Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15   

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https://dejure.org/2015,24991
OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,24991)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,24991)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,24991)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Keine finanzielle Eignungsleihe durch Mutter-/Schwestergesellschaft - S-Bahn Nürnberg

  • ra.de
  • ams-rae.de (Kurzinformation und Volltext)

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von SPNV-Dienstleistungen bekommt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 15
    Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb: Eignungsprüfung ist abschließend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von SPNV-Dienstleistungen bekommt!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Etappensieg für Deutsche Bahn - Neue Prüfung im Streit um Nürnberger S-Bahn

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.09.2015)

    Britischer Betreiber darf Nürnberger S-Bahn vorerst nicht übernehmen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Eignungsleihe durch konzernverbundene Gesellschaften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Eignungsleihe! (VPR 2016, 1007)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 711
  • VergabeR 2016, 54
  • ZfBR 2015, 809
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Zeitlicher Bezugspunkt für die Prüfung der Angemessenheit eines Angebotspreises ist dabei grundsätzlich das Datum der Angebotsabgabe beziehungsweise der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; BKartA Bonn, Beschluss vom 17. Januar 2011 - VK 1 - 139/10 -, juris).
  • VK Bund, 17.01.2011 - VK 1-139/10

    Erweiterungsbau, Putz-, Maler- und Spachtelarbeiten

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Zeitlicher Bezugspunkt für die Prüfung der Angemessenheit eines Angebotspreises ist dabei grundsätzlich das Datum der Angebotsabgabe beziehungsweise der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; BKartA Bonn, Beschluss vom 17. Januar 2011 - VK 1 - 139/10 -, juris).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 Verg 6/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beurteilungsspielraums für einen

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Dem Auftraggeber steht gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 VOL/A ein Beurteilungsspielraum zu, ob er ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig einstuft (OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2011 - 13 Verg 6/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2005 - Verg 102/04

    Streitwertermittlung bei Vergabe von Beförderungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Der Senat nahm die Schätzung anhand des von der Antragsgegnerin prognostizierten Fahrgeldaufkommens vor, wobei als Bezugspunkt für den 5%-Anteil ein Ansatz von 30% der während der Laufzeit des Rahmenvertrags (begrenzt auf 48 Monate) voraussichtlich erzielten Fahrentgelte, angemessen erscheint (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 654).
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Weiter ist zu beachten, dass die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 16 Abs. 2 VOL/A zwar weit zu verstehen sind, jedoch nicht Erklärungen umfassen, die der nachträglichen Verbesserung bzw. Veränderung eines Angebots dienen (vgl. VK Bund vom 14.12.2011 - VK 1-153/11; OLG München, Beschl. v. 15.3. 2012 - Verg 2/12).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 66/11

    Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Daher kann nicht eingewandt werden, dass die Antragsgegnerin diese Erklärung bei Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessen nachfordern und verwerten hätte müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - II-Verg 66/11).
  • VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11

    Nachfordern von Nachweisen: Frist von sechs Tagen reicht nicht aus!

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Eine Nachforderungsmöglichkeit der Antragsgegnerin bezüglich der unaufgefordert eingereichten Erklärung scheidet bereits deshalb aus, weil es sich dann um eine Erstanforderung gehandelt hätte (vgl. VK Münster, Beschl. v. 21.7. 2011 -VK 9/11, Dittmann, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, VOB/A, § 16 Rdnr. 150).
  • VK Sachsen, 02.04.2014 - 1/SVK/004-14

    Spezielle Fachkunde in "Aufklärungsgespräch" abgeprüft: Zulässig?

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Der Aufklärungsbedarf des Auftraggebers muss sich also auf derart erhebliche Zweifel über den Inhalt des Angebots oder über Angaben zur Eignung des Bieters gründen, dass eine abschließende inhaltliche Bewertung des Angebotes bzw. der Eignung ohne Aufklärung nicht möglich ist (vgl. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 02. April 2014 - 1/SVK/004-14 -, juris).
  • VK Bund, 14.12.2011 - VK 1-153/11

    Briefdienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Weiter ist zu beachten, dass die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 16 Abs. 2 VOL/A zwar weit zu verstehen sind, jedoch nicht Erklärungen umfassen, die der nachträglichen Verbesserung bzw. Veränderung eines Angebots dienen (vgl. VK Bund vom 14.12.2011 - VK 1-153/11; OLG München, Beschl. v. 15.3. 2012 - Verg 2/12).
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Als oberster Grundsatz für Aufklärungsmaßnahmen gilt, dass solche Maßnahmen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, niemals aber zur Abänderung des Teilnahmeantrags führen dürfen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewahrt werden würde (OLG München vom 2.9.2010 - Verg 17/10).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 Verg 4/06

