WuW/E Verg 402) bereits entschieden (Beschluss vom 09.12.2004 - 1 Verg 21/04), dass das im Beschwerdeverfahren eines Vergabenachprüfungsverfahrens angerufene Gericht - über den Wortlaut der §§ 109, 119 GWB hinaus - berechtigt ist, erstmalig im Beschwerdeverfahren die Beiladung Dritter anzuordnen.
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 1 Verg 21/04

    "Ingenieurleistung"; Anforderungen an die Nachunternehmererklärung bei der

    Unabhängig von den konkreten Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ist die Nachprüfung der kompletten Wertungsentscheidung des Antragsgegners abstrakt geeignet, die beabsichtigte Zuschlagerteilung auf das Hauptangebot der vorgenannten Bieterin zu verhindern (vgl. auch BayObLG, Beschluss v. 21. Mai 1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 49; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. November 2000, Verg 14/00 ­ ,,Equal", WuW 2001, 224 ; OLG Naumburg, Beschluss v. 17. Juni 2003, 1 Verg 9/03).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung auch davon aus, dass er eine im Verfahren vor der Vergabekammer unterbliebene, nach seiner Ansicht im Beschwerdeverfahren jedoch gebotene Beiladung selbst vornehmen kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 17. Juni 2003, 1 Verg 9/03; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. November 2000, Verg 14/00 ­ ,,Equal", WuW 2001, 224 ; OLG Rostock, Beschluss v. 20. September 2000, 17 W 12/00).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

    Eine schwerwiegende Interessenberührung in wirtschaftlicher Hinsicht, die nach dem eben Gesagten für eine Beiladung ausreichend ist, liegt vor, wenn sich die Position des Beizuladenden im Vergabeverfahren durch den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens oder des Beschwerdeverfahrens verändern kann und dadurch seine Aussichten sinken, den Auftrag zu erhalten (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2019, VII-Verg 32/19, vom 26. Juni 2002, Verg 24/02 - juris, Rn. 9, und vom 13. November 2000, Verg 14/00 - juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018 § 162 GWB Rn. 4).
  • KG, 18.10.2012 - Verg 8/11

    Vergabeverfahren: Erstrecken des Auftrags zur Entsorgung von Abfall der Sorte AS

    Die analoge Anwendung der Vorschrift im Beschwerdeverfahren ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung der Obergerichte, einschließlich des Senats, anerkannt (vgl. Senat, Beschl. v. 7.12.2009, 2 Verg 10/09 und 2 Verg 11/09, Rdnr. 2 zit. nach Juris; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 671; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 59; OLG Naumburg, OLGR 2005, 266, Rdnr. 5 f. zit. nach Juris; OLG Naumburg, OLGR 2003, 515, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2004 - 1 Verg 6/04, Rdnr. 16 zit. nach Juris; OLG Rostock, Beschluss vom 20.9.2000 - 17 W 12/00, Rdnr. 53 zit. nach Juris; dagegen Teile der Kommentarliteratur unter Hinweis auf den einschränkenden Wortlaut des § 119 GWB: vgl. Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, m.N.).
  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 11/03

    Keine Beiladung ohne ausschreibungskonformes Angebot

    Eine solche Beiladung durch den Senat wäre geboten, wenn Interessen der Entwicklungsgemeinschaft Strelasundquerung durch die Entscheidung des Senats in schwerwiegender Weise berührt würden (zur Rechtslage vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 639 f.; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59-61).
  • KG, 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren: Anwendbare Rechtsvorschriften zur

    2 Die analoge Anwendung der Vorschrift im Beschwerdeverfahren ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung der Obergerichte mittlerweile anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf , VergabeR 2002, 671; OLG Düsseldorf , VergabeR 2001, 59; OLG Naumburg , OLGR 2005, 266, Rdnr. 5 f. zit. nach Juris; OLG Naumburg , OLGR 2003, 515, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG Koblenz , Beschluss vom 23.11.2004 - 1 Verg 6/04, Rdnr. 16 zit. nach Juris; OLG Rostock , Beschluss vom 20.9.2000 - 17 W 12/00, Rdnr. 53 zit. nach Juris; dagegen Teile der Kommentarliteratur unter Hinweis auf den einschränkenden Wortlaut des § 119 GWB: vgl. Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, m.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14551
OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,14551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,14551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,14551)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00
    Daß hier bei den Planungsleistungen Risiken auf den Bieter verlagert werden, ist vielmehr typisch für die funktionale Leistungsbeschreibung und für die Bieter regelmäßig - so auch im vorliegenden Fall - zu erkennen (vgl. BGH NJW 1997, 61).
  • VK Bund, 26.07.2000 - VK 2-16/00

    Dienstleistung der Technischen Hilfe für die Durchführung von Maßnahmen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes vom 26. Juli 2000 (VK 2 - 16/00) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des

    Der von der Antragstellerin mit sofortiger Beschwerde angerufene Senat verlängerte durch Beschluß vom 5.10.2000 (Verg 14/00) gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde und brachte in den Beschlußgründen zum Ausdruck, daß er den Nachprüfungsantrag für begründet halte; denn die Ausschreibungsbedingungen, insbesondere der den Bietern von der Antragsgegnerin übersandte Leistungskatalog, seien auch unter Berücksichtigung des Umstands, daß es sich um eine funktionale Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 2 VOL/A) handele, unvollständig und genügten nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit, die die VOL/A in den §§ 8 und 16 Nr. 1 im Interesse der Bieter stelle, und der (damaligen) Ausschreibung fehle es - wie der Senat näher begründete - insgesamt an der vorauszusetzenden Vergabereife.

