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   OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - VII-Verg 17/15   

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OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - VII-Verg 17/15 (https://dejure.org/2015,52120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - VII-Verg 17/15 (https://dejure.org/2015,52120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - VII-Verg 17/15 (https://dejure.org/2015,52120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: Bietergemeinschaften auch zwischen Wettbewerbern grundsätzlich zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig (VPR 2016, 235)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig! (IBR 2016, 656)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 822
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).

    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1983, KRB 3/83, juris Rn. 12 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.).

    Und anders als die Vergabekammer meint, hat der Senat ebenso wenig seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften geändert (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14.

    Sie muss freilich auf objektiven Anhaltspunkten beruhen, deren Vorliegen uneingeschränkt zu überprüfen ist, so dass die Entscheidung zur Eingehung einer Bietergemeinschaft vertretbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    Hieran sind öffentliche Auftraggeber durch das in § 97 Abs. 1 GWB verankerte Wettbewerbsprinzip, dem gleichlautend §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 16 Abs. 1 lit. d VOB/A EG entsprechen, gebunden (BGH, Beschl. v. 18.06.2012, X ZB 9/11, juris, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 20).

    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).

    Und anders als die Vergabekammer meint, hat der Senat ebenso wenig seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften geändert (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).
  • VK Rheinland, 11.02.2015 - VK VOB 32/14

    Bietergemeinschaft (un-)zulässig? Auftraggeber muss Wettbewerbswidrigkeit prüfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln vom 11. Februar 2015 (VK VOB 32/2014) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1983, KRB 3/83, juris Rn. 12 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.).
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    Hieran sind öffentliche Auftraggeber durch das in § 97 Abs. 1 GWB verankerte Wettbewerbsprinzip, dem gleichlautend §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 16 Abs. 1 lit. d VOB/A EG entsprechen, gebunden (BGH, Beschl. v. 18.06.2012, X ZB 9/11, juris, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1983, KRB 3/83, juris Rn. 12 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15
    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Der Senat hat in der Vergangenheit wiederholt Kriterien beziehungsweise Fallgruppen benannt, bei deren Vorliegen aus seiner Sicht keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Bildung von Bietergemeinschaften bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2016 - VII-Verg 3/16, zitiert nach juris, Tz. 10-14; Senatsbeschluss vom 01.07.2015 - VII-Verg 17/15, zitiert nach juris, Tz. 14; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2016 - 13 Verg 2/16, zitiert nach juris, Tz. 13 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Allerdings kann die Bildung einer Bietergemeinschaft und die Abgabe eines gemeinsamen Angebots ausnahmsweise gegen § 1 GWB a.F. verstoßen, wenn hiermit eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - VII-Verg 22/14 - und vom 01.07.2015 - VII-Verg 17/15 - jeweils juris; KG, Beschluss vom 24.10.2013 - Verg 11/13 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg W 1/12 - juris Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15 - juris).

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Zusammenschluss aus kaufmännischen Gründen vertretbar erscheint (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 - VII-Verg 17/15 - juris).

    Sie muss freilich auf objektiven Kriterien beruhen, deren Vorliegen uneingeschränkt zu überprüfen ist, so dass die Entscheidung zur Eingehung einer Bietergemeinschaft zumindest vertretbar erscheinen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 - VII-Verg 17/15 - und Beschluss vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11 - jeweils juris, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16

    Arzneimittel

    Die Bildung einer Bietergemeinschaft und Abgabe eines gemeinsamen Angebots kann gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Senat, Beschluss v. 01.07.2015, VII-Verg 17/15, juris Rn. 13 mwN).

    In den vorgenannten Fällen wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. Senat, Beschluss v. 01.07.2015, VII-Verg 17/15, juris Rn. 14 mwN).

    Die Bildung einer Bietergemeinschaft setzt überdies nicht voraus, dass die beteiligten Einzelunternehmen objektiv nicht in der Lage sind, sich alleine mit Erfolgsaussicht an der Ausschreibung zu beteiligen (vgl. Senat, Beschluss v. 01.07.2015, VII-Verg 17/15, juris Rn. 14).