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 26.01.2005 - VK 1-219/04

    Umstellung von Assembler-Programmen auf COBOL

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

  • VK Südbayern, 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

    Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung

  • VK Südbayern, 27.07.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

    Eignungsprüfung eines Bieters im Teilnahmewettbewerb

    Der Vergabesenat des OLG München bestätigte mit Beschluss vom 17.09.2015 - Az. Verg 3/15 - auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen die Untersagung des Zuschlags, änderte den Beschluss der Vergabekammer allerdings insoweit ab, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht die Eignung der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats erneut zu prüfen.

    Im Schreiben vom 15.12.2015 habe die Antragsgegnerin im Anschluss an den Hinweis, dass das OLG München sie im Beschluss vom 17.09.2015 (Verg 3/15) verpflichtet habe, die Eignung der Beigeladene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu prüfen, lapidar mitgeteilt, sie hätte die Eignung der Beigeladenen erneut geprüft und positiv festgestellt.

    Die Antragsgegnerin hat die Grenzen einer zulässigen Angebotsaufklärung vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG München vom 17.09.2015 - Az. Verg 3/15 nicht überschritten und ihre Entscheidung, die Beigeladene als ausreichend finanziell leistungsfähig anzusehen, ist von ihren Ermessensspielraum gedeckt.

    Dieser Auffassung ist das OLG München im Beschluss vom 17.09.2015, Verg 3/15 (S. 38), entgegengetreten.

    Dies folgt unabhängig vom Beschluss des OLG München vom 17.09.2015, Verg 3/15, bereits daraus, dass die Bekanntmachung, die insoweit allein maßgeblich ist, keine Verpflichtung zur Angabe von Gründen für eine etwaige Nichtvorlage der unter (WF 1) bis (WF 3) genannten Unterlagen enthält.

    (OLG München; Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 S. 40 f.).

    Das OLG München hatte im Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 (S. 39), die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beigeladenen selbst (die sich ursprünglich ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit ihrer Konzernmutter und eines Schwesterunternehmens berufen hatte - siehe Ziffer 6 des Teilnahmeantrags) und damit den Austausch der Beurteilungsgrundlage für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugelassen.

    Die hier der Aufklärung unterliegenden Erlösaussichten aus dem VRR-Vertrag sind sonstige - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung stehende - Umstände, die der öffentliche Auftraggeber jedoch bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen heranziehen kann (siehe OLG München Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 S. 41, siehe auch OLG Jena Beschluss vom 18.05.2009, Az.: 9 Verg 4/09; OLG Frankfurt Beschluss vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08).

    Dass diese Unterlagen sich später aufgrund der Entscheidung des OLG München vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15, als inhaltlich unzureichend herausstellten, kann nicht zu ihren Lasten gehen.

    Die Konzern-Kreditlinie ist ein weiterer sonstiger - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung stehender - Umstand, den der öffentliche Auftraggeber bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen heranziehen kann (siehe OLG München Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 S. 41, siehe auch OLG Jena Beschluss vom 18.05.2009, Az.: 9 Verg 4/09; OLG Frankfurt Beschluss vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08).

    Aus den vorstehenden Gründen war unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG München vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15, weder ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen geboten, noch die Wertung des Angebots der Beigeladenen aufgrund von entscheidungserheblichen Wertungsfehlern zu wiederholen.

  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2015 - 15 Verg 2/15, OLG München, Beschluss vom 17. September 2015 - Verg 3/15).
  • VK Bund, 26.02.2016 - VK 2-07/16

    Nachprüfungsverfahren: Vertragsübernahme - keine wesentliche Vertragsänderung

    Die darin zum Ausdruck kommende Eignungsleihe - hier insbesondere in Bezug auf die von der Bg mangels operativer Tätigkeit naturgemäß nicht selbst referenzierbaren Voraufträge - ist auch ohne ausdrückliche Normierung im 1. Abschnitt der VOL/A als Ausfluss des Wettbewerbsprinzips (§ 97 Abs. 1 GWB) anerkannt (vgl. 1. VK Bund, Beschl. v. 13. Juni 2014, VK 1 - 34/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. November 2014, VII-Verg 21/14; OLG München, Beschl. v. 17. September 2015, Verg 3/15).
  • VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17

    Anforderungen an die Auftragsbekanntmachung

    Ob die Beigeladene bei einem derartigen Verständnis die geforderten 100 Millionen Euro Billingvolumen zum Stichtag des Abgabetermins der Teilnahmeanträge am 17.03.2017 (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.09.2015, Verg 3/15) nachweisen kann, vermag die Vergabekammer derzeit nicht festzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22

    Keine abweichende Vorgabe: Eignung erst zum Leistungsbeginn!