    Das ist von der Antragsgegnerin im ersten Vergabeverfahren, das zu den Senatsentscheidungen im Beschwerdeverfahren Verg 14/00 geführt hat, selbst nicht bezweifelt worden und kann auch jetzt nicht angezweifelt werden (wie die Antragsgegnerin in ihrem jüngst erstellten, als Anlage ASt 25 vorgelegten internen Bericht zur Gemeinschaftsinitiative EQUAL unter C.2.2.1. zutreffend hervorhebt, hat die EG-Kommission in ihrem im Jahre 1999 veröffentlichten Entwurf von Leilinien für EQUAL in Textziffer 42 bestimmt, daß für die Tätigkeiten im Rahmen der Technischen Hilfe die normalen Ausschreibungsverfahren gelten).

    Der Senat nimmt an, daß der Beschwerdewert dieses Verfahrens sich nicht unterscheidet vom Streitwert des vorherigen Beschwerdeverfahrens Verg 14/00 (1,7 Mio. DM).

  • OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren

    Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Oktober 2000, Verg 14/00, Umdruck S. 8, 10; bestätigt durch den in selber Sache ergangenen Hauptsache-Beschluss vom 14. Februar 2001; Noch in: Müller-Wrede, Komm. z. VOL/A , 2001, § 8 Rn. 6; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Komm. z. GWB , 3. Aufl. 2001, § 97 Rn. 37).
  • VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09

    Kein Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung

    Denn Sinn und Zweck von funktionalen Leistungsbeschreibungen ist es, die konstruktive Lösung der Aufgabe weitgehend den Bietern zu überlassen, Noch, in Müller-Wrede, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, § 8 Rn. 150. Die Planung und Konzeptionierung der Leistung soll mit der Vergabe der Ausführung der Leistung verbunden werden, OLG Düsseldorf, 5.10.2000, Verg 14/00.
  • OLG Dresden, 14.06.2001 - WVerg 4/01

    Voraussetzungen der vorzeitigen Zuschlagsgestattung

    Es kann - ungeachtet möglicher Bedenken gegen die Postulationsfähigkeit der Auftraggeberin - allenfalls als Mittel zur (bislang nicht erfolgten) Glaubhaftmachung ihres Vortrages angesehen werden, ist also angesichts der zu den angesprochenen Problemen bereits erhobenen Einwände der Antragstellerin eher ein Beleg dafür, dass es an der offenkundigen oder wenigstens durch präsente Beweismittel sofort erweislichen Aussichtslosigkeit des Nachprüfungsbegehrens fehlt und tatsächliche Feststellungen erforderlich sind, die der Senat im Verfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht treffen kann (vgl. zu der gleichartigen Konstellation bei Entscheidungen zu § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB BayObLG, Beschluss vom 19.09.2000, Verg 9/00 und Beschluss vom 23.11.2000, Verg 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2000, Verg 14/00).
  • VK Hessen, 26.04.2007 - 69d-VK-08/07

    Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung

    Gemäß dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.10.2000 - Verg 14/00 - schließe es die funktionale Leistungsbeschreibung nicht aus, dass nicht kalkulierbare und damit riskante Leistungen ausgeschrieben würden.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - Verg 35/10

    Anforderungen an die Ausschreibung von Abschlepp- und Bergungsleistungen

    Eine funktionale oder teils funktionale Ausschreibung ist nach § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A in Verbindung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschl. v. 5.10.2000 - Verg 14/00 und Beschl. v. 14.2.2001 - Verg 14/00) nicht zu beanstanden, wenn sich die zu beschaffenden Leistungen einer hinreichenden Beschreibung entziehen, der Auftraggeber das ihm obliegende Ermessen ("können") regelgerecht ausgeübt hat, insbesondere er die Zweck- und Verhältnismäßigkeit mit vertretbarem Ergebnis abgewogen hat, und die Einkunft vergleichbarer Angebote durch Festlegung der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Einzelheiten der Leistungen sichergestellt ist.
  • VK Münster, 15.10.2004 - VK 28/04

    Ausschluss unvollständiger Angebote

    Die eigene Planung des Auftraggebers muss vor einer Ausschreibung vielmehr insoweit feststehen (vgl. auch § 16 Abs. 1 VOB/A) , als die Kriterien für die spätere Angebotsbewertung festliegen und das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in der Weise bekannt sind, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2000,Verg 14/00).
  • VK Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 1 VK 12/04

    Nötige Inhalte einer funktionalen Leistungsbeschreibung

    Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 05.10.2000, Verg 14/00, bestätigt durch den in selber Sache ergangenen Hauptsache-Beschluss vom 14. Februar 2001; OLG Naumburg, B.v. 16.09.2002, 1 Verg 02/02).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - Verg 14/00   

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OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,29598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,29598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,29598)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.12.2000 - Verg 14/00   

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BayObLG, 21.12.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,49255)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,49255)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - Verg 14/00 (https://dejure.org/2000,49255)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots bei Vergabeverfahren von Versicherungsleistungen; Berücksichtigung aller geschädigten Interessen und aller nachteiligen Folgen einer Verzögerung einer Vergabe bis zum Abschluss einer Nachprüfung; Überwiegen eines Interesses einer ...

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