Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.05.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01   

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BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2001,1579)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.2001 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2001,1579)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2001,1579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes Fahrgastinformationssystem in öffentlichen Verkehrsmitteln - Kostenerstattungsanspruch des Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistungskonzession bei Fahrgastinformationssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1145 (Ls.)
  • NZBau 2002, 233
  • VergabeR 2002, 55
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Südbayern, 08.10.2001 - 28-08/01

    Einführung eines Fernsehprogrammes zur Fahrgastinformation

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 2 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 3 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 4 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 5 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 6 zu VK Südbayern 28-08/01.

    Das deutsche Recht folgt dem, soweit § 98 Abs. 6 GWB Baukonzessionäre ausdrücklich zu öffentlichen Auftragnehmern erklärt und § 99 GWB BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 7 zu VK Südbayern 28-08/01.

    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 8 zu VK Südbayern 28-08/01.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Der Gestattungsvertrag vom 15.5.2001 ist nicht wegen Verstoßes gegen vergaberechtliche Bestimmungen unwirksam (BGH NJW 2001, 1492; BayObLGZ 1999, 318).

    Die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB greift nicht ein, weil eine Regelung wie in § 115 Abs. 1, § 118 Abs. 3 GWB oder § 13 VgV außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 97 ff. GWB im deutschen Recht nicht besteht (vgl. BGH NJW 2001, 1492/1494 f.; Boesen § 107 Rn. 26).

    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1945; Senat Beschluss vom 18.9.2001 - Verg 10/01 - Umdruck S. 13).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2000 - Verg 7/00

    Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge als Beschaffungsverträge)

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).

    Im Unterschied zu Konzessionen, bei denen der unmittelbare Nutzer der Leistung zur Entgeltzahlung gegenüber dem Konzessionär verpflichtet ist (etwa OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530), erzielt die Beigeladene zu 1 ihre Einnahmen ausschließlich aus dem Verkauf von Werbezeiten des Informationssystems.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).

    b) Auch wenn ein derartiger Beschaffungsvorgang somit grundsätzlich als entgeltlicher Vertrag qualifiziert werden kann, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat und als solcher von der Richtlinie 93/38/EWG (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c) erfasst wird (EuGH NZBau 2001, 148), so fällt die hier gewählte Vertragsgestaltung aus dem gesetzlichen Anwendungsbereich; es handelt sich nämlich um eine Dienstleistungskonzession.

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Vielmehr handelt es sich um die eigenverantwortliche Produktion und Darbietung eines Programms der Beigeladenen zu 1, was zivilrechtlich am ehesten als Dienst- oder Werkleistung einzuordnen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2409; OLG München NJW-RR 1996, 626).
  • OLG Koblenz, 06.11.2000 - 1 Verg 4/00

    Sachlicher Anwendungsbereich des § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).
  • OLG München, 24.05.1995 - 7 U 5806/94

    Rechtsnatur und Kündigungsmöglichkeit des Vertrages mit einer Werbeagentur

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Vielmehr handelt es sich um die eigenverantwortliche Produktion und Darbietung eines Programms der Beigeladenen zu 1, was zivilrechtlich am ehesten als Dienst- oder Werkleistung einzuordnen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2409; OLG München NJW-RR 1996, 626).
  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1945; Senat Beschluss vom 18.9.2001 - Verg 10/01 - Umdruck S. 13).
  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    An der im Beschluss vom 28.11.2000 (Verg 11/00, NZBau 2001, 344 -Leitsatz-) geäußerten abweichenden Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).
  • BayObLG, 24.10.2001 - Verg 14/01

