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Rechtsprechung
   OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05   

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https://dejure.org/2006,1460
OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (bei eigenen Anträgen oder wesentlicher Förderung des Verfahrens)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsrücknahme: Beigeladener erhält doch seine Kosten ersetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: In Bayern sind notwendige Auslagen (noch) zu erstatten! (IBR 2006, 167)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 428
  • ZfBR 2006, 279
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie begründete die Beschwerde damit, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 entschieden habe, dass nach Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten von Antragsgegner und Beigeladenem nicht erfolge.

    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

    Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 ­ X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie nehmen ausdrücklich Bezug auf BGH NJW 2004, 2092, 2096, wo eine eindeutige Abgrenzung der Kostenregelung im Beschwerdeverfahren zu derjenigen im Verwaltungsverfahren vor der Vergabekammer vorgenommen wird.
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03

    Verfahren vor der Vergabekammer: Hinzuziehung eines anwaltlichen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    In seinem Beschluss vom 09.12.2003 ­ X ZB 14/03 hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich für den Fall der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens die Anwendung von § 128 Abs. 4 S. 1 und S. 2 GWB als Anspruchsgrundlage abgelehnt und unter Berufung auf § 128 Abs. 4 S. 3 GWB ausdrücklich zusätzlich die entsprechende Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensrechts (§ 80 BremVwVfG) geprüft.
  • OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04

    Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

  • VK Südbayern, 19.12.2005 - Z3-3-3194-1-53-11/05
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Der Senat weist dennoch darauf hin, dass er an seiner im Beschluss vom 6.2.2006 (OLG München vom 6.2.2006 - Verg 23/05) niedergelegten Rechtsprechung festhalten will.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Denn anders als Artikel 80 BayVwVfG (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 06.02.2006 - Verg 23/05 - NZBau 2006, 740) sieht § 80 Abs. 1 Satz 5 VwVfG Baden-Württemberg nur Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen den Antragsgegner und umgekehrt vor, nicht aber Ansprüche anderer Beteiligter (vgl. zur insoweit vergleichbaren Regelung in Rheinland Pfalz: OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006, 1 Verg 4 und 5/06 - a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - VII-Verg 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1369
OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - VII-Verg 23/05 (https://dejure.org/2005,1369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2005 - VII-Verg 23/05 (https://dejure.org/2005,1369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2005 - VII-Verg 23/05 (https://dejure.org/2005,1369)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags; Wertbarkeit von Nebenangeboten; Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot durch Abweichung von Mindestanforderungen im Einzelfall; Gebot der Gleichbehandlung bei gleichem Mangel verschiedener Angebote; Aufstellung von ...

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags in einem vergaberechtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines von einem kommunalen Zweckverband initiierten Vergabeverfahrens bzgl. der IT-Software für die Kommunale ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für den Fall, dass dann ein neues Angebot abgegeben werden kann

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online

    Fehlende Antragsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag ohne Chance auf den Zuschlag? (IBR 2005, 1208)

Papierfundstellen

  • VergabeR 2005, 483
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Ist das Angebot der Antragstellerin auszuschließen, so kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder deren Interessen berühren, noch kann die Antragstellerin durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2003, Az. X ZB 43/02 = VergabeR 2003, 313, 318 = NZBau 2003, 293 - Jugendstrafanstalt).

    Dieser Rechtsprechung des Senats steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 (Az. X ZB 43/02 = VergabeR 2003, 313 = NZBau 2003, 293 - Jugendstrafanstalt) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    bb) Sollte die Anforderung der Leistungsbeschreibung "1 = muss vorliegen" nur als eine vom Hauptangebot einzuhaltende Mindestanforderung auszulegen sein, weil es sonst keine Nebenangebote mehr geben könnte, so wäre die Zulassung des Angebots der Antragstellerin als vom Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot deshalb unzulässig, weil die Antragsgegnerin es dann versäumt hätte, in Bezug auf Nebenangebote die Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen, in der Bekanntmachung und dem Leistungsverzeichnis, festzulegen (vgl. Art. 24 Abs. 1 DKR; EuGH, Urt. v.16.10.2003, Rs. C-241/01, VergabeR 2004, 50 zu Art. 19 Abs. 2 BKR; BayOBLG VergabeR 2004, 654, 656).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    bb) Sollte die Anforderung der Leistungsbeschreibung "1 = muss vorliegen" nur als eine vom Hauptangebot einzuhaltende Mindestanforderung auszulegen sein, weil es sonst keine Nebenangebote mehr geben könnte, so wäre die Zulassung des Angebots der Antragstellerin als vom Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot deshalb unzulässig, weil die Antragsgegnerin es dann versäumt hätte, in Bezug auf Nebenangebote die Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen, in der Bekanntmachung und dem Leistungsverzeichnis, festzulegen (vgl. Art. 24 Abs. 1 DKR; EuGH, Urt. v.16.10.2003, Rs. C-241/01, VergabeR 2004, 50 zu Art. 19 Abs. 2 BKR; BayOBLG VergabeR 2004, 654, 656).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 22/03

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebeneden Wirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    bb) Sollte die Anforderung der Leistungsbeschreibung "1 = muss vorliegen" nur als eine vom Hauptangebot einzuhaltende Mindestanforderung auszulegen sein, weil es sonst keine Nebenangebote mehr geben könnte, so wäre die Zulassung des Angebots der Antragstellerin als vom Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot deshalb unzulässig, weil die Antragsgegnerin es dann versäumt hätte, in Bezug auf Nebenangebote die Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen, in der Bekanntmachung und dem Leistungsverzeichnis, festzulegen (vgl. Art. 24 Abs. 1 DKR; EuGH, Urt. v.16.10.2003, Rs. C-241/01, VergabeR 2004, 50 zu Art. 19 Abs. 2 BKR; BayOBLG VergabeR 2004, 654, 656).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Ein solcher Verzicht im Einzelfall wäre als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot zu werten (vgl. Senatsbeschluss v. 18.7.2001, Verg 16/01, VergabeR 2001, 419, 425 zur Eignung des Bieters).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 20/03

    AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Der um Nachprüfung nachsuchende Bieter hätte so die Chance, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (so auch z.B. Reidt, VergabeR 2005, 115, 116; BayObLG, Beschl. v. 17.02.2005 - Verg 27/04; OLG Düsseldorf u.a. VergabeR 2005, 483, 485).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    Ist das Angebot des Antragstellers auszuschließen, so kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder dessen Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allerdings dann veranlasst, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht nur das Angebot der Antragstellerin, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot der Beigeladenen oder sämtliche tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608), weil das eingeleitete Vergabeverfahren in diesem Fall nicht ohne Weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32).

    So fehlt einem Antragsteller bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes gleichwohl die Antragsbefugnis dann nicht, wenn zur Beseitigung der aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgehensweise als Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt und er so die Chance hätte, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007, 11 Verg 3/07, BeckRS 2008, 13765; Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt würde (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483; VergabeR 2005, 195; OLG Frankfurt, VergabeR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergabeR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Az. Verg 47/04; Stolz, VergabeR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Az. Verg 23/05; Ertl, VergabeR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt Az. Verg 1/05; Hänsel IBR 2005, 707; OLG Frankfurt Beschluss vom 23.12.2005, Az. Verg 13/05).

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