Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01   

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https://dejure.org/2001,359
OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung bei Ausschreibungsunterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz gegen de-facto-Vergaben? (IBR 2002, 98)

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 696
  • BauR 2001, 1635 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 329
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Beginn des Nachprüfungsverfahrens beendet gewesen, mit der Folge der Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags (vgl. BGH, NZBau 2001, 151 = VergabeR 2001, 71).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Die Kostenentscheidung für die erste Instanz beruht auf § 128 Abs. 3 und 4 GWB, diejenige für die zweite Instanz auf einer analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB sowie der §§ 154 Abs. 3.159 VwGO (vgl. hierzu Senat, NZBau 2000, 440, 444).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Einen vorbeugenden Rechtsschutz sehen die §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.9. 2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Vergaben 2001, 52, 54).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Der Vorschrift des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, darzulegen, daß ihr durch die Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, hat die Antragstellerin unter den gegebenen Umständen schon dadurch, genügt, daß sie zu Recht darauf hingewiesen hat, durch die Mißachtung jeglicher Vergabevorschriften sei ihr bisher die Möglichkeit, genommen worden, im Wettbewerb ein aussagekräftiges und detailliertes Angebot zur Erbringung der (noch) auszuschreibenden Leistungen abzugeben (vgl. Senat, NZBau 2000, 45, 48 re. Sp.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Einen vorbeugenden Rechtsschutz sehen die §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.9. 2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Vergaben 2001, 52, 54).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Daher kann der Senat von weiteren Ausführungen hierzu absehen, insbesondere dazu, ob eine Rügeobliegenheit von Gesetzes wegen überhaupt entsteht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren im formellen Sinne (das in § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gemeint sein dürfte) gar nicht eröffnet und es auch sonst an jeglicher Beachtung der Vergaberechtsregeln fehlen läßt, und - falls man diese Frage doch bejahen sollte - weiter dazu, wann die Antragstellerin hier die hinreichend verläßliche Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. Senatsbeschluß vom 22.8. 2000 - Verg 9/00) vom Vergaberechtsverstoß des Antragsgegners, der dies darzulegen hätte, erlangt hat, mit der sich anschließenden Frage, ob sie dann nicht doch im Rechtssinne unverzüglich gerügt hat.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/00

    Nachprüfung einer mehrjährigen Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Der Senat hat bisher erst einmal einen Fall dieser Kategorie zu entscheiden brauchen: Mit Beschluß vom 14.2.2001 (Verg 13/00) hat er in einem ebenfalls die Abfallwirtschaft betreffenden Streitfall entschieden, daß die von einem öffentlichen Auftraggeber mit seinem Vertragspartner vereinbarte mehrjährige Verlängerung eines Dienstleistungsvertrags, mit der eine nach dem Ursprungsvertrag mögliche ordentliche Kündigung des Vertrags abgewendet wird und das Vertragsverhältnis bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortgesetzt werden soll, den Vergaberechtsvorschriften der §§ 97 ff. GWB unterliegt.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17

