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   OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10   

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OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10 (https://dejure.org/2010,942)
OLG München, Entscheidung vom 21.05.2010 - Verg 2/10 (https://dejure.org/2010,942)
OLG München, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10 (https://dejure.org/2010,942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Anordnung der Wiederholung eines Vergabeverfahrens für mehrere Lose einer Ausschreibung im Verhandlungsverfahren; Anforderungen an die Bekanntgabe von Unterkriterien; Prüfung der Eignung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Zuschlags i.R.e. ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs um die Vergabe von Straßenarbeiten und Winterdienstarbeiten in mehreren Einsatzgebieten einer Stadt; Vereinbarkeit der Entscheidung über die Vergabe von Straßenarbeiten und Winterdienstarbeiten in ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilrechtskraft der Entscheidung der Vergabekammer bei Anordnung der Wiederholung des Vergabeverfahrens für mehrere Lose einer Ausschreibung; Anforderungen an das Verhandlungsverfahren; Verfahren des öffentlichen Auftraggebers nach Anordnung der Wiederholung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermessensspielraum d. Vergabestelle bei der Eignungsprüfung der Bieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 19 Abs. 5 EG VOL/A
    Sind Umrechnungsformeln vorab bekanntzugeben?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein zwingender Ausschluss von Unterkostenangeboten! (IBR 2010, 465)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewichtungsregeln sind vorab bekannt zu geben, Umrechnungsformeln nicht! (IBR 2011, 535)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 720 (Ls.)
  • BauR 2010, 2169
  • VergabeR 2010, 992
  • ZfBR 2010, 606
  • ZfBR 2010, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (16)

  • VK Südbayern, 24.02.2010 - Z3-3-3194-1-69-12/09
    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 2) wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 24.02.2010, Az. Z3-3-3194-1-69-12/09 aufgehoben, soweit über die Lose Ost 4.1, 6.1 und 6.2 entschieden wurde.

    der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 24.02.2010, Az. Z3-3-3194-1-69-12/09 - wird aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abgewiesen;.

    hilfsweise: Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 24.02.2010, Az. Z3-3-3194-1-69-12/09 wird unter Aufhebung des Beschlusses im Übrigen dahingehend abgeändert, dass es der Antragsgegnerin untersagt wird, den Zuschlag auf die verfahrensgegenständlichen Lose zu erteilen, bevor diese den Bietern nicht unter Bekanntgabe aller mündlich bekannt gemachten Zuschlagskriterien, Unterkriterien und deren jeweiliger Gewichtung Gelegenheit gegeben hat, nähere Angaben zur Qualität ihrer Angebote zu unterbreiten.

    der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 24.02.2010, Az. Z3-3-3194-1-69-12/09 - wird aufgehoben und dahingehend abgeändert, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, sämtliche Angebote der Beigeladenen zu 1), 2), 3) und 4) auszuschließen und die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung des Ausschlusses dieser Angebote und der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

    der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 24.02.2010 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 09.03.2010 - Z3-3-3194-1-69-12/09 - wird aufgehoben.

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile Concordia Bus Finland, Randnr. 62, sowie ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 23).

    Dazu müssen die Bieter während des gesamten Verfahrens gleichbehandelt werden, was bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber die für jede Ausschreibung geltenden Kriterien und Bedingungen in angemessener Weise bekannt machen müssen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteile Beentjes, Randnr. 21, und SIAC Construction, Randnr. 34, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 22).".

    - nicht unter Berücksichtigung von Umständen gewählt wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 32).

  • OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Bauleistungen für den Ausbau einer

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Eine materielle Beschwer ist zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer damit rechnen muss, den Zuschlag nicht mehr zu erhalten, den er ohne Entscheidung der Vergabekammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhalten hätte (vgl. OLG München vom 10.12.2009, Verg 16/09; OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB, 2. Aufl., Rn. 25 zu § 116 GWB; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 2508 zu § 116 GWB).

    Vorsorglich wird in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats zu Inhalt und Grenzen der Prüfungskompetenzen der Vergabekammer vom 10.12.2009, Az. Verg 16/09 hingewiesen.

    Nur dann, wenn dies aus der Sicht eines verständigen Bieters verbindlich und eindeutig festgelegt ist, ist die scharfe Sanktion des Angebotsausschlusses nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1 VOL/A gerechtfertigt (vgl. auch OLG München vom 10.12.2009, Verg 16/09).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).

    Demnach darf ein öffentlicher Auftraggeber keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (vgl. entsprechend, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 99).

