Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2002 - VII-Verg 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8489
OLG Düsseldorf, 26.06.2002 - VII-Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,8489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2002 - VII-Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,8489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - VII-Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,8489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Beiladung eines Unternehmens zu einem vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren durch das Beschwerdegericht; Ausgestaltung der Anfechtbarkeit der Entscheidung einer Vergabekammer über die Beiladung eines Unternehmens

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der erstmaligen Beiladung eines Unternehmens im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen einer schwerwiegenden Interessenberührung; Verletzung der Interessen der Unternehmen bei Bestehen einer Pflicht zur Aufhebung des Vergabeverfahrens

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beiladung im Vergabeprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 109 § 119
    Beiladung von Unternehmen im Nachprüfungs-Beschwerde-Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 639
  • VergabeR 2002, 671
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2002 - Verg 24/02
    GmbH, ....., werden zum Beschwerdeverfahren Verg 22/02 beigeladen.

    Das Beschwerdeverfahren ist beim Senat unter dem Aktenzeichen Verg 22/02 anhängig.

    Mit ihrem zur Entscheidung stehenden Antrag vom 2. Mai 2002 begehrt die "D...... GmbH" in erster Linie, in dem genannten Beschwerdeverfahren (Verg 22/02) beigeladen zu werden.

  • OLG Rostock, 18.10.2000 - 17 W 12/00

    Darlegungslast im Hinblick auf (drohenden) Schaden: Einzelfall!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2002 - Verg 24/02
    Dass unter den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 109 GWB auch das Beschwerdegericht ein Unternehmen zum Beschwerdeverfahren beiladen kann, hat der Senat bereits entschieden (WuW/E Verg 402; ebenso: OLG Rostock, Beschluss vom 20.9.2000 - 17 W 12/00).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Eine schwerwiegende Interessenberührung in wirtschaftlicher Hinsicht, die nach dem eben Gesagten für eine Beiladung ausreichend ist, liegt vor, wenn sich die Position des Beizuladenden im Vergabeverfahren durch den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens oder des Beschwerdeverfahrens verändern kann und dadurch seine Aussichten sinken, den Auftrag zu erhalten (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2019, VII-Verg 32/19, vom 26. Juni 2002, Verg 24/02 - juris, Rn. 9, und vom 13. November 2000, Verg 14/00 - juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018 § 162 GWB Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Eine schwerwiegende Interessenberührung in wirtschaftlicher Hinsicht, die nach dem eben Gesagten für eine Beiladung ausreichend ist, liegt vor, wenn sich die Position des Beizuladenden im Vergabeverfahren durch den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens oder des Beschwerdeverfahrens verändern kann und dadurch seine Aussichten sinken, den Auftrag zu erhalten (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2019, VII-Verg 32/19, vom 26. Juni 2002, Verg 24/02 - juris, Rn. 9, und vom 13. November 2000, Verg 14/00 - juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018 § 162 GWB Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12

    Bedeutung und Rechtsfolgen des Nachunternehmeraustauschs bei der Vergabe einer

    Eine unechte de-facto-Vergabe erfolgt dagegen, wenn der Auftraggeber mehrere Angebote von Interessenten kennt oder jedenfalls weiß, dass mehrere Unternehmen an der Auftragserteilung ein Interesse haben (vgl. BGH NZBau 2005, 290, 294; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 639, 640).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Im Beschwerdeverfahren eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist das angerufene Gericht - über den Wortlaut der §§ 109, 119 GWB hinaus - berechtigt, erstmalig im Beschwerdeverfahren die Beiladung Dritter anzuordnen, wenn nur so das rechtliche Gehör Dritter in dem Nachprüfungsverfahren sichergestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2007, VII-Verg 2/07; Beschluss vom 13. November 2000, Verg 14/00, WuW/E Verg 402; Beschluss vom 26. Juni 2006, Verg 24/02; OLG Rostock, Beschluss vom 20. September 2000, 17 W 12/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Dezember 2004, 1 Verg 21/04, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

    Eine schwerwiegende Interessenberührung in wirtschaftlicher Hinsicht, die nach dem eben Gesagten für eine Beiladung ausreichend ist, liegt vor, wenn sich die Position des Beizuladenden im Vergabeverfahren durch den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens oder des Beschwerdeverfahrens verändern kann und dadurch seine Aussichten sinken, den Auftrag zu erhalten (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2019, VII-Verg 32/19, vom 26. Juni 2002, Verg 24/02 - juris, Rn. 9, und vom 13. November 2000, Verg 14/00 - juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018 § 162 GWB Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 15 Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Ablehnung eines

    Zum anderen ist der im Verfahren vor der Vergabekammer zu Unrecht nicht Beigeladene jedenfalls im Beschwerdeverfahren analog § 109 GWB beizuladen (vgl. OLG Düsseldorf VergR 2001, 59; VergabeR 2002, 671; VergabeR 2007, 406; Summa a.a.O. § 119 Rn. 4 f; Byok, a.a.O., § 109 Rn. 1010).
  • OLG Schleswig, 30.05.2012 - 1 Verg 2/12