    Überlassung eines Geländes an einen Förderverein

    In Verbindung damit geht das Interesse am Auftrag dann aus der Anbringung eines Nachprüfungsantrags hervor (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.06.2001, Verg 3/01, juris Rn. 121).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Diesem Begriff hat im Sinn einer allgemeinen Meinung die Rechtsprechung der Vergabesenate von Anfang an ein materielles Verständnis zugrunde gelegt, wonach das Vergabeverfahren begonnen hat, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ gegeben sind, und zwar (vgl. insoweit BayObLG, Beschl. v. 22.1.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 397, 398; Beschl. v. 27.2.2003 - Verg 25/02, VergabeR 2003, 669, 670 f.; Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563, 564; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.2003 - Verg W 8/03, VergabeR 2004, 773, 774; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; Beschl. v. 11.3.2002 - Verg 43/01, NZBau 2003, 55; Beschl. v. 12.1.2004 - VII-Verg 71/03, NZBau 2004, 343; Beschl. v. 9.12.2009 - VII-Verg 37/9; OLG Rostock, Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457, 458; Thüringer OLG, Beschl. v. 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113, 118; zuletzt KG, Beschl. v. 19.4.2012 - Verg 7/11, BA 12; Dittmann, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 102 GWB Rn. 22):.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Unter diesen Umständen bedarf es im Streitfall auch keiner Beantwortung der streitigen Frage, ob § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nach seinem Wortlaut oder Sinngehalt der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags überhaupt entgegenstehen kann, wenn das Nachprüfungsverfahren geführt wird, damit ein bisher unterbliebenes geregeltes Vergabeverfahren eingeleitet und durchgeführt wird (verneinend z.B. BayObLG u.a. VergabeR 2002, 244; OLG Frankfurt NZBau 2004, 692, 693; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 696; Burgi, NZBau 2003, 16, 21; bejahend z.B. Wagner, VergabeR 2002, 250, 251; Otting, VergabeR 2002, 146, 147; Bär, ZfBR 2001, 375, 377).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg. 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2541
OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg. 3/01 (https://dejure.org/2001,2541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2001 - Verg. 3/01 (https://dejure.org/2001,2541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2001 - Verg. 3/01 (https://dejure.org/2001,2541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Vergaberechts auf den Bereich des Kabelfernsehmarktes; Pflicht zur Ausschreibung bei einem Vertrag als korporationsrechtliche Vereinbarung mit personalem Einschlag; Pflicht zur Ausschreibung bei einer durch Vertrag geschaffenen gesellschaftsrechtlichen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftraggeber: Wohnungsbaugesellschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 818
  • DB 2001, 2601 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 45
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Brandenburg, 09.04.2001 - 2 VK 18/01

    Veräußerung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg 3/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 9. April 2001 - 2 VK 18/01 - aufgehoben.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Der soziale Wohnungsbau und die soziale Wohnraumförderung sind als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Allgemeininteresse liegende Aufgaben (allg. Meinung: vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 15.02.2005 - 6 Verg/04, VergabeR 2005, 357; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2003 - 2 Verg 1/03, VergabeR 2003, 355; Senat, Beschl. v. 03.08.2001 - Verg W 3/01, VergabeR 2002, 45; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.10.2001 - 1 VK 27/01, zit. nach juris; VK Lüneburg, Beschl. v. 13.02.2012 - VgK-2/12, zit. nach veris; VK Brandenburg, Beschl. v. 27.12.205 - VK 12/15, zit. nach veris; Eschenbruch, a.a.O., 4. Aufl., § 99 Rn. 267 ff; Ziekow/ Völlink, a.a.O., Rn. 52, 58; Reidt/Stickler/Glahs Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 92; Heuveles/ Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht, Aufl. 2013, § 98 Rn. 58).
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession;

    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

    Dienstleistungskonzessionen sind nach der Terminologie der §§ 102, 99 GWB keine öffentlichen Aufträge, so dass §§ 97 ff. GWB darauf grundsätzlich nicht anzuwenden sind (BGH v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 = BGHZ 188, 200, Rn. 29 ff. nach Juris; vgl. schon BayObLG v. 11.12.2001 - Verg 15/01 = VergabeR 2002, 55, Rn. 23 ff.; OLG Stuttgart v. 4.11.2002 - 2 Verg 4/02 = OLGR 2003, 218, Rn. 17 ff., 22 ff.; OLG Brandenburg v. 3.8.2001 - Verg 3/01 = VergabeR 2002, 45, Rn. 69 ff. nach Juris; Zeiss in: JurisPK-Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 187 ff., 196 ff.; Prieß, Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl., S. 146), da es nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvorgang geht, sondern der Konzessionsnehmer grundsätzlich nur das Recht erhält, das ihm gewährte ausschließliche Recht (die Konzession) auf im wesentlichen eigenes Risiko zu nutzen.
  • OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession;

    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Dass Dienstleistungskonzessionen nicht nationalem Vergaberecht - und somit auch nicht dem GWB- unterworfen sind, spiegelt auch die einschlägige Rechtsprechung hierzu wieder (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.05.2006 - Verg 12/06, BayObLG Besch. v. 11.12.2001 - Verg. 15/01, OG Brandenburg, Beschl.v. 03.08.2001 - Verg. 3/01).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass (1) der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, (2) die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und (3) der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. dazu OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45, 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 309; Gröning, VergabeR 2002, 24; ders. NZBau 2001, 123).
  • VK Brandenburg, 28.03.2008 - VK 6/08

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag

    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und das wirtschaftliche Risiko aus dieser Nutzung überwiegend beim Konzessionär liegt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2001 ­ Verg 3/01).
  • VK Niedersachsen, 15.01.2010 - VgK-74/09

