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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02   

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https://dejure.org/2003,5590
BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2003,5590)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2003 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2003,5590)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2003,5590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 116 Abs. 1 Satz 1 § 128 Abs. 4
    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Beigeladene Erstattung der Kosten verlangen? (IBR 2003, 219)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02
    »Im Verfahren vor der Vergabekammer entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Gegner ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (siehe OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.5.2002 Verg 10/02; BayObLG Beschluss vom 22.11.2002 Verg 26/02; a.A. noch BayObLG, Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 = NZBau 2001, 344).«.

    Hieraus folgt aber nicht, dass eine Kostenerstattung zugunsten eines Beigeladenen in der Regel überhaupt nicht in Betracht kommt (a.A. Reidt/Stickler/Glahs Vergaberecht § 128 GWB Rn. 22; Boesen Vergaberecht § 128 Rn. 46; siehe auch BayObLG Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00; NZBau 2001, 344 - Leitsatz).

    Die vom Senat in seiner früheren Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 = NZBau 2001, 344 - Leitsatz) aus dem Wortlaut des § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB hergeleitete Auffassung, grundsätzlich habe ein Beigeladener im Verfahren vor der Vergabekammer seine eigenen Kosten selbst zu tragen, ist überholt.

    Für die Beigeladene ist die Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO zu treffen (BayObLG Beschluss vom 11.12.2601 Verg 15/01 Umdruck S. 16; BayObLG NZBau 2001, 344).

  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02
    Der weit gefasste Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB umfasst auch Beschlüsse über Nebenentscheidungen (BayObLG NZBau 2000, 99; Jaeger NZBau 2001, 366/367 m. w. N.).
  • OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02

    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02
    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO für den zurückgenommenen Hauptsacheteil einschließlich der Mehrkosten, die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstanden sind (Thür. OLG Beschluss vom 22.8.2002 6 Verg 3/02), und im Übrigen analog aus § 97 Abs. 1 ZPO .
  • OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor

    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Verfahren vor der Vergabekammer die notwendigen Auslagen des Beigeladenen erstattungsfähig sind, wenn sie das Gericht im Rahmen einer Billigkeitsprüfung der unterliegenden Partei auferlegt (§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. den entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder bzw. § 162 Abs. 3 VwGO analog), und dass es der Billigkeit entspricht, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m. w. N.).

    Es entspricht der Billigkeit, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m.w.N.).

  • VK Münster, 23.10.2003 - VK 19/03

    Aufhebung der Ausschreibung

    Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hängt von einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall gemäß § 162 Abs. 3 VwGO analog ab (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000, Verg 2/99; OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2003, Verg 3/2003; BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Verg 29/02).

    Im Allgemeinen entspricht es zumindest dann der Billigkeit, dem erfolglosen Antragsteller die im Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Beigeladenen gestellt hat, aber nur wenn sich auch die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, a.a.O.; idS auch BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02).

  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

    Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

    Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab (so u.a. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165 ff.; BayObLG, IBR 2003, 219 m.w.N.).

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der unterlegenen Partei die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die unterlegene Partei in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Celle v. 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 -, OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG, IBR 2003, 219).

  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Dabei ist grundsätzlich erforderlich, dass sich der Gegner bewusst im Interessengegensatz zur Beigeladenen befunden hat (BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Az.: Verg 29/02; OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2003, Az.: Verg 3/2003).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2004 - VK-SH 18/04

    Kostenermäßigung aus Billigkeit

    Im Allgemeinen entspricht es dann der Billigkeit, dem im Nachprüfungsverfahren erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die antragstellende Partei mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat und wenn sich ferner der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils mwN.).

    Das Zusammentreffen dieser beiden Kriterien rechtfertigt es bereits, die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene für notwendig zu erklären und der Antragstellerin die der Beigeladenen hieraus erwachsenen Kosten aufzuerlegen (BayObLG vom 29.1.2003, Verg 29/02, IBR 2003, 219; OLG Düsseldorf vom 19.02.2002, Verg 33/01, VergR 03, S.111ff, 113).

