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Rechtsprechung
   OLG München, 22.01.2012 - Verg 17/11   

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https://dejure.org/2012,938
OLG München, 22.01.2012 - Verg 17/11 (https://dejure.org/2012,938)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2012 - Verg 17/11 (https://dejure.org/2012,938)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2012 - Verg 17/11 (https://dejure.org/2012,938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergaberecht: Einräumung des exklusiven Bierlieferungsrechts einer Brauerei an einen zum Ausschank des Biers verpflichteten Festwirt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Ausschreibung der Belieferung mit Bier anlässlich einer Festwoche

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 99 Abs. 1
    Pflicht zur Ausschreibung der Belieferung mit Bier anlässlich einer Festwoche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe eines exklusiven Lieferrechts: Öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bier fürs Volksfest - Kommune muss den Liefervertrag nicht öffentlich ausschreiben

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 99 Abs. 1 GWB
    Eine exklusive Schanklizenz ist keine Dienstleistungskonzession!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bierlieferung für Volksfest: Keine Aufgabe der Daseinsvorsorge, kein öffentlicher Auftrag! (IBR 2012, 217)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1002
  • VergabeR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Nordbayern, 11.11.2011 - 21.VK-3194-33/11

    Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht dem Vergaberecht!

    Auszug aus OLG München, 22.01.2012 - Verg 17/11
    Die Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern vom 11.11.2011, Az.: 21.VK-3194-33/11 wird aufgehoben.
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus OLG München, 22.01.2012 - Verg 17/11
    b) Ein ausschreibungspflichtiger Beschaffungsvorgang kann auch dann vorliegen, wenn die Gegenleistung dem öffentlichen Auftraggeber zwar nicht unmittelbar zufließt, diese ihn jedoch bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben unterstützt (Senatsbeschluss vom 15.03.2011, Verg 4/11).
  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    Dabei setzt die Einordnung eines Vertrages als Dienstleistungskonzession immer eine Beschaffungsabsicht voraus; der Private erbringt die Dienstleistung anstelle der öffentlichen Hand unter ihrer Aufsicht (vgl. Ruhland, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 19. Januar 2012 - Verg 17/11 - zitiert nach ibr-online).

    Dass der Abschluss eines Pachtvertrags dazu führt, dass der Verfügungsbeklagte von einem Teil seiner ihm ansonsten obliegenden Erhaltungspflichten befreit ist, mag ihm bei der Erfüllung seiner im öffentlichen Interesse Aufgaben dienlich sein, reicht aber für die Übertragung öffentlicher Aufgaben nicht aus (vgl. dazu auch: OLG München, Beschluss vom 19. Januar 2012 - Verg 17/11 - zitiert nach ibr-online).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18

    Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!

    Während der Senat diese Frage bislang offen gelassen hat (s. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.03.2012, VII-Verg 37/11, juris Rn. 55), bejahen das OLG München und das KG Berlin das Erfordernis eines Beschaffungsbezuges (s. OLG München, Beschluss v. 19.01.2012, Verg 17/11 - Bierlieferungsvertrag, juris Rn. 32; Beschluss v. 25.03.2011, Verg 4/11 - Breitbandnetz, juris Rn. 39 ff.; KG Berlin, Urteil v. 22.01.2015, 2 U 14/14 Kart - Veranstaltungsstätte, juris Rn. 13 mwN).

    Hierbei kann ein ausschreibungspflichtiger Beschaffungsvorgang auch dann vorliegen, wenn die Gegenleistung dem öffentlichen Auftraggeber zwar nicht unmittelbar zufließt, diese ihn jedoch bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben, etwa der Daseinsvorsorge, unterstützt (OLG München, Beschluss v. 15.03.2011, Verg 4/11 - Breitbandnetz, juris Rn. 40; Beschluss v. 19.01.2012, Verg 17/11 - Bierlieferungsvertrag, juris Rn. 32).