    Nachprüfungsantrag i.R.e. Vergabeverfahrens bzgl. der Verwertung kommunalen

    Zu Recht ist der Auftraggeber selbst davon ausgegangen, dass es sich bei dem ausgeschriebenen Vertragsverhältnis nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden würden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, S. 45; BayObLG, VergabeR 2002, S. 55).
  • VK Niedersachsen, 08.01.2010 - VgK-74/09

    Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

    Zu Recht ist der Auftraggeber selbst davon ausgegangen, dass es sich bei dem ausgeschriebenen Vertragsverhältnis nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden würden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, S. 45; BayObLG, VergabeR 2002, S. 55).
  • VK Hessen, 28.05.2003 - 69d-VK-17/03

    Nachprüfungsverfahren: vorrangige Prüfung der Anwendbarkeit des GWB

    a) Nach derzeitiger und weitestgehend übereinstimmender Rechtsprechung und Literaturmeinung, die auf die Rechtsprechung des EuGH Bezug nimmt, unterfällt die Dienstleistungskonzession nicht dem Vergaberecht (z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2001 - Verg 3/01 ­ in VergabeR 1/2002, S.45 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.11.2000 ­ Verg 4/00 ­ in NZBau 5/2001, S.283 ff.; OLG Naumburg, Beschl. v. 04.12.2001 ­ 1 Verg 10/01 in VergabeR 3/2002, S.309 ff.; Gröning: ,,Der Begriff der Dienstleistungskonzession, Rechtsschutz und Rechtsweg" in VergabeR 1/2002, S.24 ff.).
  • VG Potsdam, 03.08.2007 - 3 L 567/07

    Veräußerung der Geschäftsanteile an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH

  • VK Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 1 VK 23/07

    Loseweise Vergabe erforderlich?

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6365
OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/2001 (https://dejure.org/2002,6365)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.01.2002 - Verg 3/2001 (https://dejure.org/2002,6365)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - Verg 3/2001 (https://dejure.org/2002,6365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer; Selbstständige Anfechtbarkeit der im voraufgegangenen Verwaltungsverfahren ergangenen Kostenentscheidung ; Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Nachprüfungsverfahren als Verwaltungsverfahren; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 718
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Bremen, 23.08.2001 - VK 4/01

    Baumaßnahme Neubau Großmarkt Bremen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01
    Gegen diesen Beschluss (Az. VK 4/01) hat die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde eingelegt; die Antragstellerin hat ihren Nachprüfungsantrag für das in dem Beschluss der Vergabekammer genannte Einzellos für erledigt erklärt.

    Die Antragsgegnerin (Vergabestelle) hat entsprechend der ihr im Nachprüfungsverfahren VK 4/01 von der Vergabekammer gemachten Auflage die Angebote der Antragstellerin neu gewertet und der Antragstellerin mit Schreiben vom 20.9.2001 gem. § 13 VgV mitgeteilt, dass auf die von ihr noch aufrechterhaltenen Generalunternehmer-Angebote der Zuschlag nicht erteilt werden könne, weil beabsichtigt sei, den Zuschlag am 8.10.2001 an Bieter der Vergabeeinheiten nach Einzellosen zu erteilen.

    Zwar hatte die Vergabekammer im Verfahren VK 4/01 - wenn auch nicht ausdrücklich - ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, doch galt dieses Verbot nur für den Zuschlag aufgrund der bisher erfolgten Wertung der Angebote der Antragstellerin und der aufgrund dieser Wertung erfolgten Absagemitteilungen vom 23. und 24.7.2001.

    Auf eine künftige, der Vergabestelle mit dem Beschluss der Vergabekammer im Verfahren VK 4/01 aufgegebene neue Wertung der Angebote der Antragstellerin und eine entsprechende Mitteilung gemäß § 13 VgV konnte das Verbot sich nicht erstrecken, weil das Ergebnis der neuen Wertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand und ihre Nachprüfung durch die Vergabekammer ein Zuschlagsverbot möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt hätte.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01
    Da der Senat in dieser Rechtsfrage von der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main BauR 2000, 1595 (Beschluss vom 16.5.2000, 11 Verg 1/99) abweicht und bei entsprechender Anwendung der §§ 91 a Abs. 1 ZPO, 161 Abs. 2 VwGO zu einer anderen Entscheidung käme, die Abweichung der Rechtsansichten also entscheidungserheblich ist, legt er die Sache gem. § 124 Abs. 2 GWB zur Entscheidung der im Beschlusstenor wiedergegebenen Rechtsfrage dem BGH vor.
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - Verg 87/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