  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

    Denn die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist im Verfahren der §§ 116 ff. GWB - anders als etwa nach § 99 Abs. 1 ZPO oder § 158 VwGO - grundsätzlich statthaft; unerheblich ist, ob die Beschwerde von Anfang an nur im Kostenpunkt erhoben war oder ob der Beschwerdegegenstand, wie hier, nachträglich beschränkt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2001, WVerg 9/00 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Verg 29/02).
  • VK Münster, 09.05.2003 - VK 7/03

    Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen

    Im Allgemeinen entspricht es zumindest dann der Billigkeit, dem erfolglosen Antragsteller die im Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Beigeladenen gestellt hat, aber nur wenn sich auch die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, a.a.O.; idS auch BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 2 VK 15/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren;

  • OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07

    Vergabeverfahren in Bayern: Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen bei

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 6/05

    Ausschreibung des Bauvorhabens "Ortsumfahrung Crivitz"; Nichtberücksichtigung von

  • BayObLG, 21.11.2003 - Verg 18/03

    Streitwert bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit in

  • OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2007 - 3 VK 5/07

    Europaweites Vergabeverfahren betreffend das Einsammeln, Befördern und

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2005 - 1 VK 2/05

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge in einem Nachprüfungsantrag; Fehlender

  • BayObLG, 13.05.2004 - Verg 4/04

    Kostenerstattung für Beigeladenen mit eigenen Sachanträgen

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2004 - 2 VK 13/04

    Ausschluss von Unterkostenangeboten

  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

  • BayObLG, 20.11.2003 - Verg 19/03

    Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2006 - 3 VK 2/06

    Durchführung eines Vergabenachprüfungsantrages bei Bestehen einer

  • VK Berlin, 26.08.2004 - VK-B1-36/04

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt für ein Verhandlungsverfahren mit

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2007 - 2 VK 3/07

    Europaweite Ausschreibung zur Einrichtung einer textilen Wäscheversorgung in

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2006 - 3 VK 7/06

    Anspruch des Bieters auf Erteilung des Zuschlages ohne Berücksichtigung eines

  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05

    Anspruch eines Anbieters auf Einhaltung der Bestimmungen über das

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.08.2005 - 1 VK LVwA 15/05
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 7/05

    Ausschreibung eines Straßenbauvorhabens; Aussicht auf Berücksichtigung eines

  • VK Hessen, 08.05.2006 - 69d-VK-23/06

    Verwehrung des Zugangs zum Nachprüfungsverfahren bei Überprüfung der

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2006 - 3 VK 6/06

    Entstehung eines Schadens durch fehlerhafte Bekanntmachung einer Ausschreibung im

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5117
BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2002,5117)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2002 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2002,5117)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2002 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2002,5117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von Bauleistungen im Vergabeverfahren; Sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ; Umfang des Prüfungsgegenstands nach § 117 Abs. 2 GWB

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Entbehrlichkeit der Rüge: Ziel der Rüge kann nicht mehr erreicht werden

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Angebotsausschluss? (IBR 2003, 96)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 777 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 217
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Nach der einhelligen Rechtsprechung der Vergabesenate ist eine Antragsbefugnis zu verneinen, wenn der Antragsteller mit seinem eigenen Angebot keine Aussicht auf den Zuschlag hat (z.B. BayObLG VergabeR 2002, 77; 2002, 485; Thüringer OLG VergabeR 2002, 488).

    Demnach erscheint das Verhalten der Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) bedenklich (siehe Thüringer OLG VergabeR 2002, 488 - Leitsatz 2 - OLG Düsseldorf Beschluß vom 16.5.2001, Verg 10/00, Umdruck S. 13 ff.; OLG Frankfurt Beschluß vom 16.5.2000, 11 Verg 1/99, Umdruck S. 28).

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Nach der einhelligen Rechtsprechung der Vergabesenate ist eine Antragsbefugnis zu verneinen, wenn der Antragsteller mit seinem eigenen Angebot keine Aussicht auf den Zuschlag hat (z.B. BayObLG VergabeR 2002, 77; 2002, 485; Thüringer OLG VergabeR 2002, 488).
  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Soweit es die Antragstellerin hinsichtlich ihres Nebenangebots 2 hinnimmt, daß die Vergabekammer dessen Wertung durch die Vergabestelle bestätigt hat, ist der Verfahrensgegenstand begrenzt (vgl. Jaeger NZBau 2001, 366/372; BayObLG VergabeR 2001, 65/70).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Demnach erscheint das Verhalten der Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) bedenklich (siehe Thüringer OLG VergabeR 2002, 488 - Leitsatz 2 - OLG Düsseldorf Beschluß vom 16.5.2001, Verg 10/00, Umdruck S. 13 ff.; OLG Frankfurt Beschluß vom 16.5.2000, 11 Verg 1/99, Umdruck S. 28).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Nebenangebote stellen ihrem Wesen nach eine vollständige oder zumindest partielle Abweichung vom geforderten Angebot (Hauptangebot) dar (OLG Celle BauR 2000, 405/408; Heiermann/ Riedl/Rusam Handkommentar zur VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 70/71).
  • BayObLG, 17.06.2002 - Verg 14/02