    Bewertung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe

    Der Senat entscheidet - wie aus dem Tenor ersichtlich -, ohne zuvor den oder die anderen von der Entscheidung betroffenen Auftragsbewerber (nachholend) beizuladen (§ 109 Satz 1 GWB ; vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2002, Verg 24/02, NZBau 2002, 639 m. w. N.).
  • KG, 18.10.2012 - Verg 8/11

    Vergabeverfahren: Erstrecken des Auftrags zur Entsorgung von Abfall der Sorte AS

    Die analoge Anwendung der Vorschrift im Beschwerdeverfahren ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung der Obergerichte, einschließlich des Senats, anerkannt (vgl. Senat, Beschl. v. 7.12.2009, 2 Verg 10/09 und 2 Verg 11/09, Rdnr. 2 zit. nach Juris; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 671; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 59; OLG Naumburg, OLGR 2005, 266, Rdnr. 5 f. zit. nach Juris; OLG Naumburg, OLGR 2003, 515, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2004 - 1 Verg 6/04, Rdnr. 16 zit. nach Juris; OLG Rostock, Beschluss vom 20.9.2000 - 17 W 12/00, Rdnr. 53 zit. nach Juris; dagegen Teile der Kommentarliteratur unter Hinweis auf den einschränkenden Wortlaut des § 119 GWB: vgl. Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, m.N.).
  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 11/03

    Keine Beiladung ohne ausschreibungskonformes Angebot

    Eine solche Beiladung durch den Senat wäre geboten, wenn Interessen der Entwicklungsgemeinschaft Strelasundquerung durch die Entscheidung des Senats in schwerwiegender Weise berührt würden (zur Rechtslage vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 639 f.; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59-61).
  • KG, 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren: Anwendbare Rechtsvorschriften zur

    2 Die analoge Anwendung der Vorschrift im Beschwerdeverfahren ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung der Obergerichte mittlerweile anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf , VergabeR 2002, 671; OLG Düsseldorf , VergabeR 2001, 59; OLG Naumburg , OLGR 2005, 266, Rdnr. 5 f. zit. nach Juris; OLG Naumburg , OLGR 2003, 515, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG Koblenz , Beschluss vom 23.11.2004 - 1 Verg 6/04, Rdnr. 16 zit. nach Juris; OLG Rostock , Beschluss vom 20.9.2000 - 17 W 12/00, Rdnr. 53 zit. nach Juris; dagegen Teile der Kommentarliteratur unter Hinweis auf den einschränkenden Wortlaut des § 119 GWB: vgl. Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, m.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2575
BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,2575)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.2002 - Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,2575)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,2575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens; Ausschreibung von Bauleistungen für eine Bundesautobahn; Organisationsverschulden einer Kanzlei im Rahmen der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax; Wertung eines Nebenangebots durch die Vergabestelle; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Vergabenachprüfungsverfahren vor dem OLG richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der Vergabekammer ohne Unterschriften der Beisitzer - Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau - Ausschluss eine Pauschalpreis-Nebenangebots bei Auschreibung nach Einheitpreisen

  • ibr-online

    Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Pauschalpreis-Nebenangebot günstiger als die Abrechnung nach Einheitspreisen? (IBR 2003, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 232 (Ls.)
  • BauR 2003, 777 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 207
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Seine ursprünglich entgegenstehende Meinung (BayObLG VergabeR 2001, 256) hat der Senat zwischenzeitlich aufgegeben (BayObLG VergabeR 2002, 63).

    Bei dieser Sachlage ist auch der generell bestehende subjektive Anspruch des Bieters auf ausreichende Dokumentation (§ 97 Abs. 7 GWB) nicht verletzt (siehe BayObLG VergabeR 2002, 63 mit zustimmender Anmerkung Dähne).

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer Südbayern, der nur von deren Vorsitzenden, nicht aber auch von (haupt- und ehrenamtlichen) Beisitzern unterschrieben ist (Fortführung von BayObLG Beschluß vom 1.10.2001 Verg 6/01 = VergabeR 2002, 63).

  • BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01

    Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Tatsächlich handelt es sich um kein Nebenangebot im wörtlichen Sinn, weil es eine technische Spezifikation (siehe Anhang TS Nr. 1.1 zu VOB/A) zum Gegenstand hat (BayObLG VergabeR 2002, 286).

    Fehlt der Nachweis im Angebot, so ist die Vergabestelle zu eigenen Nachforschungen über die technische Gleichwertigkeit regelmäßig nicht verpflichtet (BayObLG VergabeR 2002, 286; OLG München NJW-RR 1997, 1514).

    Überdies sind Nebenangebote so zu gestalten, daß der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ohne besondere Schwierigkeiten in der Lage ist, die erforderliche Wertung vorzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 286).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2000, 35/36 f.) ist grundsätzlich auf das Angebot des Bieters, das den niedrigsten Preis aufweist, als das annehmbarste der Zuschlag zu erteilen.