  • OLG München, 19.03.2009 - Verg 2/09

    Bieterrechte im Vergabeverfahren: Anspruch auf Mitteilung von Unterkriterien und

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Dass in einer solchen Konstellation nur der Teil des Vergabeverfahrens zu wiederholen ist, bei dem Fehler gemacht wurden, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. OLG München vom 17.01.2008, Verg 15/07 und vom 19.03.2009, Verg 2/09).

    132 Desweiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Senats ein Nachprüfungsverfahren keinen Erfolg haben kann, wenn eindeutig feststeht, dass auch bei Vermeidung des Vergabefehlers der Bieter keinerlei Aussicht auf den Zuschlag hat (OLG München vom 19.03.2009, Verg 2/09).

  • OLG München, 17.01.2008 - Verg 15/07

    Vergabeverfahren: Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Dass in einer solchen Konstellation nur der Teil des Vergabeverfahrens zu wiederholen ist, bei dem Fehler gemacht wurden, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. OLG München vom 17.01.2008, Verg 15/07 und vom 19.03.2009, Verg 2/09).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Diese Auslegung wird durch den Zweck der Richtlinie 92/50 bestätigt, durch die die Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr beseitigt und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer geschützt werden sollen, die öffentlichen Auftraggebern eines anderen Mitgliedstaats Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Für die Frage, inwieweit der Auftraggeber im Verlauf eines Vergabeverfahrens diese Festlegungen noch ergänzen oder modifizieren kann, ist auf die Grundsätze der Entscheidung des EuGH vom 24.01.2008, Az. C 532/06 ("Lianakis") abzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2005 - Verg 37/05

    Unterangebot eines Newcomers

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Zur Frage des drittschützenden Charakters von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A werden in der Rechtsprechung unterschiedliche Standpunkte vertreten, bei einem wettbewerbsbeschränkenden oder unlauteren Bieterverhalten wird ein Drittschutz aber wohl zu bejahen sein (vgl. OLG Düsseldorf vom 12.10.2005, Az. VII Verg 37/05 mit zahlreichen Nachweisen; Dicks in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, Rn. 148 zu § 25 VOL/A).
  • OLG München, 09.02.2009 - Verg 27/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines unangemessen hohen

    Auszug aus OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10
    Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sind jedoch ebenso einzuhalten, insbesondere ist der Auftraggeber nicht befugt, "Geheimkriterien" anzuwenden, auf die sich ein Bieter bei Abgabe seines Angebots nicht rechtzeitig einstellen kann (vgl. auch OLG München vom 09.02.2009, Az. Verg 27/08).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09

    Rechtsfolgen fehlerhafter Bildung des Produktes aus Mengenansatz und

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Diese Voraussetzungen erfüllten Angebote nur, wenn der unangemessen niedrige Preis als Mittel zur zielgerichteten Verdrängung anderer Bieter nicht lediglich aus dem laufenden Vergabeverfahren, sondern vom Markt insgesamt eingesetzt werde oder zumindest die Gefahr einer entsprechenden Entwicklung bestehe, oder wenn die niedrige Preisgestaltung den Auftragnehmer voraussichtlich in so erhebliche Schwierigkeiten bringen werde, dass er den Auftrag nicht zu Ende ausführen könne, sondern die Ausführung abbrechen müsse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - Verg 17/12, VergabeR 2013, 243, 248; Beschluss vom 9. Mai 2011 - Verg 45/11, VergabeR 2011, 884 f.; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, 812 ff.).

    Im Übrigen kann sich die Frage der Unangemessenheit eines Preises nicht nur aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen etwa bei augenfälliger Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß verlangten Preisen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; OLG Karlsruhe VergabeR 2010, 96).

    Dies gilt ungeachtet des Hinweises im Vorlagebeschluss, es sei einem Bieter grundsätzlich unbenommen, zu einem Preis zu bieten, der ihm lediglich einen Deckungsbeitrag zu seinen Fixkosten verspricht (Unterkostenangebote, vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Mit dieser dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz verpflichteten Regelung wäre es, wofür ersichtlich auch das vorlegende Oberlandesgericht hält (in diese Richtung auch OLG München, VergabeR 2010, 992, 1006), nicht vereinbar, bei Mängeln der Dokumentation im Vergabevermerk generell und unabhängig von deren Gewicht und Stellenwert von einer Berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren abzusehen und stattdessen eine Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens anzuordnen.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Mit dieser dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz verpflichteten Regelung wäre es, wofür ersichtlich auch das vorlegende Oberlandesgericht hält (in diese Richtung auch OLG München, VergabeR 2010, 992, 1006), nicht vereinbar, bei Mängeln der Dokumentation im Vergabevermerk generell und unabhängig von deren Gewicht und Stellenwert von einer Berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren abzusehen und stattdessen eine Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens anzuordnen.
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