  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Die Zulassung eines Festwirts kann alle Merkmale einer Dienstleistungskonzession erfüllen (vgl. Donhauser, NVwZ 2010, 931/935 unter Bezugnahme auf VG Köln, U.v. 16.10.2008 - 1 K 4507/08 - juris, OLG Naumburg, B.v. 4.12.2001 - 1 Verg 10/01 - juris und Braun, NVwZ 2009, 2009, 747; vgl. zur Abgrenzung der Dienstleistungskonzession und der vorausgesetzten Beschaffungsabsicht auch KG Berlin - U.v. 22.1.2015 - 2 U 14/14 Kart - juris Rn. 13 f. - Pachtvertrag über eine Veranstaltungsstätte; OLG München, B.v. 19.1.2012 - Verg 17/11 - juris Rn. 32 f. - Einräumung des exklusiven Bierlieferungsrechts einer Brauerei an einen zum Ausschank des Biers verpflichteten Festwirt).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

    In seiner Entscheidung vom 22. Januar 2012 (Verg 17/11) zu einer Erlaubnis zur Belieferung von Festwirten mit Getränken anlässlich eines Heimatfestes meint das Oberlandesgericht München, es fehle an einer "mittelbaren" Beschaffung", es reiche nicht aus, dass die Tätigkeit in irgendeiner Weise im öffentlichen Interesse liege, sondern müsse die Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgabe, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge nennenswert unterstützen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - VK 1-31/17

    Ist das Einräumen von Fischereirechten ausschreibungspflichtig?

    Im Lichte der Entscheidungen des OLG München (Beschl. v. 19.01.2012, Verg 17/11) und des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 22.01.2015, 2 U 14/14 Kart) könne es sich auch bei der Verpachtung von Fischereirechten nicht um Beschaffungsmaßnahmen im Sinne des GWB handeln.

    Nach der Spruchpraxis des OLG München reicht es nicht aus, dass die übertragene Tätigkeit (hier Erlaubnis zur Belieferung von Festwirten mit Getränken) in irgendeiner Weise im öffentlichen Interesse liegt, sondern es muss um die Wahrnehmung von dem Auftraggeber obliegenden nennenswerten Aufgaben, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, gehen (Beschl. v. 19.01.2012, Verg 17/11).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 VK 5/23

    Konzession erfordert Beschaffungsbezug!

    Ein ausschreibungspflichtiger Beschaffungsvorgang kann nur vorliegen, wenn die Gegenleistung den öffentlichen Auftraggeber bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben unterstützt (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2012 - Verg 17/11 - GewArch 2012, 329).

    Die Einordnung eines Vertrags als Dienstleistungskonzession setzt immer eine Beschaffungsabsicht voraus, der Private erbringt die Dienstleistung anstelle der öffentlichen Hand unter ihrer Aufsicht (KG, Urteil vom 22.01.2015 - 2 U 14/14 - Waldbühne, mit weiteren Nachweisen; OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2012 - Verg 17/11 - GewArch 2012, 329).

  • LG Wuppertal, 21.07.2017 - 2 O 171/17
    Eine mittelbare Beschaffung kann nach OLG München (Beschluss vom 18.01.2012, - Verg 17/11 - Rz. 32 zitiert nach juris) auch darin liegen, dass die Gegenleistung den Auftraggeber bei der Wahrnehmung ihm obliegender Aufgaben, insbesondere der Daseinsvorsorge, nennenswert unterstützt.
  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

    Die Zulassung eines Festwirts kann alle Merkmale einer Dienstleistungskonzession erfüllen (vgl. Donhauser, NVwZ 2010, 931/935 unter Bezugnahme auf VG Köln, U.v. 16.10.2008 - 1 K 4507/08 - juris, OLG Naumburg, B.v. 4.12.2001 - 1 Verg 10/01 - juris und Braun, NVwZ 2009, 2009, 747; vgl. zur Abgrenzung der Dienstleistungskonzession und der vorausgesetzten Beschaffungsabsicht auch KG Berlin - U.v. 22.1.2015 - 2 U 14/14 Kart - juris Rn. 13 f. - Pachtvertrag über eine Veranstaltungsstätte; OLG München, B.v. 19.1.2012 - Verg 17/11 - juris Rn. 32 f. - Einräumung des exklusiven Bierlieferungsrechts einer Brauerei an einen zum Ausschank des Biers verpflichteten Festwirt).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - VII-Verg 17/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16476
OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - VII-Verg 17/11 (https://dejure.org/2011,16476)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2011 - VII-Verg 17/11 (https://dejure.org/2011,16476)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - VII-Verg 17/11 (https://dejure.org/2011,16476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Briefbeförderungsdienstleistungen mangels Rechtsschutzbedürfnis

  • ibr-online

    Kein Anspruch auf Kündigung vergaberechtswidriger Verträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Münster, 20.01.2011 - VK 7/10