    Kostenentscheidung bei Beigeladenen

  • BayObLG, 07.10.1999 - Verg 3/99

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Denn die Vereinbarung beschränkt sich nicht darauf, der Beigeladenen das Recht zu verschaffen, die eigene Leistung selbst zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. EuGH, aaO; BayObLG NZBau 2002, 233; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 634; OLG Celle NZBau 2005, 51).
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01) und Literatur (Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz GWB - Vergaberecht 2. Aufl. § 99 Rn. 237; Noch in Byok/Jaeger Kommentar zum Vergaberecht 2. Aufl. Rn. 751) hat sich aber unter Hinweis auf die Regelung in der Rechtsmittelrichtlinie dafür ausgesprochen, dass aus dem Gebot zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze - wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Transparenzgebot - nicht zwangsläufig die Verpflichtung folgt, einen Primärrechtschutz zu gewähren, sondern ein Sekundärrechtsschutz ausreicht.
  • VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    (1) Die Rechtsprechung hat Dienstleistungskonzessionen bislang u. a. in folgenden Bereichen angenommen: Öffentlich-rechtliche Übertragung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01), Betrieb einer Spielbank (VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 06.05.2002, Az. 1 VK 18/02), Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen (VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001, Az. 47-11/01), Werbungsfinanzierte Fahrgastinformationen (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01), Verpachtung des Rechts auf Außenwerbung (1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02).

    (2) Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass der Unternehmer die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken trägt, indem er das Recht erhält, seine eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (Bay- ObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2002, Az. 33- 32571/07 VK 05/02 MD).

    Wesentlich ist, dass der Auftragnehmer aus der Aufgabenübernahme eigenverantwortlich wirtschaftlichen Nutzen ziehen darf (Bay- ObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01).

    Weitere Einschränkungen wären im Bereich der Dienstleistungen angesichts denkbarer Mischformen unpraktikabel (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01).

    b) Dienstleistungskonzessionen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vergaberechtsfrei (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98; Urteil vom 30.05.2002, Rs. 358/00; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; Beschluss vom 04.02.2002, Az. Verg 1/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; Bechtold, GWB, 3. Auflage, 2002, § 99 Rn. 8).

  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Hieraus könne der Rückschluss gezogen werden, dass der deutsche Gesetzgeber nicht eine strengere Regelung als die RL 2004/18/EG habe treffen wollen (BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01), zumal auch bei der Neufassung des GWB keine Regelung bezüglich einer Dienstleistungskonzession getroffen worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

    Während der Ausschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG noch nicht ausdrücklich geregelt war, sich aber aus ihrer Entstehungsgeschichte und einem Vergleich mit der Baukoordinierungsrichtlinie ergab (EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs.C-1324/98, NZBau 2001, 148 (Telaustria); BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg. 15/01, NZBau 2002, 233 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01, NZBau 2001, 645 ff.), ist nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG bestimmt, dass die Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen nicht gilt.

    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Zwar ist zutreffend, dass der EuGH in einer älteren Entscheidung das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (auch) von der "Übertragung von Verantwortlichkeiten" abhängig gemacht hat (vgl. EuGH Urt. vom 26.4.1994 - Rs. C-272/91, Rn. 24, juris; ähnlich BayObLG NZBau 2002, 233, 234, das von einer "Übertragung der Verantwortung für die Nutzung" spricht).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

    Ferner ist Ziel der DKR, die Vergabe staatlicher Aufträge in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft gemeinsamen Regeln zu unterwerfen (vgl. BayObLG, VergabeR 2003, 563, 564 f; Jaeger NZBau 2001, 427, 433) und grundsätzlich alle Einkäufe der öffentlichen Hand dem Binnenmarkt zur Verfügung stellen (vgl. BayObLG, NZBau 2002, 233, 234).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG, im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB nach billigem Ermessen in analoger Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO gesondert zu entscheiden (BayObLG VergabeR 2002, 55; siehe auch OLG Düsseldorf Beschluß vom 15.5.2002 Verg 10/02 Umdruck S. 7 f.).
  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Zwar ist zutreffend, dass der EuGH in einer älteren Entscheidung das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (auch) von der "Übertragung von Verantwortlichkeiten" abhängig gemacht hat (vgl. EuGH Urteil vom 26.4.1994 - Rs. C-272/91, Rn. 24; ähnlich BayObLG NZBau 2002, 233, 234, das von einer "Übertragung der Verantwortung für die Nutzung" spricht).
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession;

    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

  • OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession;

  • VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01

    Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen

  • VK Südbayern, 28.12.2001 - 120.3-3194.1-45-11/01

    Vergabe von Standorten zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen auf

  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

  • VK Nordbayern, 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06

    Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht

  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

  • VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03

    Definition des öffentlichen Auftrages

  • VK Niedersachsen, 15.01.2010 - VgK-74/09

    Nachprüfungsantrag i.R.e. Vergabeverfahrens bzgl. der Verwertung kommunalen

  • VK Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 1 VK 27/02

    Erschließungsträgerleistungen öffentlich ausschreiben?