    So hatte bereits das Oberlandesgericht Bremen mit Beschluss vom 2. Januar 2002 (Verg 3/01, veröffentlicht in der Datenbank VERIS) dem Bundesgerichtshof die Streitfrage vorgelegt, ob bei einer - dem Fall der Rücknahme vergleichbaren - Erledigung des Nachprüfungsverfahrens eine Kostentragungspflicht des Antragstellers hinsichtlich der notwendigen Auslagen der anderen Verfahrensbeteiligten besteht.
  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der zur Vorlage an den BGH führenden Entscheidung des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01, ZfBR 2002, 718) lag erkennbar ein anderer Sachverhalt und gerade nicht der Fall zugrunde, dass der Antragsteller vor der Vergabekammer materiell obsiegt hatte.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.07.2007 - VK-SH 5/07

    Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

    Der zur Vorlage an den BGH führenden Entscheidung des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01, ZfBR 2002, 718) lag erkennbar ein anderer Sachverhalt und gerade nicht der Fall zugrunde, dass der Antragsteller vor der Vergabekammer materiell obsiegt hatte.
  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - VK-SH 35/04

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

    Der gegenläufigen Rechtsauffassung, wonach § 128 Abs. 4 GWB eine Erstattung der Auslagen für den Fall der Antragsrücknahme nicht vorsieht und diese gesetzliche Regelung abschließend sei, so dass eine Erstattung von Auslagen, insbesondere Rechtsanwaltskosten, nicht stattfinde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01; VK RP Magdeburg, Beschluss vom 15.04.2003, 33-32571/07 VK 15/02 MD), vermag die Kammer nicht beizutreten.
  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

    Zwar tritt das Hanseatische OLG in Bremen (Az. Verg 3/01, Beschluss vom 02.01.2002) der Auffassung von Boesen bei und begründet dies mit einem abschließenden Charakter der Regelungen des § 128 Abs. 4 GWB, die keine Bestimmung für den Fall der Antragrücknahme enthielten.
  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 4/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Der gegenläufigen Rechtsauffassung, wonach § 128 Abs. 4 GWB eine Erstattung der Auslagen für den Fall der Antragsrücknahme nicht vorsieht und diese gesetzliche Regelung abschließend sei, so dass eine Erstattung von Auslagen, insbesondere Rechtsanwaltskosten, nicht stattfinde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01; VK RP Magdeburg, Beschluss vom 15.04.2003, 33-32571/07 VK 15/02 MD), vermag die Kammer nicht beizutreten.
  • VK Schleswig-Holstein, 01.07.2003 - VK-SH 20/03

    Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung erstattungsfähig

    Zwar wird in der Rechtsprechung (so z.B. OLG Bremen, Az. Verg 3/01, Beschluss vom 02.01.2003) und der Literatur (Boesen, Vergaberecht, 2000, Rn. 50 zu § 128) vereinzelt die Auffassung vertreten, dass eine Erstattung von Rechtsanwaltkosten im Falle der Antragsrücknahme nicht angezeigt wäre.
  • VK Brandenburg, 01.11.2005 - 1 VK 53/05

    Rücknahme der Ausschreibung: Antragsteller trägt die Kosten!

    Diese Besonderheit rechtfertigt es, das Verfahren nicht noch auf die Entscheidung über die Verteilung von Verfahrens- und Rechtsverfolgungskosten nach Maßgabe einer ursprünglichen Erfolgsaussicht zu erstrecken (OLG Bremen, Beschluss vom 2. Januar 2002 - Verg 3/01).
  • VK Hamburg, 19.09.2003 - VgK FB 5/03

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Gegen eine Anwendung dieser Vorschriften spricht sich ­ soweit ersichtlich ­ lediglich der verfahrensfehlerhaft ergangene und somit unzulässige (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003, Az. X ZB 12/02) Vorlagebeschluss des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Az. Verg 3/01, ZfBR 2002, 718 ff.) aus.
  • VK Sachsen, 23.12.2002 - 1/SVK/109-02