    Daher kann bereits bei ganz geringfügigen materiell-inhaltlichen Auswirkungen eine Unterlage nicht mehr nur als "formal fehlerhaft" eingestuft werde (vgl. Senat, Beschl. v. 12.09.2012 - VII Verg 108/11 zu § 19 Abs. 2 VOL/A (2009); Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 24, NZBau 2016, 61; OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, ZfBR 2015, 809, 812; Steck , in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 56 VgV Rn 21).

    Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, nicht aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) nicht gewahrt werden würde (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11, jurs - Rn 57 f.; OLG München, Beschl. v. 2.9.2010 - Verg 17/10).

    Das gilt auch für nachgereichte Unterlagen, die nicht unmittelbar das Angebot selbst, aber Eignungsnachweise betreffen (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195).

  • OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

    Mit Beschluss vom 17.9.2015 (Az. Verg 3/15) untersagte der Senat der Antragsgegnerin, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen und verpflichtete die Antragsgegnerin bei fortbestehender Beschaffungsabsicht, die Eignungsprüfung der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

    Hinsichtlich des Streitwertes der Hauptsache ist auf die Streitwertentscheidung des Senats im Vergabeverfahren Verg 3/15 zu verweisen.

  • VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18

    Nur fehlende Unterlagen können nachgefordert werden!

    Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 15 Verg 3/15, ZfBR 2016, 202, 203; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015 - Verg 3/15, NZBau 2015, 711, 713; KG, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 Verg 4/08, BeckRS 2009, 113; Hövelberndt, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 2017, § 42 VgV, Rn. 48 f. m.w.N.).
  • VK Südbayern, 25.02.2021 - 3194.Z3-3_01-20-47

    Beiladung, Eignungsleihe, Entscheidungen der Vergabekammer, Verfahren vor der

    Es ist bereits fraglich, ob solche nachträglichen tatsächlichen Veränderungen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs überhaupt noch berücksichtigt werden dürfen (gegen eine Berücksichtigungsmöglichkeit später eingetretener Tatsachen z.B. OLG München, Beschluss vom 17.09.2015 - Verg 3/15).
  • OLG München, 21.09.2018 - Verg 4/18

    Vergabeverfahren: Jahresumsatz als Auswahlkriterium; Auswirkung von

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Teilnehmer vergaberechtswidrig zu dem weiteren Verfahren zugelassen worden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.9.2015 - Verg 3/15).
  • VK Bund, 14.09.2018 - VK 2-76/18

    Anforderungen an funktionale Leistungsbeschreibung im Schulnotensystem;

    Zwar genießt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der individuellen Wertung der Angebote einen Beurteilungsspielraum (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15).
  • VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18

    Anforderung an Zuschlagskriterium

  • VK Westfalen, 01.02.2023 - VK 1-49/22

    Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!

  • VK Südbayern, 22.12.2015 - Z3-3-3194-1-48-09/15

    Rechtsberatung in Planfeststellungsverfahren ist Rechtsanwälten vorbehalten!

  • VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

    Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 2-14/18

    Hilfsmittelausschreibung; Qualitätskriterien

  • VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22

    Keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums bei Konzeptbewertung

  • VK Bund, 30.09.2016 - VK 1-86/16

    Nachprüfungsverfahren: Anmietung Bürogebäude

  • VK Sachsen, 06.10.2021 - 1/SVK/030-21

    Im Verhandlungsverfahren muss verhandelt werden!

  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

  • VK Bund, 18.09.2020 - VK 2-51/20

    Verstoß gegen Bekanntgabe der gewichteten Wertung von Einzelpreisen ohne

  • VK Bund, 10.06.2020 - VK 2-15/20

    Auslegung von Wertungsvorgaben

  • VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22

    Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise!

  • VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

  • VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19

    Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden!