    Ausschluß des Bieters von der Wertung - Verstoß gegen Grundsatz der

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Nach der einhelligen Rechtsprechung der Vergabesenate ist eine Antragsbefugnis zu verneinen, wenn der Antragsteller mit seinem eigenen Angebot keine Aussicht auf den Zuschlag hat (z.B. BayObLG VergabeR 2002, 77; 2002, 485; Thüringer OLG VergabeR 2002, 488).
  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Im übrigen verneint etwa das Kammergericht (Beschluß vom 15.4.2002 KartVerg 3/02 = VergabeR 2002, 398) eine Rügeobliegenheit überhaupt schon dann, wenn die Beanstandung - wie hier - so aktuell ist, daß der Antragsteller mit der Rüge noch nicht präkludiert wäre.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 10/00

    Kann die Bietereignung vom Nachunternehmereinsatz abhängen?

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Demnach erscheint das Verhalten der Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) bedenklich (siehe Thüringer OLG VergabeR 2002, 488 - Leitsatz 2 - OLG Düsseldorf Beschluß vom 16.5.2001, Verg 10/00, Umdruck S. 13 ff.; OLG Frankfurt Beschluß vom 16.5.2000, 11 Verg 1/99, Umdruck S. 28).
  • VK Nordbayern, 28.10.2002 - 320.VK-3194-32/02

    Ausschluss wegen fehlendem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02
    Verg 29/02 25/Str/v Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-32/02.
  • VK Saarland, 10.06.2005 - 2 VK 01/05

    Voraussetzungen der Antragsbefugnis für den Nachprüfungsantrag

    Darlegungslast bei dem Antrag stellenden Unternehmen liegt (So auch: VK Südbayern, Beschl. Vom 25.03.2003, Az.:16- 04/03) Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist es, zu verhindern, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebotes und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein - investitionshemmendes - Nachprüfungsverfahren einleiten kann (vgl. Boesen, Komm. z. 4. Teil d. GWB, 1. Aufl., § 107 Rdnrn 50-52, VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.08.2002 ­ VK 20/02, so auch: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beschl. v. 09.04.2002 ­ Az.: VK 3 ­ 03/02; VK Südbayern, Beschl. v.9.04.2003- Az.: 11- 03/03; OLG Thüringen, Beschl. v. 30.05.2002 ­ Az.: 6 Verg. 3/02; Bayer. Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 27.11.2002 ­ Az.: Verg. 29/02, Beschl. v. 29.07.2003 ­ Az.: Verg. 8/03; OLG Dresden, Beschl. v. 08.11.2002 ­ Az.: WVerg.
  • VK Sachsen, 10.03.2010 - 1/SVK/001-10

    Bieter muss sich an Erklärungen in Formblatt festhalten lassen

    Insbesondere dürfen Angebote nicht im Wege des § 24 VOB/A vervollständigt werden; dies gilt auch für Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 05.05.2004, Verg 10/04, BayObLG, B. v. 27.11.2002, Verg 29/02).
  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 6 Verg 12/05

    Fehlende Angabe von Ordnungsziffern bei Nachunternehmerleistungen

    Insbesondere dürfen Angebote nicht im Wege des § 24 VOB/A vervollständigt werden; dies gilt auch für Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2000, Verg 10/00, BauR 2000, 1623 und Beschl. v. 05.05.2004, Verg 10/04, NZBau 2004, 315; BayObLG, Beschl. v. 13.03.2001, Verg 1/01, VergabeR 2001, 222 und Beschl. v. 27.11.2002, Verg 29/02, VergabeR 2003, 217).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2006 - 3 VK 8/06

    Fehlende Antragsbefugnis zum Vergabenachprüfungsverfahren wegen von Anfang an

    2002 - Verg 29/02 - Beschluss vom 29. Jul.
  • VK Sachsen, 14.01.2004 - 1/SVK/153-03

    Ausschluss beim Ändern von Verdingungsunterlagen

    Ein Unternehmer, der erstmalig nach Angebotseröffnung weitere der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen benennt, kann nämlich ausgeschlossen werden, wenn ein Nachunternehmereinsatz für diese Teilleistung - hier eingeräumte 28 % - vorgesehen ist (BayObLG, B. v. 27.11.2002, Verg 29/02, IBR 2003, 96).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2005 - 1 VK-04/05

    Verletzung des Transparenzgrundsatzes und Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die

    2002 - Az.: Verg 29/02; Beschluss vom 29. Juli 2003, Az.: Verg 8/03; Beschluß vom 22. Juni 2004, Az.: Verg 13/04; OLG Dresden, Beschluss vom 08. Nov.
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