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

    Die zulässige Eingehung einer Bietergemeinschaft ist hiernach nicht allein davon abhängig, dass die beteiligten Einzelunternehmen objektiv - was, sieht man von der Fa. J Br Entsorgungs-GmbH ab, streitig ist - nicht in der Lage sind, den Auftrag allein auszuführen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983 - KRB 3/83 - juris, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Juli 2015 - VII-Verg 17/15 - juris, Rn. 14).

    Dabei ist den beteiligten Unternehmen eine Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, deren Ausübung im Prozess nicht uneingeschränkt, sondern - wie im Fall eines Beurteilungsspielraums - lediglich auf die Einhaltung ihrer Grenzen, kurz zusammengefasst: auf Vertretbarkeit, zu kontrollieren ist (vgl. Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 01. Februar 2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15 - juris, Rn. 133 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Juli 2015 - VII-Verg 17/15 - juris, Rn. 16).

  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    Die Bildung einer Bietergemeinschaft und die Abgabe eines gemeinsamen Angebots kann gegen Art. 101 AEUV, § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2015 - VII - Verg 17/15, juris Rdnr. 13).

    Es steht mithin nicht im Belieben des öffentlichen Auftraggebers, ob die Eingehung einer Bietergemeinschaft als ein Kartellrechtsverstoß anzusehen ist oder nicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2015 - VII - Verg 17/15, juris Rdnr. 12).

  • VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17

    Bildung einer Bietergemeinschaft; Bekanntgabe von Wertungsunterkriterien

    kontrollierbar ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015, VII-Verg 17/15).

    Die Ag durfte nach der durchgeführten Aufklärung daher davon ausgehen, dass zumindest die beiden ersten von der Rechtsprechung herausgebildeten Fallgruppen (fehlende alleinige Leistungsfähigkeit, Kapazitätsbindung i.Ü.) zur Rechtfertigung der Bildung der Bietergemeinschaft vorliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015, VII-Verg 17/15), deren Einschätzungsprärogative bezüglich der Kartellrechtskonformität mithin jedenfalls für die Ag im Vergabeverfahren, wo dem öffentlichen Auftraggeber nur beschränkte Überprüfungsmöglichkeiten ohne gesetzliche Ermittlungsbefugnisse zur Verfügung stehen, nicht angreifbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    Die bei einer Anwendung des § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV gewöhnlich anzuwendenden Zulässigkeitsmaßstäbe an Bietergemeinschaften gelten für Bietergemeinschaften zwischen Konzernunternehmen nicht (Betätigen sich die beteiligten Unternehmen auf verschiedenen Märkten oder gehören sie demselben Markt an? Sofern sie auf demselben Markt tätig sind: Zählen sie zu einer der drei Fallgruppen, bei denen das Kartellverbot nicht verletzt ist? Vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11; Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14; Beschluss vom 1. Juli 2015 - VII-Verg 17/15).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 6/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    Die bei einer Anwendung des § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV gewöhnlich anzuwendenden Zulässigkeitsmaßstäbe an Bietergemeinschaften gelten für Bietergemeinschaften zwischen Konzernunternehmen nicht (Betätigen sich die beteiligten Unternehmen auf verschiedenen Märkten oder gehören sie demselben Markt an? Sofern sie auf demselben Markt tätig sind: Zählen sie einer der drei Fallgruppen, bei denen das Kartellverbot nicht verletzt ist? Vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11; Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14; Beschluss vom 1. Juli 2015 - VII-Verg 17/15).
  • KG, 31.07.2017 - Verg 6/17

    Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren: Annahme der Unzuverlässigkeit

    Die Beförderungsleistungen von und zu dieser Schule sind Gegenstand der Lose 4 und 5. Nachdem die Bewerbungen der Bieter am 22.6.2015 eröffnet worden waren, beanstandete die Antragstellerin die Zuschlagskriterien in einem vor dem Senat zum Geschäftszeichen Verg 16/15 und Verg 17/15 geführten Vergabenachprüfungsverfahren.
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