  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

  • VK Südbayern, 16.12.2020 - 3194.Z3-3_01-20-51

    Leistungen, Haftpflichtversicherung, Versicherungsschutz, Vergabekammer, Bieter,

  • VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-10-03/16

    Keine Ansprechpartner für Referenzen angegeben: Angebotsausschluss!

  • VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-31941-10-03/16

    Vergabe der Abfallentsorgung - Angabe von Referenzprojekten samt Ansprechpartner

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.07.2015 - Verg 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31037
OLG Dresden, 07.07.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,31037)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.07.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,31037)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,31037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Auftragserweiterung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vertragsanpassungsklauseln müssen hinreichend bestimmt sein

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Unzulässige Vertragsänderung trotz Anpassungsklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Auftragserweiterung auf Basis einer unbestimmten Anpassungsklausel! (VPR 2016, 37)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Auftragserweiterung auf Basis einer unbestimmten Anpassungsklausel! (IBR 2016, 27)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

    Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

    Auszug aus OLG Dresden, 07.07.2015 - Verg 3/15
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 27.04.2015 - 1/SVK/12-15 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.2016 - VII-Verg 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20993
OLG Düsseldorf, 06.04.2016 - VII-Verg 3/15 (https://dejure.org/2016,20993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2016 - VII-Verg 3/15 (https://dejure.org/2016,20993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2016 - VII-Verg 3/15 (https://dejure.org/2016,20993)
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - VII-Verg 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63269
OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - VII-Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,63269)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2015 - VII-Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,63269)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - VII-Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,63269)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Änderung der Zuordnung der Raumgruppen nach Leistungsobergrenzen im Rahmen der Ausschreibung von Gebäudereinigungsdienstleistungen

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 8 Abs. 1 ; GWB § 107 Abs. 3 Nr. 1
    Rechtsfolgen der Änderung der Zuordnung der Raumgruppen nach Leistungsobergrenzen im Rahmen der Ausschreibung von Gebäudereinigungsdienstleistungen

  • ibr-online

    Bieter muss auf Fehler in der Ausschreibung hinweisen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    c) Allerdings sind Art. 1 Abs. 1 UA 3 Richtlinie 89/665/EG sowie Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass ein durchschnittlich fachkundiger und die übliche Sorgfalt anwendender Bieter, der die Ausschreibungsbedingungen erst zu dem Zeitpunkt nachvollziehen konnte, als der öffentliche Auftraggeber nach Bewertung der Angebote umfassende Informationen zu den Gründen seiner Entscheidung übermittelt hatte, nach Ablauf der im nationalen Recht vorgesehenen Frist das Recht haben muss, ein Verfahren zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung anzustrengen, und dass er dieses Nachprüfungsrecht bis zum Ablauf der Frist für die Nachprüfung der Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausüben kann (EuGH, Urt. v. 12.03.2015, C-538/13, juris, Rn. 48 ff.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 28.01.2010, C-406/08, juris, Rn. 30-32, 35 - Uniplex (UK).