    Das folgt aus dem Grundsatz, daß der Ausschreibende bei der Verwendung öffentlicher Mittel die haushaltsrechtliche Pflicht zur höchstmöglich sparsamen und effektiven Verwendung der Gelder zu beachten hat (BGH NZBau 2000, 35/37).

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Vorrangig ist nämlich der objektive Erklärungswert, abgestellt auf die Sicht einer verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation (siehe etwa BayObLG VergabeR 2002, 77), zu ermitteln.

    Nach dem hier maßgeblichen objektiven Erklärungswert, der aus der Sicht einer verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation zu bestimmen ist (§ 133 BGB; siehe zur Auslegung auch BayObLG Beschluß vom 16.9.2002 Verg 19/02 sowie BayObLG VergabeR 2002, 77), bezieht sich dieser Zusatz allein auf die Berechnung von Abzügen wegen Mängeln.

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. Art. 80 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG, im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB nach billigem Ermessen in analoger Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO gesondert zu entscheiden (vgl. BayObLG NZBau 2000, 344; VergabeR 2002, 55).

    An der im Beschluß vom 28.11.2000 (Verg 11/00; NZBau 2001, 344) geäußerten abweichenden Ansicht hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 (VergabeR 2002, 55) nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Sie folgt weder aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch aus der Natur der Sache (BGH NZBau 2001, 517).

    Zwar hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 12.6.2001 (NZBau 2001, 517) nur zu dem Fall geäußert, daß die Entscheidung der Vergabekammer von deren (beiden) hauptamtlichen Mitgliedern, nicht aber vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben ist.

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Für die Geltendmachung etwa in diesem Zusammenhang begangener Wertungsfehler fehlt es letztlich an der Antragsbefugnis der Antragstellerin (§ 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB), so daß bei einer Abwägung der Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen einerseits mit den Interessen der Antragstellerin andererseits schon deshalb die Einsichtnahme zu versagen ist (BayObLG IBR 2001, 396; Thüringer OLG BauR 2000, 95 f.).
  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Für die Geltendmachung etwa in diesem Zusammenhang begangener Wertungsfehler fehlt es letztlich an der Antragsbefugnis der Antragstellerin (§ 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB), so daß bei einer Abwägung der Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen einerseits mit den Interessen der Antragstellerin andererseits schon deshalb die Einsichtnahme zu versagen ist (BayObLG IBR 2001, 396; Thüringer OLG BauR 2000, 95 f.).
  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495; BayObLG NZBau 2002, 581).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495; BayObLG NZBau 2002, 581).
  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

  • VK Bund, 11.06.2002 - VK 1-25/02

    Installation von Elektroanlagen

  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 6/02

    Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen

  • OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97

    Anwaltspflichten bei Übermittlung von Schriftsätzen in Fristsachen per Telefax

  • BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01

    Erfordernis der Unterschrift aller Mitglieder der Vergabekammer unter einer

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VK Südbayern, 30.08.2002 - 29-07/02

    Inhaltliche Gestaltung eines Nebenangebots

  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

    Straßenarbeiten B 50 - Vergaberecht: Bewertung einer Leistungsalternative bei

    Zitierung zu Leitsatz 2: Abgrenzung BayObLG München, 2. Dezember 2002, Verg 24/02, VergabeR 2003, 207.

    Die scheinbar anderslautende Entscheidung des BayObLG v. 02.12.2002 - Verg 24/02 (VergabeR 2003, 207, 212), betraf den atypischen, einer Verallgemeinerung nicht zugänglichen Fall, dass ein Bieter für die Herstellung von Straßenbanketten alternativ die Verwendung von Bodenmaterial aus dem Baustellenbereich vorgeschlagen hatte und die dortigen Boden- und Untergrundverhältnisse in den Vergabeunterlagen eingehend erläutert worden waren.

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Die Vergabestelle hat ausweislich des Vergabevermerks in der Abrechnungsvereinfachung auch eine in ihrer Sphäre gegebene Kostenersparnis erblickt, was sie veranlasste, das Nebenangebot, trotz der mit einer Pauschalierung verbundenen nicht unbeträchtlichen Risiken für die Qualität der Leistung (vgl. § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A; BayObLG Beschluss vom 2.12.2002 Verg 24/02 Umdruck S. 25 f.; siehe dazu IBR 2003, 97), in die Wertung zu nehmen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 31.07.2003 - VK 16/03

    Ausschreibung "Erdlos mit Untergrundverbesserung"

    Nebenangebote müssen so ausgestaltet sein, dass ein Auftraggeber sie ohne weiteres prüfen und werten und dabei feststellen kann, ob sie gleichwertig sind (BayObLG, VergabeR 2003, 207, 215).

    Der Ausnahmefall, dass ein Nachweis verzichtbar ist, da die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes offensichtlich ist oder ein Auftraggeber sie auf Grund vorhandenen Sachverstands ohne Weiteres erkennen kann (vgl. BayObLG, VergabeR 2003, 207, 212), liegt ebenfalls ersichtlich nicht vor.

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