Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00   

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https://dejure.org/2000,461
OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 97; GWB § 101; GWB § 107; GWB § 114; GWB § 123; VOL/A § 2; VOL/A § 3 a; VOL/A § 6
    Fast vollständige Übertragung des Vergabeverfahrens auf einen Versicherungsmakler mit Courtageinteressen ist grundsätzlich unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsaufträge, grundsätzlich öffentliche Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Versicherungsauftragsvergabe über Makler

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Übertragung der Gestaltung und Durchführung des Vergabeverfahrens an einen Dritten zulässig?

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Beteiligung von Versicherungsmaklern bei Vergaben

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Aon 1 -, Verfahrensart, Wettbewerbsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Vergabe von Versicherungsaufträgen an VM, Vergaberecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für Versicherungsleistungen; Übertragung des Vergabeverfahrens auf einen Versicherungsmakler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 14 (Ls.)
  • NZBau 2001, 155
  • VersR 2001, 1043
  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Diese Vertragsklausel beruht darauf, daß es in der Praxis üblich ist, daß der Versicherungsmakler seine Tätigkeit von demjenigen Versicherer vergütet erhält, mit dem er den Versicherungsvertrag zustande bringt (vgl. BGH NJW 1985, 2595 = VersR 1985, 930; Dreher VersR 2000, 666, 672).

    Dieser Rechtsanwendung kann nicht, wie der Antragsgegner meint, die auch vom BGH (NJW 1985, 2595 = VersR 1985, 930) anerkannte These von der treuhänderähnlichen 5achwalterstellung des Versicherungsmaklers entgegengehalten werden.

  • OLG Rostock, 29.09.1999 - 17 W (Verg) 1/99

    Hinzuziehung eines Versicherungsmaklers bei der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Damit entscheidet der Senat auch zu diesem Aspekt des Falls (im Ergebnis) in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Beschlug der Vergabekammer sowie mit dem von ihr zitierten Beschluß des OLG Rostock vom 29.9.1999 (NZBau 2000, 979 = VersR 1999, 1511, mit Anm. von Dreher, S. 1513).

    Da aber die Gefahr, daß Bieter durch die Übertragung zahlreicher und für das Vergabeverfahren wesentlicher Befugnisse auf Dritte trotz deren eigenem wirtschaftlichen Interesse an bestimmten Vergabeergebnissen benachteiligt werden, aus der Sphäre des Auftraggebers stammt, die Entstehung der Gefahr also ihm zuzurechnen ist, ist eine Beweislastumkehr gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso: OLG Rostock NZBau 2000, 479, 481 = VersR 1999, 1511, 1512 f.; BayObLG NZBau 2000, 259, 261 = EWiR § 97 GWB 1/2000, 531 f.).

  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Da aber die Gefahr, daß Bieter durch die Übertragung zahlreicher und für das Vergabeverfahren wesentlicher Befugnisse auf Dritte trotz deren eigenem wirtschaftlichen Interesse an bestimmten Vergabeergebnissen benachteiligt werden, aus der Sphäre des Auftraggebers stammt, die Entstehung der Gefahr also ihm zuzurechnen ist, ist eine Beweislastumkehr gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso: OLG Rostock NZBau 2000, 479, 481 = VersR 1999, 1511, 1512 f.; BayObLG NZBau 2000, 259, 261 = EWiR § 97 GWB 1/2000, 531 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Die Kostenentscheidung für den zweiten Rechtszug folgt aus der analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB (vgl. Senatsbeschluß NZBau 2000, 45, 49).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Zwar wird vom OLG Koblenz (NZBau 2000, 445, 446) die Ansicht vertreten, bei unterlassener Angebotsabgabe im Vergabeverfahren erfordere die Darlegung der Antragsbefugnis den Vortrag des Antragstellers, welches Angebot er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hätte.
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Eine Obliegenheit zur (unverzüglichen) "außergerichtlichen" Erklärung einer Rüge entsteht somit nicht mehr, wenn der Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens, das er wegen eines anderen Vergaberechtsverstoßes beantragt hat, von einem weiteren Verstoß Kenntnis erlangt, den er - zulässigerweise - in das Verfahren einbringen will (vgl. Senatsbeschluß vom 5.7.2000 - Verg 5/99; OLG Celle, Beschluß vom 30.4.1999 - 13 Verg 1/99).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Der "Schaden", der unter dem Blickwinkel des Primärrechtsschutzes begriffen werden muß, besteht darin, daß durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. Senatsbeschluß vom 22.11.1999 - Verg 2/99; BayObLG NZBau 2000, 49, 52; 2000, 481, 485).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Eine Obliegenheit zur (unverzüglichen) "außergerichtlichen" Erklärung einer Rüge entsteht somit nicht mehr, wenn der Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens, das er wegen eines anderen Vergaberechtsverstoßes beantragt hat, von einem weiteren Verstoß Kenntnis erlangt, den er - zulässigerweise - in das Verfahren einbringen will (vgl. Senatsbeschluß vom 5.7.2000 - Verg 5/99; OLG Celle, Beschluß vom 30.4.1999 - 13 Verg 1/99).
  • KG, 05.01.2000 - KartVerg 11/99