  • VK Niedersachsen, 08.01.2010 - VgK-74/09

    Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

  • VK Südbayern, 27.05.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15

    Vertrag über Errichtung und Betrieb eines Breitbandnetzes ist

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06

    Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung

  • VK Baden-Württemberg, 30.07.2004 - 1 VK 48/04

    Ausschreibung "Zuschußgewährung für regionalen Nachtbusverkehr in der Region

  • VK Südbayern, 18.06.2007 - Z3-3-3194-1-22-05/07

    Vermittlung von Abschleppdiensten ist Dienstleistungskonzession!

  • VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04

    Durchführung des Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession

  • VK Hessen, 28.05.2003 - 69d-VK-17/03

    Nachprüfungsverfahren: vorrangige Prüfung der Anwendbarkeit des GWB

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01   

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OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2002,19601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2002 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2002,19601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2002,19601)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • VK Münster, 09.03.2001 - VK 1/01

    Berechnung des Schwellenwertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerden der Antragstellerinnen zu 1 und zu 3 bis 8 wird unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel der Beteiligten der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 9.3.2001 (Aktenzeichen VK 1/01 bis VK 8/01) aufgehoben.

    Der Vollstreckungsantrag ist - wie aus dem hierauf ergangenen Beschluss der Vergabekammer vom 6.12.2001 (VK 1/01 - 8/01) hervorgeht und im Senatstermin am 16.1.2002 Gegenstand der Erörterung der Sach- und Rechtslage war - auch nicht darauf gestützt worden, dass die Antragsgegnerin mit der Antragstellerin zu 4, über eine Vertragsänderung (ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb) verhandelt habe.

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Einen vorbeugenden Rechtsschutz kennt das Gesetz in den §§ 102 ff. GWB hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 696, 698 m. w. N.).

    Dies ist anzunehmen, wenn durch die getroffene Vereinbarung der bisherige Vertragsinhalt nicht unerheblich abgeändert wird (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 329, 332; 210, 212).

  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Bei Vergaberechtsverstößen, von denen der Antragsteller (erst) während des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erlangt, entsteht keine Obliegenheit zu (unverzüglicher und außerhalb des Nachprüfungsverfahrens zu erklärender) Rüge mehr (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 108, 111; 155, 157; OLG Celle, NZBau 2000, 105; OLG Frankfurt, NZBau 2002, 161).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00

    Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    In die hierbei anzustellende Prognose sind alle für eine Bewertung in Betracht kommenden Gesichtspunkte einzubeziehen, namentlich auch ein in der Vergangenheit liegendes vertragswidriges Verhalten oder eine Schlechterfüllung des betreffenden Bieters bei der Ausführung von früheren Verträgen (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 540 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01

    Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Bei Vergaberechtsverstößen, von denen der Antragsteller (erst) während des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erlangt, entsteht keine Obliegenheit zu (unverzüglicher und außerhalb des Nachprüfungsverfahrens zu erklärender) Rüge mehr (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 108, 111; 155, 157; OLG Celle, NZBau 2000, 105; OLG Frankfurt, NZBau 2002, 161).
  • OLG Hamburg, 21.01.2000 - 1 Verg 2/99

    Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung eines Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Dabei steht dem Auftrageber ein - im Nachprüfungsverfahren nach den allgemeinen Grundsätzen nur beschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.1.2000, Az. 1 Verg 2/99).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Allerdings trifft es zu, dass die durch die §§ 102, 101 ff. GWB eröffnete Möglichkeit einer Anrufung der Vergabekammern auf diejenige Zeit beschränkt ist, in der ein Vergabeverfahren "läuft und nicht durch wirksame Erteilung des Zuschlags an einen Bieter bereits zum Abschluss gekommen ist (vgl. BGH, NZBau 2001, 151, 152 ff.).
  • OLG Dresden, 10.01.2000 - WVerg 1/99