    Da die Antragstellerin die erhobene Rüge erstmals nach Ablauf der Angebotsfrist und Wertung der Angebote durch die Antragsgegnerin angebracht hat, den vermeintlichen Fehler in der Leistungsbeschreibung aber bereits im Rahmen der Angebotserstellung erkannt zu haben glaubte oder ein solcher für sie erkennbar war, kann offen bleiben, ob die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB enthaltene Voraussetzung, nach der Rügen unter den dort genannten Bedingungen "unverzüglich", d.h. in Anlehnung an § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" und innerhalb von acht Tagen, zu erheben sind, den Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG entspricht (vgl. EuGH, Urt. v. 28.01.2010, C-406/08, juris, Rn. 30-32, 35 - Uniplex (UK); Urt. v. 28.01.2010, C-456/08, juris, Rn. 53 - Kommission ./. Irland; Urt. v. 11.10.2007, C-241/06, juris Rn. 50, 52 - Lämmerzahl GmbH; vgl. zur gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit von Präklusionsfristen auch EuGH, Urt. v. 27.02.2003, C-327/00, juris, Rn. 66).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    Da die Antragstellerin die erhobene Rüge erstmals nach Ablauf der Angebotsfrist und Wertung der Angebote durch die Antragsgegnerin angebracht hat, den vermeintlichen Fehler in der Leistungsbeschreibung aber bereits im Rahmen der Angebotserstellung erkannt zu haben glaubte oder ein solcher für sie erkennbar war, kann offen bleiben, ob die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB enthaltene Voraussetzung, nach der Rügen unter den dort genannten Bedingungen "unverzüglich", d.h. in Anlehnung an § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" und innerhalb von acht Tagen, zu erheben sind, den Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG entspricht (vgl. EuGH, Urt. v. 28.01.2010, C-406/08, juris, Rn. 30-32, 35 - Uniplex (UK); Urt. v. 28.01.2010, C-456/08, juris, Rn. 53 - Kommission ./. Irland; Urt. v. 11.10.2007, C-241/06, juris Rn. 50, 52 - Lämmerzahl GmbH; vgl. zur gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit von Präklusionsfristen auch EuGH, Urt. v. 27.02.2003, C-327/00, juris, Rn. 66).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    Trifft dies zu, oblag es der Antragstellerin zur Wahrung ihrer Rechte, den vermeintlich erkannten Fehler gegenüber der Antragsgegnerin unverzüglich, d.h. innerhalb von acht Tagen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.05.2008, VII-Verg 5/08, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.1999, Verg 1/99) zu rügen, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    c) Allerdings sind Art. 1 Abs. 1 UA 3 Richtlinie 89/665/EG sowie Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass ein durchschnittlich fachkundiger und die übliche Sorgfalt anwendender Bieter, der die Ausschreibungsbedingungen erst zu dem Zeitpunkt nachvollziehen konnte, als der öffentliche Auftraggeber nach Bewertung der Angebote umfassende Informationen zu den Gründen seiner Entscheidung übermittelt hatte, nach Ablauf der im nationalen Recht vorgesehenen Frist das Recht haben muss, ein Verfahren zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung anzustrengen, und dass er dieses Nachprüfungsrecht bis zum Ablauf der Frist für die Nachprüfung der Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausüben kann (EuGH, Urt. v. 12.03.2015, C-538/13, juris, Rn. 48 ff.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 28.01.2010, C-406/08, juris, Rn. 30-32, 35 - Uniplex (UK).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    Da die Antragstellerin die erhobene Rüge erstmals nach Ablauf der Angebotsfrist und Wertung der Angebote durch die Antragsgegnerin angebracht hat, den vermeintlichen Fehler in der Leistungsbeschreibung aber bereits im Rahmen der Angebotserstellung erkannt zu haben glaubte oder ein solcher für sie erkennbar war, kann offen bleiben, ob die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB enthaltene Voraussetzung, nach der Rügen unter den dort genannten Bedingungen "unverzüglich", d.h. in Anlehnung an § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" und innerhalb von acht Tagen, zu erheben sind, den Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG entspricht (vgl. EuGH, Urt. v. 28.01.2010, C-406/08, juris, Rn. 30-32, 35 - Uniplex (UK); Urt. v. 28.01.2010, C-456/08, juris, Rn. 53 - Kommission ./. Irland; Urt. v. 11.10.2007, C-241/06, juris Rn. 50, 52 - Lämmerzahl GmbH; vgl. zur gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit von Präklusionsfristen auch EuGH, Urt. v. 27.02.2003, C-327/00, juris, Rn. 66).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    Trifft dies zu, oblag es der Antragstellerin zur Wahrung ihrer Rechte, den vermeintlich erkannten Fehler gegenüber der Antragsgegnerin unverzüglich, d.h. innerhalb von acht Tagen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.05.2008, VII-Verg 5/08, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.1999, Verg 1/99) zu rügen, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15
    Aus dem mit Übersendung der Vergabeunterlagen begründeten vorvertraglichen Schuldverhältnis folgenden Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme (§§ 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB) war die Antragstellerin verpflichtet, die Antragsgegnerin auf vermeintliche Fehler der Leistungsbeschreibung rechtzeitig aufmerksam zu machen, um dieser hierdurch entweder die Gelegenheit zu einer Korrektur der Leistungsbeschreibung oder zu einer klarstellenden Stellungnahme zu geben (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urt. v. 09.06.2011, X ZR 143/10, juris Rn. 14, 15).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

    Er kann sogar Ausschreibungsbedingungen unabhängig davon festlegen, welche Rechtsnatur (Dienstvertrag oder Werkvertrag) der ausgeschriebene Auftrag hat (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.06.2015 - Verg 3/15).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.08.2015 - Verg 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,82198
OLG Düsseldorf, 26.08.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,82198)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,82198)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,82198)
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