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   OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - VII-Verg 22/00   

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OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - VII-Verg 22/00 (https://dejure.org/2003,10927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2003 - VII-Verg 22/00 (https://dejure.org/2003,10927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - VII-Verg 22/00 (https://dejure.org/2003,10927)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - Verg 42/01

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Da es in einem Vergabenachprüfungsverfahren um den Rechtsschutz für die subjektiven unternehmerischen Interessen des Antragstellers, in der Regel eines Bewerbers oder Bieters in einem Vergabeverfahren, geht und dessen durch die (etwaigen) Vergaberechtsfehler potentiell geschädigtes Interesse angemessen zu bewerten ist (vgl. zu diesem Normzweck des § 12 a Abs. 2 GKG: Hartmann, Kostengesetze, GKG § 12 a, Rdnr. 1), entspricht es diesem Auslegungsziel am ehesten, den Begriff der "Auftragssumme", die von ihrer Funktion her die Ertrags- oder Gewinnchancen des Antragstellers mit einschließen muss, auf das (gegebenenfalls schon unterbreitete) konkrete Angebot für den Gesamtauftrag (oder den Auftragsteil) zu beziehen, um den sich der Antragsteller beworben hat (st. Rspr. des Senats, vgl. die Beschlüsse vom 30.12.2002 - Verg 42/01 - NZBau 2003, 175 und vom 29.4.2003 - Verg 22/02; jedenfalls im Ergebnis ebenso [abgesehen von der Frage der - vom beschließenden Senat abgelehnten - Hinzurechnung der Umsatzsteuer]: OLG Dresden, Beschluss vom 5.4.2001 - WVerg 8/00 - WuW/E Verg 497, 498).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 30.12.2002 (Verg 42/01) eingehend begründet hat, war die Kappung auf das 48-fache der "monatlichen Zahlung" nach dem klaren Wortlaut des § 1 a Nr. 4 Abs. 2 Satz 1 VOL/A a.F. lediglich auf unbefristete Verträge und auf Verträge mit nicht absehbarer Vertragsdauer anzuwenden, nicht aber auf Verträge (wie hier) mit fester Laufzeit über 48 Monate.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die in NZBau 2003, 175 f. (insoweit vollständig) veröffentlichte Begründung des Senatsbeschlusses (und zwar auch dazu, dass das OLG Stuttgart - NZBau 2000, 599, 600 - und das OLG Thüringen - VergabeR 2002, 202, 204 - ihre gegenteilige Ansicht nicht überzeugend begründet haben) Bezug genommen.

    Diese ermächtigt auch nicht - wie die §§ 97 Abs. 6, 127 GWB - die Bundesregierung, nähere Bestimmungen über den Streitwert durch Rechtsverordnung zu treffen, und verweist damit auch nicht mittelbar auf § 1 a VOL/A a.F. (Senatsbeschluss vom 30.12.2002, a.a.O.; ferner Senatsbeschluss vom 29.4.2003 - Verg 22/02 -).

    Denn die Vorlagepflicht gemäß § 124 Abs. 2 GWB ist beschränkt auf die Fälle von Entscheidungsdivergenzen in vergaberechtlichen Fragen in der Hauptsache und erstreckt sich nicht auf Entscheidungsdivergenzen in Nebenverfahren, hier: in kostenrechtlichen Fragen zu Normen des GKG (so auch OLG Dresden WuW/E Verg 497, 499; BayObLG Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02; das hat der Senat ausführlicher noch im Beschluss vom 9.5.2003 - Verg 42/01 - begründet, worauf ergänzend Bezug genommen wird).

  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Das bedeutet, dass die Vergabekammer nicht befugt ist, eine eigenständige, mit verbindlicher Wirkung versehene Festsetzung des für die Anwaltsgebühren maßgebenden Werts vorzunehmen; die Prüfungsbefugnis (und Prüfungspflicht) beschränkt sich darauf, den Wertansatz im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltsgebühren incidenter zu prüfen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Thüringen VergabeR 2002, 202, 203).

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die in NZBau 2003, 175 f. (insoweit vollständig) veröffentlichte Begründung des Senatsbeschlusses (und zwar auch dazu, dass das OLG Stuttgart - NZBau 2000, 599, 600 - und das OLG Thüringen - VergabeR 2002, 202, 204 - ihre gegenteilige Ansicht nicht überzeugend begründet haben) Bezug genommen.

  • BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86

    Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; OVG Berlin NJW 1982, 2516, 2517 m.w.Nachw.; Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl., § 80 Rdnr. 99; Knack , VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 7; Kopp/Ramsauer , VwVfG 7. Aufl., § 80 Rdnr. 10).
  • OVG Berlin, 12.03.1982 - 2 B 45.79

    Erstattung der Kosten für die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; OVG Berlin NJW 1982, 2516, 2517 m.w.Nachw.; Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl., § 80 Rdnr. 99; Knack , VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 7; Kopp/Ramsauer , VwVfG 7. Aufl., § 80 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Denn die Vorlagepflicht gemäß § 124 Abs. 2 GWB ist beschränkt auf die Fälle von Entscheidungsdivergenzen in vergaberechtlichen Fragen in der Hauptsache und erstreckt sich nicht auf Entscheidungsdivergenzen in Nebenverfahren, hier: in kostenrechtlichen Fragen zu Normen des GKG (so auch OLG Dresden WuW/E Verg 497, 499; BayObLG Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02; das hat der Senat ausführlicher noch im Beschluss vom 9.5.2003 - Verg 42/01 - begründet, worauf ergänzend Bezug genommen wird).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB sowie der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO (vgl. zur Anwendung dieser Vorschriften Senatsbeschluss vom 15.6.2000 - Verg 6/00 - NZBau 2000, 440, 444).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Das bedeutet, dass die Vergabekammer nicht befugt ist, eine eigenständige, mit verbindlicher Wirkung versehene Festsetzung des für die Anwaltsgebühren maßgebenden Werts vorzunehmen; die Prüfungsbefugnis (und Prüfungspflicht) beschränkt sich darauf, den Wertansatz im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltsgebühren incidenter zu prüfen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Thüringen VergabeR 2002, 202, 203).
  • OLG Rostock, 16.04.2002 - 17 W 10/00

    Vergabe von Dienstleistungen bezüglich der Betriebsführung inklusive Investition

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Dieses aus der Auslegung des § 12 a Abs. 2 GKG nach seinem Wortlaut und Zweck folgende Ergebnis kann nicht mit der Erwägung korrigiert werden, die "Auftragssumme" stiege, wenn man für ihre Bestimmung im Sinne von § 12 a Abs. 2 GKG bei langfristigen Verträgen auf die gesamte Laufzeit abstellen würde, in Höhen, die Rechtsmittel gegen die Vergabeentscheidung zu einem schwerwiegenden Risiko machen würden, zumal da regelmäßig dasjenige Unternehmen, das der Auftraggeber für den Zuschlag ausersehen habe, beigeladen werde (so aber OLG Rostock, Beschluss vom 16.4.2002 - 17 W 10/00 -, auf den sich die Antragstellerin beruft [GA 143 ff., 146 R]).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2000 - 2 Verg 2/99

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die in NZBau 2003, 175 f. (insoweit vollständig) veröffentlichte Begründung des Senatsbeschlusses (und zwar auch dazu, dass das OLG Stuttgart - NZBau 2000, 599, 600 - und das OLG Thüringen - VergabeR 2002, 202, 204 - ihre gegenteilige Ansicht nicht überzeugend begründet haben) Bezug genommen.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
    Da es im Verfahren vor der Vergabekammer um denselben Anspruch des Antragstellers (§§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB) und um dasselbe Interesse wie im [etwaigen] Beschwerderechtszug geht, ist es allein sachgerecht, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Streitwert für die erste Instanz in derselben Weise wie für die Beschwerdeinstanz [vorbehaltlich der Berücksichtigung streitwertrelevanter Erweiterungen oder Verringerungen des Streitgegenstands] festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (st. Rspr. des Senats seit dem Beschluss vom 18.10.2002 - Verg 23/00 -, WuW/E Verg 699 f., m. w. Nachw. aus der Rechtsprechung anderer OLG-Vergabesenate).
  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

  • BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Denn der Anwendungsbereich des § 124 Abs. 2 S. 1 GWB ist dahin eingeschränkt, dass eine Vorlagepflicht nur bei Abweichungen in einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung besteht (ebenso OLG Dresden, Beschl. v. 5.4.2001 - WVerg 8/00, WuW/E Verg 497, 499; Senat, Beschl. v. 30.12.2002 - Verg 42/01, WuW/E Verg 828, 832; Beschl. v. 9.5.2003 - Verg 42/01; v. 3.7.2003 - Verg 22/00; Beschl. v. 3.7.2003 - Verg 29/00; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.6..2003 - 1 Verg 12/02, VergabeR 2003, 608, 609; OLG Celle, Beschl. v. 1.7.2004 - 13 Verg 8/04; Jaeger a.a.O., § 123 GWB Rn. 1244; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 124 GWB Rn. 14; Stockmann in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 124 GWB Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10

    Streitwertfestsetzung: Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung der

    Es ist schon zweifelhaft, ob § 3 VgV, der nicht den Streitwert, sondern die Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechtsregimes der §§ 97 ff. GWB regelt, im Rahmen von § 50 Abs. 2 GKG zur Anwendung gelangen und streitwertbegrenzende Wirkung haben kann (zweifelnd auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.7.2003, VII-Verg 22/00).

    Soweit einmal ein Oberlandesgericht die Auffassung vertreten hat, der Auftragswert sei um die Mehrwertsteuer als durchlaufenden Posten zu kürzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.7.2003, VII-Verg 22/00, zitiert nach Juris, Rn 28), so ist diese Entscheidung noch zu § 12a Abs. 2 GKG a. F. ergangen.

  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    § 50 Abs. 2 GKG enthält den auch im Nachprüfungsverfahren seinem Rechtsgedanken nach anzuwendenden Grundsatz, dass das Interesse des Antragstellers aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit generalisierend anknüpfend an die "Auftragssumme" zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2000 - Verg 22/00, [...] Tz. 18).
  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von

    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 6/05

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer öffentlichen Ausschreibung;

    Die angesprochene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2003 (Verg 22/00) betrifft einen nicht vergleichbaren Sonderfall.>.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

    Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind " Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 3. Juli 2003, Az.: Verg 22/00; Bay ObLG VergR 2002, 204).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01

    Darf die Vergabekammer den Streitwert isoliert festsetzen?

    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 3. Juli 2003, Verg 22/00 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.06.2005 - 13 Verg 6/05

    Festsetzung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten

    Die angesprochene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2003 (Verg 22/00) betrifft einen nicht vergleichbaren Sonderfall.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - Verg 40/09

    Streitwertänderung: Angebot ist zu Grunde zu legen

    Das hat den Senat in seiner früheren Rechtsprechung (Beschluss vom 03.07.2003 - Verg 22/00 - juris; Beschluss vom 30.12.2002, NZBau 2003, 175) dazu veranlasst, für die vorliegende Fallgestaltung den Streitwert nach der gesamten, über 48 Monate hinausreichenden Vertragslaufzeit zu berechnen.
  • OLG Bremen, 16.02.2004 - Verg 6/03

    Bestimmung des Gegenstandswertes: Welche Angebotssumme maßgebend?

    Diese Gewinnerwartung stellt zwar das eigentliche Interesse am Ausgang des Verfahrens dar, kann vom Gericht aber nur mit erheblichem Aufwand ­ wenn überhaupt ­ ermittelt werden (wie hier: BayObLG B. v. 19.02.03 ­ Verg 32/02; OLG Düsseldorf B. v.03.07.03 ­ Verg 22/00; OLG Naumburg B. v. 23.06.03 ­ Verg 12/02; Thüringer OLG B. v. 13.09.01 ­ 6 Verg. 1/01 und B. v. 19.10.00 ­ 6 Verg 3/00; OLG Dresden B. v. 05.04.01 WVerg 8/00).
  • OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
  • OLG Brandenburg, 10.12.2010 - 1 Verg W 12/10

    Streitwertbemessung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde

  • VK Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - VK-SH 21/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene

  • VK Schleswig-Holstein, 15.01.2004 - VK-SH 21/03

    "Durchlauf"-Posten bei Auftragssumme zu berücksichtigen?

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - Verg 7/14

    Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - Verg 17/04

    Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammern

  • VK Rheinland-Pfalz, 02.04.2004 - VK 30/03

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

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