Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.09.2012

Rechtsprechung
   OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12   

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https://dejure.org/2012,80644
OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12 (https://dejure.org/2012,80644)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2012 - Verg 22/12 (https://dejure.org/2012,80644)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2012 - Verg 22/12 (https://dejure.org/2012,80644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1. Das Angebot eines Bieters ist dann nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit c) VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber eine nachweislich schwere Verfehlung des Bieters festgestellt und seine auf den konkreten Auftrag bezogene Prognose ergeben hat, dass ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung eines Angebots wegen des dringenden Verdachts von Straftaten des Geschäftsführers eines bietenden Unternehmens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit c)
    Ausschließung eines Angebots wegen des dringenden Verdachts von Straftaten des Geschäftsführers eines bietenden Unternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsentgelt veruntreut: Ausschluss wegen schwerer Verfehlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen schwerer Verfehlung: Selbstreinigungsprozess erforderlich! (IBR 2013, 95)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 261
  • BauR 2013, 1010
  • VergabeR 2013, 498
  • ZfBR 2013, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12
    Es kommt hinzu, dass Gründe für eine im Ausschreibungsverfahren getroffene Entscheidung der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren nachträglich vorgetragen werden können (BGH vom 8.2.2011 - X ZB 4/10).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2007 - Verg W 21/07

    Vergabeverfahren: Prognoseentscheidung über die Zuverlässigkeit des Bieters nach

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12
    Dazu zählen in erster Linie ein Bemühen um die Aufklärung der Vorgänge, ohne welche eine Vermeidung der Verfehlungen nicht möglich ist, sowie personelle und organisatorische Konsequenzen, um diejenigen, die an den Vorgängen beteiligt waren, an der erneuten Vornahme der inkriminierten Handlungen zu hindern (OLG Düsseldorf vom 9.4.2003 - Verg 66/02; OLG Brandenburg vom 14.12.2007 - Verg W 21/07).Bei juristischen Personen betrifft diese Forderung neben den Geschäftsführern auch leitende Angestellte, wenn diese verantwortlich gehandelt haben.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12
    Dazu zählen in erster Linie ein Bemühen um die Aufklärung der Vorgänge, ohne welche eine Vermeidung der Verfehlungen nicht möglich ist, sowie personelle und organisatorische Konsequenzen, um diejenigen, die an den Vorgängen beteiligt waren, an der erneuten Vornahme der inkriminierten Handlungen zu hindern (OLG Düsseldorf vom 9.4.2003 - Verg 66/02; OLG Brandenburg vom 14.12.2007 - Verg W 21/07).Bei juristischen Personen betrifft diese Forderung neben den Geschäftsführern auch leitende Angestellte, wenn diese verantwortlich gehandelt haben.
  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12
    Dies setzt voraus, dass der Bieter Vorsorge dafür getroffen hat, dass erneute Verfehlungen verhindert werden (OLG Frankfurt vom 20.7.2004 - 11 Verg 6/04).
  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann (OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - Verg 55/11).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Die Einschätzung des Antragsgegners, die Beigeladene weise im Sinne der §§ 2 Abs. 3, 16b Abs. 1 VOB/A EU die erforderliche Eignung zur Auftragsausführung auf und habe auch die hier insbesondere streitige Anforderung "Erfahrungen mit der schweißtechnischen Instandsetzung von Stahlbrücken aus Baustahl ST52 aus den Baujahren 1955 - 1965" nachgewiesen, kann nach dem maßgeblichen Erkenntnisstand bei Schluss der mündlichen Verhandlung (s. OLG München, Beschluss v. 22.11.2012, Verg 22/12, juris Rn. 45 mwN) nicht aufrecht erhalten werden.