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Es ist einem Unternehmen im allgemeinen nicht zumutbar, sich unter den von ihm für vergaberechtswidrig gehaltenen Bedingungen mit einem Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen, so daß die Antragsbefugnis nicht von einer (technisch und kalkulatorisch an sich möglichen) Angebotsabgabe abhängig gemacht werden darf (vgl. Kammergericht, Beschluß vom 5.1.2000 - KartVerg 11/99).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Der "Schaden", der unter dem Blickwinkel des Primärrechtsschutzes begriffen werden muß, besteht darin, daß durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. Senatsbeschluß vom 22.11.1999 - Verg 2/99; BayObLG NZBau 2000, 49, 52; 2000, 481, 485).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

  • VK Detmold, 07.01.2000 - VK.22-23/99

    Versicherungsauftragsvergabe

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des antragstellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - Verg 3/00, VersR 2001, S. 1043 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Sie hat dargelegt, dass ihr durch die gerügten Vergaberechtsverstöße ein Schaden, m.a.W. eine Verschlechterung der Chancen, den Zuschlag zu erhalten, drohe (vgl. zu dieser Auslegung der Vorschrift des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB: OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157 m.w.N.; OLG Saarbrücken NZBau 2000, 158,160; Bay0bLG NZBau 2000, 49, 52).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Das ergibt sich in erster Linie aus dem Grundgesetz, weil Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 GG der B... die "unmittelbare Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte" zur Aufgabe gemacht hat, was bei einer Delegation von dazugehörigen Aufgabenbereichen Kontrollpflichten an deren Stelle treten läßt, aber auch aus § 2 Nr. 3 VOL/A. Nach dieser Vorschrift haben die öffentlichen Auftraggeber die "ausschließliche Verantwortung" dafür, dass Leistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben sind, wobei der öffentliche Auftraggeber auch auf die Einhaltung des Wettbewerbs- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu achten hat (die ausschließlich Verantwortung des Auftraggebers gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A soll die Geltungskraft der in § 2 Nr. 1 und 2 VOL/A genannten Vergabegrundsätze verstärken, vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 159 = VergabeR 2001, 45, 49, m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1819
BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,1819)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,1819)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,1819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Kostenfestsetzungsentscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe des Transports von Restmüll zu zugelassenen Entsorgungseinrichtungen in Bayern; Vergabekammern als verwaltungsinterne und unabhängige Stellen; Rechtsgrundlage für die ...

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 237
  • BauR 2001, 238
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 hiergegen hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 12.4.2000 (EWiR 2000, 579) zurückgewiesen.
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Über sie ist durch das Bayerische oberste Landesgericht zu entscheiden (vgl. BayObLG Verg 4/99, Beschluss vom 29.9.1999, insoweit in IBR 2000, 2 nicht wiedergegeben).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Die Entscheidung des Senats kann, nicht anders als bei einer sofortigen Beschwerde, die eine Kostengrundentscheidung betrifft (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99 ), ohne mündliche Verhandlung ergehen.
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Die Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (vgl. BayObLGZ 1999, 127/144).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Die nach den §§ 116 ff GWB an sich statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer (vgl. BayObLG, BauR 2001, 238) hat in der Sache teilweise Erfolg.

    Der Senat hat den Wert für das Beschwerdeverfahren nach dem Kosteninteresse der Antragsgegnerin gemäß § 3 ZPO festgesetzt (vgl. BayObLG, BauR 2001, 238).

  • BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02

    Aufwendungen der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; Beschluß vom 28.9.2001 Verg 13/01; Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).

    Die Entscheidung des Senats kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (BayObLG BauR 2001, 238).

  • BayObLG, 29.03.2001 - Verg 2/01

    Kostenerstattung im Verfahren vor der Vergabekammer

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer Südbayern stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG Beschluß vom 4.8.2000 Verg 3/00, BauR 2001, 238; Beschluß vom 29.9.1999 Verg 4/99).

    Die Entscheidung des Senats kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (BayObLG BauR 2001, 238).

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