    Gebühr für Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob eine Erstattung der Anwaltskosten für den Fall der Rücknahme dem Grunde nach überhaupt statt findet und die in § 128 Abs. 3 und 4 GWB getroffene Kostenregelung nicht vielmehr abschließend ist (so Hanseatisches OLG Bremen mit Beschluss vom 2.01.2002, Verg 3/01).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01   

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https://dejure.org/2001,18809
OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,18809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,18809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,18809)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 645
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

    Während der Ausschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG noch nicht ausdrücklich geregelt war, sich aber aus ihrer Entstehungsgeschichte und einem Vergleich mit der Baukoordinierungsrichtlinie ergab (EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs.C-1324/98, NZBau 2001, 148 (Telaustria); BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg. 15/01, NZBau 2002, 233 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01, NZBau 2001, 645 ff.), ist nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG bestimmt, dass die Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen nicht gilt.

    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Das folgert die ganz herrschende Meinung (vgl. etwa BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg VergabeR 2002, 309; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; VergabeR 2002, 44, 48; Gröning NZBau 2001, 123; Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB, 3. Auflage, § 99, Rdnr. 47; § 98, Rdnr. 140 m.w.N.; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2000, § 99, Rdnr. 33 m.w.N.:) zu Recht aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften im GWB.

    Die Richtlinie erfasst in ihrem Anwendungsbereich Dienstleistungskonzessionen nicht (vgl. EuGH NZBau 2001, 148; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg NZBau 2002, 235; Gröning NZBau 2001, 123).

  • VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07

    Verpachtung der Leichenhalle Coesfeld vorerst gestoppt

    OLG, Beschluss vom 13. Juli 2001 - Verg 3/01 -, NZBau 2001, 645.
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).
  • VK Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 1 VK 5/05

    Strenge Voraussetzungen an Ausschließlichkeitsrecht

    Hierbei trägt der Konzessionsinhaber ganz oder überwiegend das wirtschaftliche Nutzungsrisiko (OLG Brandenburg vom 13.7.2001, Verg 3/01).
  • VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05

    Vergabeverfahren über den Betrieb einer Cafeteria auf dem Campus einer

    Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird dagegen definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung imöffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung aber nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. OLG Brandenburg, NZBau 2001, S. 645, 647 [BayObLG 13.08.2001 - Verg 10/01] ; OLG Celle, Beschluss v. 05.02.2004, Az.: 13 Verg 26/03 ; Weyand, VergabeR, § 99 GWB, Rdnr. 716 ff., m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 25.02.2010 - VgK-82/09

    Öffentliche Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

    Bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Sanierungsgesellschaften ergibt sich das Merkmal des Allgemeininteresses in der Regel aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung, die regelmäßig auf die Deckung des Wohnungsbedarfs schwächerer Bevölkerungsschichten ausgerichtet sind (vgl. Eschenbruch, a.a.O., § 98, Rdnr. 234; OLG Brandenburg, NZBau 2001, Seite 645 ff., Seite 647).
  • VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03

    Abschluss eines Vertrags über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von

    (OLG Brandenburg NZBau 2001, 645, 647).
  • VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14

    Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

    Demgegenüber handelt es sich bei den bislang (bis zur künftigen Umsetzung der vom Europäischen Parlament inzwischen verabschiedeten Richtlinie über die Konzessionsvergabe) nicht dem Vergaberecht unterliegenden Dienstleistungskonzessionen gemäß Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2004/18 EG um Verträge, die von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen insoweit abweichen, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung - ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht, wobei der Leistungserbringer - der Konzessionär - ganz oder zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012, VII-Verg 78/11; OLG Brandenburg, NZBau 2001, S. 645 ff., 647; OLG Celle, Beschluss vom 25.02.2004 - 13 Verg 26/03; Hailbronner, a.a.O., § 99 GWB, Rdnr. 49, m.w.N.).
  • VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03

    Dienstleistungsauftrag oder - konzession?