    Wenngleich der Antragsgegner zunächst auf die Angabe der Beigeladenen in ihrer Eigenerklärung, das Baujahr der als Referenz angeführten ...-Brücke sei 1965, vertrauen durfte, zumal die auf nachträgliches Anfordern (§ 16 Nr. 4 Satz 1 VOB/A EU) vom 26.02.2018 mit Schreiben vom 05.03.2018 vorgelegte Referenzbestätigung vom 01.03.2018 nicht Gegenteiliges ergab, hätten die ihm im Verfahren vor der Vergabekammer nachträglich bekannt gewordenen Anhaltspunkte für ein jüngeres Baujahr des Referenzprojekts ein erneutes Eintreten in die Eignungsprüfung erfordert (s. OLG München, Beschluss v, 22.11.2012, Verg 22/12, juris Rn. 44 f.) und sodann zu dem Schluss führen müssen, dass die Beigeladene die geforderte Eignung nicht nachgewiesen hat.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 K 6764/13

    "Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

    vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 - zitiert nach juris.

    vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VergW 21/07 - zitiert nach juris.

    vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 - zitiert nach juris.

    vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2007 - VergW 21/07 - OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 - zitiert nach juris.

    vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 - zitiert nach juris.

    vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 m. w. N.-; zitiert nach juris.

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17

    Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf

    Die Entscheidung des OLG München vom 22.11.2012, Verg 22/12, auf die sich der Antragsgegner in seiner Beschwerdeerwiderung beruft, ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Der Senat ist der Ansicht, dass die Frage, ob die seitens der Vergabestelle erfolgte Subsumtion des von ihr ermittelten Sachverhalts unter die unbestimmten Rechtsbegriffe "nachweislich" und "schwere" Verfehlung" zutreffend erfolgt ist, von den Nachprüfungsinstanzen uneingeschränkt überprüft werden kann (OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - Verg 22/12 -, Rn. 40, juris).

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Die Einschätzung der Eignung stellt für den öffentlichen Auftraggeber eine Prognoseentscheidung dar, die von den Nachprüfungsinstanzen wegen des dem öffentlichen Auftraggeber hierbei zustehenden Beurteilungsspielraums nur eingeschränkt überprüfbar ist (OLG München vom 22.11.2012 - Verg 22/12).
  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Als schwere Verfehlung sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten (z.B. Betrug nach § 263 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Eine schwere Verfehlung muss zudem nachweislich vorliegen, d.h. auch wenn eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung nicht erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03), reichen bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe nicht aus (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); vielmehr müssen die die schweren Verfehlungen belegenden Indiztatsachen einiges Gewicht haben und einer kritischen Prüfung durch ein mit der Sache befasstes Gericht standhalten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Ob eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, ist von den Nachprüfungsinstanzen uneingeschränkt überprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Denn eine solche Verfehlung würde dem Unternehmen ohnehin unmittelbar zugerechnet werden (vgl. implizit OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12), ohne dass es der zusätzlichen Regelung des § 21 Abs. 4 Nr. 5 Alt. 2 SektVO bedurft hätte.

    Für die Prognoseentscheidung steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann, nämlich darauf hin, ob der Auftraggeber von einem vollständig ermittelten und zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, seine Entscheidung nicht nach sachfremden Erwägungen getroffen hat und bei seiner Entscheidung einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat (vgl. zum Ganzen OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; vgl. zur Notwendigkeit der Einzelfallbetrachtung auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11).

    (d) Kommt der Auftraggeber - wie vorliegend die Ag - beurteilungsfehlerfrei zu der Annahme, dass die Zuverlässigkeit des Bieters oder Bewerbers nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO nicht mehr gewährleistet ist, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bieters oder - wie hier bei der ASt - des Bewerbers; ein Ermessen, wie es das Wort "können" in § 21 Abs. 4 SektVO nahelegt, steht dem Auftraggeber dann nicht mehr zu (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; vgl. auch § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB).

  • OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13

    Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer

    Zwar darf grundsätzlich nach Abschluss einer Wertungsstufe nicht mehr auf diese zurückgegangen werden, doch folgt aus der Verpflichtung der Vergabestelle, die Reihenfolge der Wertungsstufen einzuhalten, nicht, dass ein anfänglich übersehener Ausschlussgrund auf einer späteren Wertungsstufe nicht mehr berücksichtigt werden darf (vgl. BayObLG vom 16.9.2002 - Verg 19/02; OLG München vom 22.11.2012 - Verg 22/12).