    Über die Vergabe von Aufträgen über Postdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - Verg 17/11
    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 20. Januar 2011 (VK 7/10) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - Verg 17/11
    Eine Kündigung eines möglicherweise vergaberechtswidrigerweise geschlossenen Vertrages kann im Nachprüfungsverfahren nicht verlangt werden (Senat, Beschluss vom 18.06.2008 - VII-Verg 23/08).
  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - Verg 17/11
    Ob die werktägliche Einlieferung der Briefpost des Antragsgegners bei der D... AG jeweils als Abschluss eines - nachprüfbaren (vgl. dazu, dass nach nationalem Recht nachprüfbare Verträge anders als in Art. 1 Richtlinie 2004/18/EG nicht der Schriftform bedürfen, vgl. Eschenbruch, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rdnrn. 66 m.w.N.; BayObLG VergabeR 2001, 55, 58) - gesonderten Vertrages anzusehen ist, kann in diesem Verfahrensstadium offen bleiben.
  • OLG Schleswig, 28.08.2015 - 1 Verg 1/15

    Rettungsdienst Schleswig-Flensburg - Vergabenachprüfungsverfahren:

    Im vergaberechtlichen Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren könnte die Beschwerdeführerin eine Kündigung oder anderweitige Beendigung (möglicherweise) vergaberechtswidriger Verträge nicht beanspruchen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2011, VII-Verg 17/11, Juris).
  • VK Brandenburg, 27.10.2011 - VK 44/11

    De-facto-Vergabe eines Auftrags über Postdienstleistungen unzulässig?

    Im Übrigen wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss der Vergabekammer Münster vom 20. Januar 2011 - VK 7/10 - sowie den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. März 2011 - Verg 17/11 - darauf verwiesen, dass der Auftraggeber nicht im Wege eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet werden könne, bestehende Vereinbarungen zu kündigen und sodann seinen Bedarf an Postdienstleistungen im Wettbewerb nach dem vierten Teil des GWB zu beschaffen.

    Das OLG Düsseldorf hat im Rahmen des Beschwerdeverfahrens (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2011 - VII Verg 17/11 - Rn. 13 >zitiert nach juris<) in Bezug auf die Einordnung der Entscheidung des Auftraggebers zum generellem Einsatz eines Postdienstleisters nach Art eines Rahmenvertrages (unter Einsatz von Frankiermaschinen) Überlegungen dahin angestellt, dass zwar nicht auf die einzelne werktägliche Einlieferung abzustellen, sondern die Werte zusammen zu rechnen sein könnten.

    Der erkennenden Kammer liegt der Kostenbeschluss des OLG Düsseldorf vom 28. Juli 2011 (VII-Verg 17/11) vor.

  • VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

    Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

    Ob die Kammer den Auftraggeber auch verpflichten könnte, bestehende Verträge zu kündigen, bedarf insoweit keiner Entscheidung (ablehnend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

    Die Verträge mit der XXXXXX betreffen damit nicht das "Ob" einer Beauftragung, sondern nur das "Wie" der Abwicklung von einzelnen Postdienstleistungen mittels der Frankiermaschine (vgl. zu identischen Fällen OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - 1 Verg 1/11; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

  • OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

    Das hat zur Folge, dass der Vertrag der vergaberechtlichen Nachprüfung nicht mehr unterliegt und deshalb auch nicht die Kündigung des Vertrages verlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00, BGHZ 146, 202; OLG Celle, Beschluss v. 13.06.2011, Az.: 13 Verg 5/00; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 18.06.2008, Az.: Verg 23/08, und v. 23.02.2011, Az.: Verg 17/11, jeweils zitiert nach juris.de).
  • OLG Rostock, 17.02.2016 - 17 Verg 4/15

    Unterlassen einer Kündigung ist vergaberechtlich irrelevant!

    Auch dann wird - wie sich aus den §§ 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt - vergaberechtlicher Primärrechtschutz nur gewährt, wenn der Nachprüfungsantrag binnen 30 Tagen ab Kenntnis und nicht später als 6 Monate nach Vertragschluss gestellt wird (BGH Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 -, BGHZ 146, 202-217, Rn. 37; KG, aaO; OLG Brandenburg Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11; OLG Celle aaO; OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.2011 - Verg 17/11; OLG Schleswig Beschluss vom 28.08.2015 - 1 Verg 1/15).
  • VK Niedersachsen, 05.10.2015 - VgK-37/15

    Ausschreibung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen als qualifizierter

    Der Antragsteller kann aufgrund der verstrichenen Ausschlussfrist im vergaberechtlichen Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren auch keine Kündigung oder anderweitige Beendigung vergaberechtswidriger Verträge beanspruchen ( OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2011, VII-Verg 17/11 ).
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