    Aufhebung der Ausschreibung wegen Unklarheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Dahingehend ist inzwischen von den Vergabesenaten mehrerer Oberlandesgerichte entschieden worden, und dem schließt der Senat sich an (vgl. OLG Dresden, BauR 2000, 1582, 1585; Thüringer OLG BauR 2000, 1629, 1631; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 106; OLG Rostock, Beschl. vom 18.10.2000, Az. 17 W 12/00).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar (§ 305 BGB; vgl. Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 305 BGB, Rdn. 2; Einführung vor § 346 BGB, Rdn. 8; vgl. auch BGH, NJW 1998, 2664, 2665 m. w. N.).
  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01
    Hiernach befindet sich der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren und ist ein solches Verfahren eingeleitet worden, wenn der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines fälligen oder demnächst fälligen Bedarfs an Waren, Bau- oder Dienstleistungen entschlossen ist und mit organisatorischen und/oder planenden Maßnahmen begonnen hat zu regeln, auf welche Weise (insbesondere in welcher Vergabeart) und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durchgeführt und wie die Person oder der Personenkreis des oder der Leistenden ermittelt und mit dem Endziel des Abschlusses eines entgeltlichen und verbindlichen Vertrages ausgewählt werden soll (OLG Düsseldorf a. a. O.; zustimmend: Bay0bLG, Beschl. vom 22.1.2002, Verg 18/01, Abdruck S. 8 f; auf der gleichen Linie liegend auch Thüringer OLG, VergabeR 2001, 52, 54).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • OLG Rostock, 18.10.2000 - 17 W 12/00

    Darlegungslast im Hinblick auf (drohenden) Schaden: Einzelfall!

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - VK 16/05

    Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

    Gegen eine rein formale Betrachtung des Verfahrensbegriffs spricht die Möglichkeit, dass z.B. der öffentliche Auftraggeber, der die für ein Vergabeverfahren vorgeschriebenen Förmlichkeiten unterlassen hat und so unter Umständen einen schwerwiegenden Verstoß gegen Vergabevorschriften begangen hat, nicht aufgrund einer rein formalen Betrachtungsweise der Nachprüfung entzogen werden darf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2003, Verg 15/01; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl. 2005, § 107 GWB, Rdnr. 967 f.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - 2 VK LSA 27/11

    Vergabenachprüfung: Anwendung des Kartellvergaberechts auf die Vergabe eines

    Eine entsprechende Vereinbarung ist daher als Vertrag im Sinne der o.g. Norm zu qualifizieren und kommt daher einer Neuvergabe gleich (vgl. OLG Düsseldorf v. 08.05.2002, Verg 15/01; VK Sachsen v. 24.08.2007, 1 SVK/054-07).
  • VK Brandenburg, 03.04.2009 - VK 8/09

    Kommunale Wohnungsunternehmen: Stets öffentliche Auftraggeber?

    Dem steht im Ergebnis gleich, wenn keine (formelle) Ausschreibung erfolgt ist und ­ wie hier ­ dem interessierten Unternehmen eine Teilnahme an anderweitig eingeleiteten Verhandlungen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses ermöglicht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2001 ­ Verg 15/01).
  • VK Brandenburg, 22.06.2016 - VK 5/16

    Gewässerunterhaltungsarbeiten sind Dienstleistungen!

    Dem steht im Ergebnis gleich, wenn keine formelle Ausschreibung erfolgt ist oder, wie hier, trotz Erfüllung der Voraussetzungen (Stichwort: Schwellenwertüberschreitung) lediglich eine nationale, nicht aber europaweite Bekanntmachung und so den interessierten Unternehmen eine Teilnahme an dem anderweitig eingeleiteten Vergabeverfahren mit dem Ziel eines Vertragsschlusses ermöglicht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2001 - Verg 15/01).
  • VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06

    Bieterzuverlässigkeit: Einzelfallentscheidung!

    Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers ist entscheidend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles, zu denen auch ein früheres Verhalten des Bewerbers gehören kann, die Aussage rechtfertigen, er werde gerade die ausgeschriebene Leistung vertragsgerecht erbringen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 ­ Verg 15/01, VergabeE C-10-15/01).
  • VK Brandenburg, 11.07.2006 - 1 VK 25/06

    Projektsteuerer u. Bieter identisch: Zuverlässigkeit fehlt!

    Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers ist entscheidend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles, zu denen auch ein früheres Verhalten des Bewerbers gehören kann, die Aussage rechtfertigen, er werde gerade die ausgeschriebene Leistung vertragsgerecht erbringen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 ­ Verg 15/01, VergabeE C-10-15/01).
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