    Diese Prüfungsmöglichkeit gilt nicht nur für die Frage, ob das Angebot den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht, sondern auch für die Frage, ob der Bieter geeignet ist (OLG München vom 22.11.2012 - Verg 22/12).

  • VK Südbayern, 25.02.2021 - 3194.Z3-3_01-20-47

    Beiladung, Eignungsleihe, Entscheidungen der Vergabekammer, Verfahren vor der

    Selbst wenn man eine Berücksichtigung nachträglich eingetretener Tatsachen, die die Eignung begründen, spiegelbildlich zur anerkannten Berücksichtigung nachträglich eingetretener Tatsachen, die die Eignung in Frage stellen, zulassen würde (so z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 52/12; OLG München, Beschluss vom 22.11.2012 - Verg 22/12), kann die rechtlich noch nicht vollzogene Unternehmensverschmelzung derzeit die Voraussetzungen der Eignungsleihe nicht überflüssig machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2019 - Verg 36/18).
  • VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsleistungen

    Als schwere Verfehlung sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten (z.B. Betrug nach § 263 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Tatverdacht voraussetzt, als ausreichender Nachweis der Verfehlung angesehen, da er nicht nur auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern auf der Prüfung und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Ob eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, ist von den Nachprüfungsinstanzen uneingeschränkt überprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

  • VK Südbayern, 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

    Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung

    Diese neue Tatsache sei nach der Rechtsprechung des OLG München (Beschluss v. 22.11.2012 - Az.:Verg 22/12) zu Gunsten der Beigeladenen auch im jetzigen Stadium des Verfahrens noch zu berücksichtigen.

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG München vom 22.11.2012 - Az.: Verg 22/12 darf die Patronatserklärung vom 17.03.2015 zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, wie in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung gefordert, nicht herangezogen werden.

  • VK Südbayern, 27.07.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

    Eignungsprüfung eines Bieters im Teilnahmewettbewerb

  • OLG München, 01.07.2013 - Verg 8/13

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung einer früheren konfliktreichen

  • OLG Celle, 18.02.2013 - 13 Verg 1/13

    Recht des Auftraggebers zur Ausschließung eines Angebots wegen Insolvenz des

  • OLG Koblenz, 25.02.2015 - Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfung einer Eignungsprüfung der Vergabestelle

  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung

  • VK Bund, 12.06.2015 - VK 2-31/15

    Nachprüfungsverfahren: Zuverlässigkeit nach Kartellabsprache

  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

  • VK Niedersachsen, 18.12.2015 - VgK-45/15

    Ausschreibunng der maschinellen Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit

  • VK Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 VK LSA 23/18

    Nachprüfung der Vergabe von Apothekenleistungen: Preis als einziges

  • VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 23/13

    Bieter insolvent: Ausschluss nicht zwingend!

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.03.2019 - 2 VK LSA 23/18

    Dosierhöhe offen: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 22/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34401
OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 22/12 (https://dejure.org/2012,34401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2012 - VII-Verg 22/12 (https://dejure.org/2012,34401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2012 - VII-Verg 22/12 (https://dejure.org/2012,34401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 174
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 22/12
    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 128 Abs. 1 GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 9; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 116 GWB Rn. 2 m.w.N.).

    Das präjudiziert indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht die auch hier zu beantwortende Frage, ob in einem danach angestrengten gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die einer Widerspruchsbehörde ähnelnden, aber streitentscheidende Verwaltungsakte erlassenden Vergabekammer Gerichtsgebühren entstehen und der im Beschwerdeverfahren unterliegenden Seite aufzubürden sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 23 f.).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 22/12
    Mangels positiver Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Vergabenachprüfungssachen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich in analoger Anwendung der §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, BGHZ 146, 202, 216).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 59/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 22/12
    Insbesondere hat sie zu Recht auch die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses des Senats vom 11. Januar 2012 (VII-Verg 59/11) mit einer Gebühr belastet, die sie beanstandungsfrei auf 2.100,- EUR festgesetzt hat.
  • VK Bund, 23.05.2012 - VK 3-65/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 22/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 23. Mai 2012 (VK 3-65/11) wird zurückgewiesen.
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