    Bei den Aufträgen für die Essenversorgung an Kindertagesstätten und Schulen handelt es sich um öffentliche Dienstleistungskonzessionen, nämlich um Verträge, bei denen die übertragene Dienstleistung in einem öffentlichen Interesse liegt, der Staat sich also bei Übertragung dieser Pflichten auf den Dritten von einer Aufgabe entlastet, die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten, der Kommissionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (OLG Brandenburg NZBau 2001, 645).
  • VK Baden-Württemberg, 30.07.2004 - 1 VK 48/04

    Ausschreibung "Zuschußgewährung für regionalen Nachtbusverkehr in der Region

  • VK Niedersachsen, 18.03.2004 - 203-VgK-06/04

    Veräußerung und Verwertung von Altpapier aus Haushaltssammlungen; Erfordernis der

  • VK Thüringen, 15.01.2004 - 360-4003.20-030/03-GTH

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Vorliegen einer Dienstleistungskonzession;

  • VK Niedersachsen, 12.11.2003 - VgK-27/03

    Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier

  • VK Brandenburg, 24.01.2002 - 2 VK 114/01

    Verhältnis GS-Prüfzeichen - CE-Kennzeichnung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12394
BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,12394)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,12394)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,12394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine unwirksame Entscheidung der Vergabekammer; Erfordernis einer von allen drei Mitgliedern schriftlich zu treffenden Entscheidung der Vergabekammer bei einer nur vom Vorsitzenden unterschriebenen Urschrift; Ausschluss ...

  • rechtsportal.de

    GWB § 114
    Erfordernis der Unterschrift aller Mitglieder der Vergabekammer unter einer Entscheidung

  • ibr-online

    Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit eines Beschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine schriftliche Entscheidung der Vergabekammer mit der alleinigen Unterschrift des Vorsitzenden gültig? (IBR 2001, 395)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1305 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

    Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01
    a) Der Senat teilt die Auffassungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluß vom 22.1.2001 - Verg 24/00) und Thüringen (Beschluß vom 28.2.2001 - 6 Verg 8/00), daß eine wie hier nur vom Vorsitzenden der Vergabekammer unterschriebene Urschrift dem Erfordernis einer von allen drei Mitgliedern schriftlich zu treffenden Entscheidung "der Vergabekammer" nicht genügt.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01
    a) Der Senat teilt die Auffassungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluß vom 22.1.2001 - Verg 24/00) und Thüringen (Beschluß vom 28.2.2001 - 6 Verg 8/00), daß eine wie hier nur vom Vorsitzenden der Vergabekammer unterschriebene Urschrift dem Erfordernis einer von allen drei Mitgliedern schriftlich zu treffenden Entscheidung "der Vergabekammer" nicht genügt.
  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

    An der im Beschluss vom 30.3.2001 (Verg 3/01) vertretenen Ansicht hält der Senat nicht mehr fest.
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

    Seine ursprünglich entgegenstehende Meinung (BayObLG VergabeR 2001, 256) hat der Senat zwischenzeitlich aufgegeben (BayObLG VergabeR 2002, 63).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 24/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen in Urschrift nicht unterschriebenen Beschluss -

    Gegen ihn kann mit dem für existente Bescheide vorgesehenen Rechtsmittel vorgegangen werden (vgl. BayObLG VergabeR 2001, 256).
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Rechtsprechung
   VK Südbayern, 30.03.2001 - Verg 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,48012
VK Südbayern, 30.03.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,48012)
VK Südbayern, Entscheidung vom 30.03.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,48012)
VK Südbayern, Entscheidung vom 30. März 2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,48012)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vergabestelle als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts; Ausschreibung eines Bauvorhabens im offenen Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

    Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus VK Südbayern, 30.03.2001 - Verg 3/01
    Der Senat teilt die Auffassungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 22.1.2001 - Verg 24/00) und Thüringen (Beschluss vom 28.2.2001 - 6 Verg 8/00), dass eine wie hier nur vom Vorsitzenden der Vergabekammer unterschriebene Urschrift dem Erfordernis einer von allen drei Mitgliedern schriftlich zu treffenden Entscheidung "der Vergabekammer" nicht genügt.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus VK Südbayern, 30.03.2001 - Verg 3/01
    Der Senat teilt die Auffassungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 22.1.2001 - Verg 24/00) und Thüringen (Beschluss vom 28.2.2001 - 6 Verg 8/00), dass eine wie hier nur vom Vorsitzenden der Vergabekammer unterschriebene Urschrift dem Erfordernis einer von allen drei Mitgliedern schriftlich zu treffenden Entscheidung "der Vergabekammer" nicht genügt.
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